In einer Zeit, in der soziale Medien und digitale Technologien das tägliche Leben durchdringen, gewinnt das Recht am eigenen Bild an Bedeutung. Dieser umfassende Blog-Beitrag befasst sich eingehend mit dem Schutz und der Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten im deutschen Rechtsraum. Wir werden die grundlegenden Gesetze und rechtlichen Rahmenbedingungen erörtern, aktuelle Gerichtsurteile betrachten und auf häufig gestellte Fragen eingehen, um Ihnen ein solides Verständnis dieser Thematik zu vermitteln.

Grundlagen des Rechts am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das jedem Menschen zusteht. Es schützt die persönliche Identität und die Selbstbestimmung über die Verwendung des eigenen Bildnisses. In Deutschland ist das Recht am eigenen Bild in verschiedenen Gesetzen verankert, darunter:

  • Grundgesetz (GG) Artikel 1 und 2
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 22 KunstUrhG
  • Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) §§ 22-23

Voraussetzungen für den Schutz des eigenen Bildnisses

Die rechtliche Anerkennung des eigenen Bildnisses als schutzwürdiges Rechtsgut ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Im Folgenden werden die grundlegenden Voraussetzungen für den Schutz des eigenen Bildnisses erörtert.

Abgebildete Person

Das Recht am eigenen Bild gilt nur für natürliche Personen, nicht für juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Schutz des Bildnisses auch für verstorbene Personen gilt, solange deren berechtigtes Interesse am Schutz des eigenen Bildnisses besteht.

Bildnis

Ein Bildnis ist jede Darstellung einer Person, unabhängig von der Art der Darstellung (Fotografie, Gemälde, Zeichnung, Skulptur, etc.) oder dem verwendeten Medium (analog oder digital). Der Schutz gilt auch für Bildnisse, die eine Person in einer charakteristischen Pose oder Situation zeigen.

Veröffentlichung

Das Recht am eigenen Bild bezieht sich auf die Veröffentlichung des Bildnisses. Eine Veröffentlichung liegt vor, wenn das Bildnis einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, beispielsweise durch Verbreitung im Internet, in Printmedien oder im Fernsehen. Eine Veröffentlichung kann auch dann vorliegen, wenn das Bildnis nur einer bestimmten Gruppe von Personen zugänglich gemacht wird, sofern diese Gruppe eine gewisse Größe hat und nicht durch persönliche Beziehungen verbunden ist.

Ausnahmen und Einschränkungen des Rechts am eigenen Bild

Obwohl das Recht am eigenen Bild weitreichende Schutzmechanismen bietet, gibt es einige Ausnahmen und Einschränkungen, die im KunstUrhG geregelt sind. Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen:

  • Absolut personenbezogene Bilder
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen
  • Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte
  • Bildnisse, bei denen die abgebildete Person nur als Beiwerk erscheint

Es ist wichtig zu beachten, dass jede dieser Ausnahmen individuell geprüft und im Lichte der jeweiligen Umstände interpretiert werden muss. In einigen Fällen kann die Anwendung einer Ausnahme vom Recht am eigenen Bild abhängig von der konkreten Situation und dem jeweiligen Interessenabwägungsverfahren eingeschränkt sein.

Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild

Wenn das Recht am eigenen Bild verletzt wird, stehen den Betroffenen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Rechte durchzusetzen. Im Folgenden werden die häufigsten rechtlichen Schritte erörtert:

Unterlassungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch zielt darauf ab, die weitere Verbreitung des Bildnisses zu verhindern. Dies kann durch eine einstweilige Verfügung oder eine Klage auf Unterlassung erreicht werden. In der Regel ist es erforderlich, dass der Betroffene glaubhaft macht, dass eine Wiederholungsgefahr besteht, um einen Unterlassungsanspruch geltend machen zu können.

Schadensersatzanspruch

Ein Schadensersatzanspruch kann geltend gemacht werden, wenn dem Betroffenen durch die Verletzung des Rechts am eigenen Bild ein finanzieller Schaden entstanden ist. Der Schaden kann entweder konkret beziffert oder im Wege der sogenannten „Lizenzanalogie“ berechnet werden, bei der die hypothetischen Lizenzgebühren herangezogen werden, die der Betroffene für die Nutzung seines Bildnisses hätte verlangen können.

Beseitigungsanspruch

Der Beseitigungsanspruch ermöglicht es dem Betroffenen, die Entfernung des Bildnisses aus dem Verkehr zu verlangen. Dies kann beispielsweise die Löschung des Bildnisses von einer Website oder die Vernichtung von Druckerzeugnissen umfassen.

Auskunftsanspruch

Ein Auskunftsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der Betroffene Informationen darüber benötigt, wer für die Verletzung des Rechts am eigenen Bild verantwortlich ist oder in welchem Umfang das Bildnis verbreitet wurde. Der Auskunftsanspruch ist insbesondere wichtig, um die Höhe des Schadensersatzes zu berechnen oder um weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Anspruch auf Geldentschädigung

In bestimmten Fällen kann der Betroffene auch eine Geldentschädigung verlangen, wenn die Verletzung des Rechts am eigenen Bild eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte darstellt. Diese Entschädigung soll den immateriellen Schaden ausgleichen, der durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts entstanden ist.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Recht am eigenen Bild

Die Rechtsprechung zum Recht am eigenen Bild entwickelt sich ständig weiter und passt sich den technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen an. Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt, die das Verständnis des Rechts am eigenen Bild prägen:

BGH, Urteil vom 01.02.2022 – VI ZR 635/20

In diesem Fall entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die unbefugte Veröffentlichung eines Bildnisses in einer Tageszeitung eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darstellt, auch wenn das Bildnis zuvor in sozialen Medien veröffentlicht wurde. Der BGH stellte klar, dass die vorherige Veröffentlichung in sozialen Medien nicht automatisch eine Einwilligung in die weitere Verbreitung des Bildnisses begründet.

BVerfG, Beschluss vom 10.11.2021 – 1 BvR 2651/21

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied, dass der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild nicht nur auf Fälle beschränkt ist, in denen das Bildnis ohne Einwilligung des Betroffenen verbreitet wurde, sondern auch auf Fälle, in denen das Bildnis im Rahmen einer zulässigen Ausnahme veröffentlicht wurde, aber dennoch eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.

OLG Köln, Urteil vom 30.07.2021 – 15 U 175/20

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied, dass der Begriff des „Bildnisses aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG auch Prominente und Personen des öffentlichen Lebens umfassen kann, deren Bildnisse ohne ihre Zustimmung veröffentlicht werden, sofern die Veröffentlichung der Bilder einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leistet und die Interessenabwägung zugunsten der Pressefreiheit ausfällt.

FAQs zum Recht am eigenen Bild

In diesem Abschnitt werden häufig gestellte Fragen zum Recht am eigenen Bild beantwortet, um Ihnen ein umfassendes Verständnis dieses wichtigen Rechtsgebiets zu vermitteln.

Muss ich immer um Erlaubnis bitten, bevor ich ein Bild von jemandem veröffentliche?

Grundsätzlich ist es ratsam, die Zustimmung der abgebildeten Person einzuholen, bevor Sie deren Bildnis veröffentlichen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel Bilder von Versammlungen oder Zeitgeschichtsbildnisse, bei denen eine Veröffentlichung auch ohne Zustimmung zulässig sein kann. In jedem Fall ist es wichtig, die jeweilige Situation sorgfältig zu prüfen und eine Interessenabwägung vorzunehmen.

Wie kann ich meine Rechte am eigenen Bild in sozialen Medien schützen?

Um Ihre Rechte am eigenen Bild in sozialen Medien zu schützen, sollten Sie vorsichtig sein, welche Bilder Sie teilen und welche Informationen Sie preisgeben. Überprüfen Sie die Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Plattform, um sicherzustellen, dass Ihre Inhalte nur für die gewünschte Zielgruppe sichtbar sind. Wenn Sie feststellen, dass jemand ohne Ihre Zustimmung Bilder von Ihnen veröffentlicht hat, können Sie die Plattform kontaktieren und eine Löschung beantragen oder rechtliche Schritte einleiten.

Was kann ich tun, wenn meine Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung eines Bildes verletzt wurden?

Wenn Ihre Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung eines Bildes verletzt wurden, sollten Sie zunächst den Verantwortlichen kontaktieren und eine Unterlassung und ggf. Beseitigung des Bildnisses verlangen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können Sie rechtliche Schritte wie die Beantragung einer einstweiligen Verfügung oder die Erhebung einer Klage in Betracht ziehen. In solchen Fällen ist es ratsam, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Gilt das Recht am eigenen Bild auch für Tonaufnahmen oder Videos?

Das Recht am eigenen Bild bezieht sich in erster Linie auf Bildnisse. Allerdings sind auch Tonaufnahmen und Videos von Persönlichkeitsrechten geschützt, insbesondere wenn sie das Abbild oder die Stimme einer Person wiedergeben. In solchen Fällen können ähnliche rechtliche Schritte wie beim Schutz des eigenen Bildnisses ergriffen werden.

Wie lange sind Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild geschützt?

Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild sind grundsätzlich lebenslang geschützt. Nach dem Tod einer Person besteht der Schutz fort, solange ein berechtigtes Interesse am Schutz des eigenen Bildnisses besteht. Dies gilt in der Regel für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Tod, kann aber unter besonderen Umständen auch länger oder kürzer sein.

Fazit

Das Recht am eigenen Bild ist ein bedeutender Bestandteil des Persönlichkeitsrechts und gewinnt in Zeiten der Digitalisierung und sozialen Medien zunehmend an Bedeutung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten umfassenden Schutz für das eigene Bild, doch es ist wichtig, sich der Ausnahmen und Einschränkungen bewusst zu sein, um seine Rechte effektiv durchzusetzen und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Die ständige Weiterentwicklung der Rechtsprechung zeigt, dass das Recht am eigenen Bild kein statisches Rechtsgebiet ist, sondern sich kontinuierlich an die gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen anpasst. Daher ist es unerlässlich, sich fortlaufend über aktuelle Entwicklungen und Gerichtsurteile zu informieren, um sein Bildnis und seine Persönlichkeitsrechte bestmöglich zu schützen.

Wenn Sie Fragen zum Recht am eigenen Bild haben oder rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Persönlichkeitsrechte benötigen, wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzlei. Wir verfügen über umfassende Erfahrung und Expertise in diesem Rechtsgebiet und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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