Die Mithaftung ist ein komplexes rechtliches Thema, das sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht eine Rolle spielt. In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir die Voraussetzungen, den Umfang und die Rechtsfolgen der Mithaftung erörtern. Wir werden auch relevante Gesetze, Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen behandeln, um Ihnen eine fundierte Perspektive auf dieses wichtige Thema zu bieten.

Einführung in die Mithaftung

Die Mithaftung ist ein rechtliches Konzept, bei dem mehrere Personen gemeinsam für einen Schaden oder eine Straftat haften. Dies kann aufgrund einer gemeinsamen Handlung, einer gemeinsamen Verantwortung oder einer gemeinsamen Unterlassung entstehen. Die Mithaftung kann sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht eine Rolle spielen.

  • Im Zivilrecht bezieht sich die Mithaftung typischerweise auf Situationen, in denen mehrere Personen gemeinsam für einen Schaden verantwortlich sind, den sie einer anderen Person zugefügt haben.
  • Im Strafrecht bezieht sich die Mithaftung auf Situationen, in denen mehrere Personen gemeinsam eine Straftat begehen oder dazu beitragen.

Voraussetzungen der Mithaftung

Die Voraussetzungen für eine Mithaftung variieren je nach den Umständen und dem geltenden Rechtsgebiet. Im Allgemeinen sind jedoch die folgenden Voraussetzungen erforderlich, um eine Mithaftung zu begründen:

  1. Es muss eine Schadensersatzpflicht oder eine strafrechtliche Verantwortlichkeit bestehen.
  2. Es muss eine gemeinsame Handlung oder Unterlassung vorliegen, die zu dem Schaden oder der Straftat geführt hat.
  3. Die beteiligten Personen müssen den Schaden oder die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.

Schadensersatzpflicht oder strafrechtliche Verantwortlichkeit

Die erste Voraussetzung für eine Mithaftung ist, dass eine Schadensersatzpflicht oder eine strafrechtliche Verantwortlichkeit besteht. Dies bedeutet, dass die beteiligten Personen entweder zivilrechtlich für einen Schaden haften oder strafrechtlich für eine Tat verantwortlich gemacht werden können.

Gemeinsame Handlung oder Unterlassung

Die zweite Voraussetzung für eine Mithaftung ist, dass eine gemeinsame Handlung oder Unterlassung vorliegt, die zu dem Schaden oder der Straftat geführt hat. Eine gemeinsame Handlung kann zum Beispiel in einer Kollision mehrerer Fahrzeuge bestehen, bei der alle Fahrer zu dem Unfall beigetragen haben. Eine gemeinsame Unterlassung kann zum Beispiel vorliegen, wenn mehrere Personen gemeinsam eine vertragliche Pflicht verletzen, indem sie ihre Verantwortlichkeiten nicht erfüllen.

Vorsätzliche oder fahrlässige Verursachung

Die dritte Voraussetzung für eine Mithaftung ist, dass die beteiligten Personen den Schaden oder die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Vorsatz liegt vor, wenn die Person den Schaden oder die Straftat absichtlich herbeiführt. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch den Schaden oder die Straftat verursacht.

Umfang der Mithaftung

Der Umfang der Mithaftung hängt von den Umständen des Einzelfalls und den geltenden Gesetzen ab. Im Allgemeinen können jedoch die folgenden Grundsätze in Bezug auf den Umfang der Mithaftung festgehalten werden:

  • Die Mithaftung kann auf verschiedene Arten verteilt werden, z. B. nach dem Grad der Verschuldung oder der Verantwortlichkeit der beteiligten Personen.
  • Die Mithaftung kann auch solidarisch sein, was bedeutet, dass jeder Beteiligte für den gesamten Schaden oder die gesamte Strafe haftet, unabhängig von seinem individuellen Verschulden oder seiner Verantwortlichkeit.
  • In einigen Fällen kann die Mithaftung durch gesetzliche Bestimmungen oder Gerichtsurteile eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Verteilung der Mithaftung nach Verschulden oder Verantwortlichkeit

Die Mithaftung kann auf verschiedene Arten verteilt werden, je nach den Umständen des Einzelfalls und den geltenden Gesetzen. Eine Möglichkeit ist die Verteilung der Mithaftung nach dem Grad des Verschuldens oder der Verantwortlichkeit der beteiligten Personen. Dies bedeutet, dass jede Person nur für den Teil des Schadens oder der Strafe haftet, der ihrem individuellen Verschulden oder ihrer Verantwortlichkeit entspricht.

Ein Beispiel für die Verteilung der Mithaftung nach Verschulden findet sich in § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der besagt, dass bei einer Schadensersatzpflicht aufgrund von Verschulden der Schaden im Verhältnis des Verschuldens der beteiligten Personen zu ersetzen ist. Dies bedeutet, dass jede Person nur für den Teil des Schadens haftet, der ihrem individuellen Verschulden entspricht.

Solidarische Mithaftung

Eine andere Art der Mithaftung ist die solidarische Mithaftung. Bei der solidarischen Mithaftung haftet jeder Beteiligte für den gesamten Schaden oder die gesamte Strafe, unabhängig von seinem individuellen Verschulden oder seiner Verantwortlichkeit. Dies bedeutet, dass das geschädigte Opfer oder der Staat die gesamte Forderung von jedem der Beteiligten einfordern kann, und es liegt dann an den Beteiligten, ihre jeweiligen Anteile untereinander auszugleichen.

Ein Beispiel für die solidarische Mithaftung findet sich in § 421 des BGB, der besagt, dass bei einer Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung (z. B. Körperverletzung oder Sachbeschädigung) die Beteiligten als Gesamtschuldner haften. Dies bedeutet, dass jeder Beteiligte für den gesamten Schaden haftet, und das geschädigte Opfer kann die gesamte Forderung von jedem der Beteiligten einfordern.

Einschränkung oder Ausschluss der Mithaftung durch gesetzliche Bestimmungen oder Gerichtsurteile

In einigen Fällen kann die Mithaftung durch gesetzliche Bestimmungen oder Gerichtsurteile eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Ein Beispiel hierfür ist die Haftungsbeschränkung für bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte, die durch spezielle Gesetze oder berufsständische Regelungen festgelegt werden können.

Ein weiteres Beispiel für eine Einschränkung der Mithaftung findet sich in der sogenannten „Mitleidshaftung“, die durch das Bundesgerichtshof (BGH) in verschiedenen Urteilen anerkannt wurde. Die Mitleidshaftung tritt ein, wenn eine Person aus Mitgefühl oder Hilfsbereitschaft einem anderen in einer Notlage hilft und dabei einen Schaden verursacht. In solchen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass die Haftung des Helfers aufgrund der besonderen Umstände des Falles eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.

Rechtsfolgen der Mithaftung

Die Rechtsfolgen der Mithaftung hängen von den Umständen des Einzelfalls und den geltenden Gesetzen ab. Im Allgemeinen können jedoch die folgenden Rechtsfolgen in Bezug auf die Mithaftung festgehalten werden:

  • Die beteiligten Personen können zur Zahlung von Schadensersatz oder zur Erfüllung einer strafrechtlichen Sanktion verpflichtet werden.
  • Die beteiligten Personen können zur Zahlung von Zinsen, Kosten und Gebühren verpflichtet werden, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Schadensersatzforderung oder der strafrechtlichen Sanktion entstehen.
  • Die beteiligten Personen können in bestimmten Fällen das Recht haben, einen Ausgleich oder eine Regressforderung gegen die anderen Beteiligten geltend zu machen.

Zahlung von Schadensersatz oder Erfüllung einer strafrechtlichen Sanktion

Die Hauptrechtsfolge der Mithaftung ist, dass die beteiligten Personen zur Zahlung von Schadensersatz oder zur Erfüllung einer strafrechtlichen Sanktion verpflichtet werden können. Dies kann beinhalten:

  • Die Zahlung von Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden, die durch die gemeinsame Handlung oder Unterlassung verursacht wurden.
  • Die Zahlung von Schadensersatz für entgangenen Gewinn oder entstandene Kosten, die durch die gemeinsame Handlung oder Unterlassung verursacht wurden.
  • Die Erfüllung einer strafrechtlichen Sanktion, wie z. B. eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder eine gemeinnützige Arbeit, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Straftat verhängt wurde.

Zahlung von Zinsen, Kosten und Gebühren

Die beteiligten Personen können auch zur Zahlung von Zinsen, Kosten und Gebühren verpflichtet werden, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Schadensersatzforderung oder der strafrechtlichen Sanktion entstehen. Dies kann beinhalten:

  • Die Zahlung von Verzugszinsen auf den geschuldeten Schadensersatz oder die strafrechtliche Sanktion.
  • Die Zahlung von Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und anderen Auslagen, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Schadensersatzforderung oder der strafrechtlichen Sanktion entstehen.

Ausgleich oder Regressforderung gegen andere Beteiligte

In bestimmten Fällen können die beteiligten Personen das Recht haben, einen Ausgleich oder eine Regressforderung gegen die anderen Beteiligten geltend zu machen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Person mehr als ihren anteiligen Betrag an Schadensersatz oder strafrechtlicher Sanktion gezahlt hat und von den anderen Beteiligten einen Ausgleich für den überzahlten Betrag verlangen kann.

Ein Beispiel für eine solche Regressforderung findet sich in § 426 BGB, der besagt, dass bei einer Gesamtschuld, wie sie bei der solidarischen Mithaftung vorliegt, der Schuldner, der den Gläubiger befriedigt hat, von den anderen Schuldnern Ausgleichung nach dem Verhältnis ihrer Anteile verlangen kann.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Mithaftung

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile zur Mithaftung vorgestellt, die das Verständnis der rechtlichen Grundlagen und der Rechtsprechung auf diesem Gebiet vertiefen können:

BGH, Urteil vom 17. Januar 2017 – VI ZR 67/16

In diesem Fall ging es um eine Mithaftung bei einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrer aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidierte. Der BGH entschied, dass der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs trotz des groben Verschuldens des anderen Fahrers zu einer Mithaftung von 30 % herangezogen werden kann, weil er ebenfalls gegen die Verkehrsregeln verstoßen hatte, indem er über eine durchgezogene Linie gefahren war.

BGH, Urteil vom 21. Juni 2016 – VI ZR 476/15

In diesem Fall ging es um eine Mithaftung bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einer schmalen Straße, bei der beide Fahrer gegen die Verkehrsregeln verstoßen hatten. Der BGH entschied, dass beide Fahrer zu einer Mithaftung von jeweils 50 % herangezogen werden können, da sie beide gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen hatten und beide Fahrzeuge zur Kollision beigetragen hatten.

BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 – VI ZR 476/14

In diesem Fall ging es um die Mithaftung eines Fußgängers, der bei Dunkelheit eine Straße überquerte und von einem Fahrzeug erfasst wurde. Der BGH entschied, dass der Fußgänger zu einer Mithaftung von 50 % herangezogen werden kann, weil er gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen hatte, indem er bei Dunkelheit eine Straße ohne ausreichende Beleuchtung überquerte und dabei keine reflektierende Kleidung trug. Das Gericht berücksichtigte jedoch auch das Verschulden des Fahrers, der nicht die erforderliche Aufmerksamkeit im Straßenverkehr aufbrachte.

FAQs zur Mithaftung

Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zur Mithaftung:

Was ist der Unterschied zwischen Mithaftung und Gesamtschuldnerschaft?

Die Mithaftung bezieht sich auf die gemeinsame Verantwortung mehrerer Personen für einen Schaden oder eine Straftat. Die Gesamtschuldnerschaft ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bezieht sich auf die Situation, in der mehrere Schuldner gemeinsam für eine Schuld haften. Bei der Mithaftung kann es zu einer Gesamtschuldnerschaft kommen, wenn die beteiligten Personen solidarisch für den gesamten Schaden oder die gesamte Strafe haften.

Wie wird die Mithaftung bei einem Verkehrsunfall berechnet?

Die Berechnung der Mithaftung bei einem Verkehrsunfall hängt von den Umständen des Einzelfalls und den geltenden Gesetzen ab. Im Allgemeinen wird die Mithaftung nach dem Grad des Verschuldens oder der Verantwortlichkeit der beteiligten Personen verteilt. In einigen Fällen kann das Gericht jedoch auch eine andere Verteilung der Mithaftung vornehmen, etwa wenn es eine besondere Gefährdung oder ein grobes Verschulden einer der Parteien feststellt.

Kann ich bei einem Auffahrunfall mithaften, wenn ich nicht der Auffahrende war?

Es ist möglich, dass Sie bei einem Auffahrunfall mithaften, auch wenn Sie nicht der Auffahrende waren. Wenn zum Beispiel festgestellt wird, dass Sie Ihre Bremslichter nicht funktionierten oder Sie in einer verbotenen Zone geparkt haben, könnten Sie eine Mithaftung tragen. Die genaue Verteilung der Mithaftung hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls und den geltenden Gesetzen ab.

Wie wirkt sich die Mithaftung auf meine Versicherungsleistung aus?

Die Mithaftung kann sich auf Ihre Versicherungsleistung auswirken, abhängig von den Umständen des Einzelfalls und den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice. Im Allgemeinen kann Ihre Versicherung den Schadensersatz, den sie Ihnen zahlt, um den Betrag reduzieren, der Ihrer Mithaftung entspricht. Dies kann dazu führen, dass Sie einen Teil des Schadens selbst tragen müssen. Es ist wichtig, die Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen und sich bei Fragen an Ihren Versicherer zu wenden.

Kann ich gegen eine festgestellte Mithaftung Rechtsmittel einlegen?

Ja, Sie können gegen eine festgestellte Mithaftung Rechtsmittel einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung des Gerichts fehlerhaft ist oder gegen geltendes Recht verstößt. Rechtsmittel können in Form einer Berufung oder einer Revision eingelegt werden, abhängig von den Umständen des Einzelfalls und den geltenden Gesetzen. Es ist wichtig, sich bei der Einlegung von Rechtsmitteln an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Schlussbemerkungen

Die Mithaftung ist ein komplexes rechtliches Thema, das sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht eine Rolle spielt. In diesem Blog-Beitrag haben wir die Voraussetzungen, den Umfang und die Rechtsfolgen der Mithaftung erörtert und relevante Gesetze, Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen behandelt. Es ist wichtig, sich bei Fragen zur Mithaftung an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie die bestmögliche Beratung und Vertretung erhalten.

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