Als kompetente und erfahrene Anwaltskanzlei erhalten wir häufig Anfragen zum Thema Sachkonten. In diesem umfangreichen Beitrag möchten wir auf die Funktionen und die Verwendung von Sachkonten eingehen sowie rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Gerichtsurteile beleuchten. Zudem wollen wir häufig gestellte Fragen beantworten und praxisnahe Beispiele liefern.

Inhalt:

Funktionen von Sachkonten

Sachkonten sind grundlegende Bestandteile der Buchhaltung und dienen der Erfassung von Geschäftsvorfällen. Sie ermöglichen die systematische Erfassung und Auswertung von Geschäftsprozessen und liefern wichtige Informationen für die Erstellung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. Nachfolgend drei wichtige Funktionen von Sachkonten:

  • Systematische Erfassung von Geschäftsvorfällen in Bezug auf Anfangsbestand, Zugang und Abgang von Posten, sowie den Endbestand.
  • Auswertung von finanziellen Kennzahlen, wie z.B. Umsatzerlöse, Rohgewinn und Aufwendungen für den Geschäftserfolg.
  • Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

Nutzung von Sachkonten im Unternehmen

Da jedes Unternehmen im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Geschäftsvorfällen verarbeitet, spielen Sachkonten eine wichtige Rolle in der Finanzbuchhaltung. Dabei können sich die Anforderungen und die Verwendung von Sachkonten je nach Größe, Branche und Rechtsform des Unternehmens unterscheiden. Wir zeigen Ihnen vier Beispiele für die Nutzung von Sachkonten im Unternehmen:

  1. Erhalt von Kundenforderungen: Das Unternehmen erbringt eine Leistung bzw. liefert Produkte an Kunden. Die Zahlungen der Forderungen werden auf den entsprechenden Kundenforderungs-Sachkonten verbucht.
  2. Abschreibungen auf Anlagevermögen: Bei der Nutzung von Anlagegütern, wie z.B. Maschinen oder Fahrzeuge, kommt es zu Wertminderungen. Diese Wertminderungen werden als Abschreibungen auf entsprechenden Abschreibungskonten verbucht.
  3. Fremdkapital und Zinsbelastung: Unternehmen können durch den Einsatz von Fremdkapital finanzielle Mittel erhalten, um ihr Geschäft auszubauen. Die Zinsbelastungen und Rückzahlungen werden auf entsprechenden Zins- und Darlehenskonten verbucht.
  4. Umsatzsteuer: Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung müssen Unternehmen ihre abziehbaren Vorsteuerbeträge und die abzuführende Umsatzsteuer melden. Hierfür werden spezielle Sachkonten für den Vorsteuerabzug und die Umsatzsteuer verwendet.

Rechtlicher Rahmen für Sachkonten

Die Verwendung von Sachkonten unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Gesetze und Verordnungen vor, die Einfluss auf die Verwendung und Gestaltung von Sachkonten nehmen:

  1. Handelsgesetzbuch (HGB): Nach den Vorschriften des HGB sind Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Erfassung von Geschäftsvorfällen auf Sachkonten erfolgt somit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).
  2. Abgabenordnung (AO): Gemäß den Vorschriften der AO muss die Buchführung von Unternehmen so beschaffen sein, dass sie einen geordneten Überblick über die steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle ermöglicht. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Erfassung von Geschäftsvorfällen auf Sachkonten.
  3. Einkommensteuergesetz (EStG): Im Rahmen der Einkommensteuererklärung müssen Unternehmer ihre Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenüber dem Finanzamt nachweisen können. Hierbei nehmen Sachkonten eine zentrale Rolle ein, da sie die Grundlage für die Ermittlung der Gewinne bilden.
  4. Umsatzsteuergesetz (UStG): Unternehmen müssen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung ihre abziehbaren Vorsteuerbeträge und die abzuführende Umsatzsteuer melden. Hierfür werden spezielle Sachkonten für den Vorsteuerabzug und die Umsatzsteuer verwendet.
  5. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG): Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz regelt die Offenlegung von Jahresabschlüssen und stellt Anforderungen an die Bilanzierungspflicht. Sachkonten müssen so gestaltet sein, dass sie den Vorschriften des BilRUG entsprechen.

Aktuelle Gerichtsurteile

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige aktuelle Gerichtsurteile aus dem Bereich der Sachkonten vorstellen. Diese Urteile geben Ihnen einen Einblick in die Praxis und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Sachkonten von Bedeutung sein können:

  1. Urteil zu Manipulationsversuchen bei Sachkonten: Im Jahr 2020 entschied das Landgericht München I (Az. 5 HK O 13333/19), dass die Manipulation oder Verschleierung von Buchungen auf Sachkonten einen schweren Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung darstellt und zu einer fristlosen Kündigung des Geschäftsführers führen kann.
  2. Urteil zur ordnungsgemäßen Verbuchung von Umsatzsteuer: Das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 5 K 140/18 U) urteilte im Jahr 2019, dass die Verbuchung von Umsatzsteuer auf einem falschen Sachkonto (z.B. auf einem Erlöskonto statt auf einem Umsatzsteuerkonto) die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung beeinträchtigen kann und somit zu einer Schätzungsbefugnis des Finanzamts führen kann.
  3. Urteil zur elektronischen Archivierung von Buchungsbelegen: Im Jahr 2018 entschied das Finanzgericht Münster (Az. 10 K 2472/16 U), dass die Pflicht zur elektronischen Archivierung von Buchungsbelegen auch die Erfassung von Belegen auf bestimmten Sachkonten betrifft und die Verletzung dieser Pflicht eine Hinzuschätzung von Besteuerungsgrundlagen rechtfertigen kann.
  4. Urteil zur Anforderungen an die Sachkontennachweise bei Betriebsprüfungen: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 2 K 2158/15) urteilte im Jahr 2017, dass Unternehmen im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Vorlage von geordneten und vollständigen Sachkontennachweisen verpflichtet sind. Andernfalls kann das Finanzamt aufgrund einer unzureichenden Mitwirkung des Steuerpflichtigen Besteuerungsgrundlagen schätzen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt möchten wir auf einige häufig gestellte Fragen zum Thema Sachkonten eingehen und Ihnen praxisnahe Antworten liefern:

Wie lange müssen Unterlagen zu Sachkonten aufbewahrt werden?

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt in Deutschland zehn Jahre, für Geschäftsunterlagen und Handelsbücher sechs Jahre. Diese Fristen gelten auch für die zur Führung von Sachkonten verwendeten Unterlagen.

Was sind Soll- und Habenbuchungen?

Soll- und Habenbuchungen sind die grundlegenden Buchungsmethoden in der doppelten Buchführung. Bei einer Sollbuchung wird ein Wert einem Sachkonto hinzugefügt, bei einer Habenbuchung von einem Sachkonto abgezogen. Bei jeder Buchung wird zeitgleich ein Gegenkonto im Soll bzw. Haben angesprochen, um das Prinzip der doppelten Buchführung zu gewährleisten.

Welche Software eignet sich zur Führung von Sachkonten?

Es gibt eine Vielzahl von Buchhaltungsprogrammen und ERP-Systemen, die Unternehmen bei der Führung von Sachkonten unterstützen. Zu den bekanntesten gehören DATEV, Lexware, SAP und Microsoft Dynamics. Welche Software für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Unternehmensgröße, Branche und individuellen Anforderungen.

Können Sachkonten von externen Dienstleistern geführt werden?

Ja, viele Unternehmen beauftragen externe Buchhaltungsdienstleister oder Steuerberater mit der Führung ihrer Sachkonten. Diese übernehmen häufig auch weitere Aufgaben im Bereich der Finanzbuchhaltung, wie z.B. die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

Fazit

Die sachgemäße Führung von Sachkonten stellt für Unternehmen eine wesentliche Anforderung an die Finanzbuchhaltung und die Erfüllung steuerlicher und rechtlicher Vorgaben dar. Erfolgt die Buchführung nicht ordnungsgemäß, können sich daraus erhebliche negative Folgen wie Hinzuschätzungen, Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen ergeben. Daher sollten Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen, sondern auch auf qualifizierte Mitarbeiter oder externe Dienstleister setzen, um die ordnungsgemäße Führung sicherzustellen.

In diesem umfangreichen Blog-Beitrag haben wir Ihnen die grundlegenden Funktionen von Sachkonten, ihre Nutzung im Unternehmen, den rechtlichen Rahmen und aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt. Zudem haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema gegeben. Sollten Sie weitere rechtliche Fragen zum Thema Sachkonten haben oder eine kompetente und erfahrene Beratung benötigen, zögern Sie nicht, sich an unsere Anwaltskanzlei zu wenden. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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