Pfändung Kontokorrent – Für die meisten Menschen ist das Girokonto ein unverzichtbares Instrument für den täglichen Zahlungsverkehr. Überweisungen tätigen, Lastschriften einziehen und Daueraufträge einrichten – all das ist ohne ein Girokonto nicht möglich. Doch was passiert, wenn das Konto plötzlich gepfändet wird?

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema Pfändung Kontokorrent und zeigt Ihnen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen Sie als Betroffener kennen sollten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet Pfändung Kontokorrent?
  2. Die rechtlichen Grundlagen der Pfändung
  3. Wann ist eine Kontopfändung zulässig?
  4. Folgen und Beeinträchtigungen durch die Kontopfändung
  5. Mögliche Reaktionen auf eine Pfändung
  6. Pfändungsschutzkonto – eine Option für Betroffene
  7. Anfechtung der Pfändung – Rechtliche Möglichkeiten
  8. Tipps für den Umgang mit einer Kontopfändung
  9. Kontopfändung im geschäftlichen Bereich
  10. Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was bedeutet Pfändung Kontokorrent?

Bei der Pfändung Kontokorrent handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der ein Gläubiger auf das Guthaben eines Schuldners zugreifen kann, um offene Forderungen einzutreiben. In der Regel erfolgt die Pfändung im Rahmen eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens, indem der Gläubiger einen entsprechenden Vollstreckungstitel, zum Beispiel einen gerichtlichen Mahnbescheid, erwirkt hat. Sobald die Pfändung wirksam wird, sind sämtliche Zahlungseingänge auf dem Konto des Schuldners für den Gläubiger verfügbar, während das Konto für den Schuldner gesperrt ist.

Die rechtlichen Grundlagen der Pfändung

Die Kontopfändung ist in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Insbesondere die §§ 829 bis 845 ZPO sind für diese Art der Vollstreckung maßgeblich:

  • § 829 ZPO – Vollstreckung wegen Geldforderungen auf dem Wege der Pfändung und Überweisung
  • § 830 ZPO – Mehrere Gläubiger, Rechte an Grundstücken
  • § 831 ZPO – Drittschuldnererklärung
  • § 832 ZPO – Haftung des Drittschuldners
  • § 833 ZPO – Pfändung von Forderungen
  • § 834 ZPO – Zuständigkeit des Zwangsvollstreckungsgerichts
  • § 835 ZPO – Offenbarungsfrist und Verzug des Drittschuldners
  • § 836 ZPO – Pfändung der nicht fälligen Forderung
  • § 837 ZPO – Bevorrechtigter Gläubiger
  • § 838 ZPO – Vollstreckungsbescheid
  • § 839 ZPO – Teilbare und unteilbare Forderungen
  • § 840 ZPO – Verfügungsverbot und Wirkung der Pfändung
  • § 841 ZPO – Rangfolge der Pfändung
  • § 842 ZPO – Auskehrung an den Gläubiger
  • § 843 ZPO – Pfändungsschutz
  • § 844 ZPO – Vereinigung der Forderung in der Person des Gläubigers
  • § 845 ZPO – Beschlagnahme des Pfandscheins

Außerdem sind auch einige Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) bei der Kontopfändung durch das Finanzamt von Bedeutung, insbesondere die §§ 309 bis 318 AO.

Wann ist eine Kontopfändung zulässig?

Eine Kontopfändung ist zulässig, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner erwirkt hat und die Forderung nicht auf andere Weise beglichen wurde. Ein Vollstreckungstitel kann beispielsweise ein gerichtlicher Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil sein. Die Zulässigkeit der Kontopfändung richtet sich nach den im Vollstreckungstitel festgesetzten Beträgen und Zahlungsansprüchen.

Folgen und Beeinträchtigungen durch die Kontopfändung

Eine Pfändung Kontokorrent hat verschiedene Folgen und Beeinträchtigungen für den Schuldner:

  1. Konto ist nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar: Der Schuldner kann keine Überweisungen mehr tätigen, Lastschriften werden nicht mehr eingezogen und Daueraufträge werden gestoppt.
  2. Zugriff auf das Guthaben ist blockiert: Der Schuldner kann nicht mehr frei über sein Guthaben verfügen und hat keinen Zugang zu seinen Ersparnissen.
  3. Schufa-Eintrag: Eine Kontopfändung kann zu einem negativen Schufa-Eintrag führen, der die Kreditwürdigkeit des Schuldners beeinträchtigt und somit Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Krediten oder der Eröffnung eines neuen Kontos zur Folge haben kann.
  4. Social-Media-Profile und Online-Dienste können betroffen sein: Wenn Zahlungen für Abonnements oder Dienstleistungen (z. B. Streamingdienste, Smartphone-Apps) nicht mehr eingezogen werden können, kann dies zu einem Verlust der Zugänge zu diesen Diensten führen.
  5. Mahn- und Vollstreckungskosten: Zusätzlich zur Forderung des Gläubigers können noch weitere Kosten für die Mahnung und Vollstreckung entstehen, die der Schuldner begleichen muss.

Im schlimmsten Fall kann eine Kontopfändung dazu führen, dass der Schuldner in eine finanzielle Notlage gerät, aus der er sich nur schwer wieder befreien kann.

Mögliche Reaktionen auf eine Pfändung

Wenn das eigene Konto gepfändet wurde, gibt es verschiedene Handlungsoptionen für den Schuldner:

Zahlung der Forderung: Die einfachste und schnellste Möglichkeit, die Pfändung aufzuheben, besteht darin, die offenen Forderungen inklusive der Mahn- und Vollstreckungskosten zu begleichen. In diesem Fall wird die Pfändung aufgehoben und das Konto wieder freigegeben.

Ratenzahlungsvereinbarung: Wenn der Schuldner die Forderung nicht auf einmal begleichen kann, besteht die Möglichkeit, mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Dabei sollte der Schuldner darauf achten, dass die Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich festgehalten wird und eine konkrete Regelung über die Freigabe des Kontos beinhaltet.

Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid: Wenn der Schuldner der Meinung ist, dass die Forderung des Gläubigers unberechtigt ist, kann er innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids Einspruch einlegen. Wenn der Einspruch erfolgreich ist, wird die Pfändung aufgehoben.

Schuldenbereinigungsverfahren oder Insolvenzverfahren: Wenn der Schuldner aufgrund seiner finanziellen Situation nicht in der Lage ist, die Forderungen zu begleichen, kann er ein Schuldenbereinigungsverfahren oder ein Insolvenzverfahren beantragen. In diesem Fall wird das Konto allerdings nicht sofort freigegeben.

Unabhängig von der gewählten Vorgehensweise ist es ratsam, frühzeitig den Rat eines erfahrenen Anwalts oder einer Schuldnerberatungsstelle einzuholen, um die individuellen Möglichkeiten und Risiken abzuwägen.

Pfändungsschutzkonto – eine Option für Betroffene

Seit 2010 besteht in Deutschland die Möglichkeit, bei einer Kontopfändung ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu beantragen. Das P-Konto funktioniert wie ein normales Girokonto, bietet jedoch einen automatischen Pfändungsschutz für das Guthaben bis zur sogenannten Pfändungsfreigrenze. Diese liegt derzeit (Stand: 2021) bei 1.178,59 Euro pro Monat für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflicht.

Um ein P-Konto zu eröffnen, muss der Schuldner bei seiner Bank einen entsprechenden Antrag stellen. Die Umwandlung des Kontos ist in der Regel innerhalb weniger Tage möglich. Bei einem P-Konto sind folgende Punkte zu beachten:

  • Es darf nur ein P-Konto pro Person geführt werden.
  • Der Pfändungsschutz gilt nur bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze. Guthaben darüber hinaus kann weiterhin gepfändet werden.
  • Andere Gläubiger können trotz P-Konto noch immer versuchen, eine Pfändung vorzunehmen. In diesem Fall muss der Schuldner die Kontopfändung umgehend bei der Bank melden und nachweisen, dass er bereits ein P-Konto führt.
  • Der automatische Pfändungsschutz gilt nicht für bestimmte Ansprüche, wie zum Beispiel Unterhaltsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubten Handlungen.

Trotz aller Vorteile sollte ein P-Konto nur als letzte Option betrachtet werden, wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Pfändung abzuwenden. Vor der Eröffnung eines P-Kontos ist es ratsam, die individuelle Situation durch einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle prüfen zu lassen.

Anfechtung der Pfändung – Rechtliche Möglichkeiten

In einigen Fällen kann eine Kontopfändung angefochten werden. Gründe dafür können beispielsweise formelle Fehler bei der Zustellung des Vollstreckungsbescheids, eine falsche Berechnung der Forderung oder eine bereits erfolgte Zahlung des Schuldners sein.

Um die Kontopfändung anzufechten, sollte der Schuldner folgende Schritte unternehmen:

  • Zunächst sollte der Schuldner die Gründe für die Anfechtung sorgfältig prüfen und dokumentieren. Falls erforderlich, sollte hierzu Rechtsrat eingeholt werden.
  • Anschließend sollte der Schuldner fristgerecht einen Antrag auf Aufhebung der Pfändung beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen. Der Antrag sollte die Gründe für die Anfechtung detailliert darlegen und mit entsprechenden Belegen (z. B. Zahlungsnachweise, Kontoauszüge) untermauert werden.
  • Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet über die Aufhebung der Kontopfändung. Bei Erfolg der Anfechtung wird die Pfändung aufgehoben, das Konto wieder freigegeben und der Schufa-Eintrag gelöscht.

Wichtig ist, dass jeder Fall individuell zu prüfen ist. Im Zweifel sollte immer der Rat eines erfahrenen Anwalts hinzugezogen werden.

Tipps für den Umgang mit einer Kontopfändung

Einige allgemeine Tipps können helfen, mit einer Kontopfändung besser umzugehen und die finanziellen Folgen abzumildern:

  1. Den offenen Dialog mit dem Gläubiger suchen: Oftmals sind Gläubiger bereit, auf die Betroffenen zuzugehen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, um die Pfändung zu vermeiden oder abzumildern.
  2. Offene Forderungen rechtzeitig begleichen: Wenn Sie frühzeitig erkennen, dass eine Pfändung droht, sollten Sie versuchen, die offenen Forderungen so schnell wie möglich zu begleichen.
  3. Unterstützung suchen: In solchen Situationen ist es immer ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die besten Handlungsoptionen auszuloten. Schuldnerberatungsstellen, Anwälte oder Insolvenzberater können wertvolle Unterstützung bieten.
  4. Vorausschauend handeln: Versuchen Sie, in finanziell stabilen Phasen Rücklagen zu bilden und mögliche künftige Zahlungsschwierigkeiten zu antizipieren. Das kann helfen, eine Pfändung schon im Vorfeld abzuwenden.

Kontopfändung im geschäftlichen Bereich

Auch im geschäftlichen Bereich kann es vorkommen, dass ein Unternehmenskonto gepfändet wird. Die Pfändung kann dabei nicht nur finanzielle Folgen für das Unternehmen haben, sondern auch Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter beeinträchtigen. Deshalb ist es besonders wichtig, bereits im Vorfeld einer drohenden Pfändung entsprechende Vorkehrungen zu treffen:

  • Kommunikation mit Gläubigern: Ein offener Dialog mit Gläubigern kann helfen, mögliche Probleme bereits im Vorfeld auszuräumen und das Risiko einer Kontopfändung zu minimieren.
  • Überblick über Forderungen und Verbindlichkeiten behalten: Unternehmen sollten ihre finanzielle Situation stets im Blick behalten und rechtzeitig auf drohende Zahlungsschwierigkeiten reagieren. Gegebenenfalls kann ein externer Berater dabei helfen, die finanzielle Situation zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  • Geschäftskonto-Notfallplan: Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen ist es ratsam, einen Notfallplan für den Fall einer Kontopfändung zu haben. Dieser Plan sollte unter anderem eine Liste von Alternativbanken und eine Vorgehensweise für die schnelle Einleitung von Verhandlungen mit Gläubigern enthalten.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Es gibt viele Fragen zum Thema, die wir im folgenden Abschnitt beantworten.

Wie lange dauert eine Kontopfändung?

Eine Kontopfändung dauert in der Regel so lange, bis die offenen Forderungen beglichen sind. Wenn der Schuldner die Forderungen nicht begleichen kann, bleibt das Konto gesperrt, bis eine Klärung der offenen Ansprüche erfolgt ist (zum Beispiel durch ein Insolvenzverfahren).

Wie erfahre ich von einer Kontopfändung?

Der Schuldner wird in der Regel von seiner Bank über die Kontopfändung informiert. Die Information erfolgt meist per Post oder per Online-Banking-Nachricht. In manchen Fällen kann die Pfändung auch durch einen Gerichtsvollzieher angekündigt oder vollzogen werden.

Kann das gesamte Guthaben gepfändet werden?

Grundsätzlich kann das gesamte Guthaben gepfändet werden, allerdings gibt es gewisse Freibeträge, die dem Schuldner zustehen. Dazu zählen bestimmte Sozialleistungen wie etwa das Kindergeld, Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung. Bei einem P-Konto ist zudem das Guthaben bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze geschützt.

Was passiert, wenn ich mein Konto überziehe?

Ein Dispositionskredit kann in der Regel nicht gepfändet werden. Allerdings kann die Bank den Dispokredit bei einer Kontopfändung kündigen, so dass es zu weiteren finanziellen Schwierigkeiten kommen kann.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz bei einer unrechtmäßigen Kontopfändung?

Wenn eine Kontopfändung unrechtmäßig ist, etwa aufgrund eines vollständig beglichenen Schuldenstandes, kann der Schuldner Schadensersatzansprüche gegenüber dem Gläubiger oder der Bank geltend machen. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um die individuellen Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen.

Können auch Gemeinschaftskonten gepfändet werden?

Ja, auch Gemeinschaftskonten können grundsätzlich gepfändet werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass normalerweise nur der Anteil des Schuldners gepfändet werden kann und der andere Kontoinhaber weiterhin frei über seinen Anteil verfügen kann. Um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen, sollte in solchen Fällen gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Kontoinhabern getroffen werden.

Nehmen Sie das Ruder in die Hand: Ihr nächster Schritt bei einer Pfändung Kontokorrent

Die Pfändung Kontokorrent kann zahlreiche Ärgernisse und Folgen mit sich bringen, doch Sie sind nicht allein. Es ist wichtig, informiert und proaktiv zu sein, um den bestmöglichen Ausgang für Ihre Situation zu erreichen. Indem Sie sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, Pfändungsfreibeträgen, den Optionen eines P-Kontos und den Möglichkeiten von Schadensersatz vertraut machen, können Sie besser mit der Situation umgehen.

Von zentraler Bedeutung ist es, Ihre Fragen geklärt zu bekommen und direkt mit allen beteiligten Parteien zu kommunizieren. Beachten Sie dabei auch die Besonderheiten bei Gemeinschaftskonten, um möglichen juristischen Auseinandersetzungen vorzubeugen.

Zögern Sie nicht, bei Bedarf rechtlichen Beistand hinzuzufügen, um die bestmögliche Verteidigung für Ihren individuellen Fall zu gewährleisten. Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte zu wahren und zu prüfen, ob eine unrechtmäßige Kontopfändung vorliegt.

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