Sexuelle Belästigung ist leider immer noch ein weit verbreitetes Problem. In diesem ausführlichen Blogbeitrag werden wir uns mit den rechtlichen Aspekten dieses Themas befassen und praxisnahe Informationen liefern, die Ihnen helfen werden, die dunkle Welt der sexuellen Belästigung zu verstehen und Ihre Möglichkeiten und Rechte als Betroffener oder Betroffene, Zeuge oder Zeugin oder Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu erkennen.

Inhaltsverzeichnis

Definition von sexueller Belästigung

Nach § 3 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind sexuelle Belästigungen unerwünschte sexuelle Verhaltensweisen, die das Ziel haben, die Würde der betroffenen Person zu verletzen. Sie können sowohl physischer als auch verbaler, schriftlicher oder nonverbaler Natur sein. Einige Beispiele für sexuelle Belästigung sind:

  • Aufdringliche körperliche Berührungen
  • Sexuelle Anspielungen und Kommentare
  • Verbreitung von pornografischem Material
  • Aufschwatzen von sexuellen Gefälligkeiten
  • Exhibitionistische Handlungen

Sexuelle Belästigung kann sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Leben vorkommen und ist unabhängig vom Geschlecht oder dem sozialen Status des Opfers und des Täters.

Gesetzliche Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung

Der rechtliche Rahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung ist in Deutschland in verschiedenen Gesetzen verankert, wie zum Beispiel dem AGG, dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Arbeitsrecht.

Die bedeutendsten Regelungen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung sind:

  • § 3 Abs. 4 AGG – Definition von sexueller Belästigung als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
  • § 7 Abs. 1 und 2 AGG – Verbot von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • § 185 StGB – Beleidigung
  • § 240 StGB – Nötigung
  • § 246 StGB – Verletzung des persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
  • § 823 BGB – Schadensersatz für Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Strafbarkeit sexueller Belästigung

Nicht jede sexuelle Belästigung ist zwangsläufig strafbar. Erst ab einer gewissen Intensität können strafrechtliche Tatbestände erfüllt sein. So kann zum Beispiel eine verbale sexuelle Belästigung als Beleidigung gemäß § 185 StGB gelten, während aufdringliche körperliche Berührungen als sexuelle Nötigung gemäß § 177 StGB strafbar sein können.

Abgesehen von der strafrechtlichen Verfolgung können Opfer sexueller Belästigung zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wie zum Beispiel:

Konkrete Fälle und aktuelle Gerichtsurteile

Die rechtliche Lage in Bezug auf sexuelle Belästigung wird durch eine Vielzahl von aktuellen Gerichtsurteilen beleuchtet. Hier sind einige ausgewählte Entscheidungen, die helfen können, ein besseres Verständnis für die Umsetzung und Auslegung der gesetzlichen Regelungen in der Praxis zu bekommen.

1. Der Fall beim Rundfunkrat

Ein Mitglied eines Rundfunkrates soll eine Frau, die ihre Zustimmung zu einem Projekt des Rundfunkrates einholen sollte, auf einer Dienstreise sexuell belästigt haben. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 19.08.2015, Az. 7 Sa 1852/14) hat dem Opfer Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen und die Kündigung des Mitglieds für rechtswirksam erachtet.

2. Belästigung am Arbeitsplatz durch Vorgesetzten

Der Vorgesetzte eines Unternehmens hat eine Mitarbeiterin wiederholt verbal sexuell belästigt. Das Arbeitsgericht Bonn (Urteil vom 21.02.2017, Az. 4 Ca 2412/16) hat eine Kündigung des Vorgesetzten aufgrund der sexuellen Belästigung für wirksam gehalten.

3. Stalking und sexuelle Belästigung im privaten Umfeld

Ein Mann hat seine Nachbarin wiederholt aufs Kreuz gelegt, ihr obszöne Nachrichten geschickt und pornografische Bilder vor ihr Fenster gehängt. Das Amtsgericht Bremen (Urteil vom 03.12.2013, Az. 96 C 364/13) hat dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zugesprochen.

Handlungsoptionen bei sexueller Belästigung

Niemand sollte sexuelle Belästigung hinnehmen oder herunterspielen. Da die rechtlichen Grundlagen zum Schutz bei sexueller Belästigung umfassend sind, gibt es verschiedene Handlungsoptionen und Ansprechpartner, an die Sie sich wenden können. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, wenn Sie selbst, ein Kollege oder eine Kollegin Opfer von sexueller Belästigung geworden ist:

  1. Klare Abgrenzung: Machen Sie dem Täter oder der Täterin klar, dass ihr Verhalten unerwünscht ist und nicht geduldet wird.
  2. Dokumentation: Halten Sie Vorfälle schriftlich fest, notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Personen und die genauen Ereignisse.
  3. Hilfe suchen: Sprechen Sie mit Vertrauenspersonen oder einem Ansprechpartner im Unternehmen, wie zum Beispiel dem Betriebsrat oder der Personalabteilung.
  4. Rechtliche Beratung: Suchen Sie im Zweifel eine*n Rechtsanwält*in auf, um sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.
  5. Formelle Beschwerde: Erheben Sie eine formelle Beschwerde bei der zuständigen Stelle in Ihrem Unternehmen oder bei der zuständigen Behörde.
  6. Anzeige erstatten: Wenn die Handlungen und das Verhalten des Täters strafrechtliche Relevanz haben, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Verantwortung des Arbeitgebers

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen eine besondere Verantwortung im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sie sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sexuelle Belästigung zu verhindern und entsprechend zu reagieren, wenn sie Kenntnis von solchen Vorfällen erlangen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten folgende Maßnahmen ergreifen, um die Belegschaft bestmöglich vor sexueller Belästigung zu schützen:

  • Organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Beschwerdestelle und die Benennung einer Vertrauensperson
  • Aufklärung der Belegschaft über sexuelle Belästigung und Diskriminierung, durch Schulungen und Informationsmaterial
  • Klare Richtlinien und Verfahren im Unternehmen zum Umgang mit sexueller Belästigung
  • Konsequentes Handeln gegen Täterinnen und Täter, wie zum Beispiel Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen

FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was gilt als sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung umfasst unerwünschte sexuelle Verhaltensweisen, die das Ziel haben, die Würde der betroffenen Person zu verletzen. Dazu gehören unter anderem aufdringliche körperliche Berührungen, sexuelle Anspielungen und Kommentare, Verbreitung von pornografischem Material, Aufschwatzen von sexuellen Gefälligkeiten und exhibitionistische Handlungen.

Wann ist sexuelle Belästigung strafbar?

Nicht jede sexuelle Belästigung ist zwangsläufig strafbar. Ab einer gewissen Intensität können strafrechtliche Tatbestände wie Beleidigung (§ 185 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder sexuelle Nötigung (§ 177 StGB) erfüllt sein.

Was kann ich tun, wenn ich Opfer sexueller Belästigung bin?

Es gibt verschiedene Handlungsoptionen, wie zum Beispiel klare Abgrenzung, Dokumentation der Vorfälle, Hilfe suchen bei Vertrauenspersonen, rechtliche Beratung durch einen Anwalt, formelle Beschwerde bei Ihrer Firma oder Anzeige erstatten, wenn die Handlungen strafrechtliche Relevanz haben.

Welche rechtlichen Ansprüche habe ich als Opfer sexueller Belästigung?

Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können Sie unter anderem Schadensersatz gemäß § 823 BGB, Unterlassungsansprüche oder Schmerzensgeld geltend machen.

Was muss ein Arbeitgeber tun, um seine Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sexuelle Belästigung zu verhindern und entsprechend zu reagieren. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen, Aufklärung der Belegschaft, klare Richtlinien und Verfahren im Unternehmen, sowie konsequentes Handeln gegen Täterinnen und Täter.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen Täterinnen und Tätern?

Die rechtlichen Konsequenzen bei sexueller Belästigung können vielfältig sein und hängen von den Umständen des jeweiligen Falls ab. Sie können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben, wie zum Beispiel Schadensersatz, Unterlassungsansprüche, Schmerzensgeld, Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnungen, Versetzungen oder Kündigungen.

Wie können Betroffene von sexueller Belästigung im privaten Umfeld Unterstützung erhalten?

Im privaten Umfeld sollten Betroffene Hilfe bei Vertrauenspersonen suchen, sich eventuell an Opferschutzvereine oder Beratungsstellen wenden und gegebenenfalls rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn die Handlungen und das Verhalten des Täters strafrechtliche Relevanz haben.

Zusammenfassend bietet dieser Blogbeitrag einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Aspekte und Handlungsmöglichkeiten bei sexueller Belästigung. Es ist wichtig, über diese Themen informiert zu sein und Hilfe zu suchen, um derartigem Verhalten entschieden entgegenzuwirken und die Würde und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu schützen. Niemand sollte sexuelle Belästigung tolerieren oder kleinreden.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht