Räumungstitel – kennen Sie diesen Begriff? Haben Sie auch schon einmal Erfahrungen mit Mietern gemacht, die trotz Kündigung und Aufforderung ihre Wohnung nicht räumen wollen? Oder sind Sie vielleicht gerade in dieser unbefriedigenden Situation und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen?

In diesem Blogbeitrag werden wir uns intensiv mit dem Thema Räumungstitel befassen und Ihnen zeigen, wie Sie als Vermieter in solchen Fällen rechtlich agieren können, um Ihren Wohnraum zurückzugewinnen. Dabei werden wir auf die verschiedenen Arten von Kündigungen, den rechtlichen Weg zum Räumungstitel, die potenziellen Kosten und weitere Aspekte, die für Sie als Vermieter relevant sind, eingehen.

Räumungstitel: Die Grundlagen

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, was ein Räumungstitel überhaupt ist. Im juristischen Kontext ist der Räumungstitel ein Vollstreckungstitel, der dem Vermieter einer Immobilie das Recht gibt, die zwangsweise Räumung der Immobilie zu vollstrecken. Dieser tritt beispielsweise in Kraft, wenn ein Mieter nach einer ordnungsgemäßen Kündigung die Wohnung nicht freiwillig räumt. Um einen solchen Titel zu erhalten, müssen Vermieter die folgenden Schritte befolgen:

  1. Kündigung des Mietvertrags auf rechtlich zulässige Weise.
  2. Aufforderung an den Mieter, die Wohnung binnen einer festgelegten Frist zu räumen.
  3. Stellt der Mieter die Räumung nicht freiwillig sicher, muss beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage eingereicht werden.

Wichtig zu beachten ist, dass der Räumungstitel alleine noch nicht zum Ende des Mietverhältnisses führt. Erst mit der Vollstreckung des Titels durch den Gerichtsvollzieher wird das Mietverhältnis beendet und der Vermieter hat wieder die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über seine Immobilie, nachdem der Mieter die Wohnung verlassen hat.

Arten der Kündigung: Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Um einen Räumungstitel erhalten zu dürfen, muss die Kündigung des Mieters rechtmäßig zustande kommen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: die ordentliche Kündigung und die außerordentliche fristlose Kündigung.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ausgesprochen werden, wobei die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten sind. So beträgt die Kündigungsfrist für Mieter gemäß § 573c BGB grundsätzlich drei Monate, während die Kündigungsfrist für Vermieter je nach Mietdauer gestaffelt ist:

  • bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren: ebenfalls drei Monate
  • bei einer Mietdauer zwischen fünf und acht Jahren: sechs Monate
  • bei einer Mietdauer von über acht Jahren: neun Monate

Die Gründe für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 573 Abs. 2 geregelt:

  • Vertragswidriges Verhalten des Mieters (z. B. wiederholte unpünktliche Mietzahlungen)
  • Eigenbedarf des Vermieters (z. B. benötigt der Vermieter selbst oder ein naher Angehöriger die Wohnung)
  • Eine angemessene wirtschaftliche Verwertung der Immobilie ist nur durch die Beendigung des Mietverhältnisses möglich (z. B. bei geplanten Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen, die ohne die Kündigung nicht durchführbar wären)

Außerordentliche fristlose Kündigung

Ergänzend zur ordentlichen Kündigung gibt es die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Eine solche Kündigung ist sowohl für Vermieter als auch Mieter möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortführung des Mietverhältnisses unzumutbar macht. Wichtige Gründe diesbezüglich sind im BGB unter § 543 Abs. 2 geregelt und können beispielsweise sein:

  • Zahlungsverzug des Mieters: Der Mieter hat die Miete trotz Mahnung in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht gezahlt oder der Zahlungsverzug entspricht einer Gesamtsumme, die dem Wert von zwei Monatsmieten entspricht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
  • Vertragswidriges Verhalten des Mieters: Das Verhalten des Mieters führt zu einer erheblichen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. unerlaubte Untervermietung, erhebliche Lärmbelästigung, gewerbliche Nutzung der Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters usw.) (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • Stark vernachlässigte Instandhaltung der Wohnung: Der Mieter hält die Wohnung nicht in gebrauchsfähigem Zustand oder gefährdet durch sein Verhalten die Sicherheit der Immobilie (z. B. durch mutwillige Zerstörung von Gemeinschaftseigentum, unsachgemäßen Umgang mit Feuerstellen oder andere Gefahrenquellen) (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Der Weg zum Räumungstitel: Vom Mietvertrag zur Räumungsklage

Wurde auf rechtmäßige Weise gekündigt und der Mieter weigert sich dennoch, die Wohnung zu räumen, bleibt dem Vermieter nur der Gang zum Amtsgericht. Dort kann eine Räumungsklage eingereicht werden, um letztlich einen Räumungstitel zu erwirken. Doch bis es soweit ist, gibt es zahlreiche Aspekte zu beachten und Herausforderungen zu meistern.

Sicherung der Beweislage

Bevor Vermieter eine Räumungsklage einreichen, sollten sie ihre Beweislage bezüglich der Kündigung sicherstellen. Dazu zählt, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss und handschriftlich unterschrieben sein sollte. Darüber hinaus sollte der Vermieter sicherstellen, dass er die Kündigung dem Mieter tatsächlich zugestellt hat. Eine Zustellung per Übergabeeinschreiben oder durch einen Boten bietet sich an.

Außerdem ist es ratsam, Beweise für die behaupteten Kündigungsgründe (z. B. Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug, Eigenbedarf) zu sammeln, um im anstehenden Gerichtsverfahren seine Position zu stärken. Solche Beweise können Mahnungen, Kontoauszüge, Zeugenaussagen oder auch Dokumentationen von Gesprächen mit dem Mieter sein.

Die richtige Strategie wählen: Soll eine Räumungsklage allein oder kombiniert erfolgen?

Vermieter können bei der Einreichung der Räumungsklage zwischen einer „reinen“ Räumungsklage und einer „kombinierten“ Klage wählen. Eine reine Räumungsklage zielt allein auf die Räumung der Wohnung ab und ignoriert ggf. ausstehende Mietzahlungen. Dies hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller abgeschlossen sein kann und eine mögliche Zwangsräumung früher erfolgen kann.

Eine kombinierte Klage hingegen beinhaltet neben dem Räumungsantrag ebenfalls einen Antrag auf Zahlung der ausstehenden Miete oder Schadenersatz. Dies empfiehlt sich, wenn es dem Vermieter nicht nur darum geht, den Wohnraum zurückzugewinnen, sondern auch um die Geltendmachung von Forderungen. Der Nachteil einer solchen Kombination liegt in der oft längeren Verfahrensdauer, die vor allem durch mögliche Einreden und Einwendungen des Mieters begründet ist.

Anforderungen an die Räumungsklage

Bei der Räumungsklage sind bestimmte Anforderungen zu beachten:

  • Das Räumungsbegehren muss in der Klageschrift konkret formuliert sein.
  • Die Klage muss den betroffenen Mieter sowie die Adresse und die Größe der betreffenden Wohnung nennen.
  • Die rechtmäßige Kündigung des Mietverhältnisses muss dargelegt werden (durch Vorlage des Kündigungsschreibens bzw. der Kündigungsgründe).
  • Fruchtlos verstrichene Räumungsfrist: Es muss dargelegt werden, dass der Vermieter den Mieter aufgefordert hat, binnen einer festgelegten Frist die Wohnung zu räumen, und dass diese Frist im Zeitpunkt der Klageerhebung bereits verstrichen ist.

Wichtig ist auch, dass die Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht wird. Die Zuständigkeit orientiert sich am Ort der Immobilie, die geräumt werden soll.

Verfahrensablauf: Vom Gerichtsverfahren zur Zwangsräumung

  1. Nachdem die Klage eingereicht wurde, wird das zuständige Amtsgericht ein sogenanntes streitiges Verfahren einleiten und zunächst den Mieter anhören.
  2. Sollte der Mieter gegen die Klage vorgehen, kann dies zu einem Gerichtsprozess führen, in welchem beide Parteien ihre Standpunkte darlegen und Beweise vorlegen müssen. Der Richter wird dann unter Berücksichtigung der Beweislage und der gesetzlichen Lage entscheiden, ob der Räumungstitel erteilt wird oder nicht.
  3. Für den Fall, dass der Mieter der Klage nicht widerspricht oder die Klage rechtmäßig ist, ergeht ein Räumungsurteil.
  4. Der Vermieter kann nun auf der Grundlage dieses Urteils einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der die Zwangsräumung der Immobilie durchführt.

Kostenaspekte: Wie viel kostet ein Räumungstitel und welche finanziellen Risiken gibt es?

Die Kosten für das gesamte Verfahren, inklusive Gerichtskosten, Anwaltskosten und den Kosten für den Gerichtsvollzieher für die Zwangsräumung, können unterschiedlich ausfallen und nicht pauschal beziffert werden. Hier einige Aspekte, die die Kosten beeinflussen:

Die Höhe des Streitwerts: Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, der in Räumungsklagen sich aus der Jahresmiete und eventuell zusätzlichen Forderungen (z. B. ausstehende Miete oder Schadenersatz) zusammensetzt.

Gebührenordnung: Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je nach Beschreitung des Rechtsweges und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit können sich unterschiedliche Gebühren ergeben.

Kosten für den Gerichtsvollzieher: Die Kosten für die Durchführung der Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher orientieren sich am Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKG). Dabei hängen diese Kosten von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Umfang der Räumung, der Anzahl der beteiligten Personen oder auch speziellen Dienstleistungen (z. B. Abschleppen eines Fahrzeugs).

Kautionsrisiko: Im Rahmen der Räumungsklage kann der Mieter auch dazu verpflichtet werden, eine Räumungsschutzkaution zu hinterlegen. Diese dient dazu, Vermieter vor allzu hohen Kosten zu schützen, falls der Mieter plötzlich doch freiwillig auszieht, nachdem Vermieter bereits in Vorleistung für den Gerichtsvollzieher gegangen sind. Allerdings besteht das Risiko, dass der Mieter die Kautionszahlung verweigert oder dazu nicht in der Lage ist.

Insgesamt lassen sich die Kosten für einen Räumungstitel und die zwangsweise Räumung einer Wohnung nicht pauschal beziffern. Die Kosten können je nach Umfang des Verfahrens, den örtlichen Gegebenheiten und der finanziellen Situation des Mieters variieren. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig rechtliche Beratung einzuholen und sich im Vorfeld über mögliche finanzielle Risiken und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.

FAQs: Wichtige Fragen rund um den Räumungstitel

Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema Räumungstitel:

Wie lange dauert es, einen Räumungstitel zu erhalten?

Die Dauer eines Räumungstitelverfahrens kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Auslastung des zuständigen Amtsgerichts, der Art der Kündigung (ordentlich bzw. außerordentlich) und der Reaktion des Mieters. Ab Einreichung der Klage bis zur Erteilung des Räumungstitels können im Schnitt zwei bis vier Monate vergehen – jedoch sind auch kürzere oder längere Verfahrensdauern möglich.

Kann ich als Vermieter den Räumungstitel auch ohne Anwalt erwirken?

Grundsätzlich besteht für Vermieter die Möglichkeit, ohne anwaltliche Unterstützung eine Räumungsklage einzureichen und somit den Räumungstitel zu erhalten. Allerdings ist dies nicht empfehlenswert, da die Einhaltung der gesetzlichen und formellen Voraussetzungen von großer Bedeutung ist, um eine erfolgreiche Durchsetzung des Räumungstitels zu gewährleisten. Die Beauftragung eines Anwalts sorgt für professionelle Unterstützung und erhöht die Erfolgsaussichten im Verfahren.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Räumungstitel zugunsten des Vermieters ausfällt?

Eine pauschale Aussage über die Erfolgsaussichten eines Räumungstitels lässt sich nicht treffen. Die Erfolgsaussichten hängen von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Rechtmäßigkeit der Kündigung, der Beweislage und dem Verhalten des Mieters. Wichtig ist dabei, dass der Vermieter sorgfältig und rechtlich korrekt vorgeht und sich kundige juristische Unterstützung holt.

Welche Möglichkeiten gibt es, um die Wohnung nach der Erteilung des Räumungstitels ohne Zwangsräumung zurückzugewinnen?

Auch nach Erteilung des Räumungstitels besteht prinzipiell die Möglichkeit, die Wohnung ohne Zwangsräumung zurückzugewinnen. Einige der nachfolgenden Optionen können zur beidseitigen Einigung führen:

  • Einvernehmliche Lösung: Vermieter und Mieter einigen sich gemeinsam auf einen Zeitpunkt der Räumung der Wohnung und halten diesen schriftlich fest.
  • Räumungsvergleich: Vermieter und Mieter schließen vor Gericht einen Räumungsvergleich ab, der eine Frist zur freiwilligen Räumung festlegt.
  • Zahlung der ausstehenden Miete: Bei Zahlungsverzug könnte der Mieter durch eine vollständige Zahlung der ausstehenden Miete (und gemäß Vereinbarung zukünftiger Mieten) eine akzeptable Lösung für beide Parteien schaffen.

Checkliste: Räumungstitel – Wie Vermieter richtig vorgehen

Zur leichteren Orientierung für Vermieter haben wir eine übersichtliche Checkliste zum Ablauf und den wichtigsten Schritten im Zusammenhang mit dem Räumungstitel zusammengestellt:

  1. Rechtmäßige Kündigung des Mietverhältnisses durchführen (ordentliche oder außerordentliche fristlose Kündigung).
  2. Dem Mieter eine angemessene Frist zur Räumung einräumen.
  3. Bei Weigerung des Mieters, die Wohnung zu räumen, die Beweislage überprüfen und sichern (z. B. Zustellungsnachweis für die Kündigung, Dokumentation von Kündigungsgründen).
  4. Rechtzeitige rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und ggf. einen Anwalt für das weitere Vorgehen und die Einreichung der Räumungsklage beauftragen.
  5. Räumungsklage fristgerecht einreichen und dabei zwingend notwendige Angaben und Nachweise beifügen.
  6. Gerichtsverfahren durchlaufen und nach Erhalt des Räumungstitels den Gerichtsvollzieher für die Durchführung der Zwangsräumung beauftragen.
  7. Während des gesamten Prozesses offen und gesprächsbereit bleiben, um eine mögliche einvernehmliche Lösung mit dem Mieter zu erreichen.

Fazit: Räumungstitel als letztes Mittel zur Wohnraumrückgewinnung

Ein Räumungstitel ist für Vermieter das rechtliche Mittel der letzten Wahl, um Wohnraum von Mietern zurückzugewinnen, die sich weigern, die Wohnung trotz einer rechtmäßigen Kündigung zu räumen. Der Weg dorthin ist oftmals langwierig, juristisch komplex und auch mit finanziellen Risiken verbunden. Daher sollten Vermieter im Vorfeld alle Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung mit dem Mieter ausschöpfen und sich bei Bedarf frühzeitig rechtliche Unterstützung sichern, um gut gerüstet in das Räumungstitelverfahren zu gehen.

Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Vermieter.

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