Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, um den rechtlichen Rahmen für digitale Dienste in Deutschland an die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Das TMG, das seit 2007 in Kraft war, entsprach nicht mehr den Anforderungen moderner Internetdienste und digitaler Plattformen.

Mit der zunehmenden Verbreitung und Bedeutung von Online-Diensten war eine Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen notwendig, um die Rechtsdurchsetzung zu verbessern und die Sicherheit im digitalen Raum zu gewährleisten.

Ein wesentlicher Grund für die Einführung des DDG ist die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union. Der DSA, der am 17. Februar 2024 in Kraft trat, setzt europaweit einheitliche Standards für die Regulierung von Online-Diensten. Das DDG integriert diese neuen europäischen Vorschriften in nationales Recht und ersetzt dabei das veraltete TMG.

Dies soll sicherstellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland den EU-weiten Vorgaben entsprechen und somit die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung erleichtert wird.

Ziele und Umfang des Digital Services Act (DSA)

Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union verfolgt das Ziel, einen sicheren und transparenten digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Der DSA stellt umfassende Regelungen auf, um die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet zu bekämpfen und die Verantwortung von Online-Plattformen und -Diensten zu stärken. Zu den Hauptzielen des DSA gehören:

  1. Erhöhung der Sicherheit im Internet: Der DSA verpflichtet Online-Plattformen dazu, Maßnahmen zur Identifizierung und Entfernung illegaler Inhalte zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere Inhalte, die gegen nationale Gesetze oder EU-Recht verstoßen, wie Hassrede, Terrorismuspropaganda oder gefälschte Produkte.
  2. Transparenz und Rechenschaftspflicht: Der DSA fordert von digitalen Diensten mehr Transparenz hinsichtlich ihrer Moderationspraktiken, Empfehlungsalgorithmen und Werbestrategien. Plattformen müssen regelmäßige Berichte über die Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte und die Effizienz dieser Maßnahmen vorlegen.
  3. Nutzerrechte stärken: Der DSA stärkt die Rechte der Nutzer durch verbesserte Mechanismen zur Beschwerde und Überprüfung von Moderationsentscheidungen. Nutzer sollen die Möglichkeit haben, Entscheidungen von Plattformen anzufechten und rechtlichen Schutz zu erhalten.
  4. Spezielle Pflichten für große Plattformen: Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die eine besondere gesellschaftliche Bedeutung haben, unterliegen zusätzlichen Verpflichtungen. Dazu gehören Risikobewertungen, unabhängige Prüfungen und spezifische Transparenzanforderungen, um ihre potenziellen negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu minimieren.

Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)?

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist ein neues Gesetz in Deutschland, das das bisherige Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Es dient dazu, die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union auf nationaler Ebene umzusetzen. Ziel des DDG ist es, den rechtlichen Rahmen für digitale Dienste zu modernisieren und an die aktuellen Erfordernisse des digitalen Zeitalters anzupassen. Es regelt, wie Online-Dienste mit illegalen Inhalten umgehen müssen, welche Transparenzpflichten sie erfüllen sollen und wie Nutzerrechte gestärkt werden.

Überblick über das DDG

Das DDG übernimmt viele der bisherigen Regelungen des TMG und integriert sie in ein neues, umfassenderes Gesetzeswerk. Dadurch soll die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum verbessert und die Sicherheit und Transparenz von Online-Diensten erhöht werden. Gleichzeitig soll das DDG die Zusammenarbeit zwischen nationalen und europäischen Behörden bei der Regulierung digitaler Dienste erleichtern.

Wichtige Änderungen und Neuerungen

  1. Impressumspflicht: Die Impressumspflicht, die bisher durch § 5 TMG geregelt wurde, ist nun in § 5 DDG festgeschrieben. Die Anforderungen an die Pflichtangaben im Impressum bleiben dabei weitgehend unverändert. Es handelt sich hauptsächlich um eine redaktionelle Änderung, die die bisherigen Vorschriften des TMG in das DDG überführt.
  2. Datenschutzerklärung: Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Auch hier handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung, die jedoch wichtig für die Aktualität von Datenschutzerklärungen ist. Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass sie die korrekten Gesetzesverweise in ihren Datenschutzerklärungen angeben.
  3. Transparenzpflichten: Das DDG schreibt umfassende Transparenzpflichten für Online-Dienste vor. Plattformen müssen darlegen, wie sie mit illegalen Inhalten umgehen, welche Maßnahmen sie zur Moderation ergreifen und wie ihre Empfehlungsalgorithmen funktionieren. Diese Transparenzanforderungen sollen dazu beitragen, das Vertrauen der Nutzer in digitale Dienste zu stärken.
  4. Nutzerrechte: Das DDG stärkt die Rechte der Nutzer von Online-Diensten. Es werden Mechanismen eingeführt, die es Nutzern ermöglichen, Entscheidungen von Plattformen anzufechten, wenn Inhalte entfernt oder Konten gesperrt werden. Diese Mechanismen sollen sicherstellen, dass Nutzer fair behandelt werden und ihre Rechte geschützt sind.
  5. Pflichten für große Plattformen: Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen unterliegen zusätzlichen Verpflichtungen. Dazu gehören regelmäßige Risikobewertungen, unabhängige Prüfungen und spezifische Transparenzanforderungen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass große Plattformen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und negative Auswirkungen ihrer Dienste minimieren.

Ersetzung des Telemediengesetzes (TMG) durch das DDG

Gründe für die Ersetzung: Die Ersetzung des Telemediengesetzes (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) erfolgte aus mehreren wesentlichen Gründen:

  1. Anpassung an moderne Technologien und Herausforderungen: Das TMG, das seit 2007 in Kraft war, war nicht mehr ausreichend, um den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der digitalen Dienste gerecht zu werden. Mit der rasanten Weiterentwicklung von Online-Plattformen und digitalen Diensten war eine Modernisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen notwendig.
  2. Umsetzung des Digital Services Act (DSA): Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union setzt neue, umfassende Standards für die Regulierung von Online-Diensten, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu bekämpfen und die Sicherheit im digitalen Raum zu erhöhen. Die Integration des DSA in nationales Recht erforderte die Schaffung eines neuen Gesetzes, das die Vorgaben des DSA aufgreift und in Deutschland anwendet.
  3. Verbesserung der Rechtsdurchsetzung: Das DDG soll die Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum verbessern, indem es klare und umfassende Regelungen für den Umgang mit illegalen Inhalten und die Transparenz von Online-Diensten schafft. Dies trägt dazu bei, ein sichereres und vertrauenswürdigeres digitales Umfeld zu schaffen.

Bedeutung für Webseitenbetreiber

Die Ersetzung des TMG durch das DDG hat mehrere wichtige Implikationen für Webseitenbetreiber:

  • Aktualisierung von Impressum und Datenschutzerklärung: Webseitenbetreiber müssen ihre Impressen und Datenschutzerklärungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen. Insbesondere müssen Verweise auf das TMG durch Verweise auf das DDG ersetzt werden. Ebenso muss in Datenschutzerklärungen der Verweis auf das TTDSG durch das TDDDG ersetzt werden.
  • Erfüllung neuer Transparenzpflichten: Das DDG schreibt umfassende Transparenzpflichten vor, die von Webseitenbetreibern erfüllt werden müssen. Dazu gehört die Offenlegung von Moderationspraktiken, Empfehlungsalgorithmen und Werbestrategien. Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass sie klar und verständlich darlegen, wie sie mit illegalen Inhalten umgehen und welche Maßnahmen sie ergreifen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.
  • Stärkung der Nutzerrechte: Webseitenbetreiber müssen Mechanismen implementieren, die es den Nutzern ermöglichen, Entscheidungen über die Entfernung von Inhalten oder die Sperrung von Konten anzufechten. Dies stärkt die Rechte der Nutzer und sorgt für mehr Transparenz und Fairness im Umgang mit Online-Diensten.
  • Zusätzliche Pflichten für große Plattformen: Betreiber sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen unterliegen zusätzlichen Verpflichtungen. Dazu gehören regelmäßige Risikobewertungen, unabhängige Prüfungen und spezifische Transparenzanforderungen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass große Plattformen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und negative Auswirkungen ihrer Dienste minimieren.

Impressumspflicht nach dem DDG

Die Impressumspflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) umfasst folgende wesentliche Pflichtangaben:

  1. Name und Anschrift des Webseitenbetreibers: Es muss der vollständige Name und die Anschrift des Webseitenbetreibers angegeben werden. Bei juristischen Personen sind auch die Rechtsform und der Name des Vertretungsberechtigten erforderlich.
  2. Kontaktinformationen: Eine E-Mail-Adresse ist verpflichtend. Eine Telefonnummer ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert, da sie Transparenz und Seriosität vermittelt. Alternative Kontaktmethoden wie Kontaktformulare oder Live-Chats sind zulässig, sofern Anfragen zeitnah beantwortet werden.
  3. Register und Registernummer: Falls das Unternehmen in einem öffentlichen Register eingetragen ist (z. B. Handelsregister, Vereinsregister), müssen die Registernummer und der Ort des Registers angegeben werden.
  4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer: Diese Angaben sind bei Vorhandensein ebenfalls erforderlich.
  5. Berufsspezifische Angaben: Freiberufler müssen zusätzliche Informationen zu ihrer zuständigen Kammer und den berufsrechtlichen Regelungen angeben.
  6. Angaben bei journalistisch-redaktionellen Angeboten: Wenn die Website regelmäßig aktualisierte Informationen bietet, muss der Verantwortliche mit Namen und Anschrift angegeben werden.
  7. Zusätzliche Angaben bei Unternehmern: Informationen zur Online-Beilegung von Streitigkeiten und zur Berufshaftpflichtversicherung sind ebenfalls anzugeben, sofern zutreffend.

Änderungen gegenüber dem TMG

Im Wesentlichen bleibt die Impressumspflicht nach dem DDG gegenüber dem Telemediengesetz (TMG) unverändert. Die Änderungen sind hauptsächlich redaktioneller Natur:

  1. Paragrafenwechsel: Der bisherige § 5 TMG ist nun § 5 DDG. Inhaltlich bleibt die Vorschrift jedoch gleich, was die Pflichtangaben betrifft.
  2. Begriffliche Anpassungen: Der Begriff „Telemediendienste“ wurde durch „digitale Dienste“ ersetzt, um die modernisierten Anforderungen besser widerzuspiegeln.

Empfehlungen für die Anpassung des Impressums

Um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und mögliche rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Webseitenbetreiber folgende Schritte unternehmen:

  • Überprüfung und Aktualisierung: Prüfen Sie Ihr Impressum daraufhin, ob es noch Verweise auf das TMG enthält, und ändern Sie diese in Verweise auf das DDG. Vermeiden Sie es generell, spezifische Paragrafen zu nennen, um zukünftige Anpassungen zu erleichtern.
  • Vollständige und korrekte Angaben: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt sind. Dies umfasst insbesondere die Kontaktinformationen und Angaben zu öffentlichen Registern, sofern zutreffend.
  • Nutzung von Impressum-Generatoren: Verwenden Sie rechtssichere Impressum-Generatoren, die bereits auf die neuen gesetzlichen Anforderungen abgestimmt sind. Diese Tools können Ihnen helfen, ein korrektes und vollständiges Impressum zu erstellen.
  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie Ihr Impressum regelmäßig auf Aktualität, um sicherzustellen, dass es den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht und keine veralteten Informationen enthält.

Datenschutzerklärung und das neue TDDDG

Das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) ist die überarbeitete und umbenannte Version des früheren Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG). Die Änderung des Namens spiegelt die Anpassungen wider, die notwendig waren, um die Gesetzgebung an die modernen Anforderungen der digitalen Dienste anzupassen und die Integration des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union zu unterstützen.

Überblick über das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)

Das TDDDG regelt den Datenschutz in Bezug auf Telekommunikations- und digitale Dienste in Deutschland. Es zielt darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten im digitalen Raum zu gewährleisten und die Rechte der Nutzer zu stärken. Zu den wichtigsten Aspekten des TDDDG gehören:

  1. Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten: Das Gesetz stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen erhoben und verarbeitet werden dürfen. Dies umfasst die Einwilligung der Betroffenen sowie die Notwendigkeit der Datenverarbeitung für die Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen.
  2. Rechte der Betroffenen: Nutzer haben das Recht, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten, diese korrigieren oder löschen zu lassen und der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. Diese Rechte sind im TDDDG klar definiert und müssen von den Diensteanbietern gewährleistet werden.
  3. Sicherheitsmaßnahmen: Das Gesetz verlangt von den Diensteanbietern, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und deren Missbrauch zu verhindern.

Anpassungen in der Datenschutzerklärung

Mit der Einführung des TDDDG müssen Webseitenbetreiber ihre Datenschutzerklärungen an die neuen gesetzlichen Anforderungen anpassen. Hier sind die wichtigsten Schritte und Anpassungen, die vorgenommen werden sollten:

  • Aktualisierung der Gesetzesverweise: Verweise auf das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) müssen in Verweise auf das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) geändert werden. Diese Anpassung stellt sicher, dass die Datenschutzerklärung den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Erklärung der Rechte der Nutzer: Die Datenschutzerklärung sollte klar und verständlich die Rechte der Nutzer gemäß dem TDDDG darlegen. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer Daten. Die Verfahren zur Ausübung dieser Rechte sollten ebenfalls beschrieben werden.
  • Beschreibung der Datenerfassung und -verarbeitung: Webseitenbetreiber müssen detailliert erklären, welche personenbezogenen Daten erfasst werden, zu welchen Zwecken sie verarbeitet werden und auf welcher Rechtsgrundlage diese Verarbeitung erfolgt. Dies umfasst auch die Weitergabe von Daten an Dritte und die Bedingungen, unter denen diese Weitergabe stattfindet.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Die Datenschutzerklärung sollte die Sicherheitsmaßnahmen beschreiben, die zum Schutz der personenbezogenen Daten ergriffen werden. Dies schafft Transparenz und Vertrauen bei den Nutzern.
  • Kontaktinformationen: Die Datenschutzerklärung muss die Kontaktinformationen des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen verantwortlichen Person enthalten, an die sich Nutzer bei Fragen oder Anliegen zum Datenschutz wenden können.

Praktische Tipps zur Umsetzung

Die Umstellung von TMG auf DDG sowie die Anpassung der Datenschutzerklärung gemäß TDDDG kann komplex und zeitaufwändig sein. Unsere Anwaltskanzlei Herfurtner steht Ihnen bei diesen Anpassungen zur Seite und bietet umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung an. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Impressumstexte und Datenschutzerklärungen rechtssicher zu gestalten und die neuen gesetzlichen Anforderungen korrekt umzusetzen.

Hilfe von unserer Anwaltskanzlei Herfurtner

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Überprüfung und Anpassung Ihres Impressums: Wir prüfen Ihr bestehendes Impressum auf Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Vorgaben und nehmen die notwendigen Änderungen vor.
  • Aktualisierung Ihrer Datenschutzerklärung: Wir helfen Ihnen, Ihre Datenschutzerklärung an die Anforderungen des TDDDG anzupassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
  • Individuelle Beratung: Bei spezifischen Fragen oder komplexen rechtlichen Anliegen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen und individuelle Beratung an.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihre Website den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht und rechtliche Risiken minimiert werden.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  1. Ersetzung des TMG durch das DDG: Das TMG wurde durch das DDG abgelöst, um den rechtlichen Rahmen für digitale Dienste zu modernisieren und an die aktuellen Anforderungen anzupassen.
  2. Neues TDDDG: Das TTDSG wurde in TDDDG umbenannt, was Anpassungen in den Datenschutzerklärungen erforderlich macht.
  3. Impressumspflicht: Verweise auf das TMG müssen durch das DDG ersetzt werden, wobei die wesentlichen Pflichtangaben unverändert bleiben.
  4. Datenschutzerklärung: Die Datenschutzerklärung muss aktualisiert werden, um den neuen gesetzlichen Anforderungen des TDDDG zu entsprechen.
  5. Transparenz- und Sicherheitsmaßnahmen: Webseitenbetreiber müssen umfassende Transparenzpflichten erfüllen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen.

Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im digitalen Recht

Die Digitalisierung schreitet stetig voran, und mit ihr entwickeln sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter. Zukünftige Entwicklungen im digitalen Recht könnten folgende Aspekte umfassen:

  • Erweiterung der Nutzerrechte: Es ist zu erwarten, dass die Rechte der Nutzer weiter gestärkt werden, insbesondere im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten und die Transparenz von Online-Diensten.
  • Regulierung von Künstlicher Intelligenz: Mit der zunehmenden Integration von Künstlicher Intelligenz in digitale Dienste wird die Notwendigkeit bestehen, spezifische gesetzliche Regelungen für den Einsatz und die Verantwortlichkeit von KI-Systemen zu entwickeln.
  • Cybersicherheit: Angesichts der steigenden Bedrohung durch Cyberangriffe könnten zukünftige Gesetzgebungen verstärkte Anforderungen an die Cybersicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen beinhalten.
  • Internationale Zusammenarbeit: Die grenzüberschreitende Natur des Internets erfordert eine verstärkte internationale Zusammenarbeit bei der Regulierung digitaler Dienste und der Durchsetzung von Datenschutz- und Sicherheitsstandards.

FAQs zum Thema

1. Was ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)?

Antwort: Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist ein deutsches Gesetz, das das Telemediengesetz (TMG) ersetzt hat, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Dienste zu modernisieren und an die aktuellen Erfordernisse des digitalen Zeitalters anzupassen. Es integriert die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union in das nationale Recht.

2. Warum wurde das TMG durch das DDG ersetzt?

Antwort: Das TMG wurde durch das DDG ersetzt, um den rechtlichen Rahmen für digitale Dienste zu aktualisieren und die Sicherheit und Transparenz im digitalen Raum zu verbessern. Dies war notwendig, um den Anforderungen moderner Online-Dienste gerecht zu werden und die EU-weiten Regelungen des Digital Services Act (DSA) umzusetzen.

3. Welche Änderungen bringt das DDG für Webseitenbetreiber?

Antwort: Die wichtigsten Änderungen umfassen die Anpassung der Impressumspflicht (Verweise auf § 5 TMG müssen auf § 5 DDG geändert werden), neue Transparenzpflichten für Online-Dienste und erweiterte Rechte für Nutzer. Webseitenbetreiber müssen ihre Impressumstexte und Datenschutzerklärungen entsprechend aktualisieren.

4. Was ist das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)?

Antwort: Das TDDDG ist die überarbeitete und umbenannte Version des früheren Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG). Es regelt den Datenschutz für Telekommunikations- und digitale Dienste in Deutschland und integriert die Anforderungen des Digital Services Act (DSA).

5. Welche Anpassungen müssen in der Datenschutzerklärung vorgenommen werden?

Antwort: Webseitenbetreiber müssen Verweise auf das TTDSG durch Verweise auf das TDDDG ersetzen. Die Datenschutzerklärung sollte klar die Rechte der Nutzer darstellen, die Datenerfassungs- und Verarbeitungsprozesse erläutern und die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten beschreiben.

6. Welche Pflichtangaben müssen im Impressum enthalten sein?

Antwort: Das Impressum muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Webseitenbetreibers, Kontaktinformationen, Register- und Registernummern (falls vorhanden), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden), sowie berufsspezifische Angaben und besondere Angaben für journalistisch-redaktionelle Angebote enthalten.

7. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Impressum und meine Datenschutzerklärung den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen?

Antwort: Es wird empfohlen, rechtssichere Generatoren für Impressum und Datenschutzerklärung zu nutzen, die bereits auf die neuen gesetzlichen Anforderungen abgestimmt sind. Zudem kann die Beratung durch eine Anwaltskanzlei wie Herfurtner hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen korrekt umgesetzt werden.

8. Was passiert, wenn ich die Anpassungen nicht vornehme?

Antwort: Wenn Webseitenbetreiber ihre Impressen und Datenschutzerklärungen nicht an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen, riskieren sie rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen und Bußgelder. Es ist daher wichtig, die Anpassungen zeitnah vorzunehmen.

9. Wie oft sollte ich mein Impressum und meine Datenschutzerklärung überprüfen?

Antwort: Es wird empfohlen, das Impressum und die Datenschutzerklärung regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen, mindestens jedoch einmal jährlich oder bei wesentlichen gesetzlichen Änderungen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Für detaillierte rechtliche Unterstützung und Anpassung Ihrer Website an die neuen gesetzlichen Vorgaben steht Ihnen die Anwaltskanzlei Herfurtner gerne zur Verfügung.

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