Die Trennung von Ehepartnern ist nicht nur emotional, sondern auch rechtlich eine komplexe Angelegenheit. In diesem Blog-Beitrag erläutern wir die wichtigsten Aspekte des Scheidungsrechts und geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Sie beachten sollten. Dabei werden wir auf verschiedene Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen eingehen.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen des Scheidungsrechts

Das Scheidungsrecht ist im deutschen Recht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Familienverfahrensgesetz (FamFG) geregelt. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Voraussetzungen für eine Scheidung, das Scheidungsverfahren, Unterhaltsansprüche, Sorgerecht, die Aufteilung des Vermögens und den Versorgungsausgleich. Im Folgenden werden wir diese Aspekte detailliert besprechen.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Die Scheidung einer Ehe ist in Deutschland grundsätzlich nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:

  • Zerrüttung der Ehe: Die Ehe muss zerrüttet sein, das heißt, die Lebensgemeinschaft der Ehegatten ist so zerrüttet, dass eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist (§ 1565 Abs. 1 BGB).
  • Trennungsjahr: Die Ehegatten müssen in der Regel mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, bevor sie die Scheidung beantragen können (§ 1566 BGB). Ausnahmen sind möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, unzumutbar ist (§ 1565 Abs. 2 BGB).
  • Antragstellung: Einer der Ehegatten muss den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen (§ 1564 BGB, § 133 FamFG).

Das Scheidungsverfahren

Das Scheidungsverfahren gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Antragstellung: Einer der Ehegatten stellt den Scheidungsantrag beim Familiengericht. Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden, da Anwaltszwang besteht (§ 114 FamFG).
  2. Zustellung: Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
  3. Versorgungsausgleich: Sofern die Ehegatten mindestens drei Jahre verheiratet waren, wird das Gericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen (§ 1587 Abs. 2 BGB).
  4. Scheidungstermin: Das Gericht bestimmt einen Scheidungstermin, zu dem beide Ehegatten persönlich erscheinen müssen. Hierbei werden die Ehegatten zur Zerrüttung der Ehe befragt und gegebenenfalls weitere Fragen geklärt. Anschließend entscheidet das Gericht über den Scheidungsantrag und die Folgesachen (z. B. Unterhalt, Sorgerecht).
  5. Scheidungsbeschluss: Bei erfolgreicher Scheidung ergeht ein Scheidungsbeschluss, der den Ehegatten zugestellt wird. Die Scheidung wird rechtskräftig, sobald keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können (§ 623 ZPO).

Unterhaltsansprüche

Im Rahmen einer Scheidung können verschiedene Unterhaltsansprüche entstehen, die im Folgenden erläutert werden:

  • Trennungsunterhalt: Während der Trennungsphase kann ein Ehegatte von dem anderen Trennungsunterhalt verlangen, wenn dieser bedürftig ist und der andere leistungsfähig (§ 1361 BGB). Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach der Lebensstellung der Ehegatten und ihrem beiderseitigen Einkommen.
  • Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung kann ein Ehegatte von dem anderen nachehelichen Unterhalt verlangen, wenn bestimmte Unterhaltstatbestände vorliegen (§ 1570 ff. BGB). Dazu gehören beispielsweise Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Krankheitsunterhalt oder Altersunterhalt. Die Höhe und Dauer des nachehelichen Unterhalts hängen von den individuellen Verhältnissen ab und können im Einzelfall gerichtlich festgesetzt werden.
  • Kindesunterhalt: Beide Elternteile sind ihren minderjährigen Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Bei volljährigen Kindern besteht eine Unterhaltspflicht, solange sich diese in einer Ausbildung befinden (§ 1603 BGB). Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle und richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Im Rahmen einer Scheidung müssen auch Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder getroffen werden:

  • Sorgerecht: Das Sorgerecht umfasst die Personensorge (z. B. Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge) und die Vermögenssorge für das Kind (§ 1626 BGB). Grundsätzlich haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, auch nach der Scheidung (§ 1687 BGB). In Ausnahmefällen kann das Gericht auf Antrag eines Elternteils das alleinige Sorgerecht für diesen Elternteil festlegen, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB).
  • Umgangsrecht: Beide Elternteile haben unabhängig vom Sorgerecht ein Umgangsrecht mit ihrem Kind, das der Pflege und Entwicklung der Beziehung dient (§ 1684 BGB). Das Umgangsrecht kann im Einvernehmen der Eltern oder durch gerichtliche Regelung festgelegt werden. Dabei sind die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes sowie die Belange der Eltern zu berücksichtigen.

Aufteilung des Vermögens

Bei einer Scheidung stellt sich oft die Frage, wie das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird. Hierzu gibt es verschiedene Regelungen, je nachdem, ob die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gelebt haben:

Zugewinngemeinschaft: Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen (Zugewinn) bei der Scheidung hälftig geteilt (§ 1378 BGB). Dabei wird der Zugewinn jedes Ehegatten separat berechnet und der Ausgleichsanspruch in Geld gezahlt.

Gütertrennung: Bei einer vereinbarten Gütertrennung gibt es keinen Zugewinnausgleich, da das Vermögen der Ehegatten strikt getrennt bleibt. Die Ehegatten behalten jeweils ihr eigenes Vermögen und haften auch nicht für die Schulden des anderen.

Gütergemeinschaft: Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft bilden die Ehegatten ein gemeinsames Vermögen (Gesamtgut). Bei der Scheidung wird das Gesamtgut grundsätzlich hälftig geteilt, es sei denn, die Ehegatten haben etwas anderes vereinbart.

Unabhängig vom Güterstand haben beide Ehegatten grundsätzlich einen Anspruch auf die hälftige Teilung des Hausrats (§ 1568 BGB). Dabei ist der jeweilige Bedarf und die Verwendungsmöglichkeiten der Gegenstände zu berücksichtigen.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich dient dazu, die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung (z. B. Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Altersvorsorge) zwischen den Ehegatten auszugleichen (§ 1587 BGB). Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften hälftig geteilt und auf die jeweiligen Versorgungsträger übertragen. Der Versorgungsausgleich erfolgt von Amts wegen und wird im Scheidungsverfahren durchgeführt.

Steuerliche Aspekte

Die Scheidung einer Ehe bringt auch steuerliche Veränderungen mit sich, die beachtet werden sollten:

  • Einkommensteuer: Nach der Scheidung werden die Ehegatten einzeln zur Einkommensteuer veranlagt (§ 26a EStG). Dies führt in der Regel zu einer höheren Steuerbelastung, da der Splittingtarif entfällt.
  • Kindergeld: Das Kindergeld wird nach der Scheidung an denjenigen Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind gemeldet ist. Bei wechselnder Betreuung kann das Kindergeld hälftig geteilt werden.
  • Unterhalt: Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten können als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Der Empfänger hat die Zahlungen als sonstige Einkünfte zu versteuern (§ 22 Nr. 1a EStG). Für Kindesunterhalt besteht keine steuerliche Abzugsmöglichkeit.

Internationale Scheidungen

Bei internationalen Scheidungen, d. h. wenn die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder im Ausland leben, können besondere Regelungen gelten. Dabei sind insbesondere das anzuwendende Recht und die Zuständigkeit der Gerichte zu beachten:

Anwendbares Recht: Nach der EU-Verordnung Rom III ist grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Ehegatten können jedoch auch das Recht eines anderen Staates (z. B. ihres Heimatstaates) wählen, wenn sie dies ausdrücklich vereinbaren.

Zuständigkeit der Gerichte: Nach der EU-Verordnung Brüssel IIa sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Auch hier können die Ehegatten eine andere Gerichtsbarkeit wählen, wenn sie dies ausdrücklich vereinbaren.

Praktische Tipps

Abschließend möchten wir Ihnen einige praktische Tipps für den Umgang mit einer Scheidung geben:

  • Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche.
  • Suchen Sie den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts, der Sie während des gesamten Scheidungsprozesses begleitet und unterstützt.
  • Versuchen Sie, eine einvernehmliche Regelung mit Ihrem Ehepartner zu finden, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  • Beachten Sie die steuerlichen Veränderungen, die sich aus der Scheidung ergeben, und passen Sie gegebenenfalls Ihre Steuererklärungen an.
  • Berücksichtigen Sie auch die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer Kinder und versuchen Sie, eine möglichst konfliktfreie Regelung für das Sorgerecht und Umgangsrecht zu finden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Scheidungsrecht:

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Komplexität der Fallgestaltung, dem Ausmaß der Einigung der Ehegatten und der Auslastung der Gerichte. Grundsätzlich sollte man jedoch mit einer Verfahrensdauer von mindestens sechs Monaten bis zu zwei Jahren rechnen.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert (z. B. Einkommen, Vermögen) und betragen in der Regel zwischen 200 und 1.000 Euro. Die Anwaltskosten hängen von der Höhe des Streitwerts und der Anzahl der beteiligten Anwälte ab. Insgesamt sollte man mit Scheidungskosten von ca. 1.500 bis 5.000 Euro rechnen.

Wie lange muss man verheiratet sein, um nachehelichen Unterhalt zu bekommen?

Grundsätzlich gibt es keine Mindestehezeit, um nachehelichen Unterhalt zu erhalten. Allerdings spielt die Dauer der Ehe bei der Bemessung des Unterhalts eine Rolle, insbesondere bei der Frage der zeitlichen Befristung und der Höhe des Unterhalts.

Kann man sich auch ohne Anwalt scheiden lassen?

In Deutschland besteht für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang, d. h. zumindest derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann jedoch auf einen eigenen Anwalt verzichten, wenn er dem Scheidungsantrag zustimmt und keine eigenen Anträge stellen möchte.

Wie wird das Sorgerecht bei einer Scheidung geregelt?

Grundsätzlich haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht, auch nach der Scheidung (§ 1687 BGB). In Ausnahmefällen kann das Gericht auf Antrag eines Elternteils das alleinige Sorgerecht für diesen Elternteil festlegen, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB).

Wie wird das Umgangsrecht bei einer Scheidung geregelt?

Beide Elternteile haben unabhängig vom Sorgerecht ein Umgangsrecht mit ihrem Kind, das der Pflege und Entwicklung der Beziehung dient (§ 1684 BGB). Das Umgangsrecht kann im Einvernehmen der Eltern oder durch gerichtliche Regelung festgelegt werden. Dabei sind die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes sowie die Belange der Eltern zu berücksichtigen.

Scheidungsrecht: notwendige Regelungen

Die Trennung von Ehepartnern stellt sowohl emotional als auch rechtlich eine komplexe Herausforderung dar. Das Scheidungsrecht in Deutschland regelt die Voraussetzungen für eine Scheidung, das Verfahren sowie die Folgen in Bezug auf Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich. Die steuerlichen Aspekte und mögliche Besonderheiten bei internationalen Scheidungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Es ist wichtig, sich frühzeitig über die rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche zu informieren und den Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen, um die bestmöglichen Entscheidungen für alle Beteiligten zu treffen. Eine einvernehmliche Regelung mit dem Ehepartner kann dabei helfen, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden und den Trennungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

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