Reisebüro – Wer hätte gedacht, dass der ersehnte Urlaub in ein Fiasko münden könnte? Haben Sie sich jemals gefragt, ob das Reisebüro haftet, wenn die gebuchte Traumreise ins Wasser fällt?

Wenn die Reise ins Wasser fällt: Welche Pflichten haben Reisebüros?

Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß, die Koffer sind gepackt und dann die böse Überraschung: Flug überbucht, Hotel baufällig oder das Wetter spielt nicht mit.

Doch auf wessen Kosten gehen diese Mängel? Wofür haftet das Reisebüro? Sind Sie als Reisender schutzlos der Situation ausgeliefert?

Keine Sorge, als Verbraucher sind Sie nicht allein. Es existieren gesetzliche Regelungen, die Ihre Rechte schützen.

A) Die Position des Reisebüros im gesetzlichen Kontext

Bevor wir konkret auf die Haftung eingehen, sollten wir klären, welche Rolle das Reisebüro rechtlich spielt.

Ein Reisebüro ist in erster Linie ein Vermittler. Es stellt den Kontakt zwischen Ihnen, dem Reisenden, und dem Reiseveranstalter her.

Daher gilt im Regelfall: Das Reisebüro haftet für Fehler während dieser Vermittlungstätigkeit, aber nicht für Mängel der Reise an sich.

Das Reisebüro als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters

Abweichend von der Regel kann das Reisebüro jedoch auch als sogenannter „Erfüllungsgehilfe“ des Veranstalters agieren.

Dies ist der Fall, wenn das Reisebüro Aufgaben übernimmt, die eigentlich dem Reiseveranstalter obliegen, wie zum Beispiel die Reiseorganisation.

In diesem Fall haftet das Reisbüro auch für Mängel der Reiseleistung.

B) Wann haftet das Reisebüro? – Betrachtung rechtlicher Aspekte

Nun haben wir herausgearbeitet, für welche Punkte das Reisebüro grundsätzlich haftet.

Was heißt das nun konkret in der Praxis? Welche Fälle von Reisemängeln fallen unter diese Haftung?

  • Falschberatung: Das Reisebüro informiert Sie unzureichend oder falsch über die gebuchte Reise.
  • Falsche Vermittlung: Das Reisebüro stellt den Kontakt zu einem unseriösen oder nicht zuverlässigen Veranstalter her.
  • Organisationsfehler: Das Reisebüro ist als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig und macht beispielsweise Fehler bei der Buchung.

Wichtig: Beweispflicht beim Reisenden

Allerdings liegt die Beweispflicht bei Ihnen als Reisendem.

Das bedeutet, Sie müssen im Streitfall nachweisen können, dass ein Verschulden des Reisebüros vorliegt.

Bewahren Sie daher immer alle relevanten Unterlagen und Beweise auf, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

C) Was tun, wenn die Reise ins Wasser fällt? – Ein hilfreicher Leitfaden

Sie stehen am Urlaubsort und nichts läuft wie geplant. Was nun?

Hier ein Leitfaden, was Sie in so einer Situation tun können:

  • Mängel dokumentieren: Fotografieren Sie beispielsweise den Schimmel im Hotelzimmer oder die Baustelle nebenan.
  • Mängelanzeige: Informieren Sie sofort den Reiseveranstalter über die Mängel.
  • Fristsetzung und Nachbesserung: Räumen Sie dem Veranstalter eine Frist ein, um die Mängel zu beseitigen.
  • Minderungsanspruch anmelden: Bleiben die Mängel bestehen, können Sie eine Preisminderung verlangen.
  • Schadensersatz: Bestehen die Mängel weiterhin, kann Schadensersatz fällig werden.

D) Was, wenn das Reisebüro sich weigert, zu haften? – Rechtliche Schritte

Im Falle von Streitigkeiten und Uneinigkeiten sollten Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Reiserecht auskennt.

Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen und Ihnen helfen, diese durchzusetzen.

Fazit: Durchblick im Reiserecht-Dschungel

Die Rolle des Reisebüros und seine Haftung sind wichtiges Wissen für jeden Reisenden.

Denn nicht immer läuft alles rund – doch auch in solchen Fällen müssen Sie als Verbraucher nicht schutzlos da stehen.

Haben Sie weitere Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gern in allen Fragen rund ums Reiserecht.

Häufig gestellte Fragen

Haftet das Reisebüro für das schlechte Wetter?

Nein, das Reisebüro kann nicht für das Wetter haften. Es hat keinen Einfluss auf Naturereignisse und ist daher nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.

Muss das Reisebüro mir eine Alternative anbieten, wenn meine Reise ins Wasser fällt?

Das kommt darauf an. Wenn die Reise aufgrund eines Mangels, für den das Reisebüro verantwortlich ist, ins Wasser fällt und dieser nicht behoben werden kann, dann ja.

Ihr nächster Schritt: Entscheiden Sie sich für Sicherheit

Unsere Anwälte bieten Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung.

Lassen Sie sich nicht aufs Glatteis führen und genießen Sie Ihren Urlaub ohne böse Überraschungen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und machen Sie den ersten Schritt in Richtung Sorgenfreiheit.

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