Ein Untervermietungsvertrag kann ein praktikabler und flexibler Weg sein, Wohnraum zu nutzen und gleichzeitig die Fixkosten zu reduzieren. Ob man als Hauptmieter eine Wohnung teilen oder als Untermieter kostengünstig wohnen möchte, ein gut ausgearbeiteter Untervermietungsvertrag schützt die Interessen beider Parteien und verhindert potenzielle Rechtsstreitigkeiten. Dieser Blog-Beitrag beleuchtet die wichtigsten Klauseln, die in einem Untervermietungsvertrag enthalten sein sollten, und gibt umfassende rechtliche Erläuterungen.

Grundlagen eines Untervermietungsvertrags

Ein Untervermietungsvertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Hauptmieter (Untervermieter) und dem Untermieter. Er ergänzt den bestehenden Hauptmietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Hauptmieter. Dabei gibt es spezifische Regelungen, die zu beachten sind.

Im deutschen Mietrecht ist die Untervermietung grundsätzlich erlaubt, jedoch gibt es Einschränkungen. Der Hauptmieter muss beim Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung einholen. Dies basiert auf § 553 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Vermieter darf die Erlaubnis zur Untervermietung nur unter bestimmten Bedingungen verweigern.

Klauseln zum Untermietverhältnis

Ein Vertragsdokument sollte klare und präzise Bestimmungen beinhalten. Die wesentlichen Klauseln reichen von der Höhe der Miete bis hin zu den Kündigungsbedingungen.

1. Angaben zu den Parteien

Jeder Vertragsparte sollte klar identifiziert werden, einschließlich:

  • Vollständiger Name
  • Anschrift
  • Ggf. Kontaktdaten

Beispiel: „Dieser Untervermietungsvertrag wird geschlossen zwischen [Vollständiger Name des Hauptmieters] (im Folgenden: Untervermieter) und [Vollständiger Name des Untermieters] (im Folgenden: Untermieter).“

2. Mietobjekt

Das Mietobjekt sollte genau beschrieben werden. Wichtige Aspekte umfassen:

  • Adresse der Wohnung
  • Beschreibung der Räume, die untervermietet werden
  • Gemeinsame Nutzung der Gemeinschaftsräume (z. B. Küche, Bad)

Beispiel: „Der Untervermieter vermietet dem Untermieter [genaue Beschreibung des Raums, z.B. Schlafzimmer] in der Wohnung in [Adresse der Wohnung]. Der Untermieter ist berechtigt, die Gemeinschaftsräume [z. B. Küche, Wohnzimmer, Bad] mitzubenutzen.“

3. Mietdauer

Die Dauer des Untervermietungsverhältnisses sollte eindeutig festgelegt werden. Hier sind die Praxisbeispiele, um dies klarzustellen:

  • Befristete Untervermietung mit einem klaren Anfangs- und Enddatum
  • Unbefristete Untervermietung mit Kündigungsfristen gemäß §573c BGB

Beispiel: „Das Mietverhältnis beginnt am [Datum] und endet am [Datum]. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.“

4. Miethöhe

Die Mietzahlungen sind einer der wichtigsten Aspekte eines Mietvertrags. Dazu gehört:

  • Höhe der monatlichen Miete
  • Zahlungsweise und Zahlungsfrist
  • Kosten für Nebenkosten

Beispiel: „Die monatliche Miete beträgt [Betrag] Euro und ist jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats auf das Konto des Untervermieters mit der IBAN [Kontodaten] zu überweisen. Zzgl. fallen Nebenkosten in Höhe von [Betrag] Euro an.“

5. Kaution

Auch die Regelung der Kaution ist wesentlich. Dies beinhalten:

  • Höhe der Kaution
  • Zweck der Kaution
  • Rückzahlungsbedingungen

Beispiel: „Der Untermieter zahlt eine Kaution in Höhe von [Betrag] Euro an den Untervermieter. Diese dient der Sicherheit für ausstehende Mietzahlungen und Schäden am Mietobjekt. Die Kaution ist nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb von [Frist in Woche/Monaten] zurückzuzahlen, sofern keine Forderungen bestehen.“

6. Pflichten und Rechte der Parteien

Sowohl der Untervermieter als auch der Untermieter haben klare Pflichten und Rechte, insbesondere in Bezug auf:

  • Erhaltung und Pflege der Räume
  • Nutzungsrechte gemeinschaftlicher Einrichtungen wie Keller oder Dachboden
  • Obligatorische Ruhezeiten

Beispiel: „Der Untermieter verpflichtet sich, die gemieteten Räume pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich dem Untervermieter mitzuteilen. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Ruhezeiten gemäß der Hausordnung.“

Missverständnisse und Streitigkeiten

Missverständnisse und Streitigkeiten können im Rahmen der Untervermietung auftreten. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung hilft, diese zu minimieren. Doch was passiert, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Konflikten kommt?

Typische Streitpunkte und deren rechtliche Einordnung

Häufige Streitpunkte können sein:

  • Nichteinhaltung der Ruhezeiten
  • Schäden am Mietobjekt
  • Zahlungsverzug der Miete

Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung oder Beschädigung des Mietobjekts durch den Untermieter, kann der Untervermieter Schadensersatzansprüche gemäß § 280 BGB geltend machen. Bei Zahlungsverzug der Miete sollte der Untermieter zunächst schriftlich an seine Zahlungspflichten erinnert werden, bevor weitere Schritte, wie z.B. eine fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB, eingeleitet werden.

Rechte und Pflichten der Vermieterseite

Neben den rechten und Pflichten der Mieter und Untermieter sind auch die Pflichten des Vermieters im Blick zu behalten. Hierbei spielen folgende Aspekte eine wichtige Rolle:

Erlaubnis zur Untervermietung

Vermieter sind gemäß § 553 BGB dazu verpflichtet, ihre Zustimmung zur Untervermietung zu erteilen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse nachweist. Diese können sein:

  • Finanzielle Schwierigkeiten des Mieters
  • Veränderte persönliche oder berufliche Situation (z.B. Auslandsaufenthalt, Studiumwechsel)

Verweigerung der Untervermietung

Gleichwohl darf der Vermieter unter bestimmten Umständen die Untervermietung verweigern. Dies schließt ein:

  • Überbelegung der Wohnung
  • Bisheriges fehlerhaftes Verhalten des Untermieters
  • Grundlegende Veränderungen des Mietobjekts
  • Drohende Beeinträchtigung des Hausfriedens

Weitere rechtliche Verpflichtungen für Vermieter

Zu beachten sind weiterhin rechtliche Verpflichtungen seitens der Vermieter:

  • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Wohnungsnutzung
  • Erhalt und Pflege der infrastrukturellen Erfordernisse (z.B. Wasserversorgung, Heizung)

Kündigungsfristen und Kündigungsgründe

Die Kündigungsmöglichkeiten und -fristen bei der Untervermietung richten sich sowohl nach dem BGB als auch nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Ordentliche Kündigung durch den Untervermieter

Die regelmäßige Kündigungsfrist beträgt gemäß § 573c BGB drei Monate zum Monatsende. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Mindestkündigungsfrist. Diese Frist kann in Ausnahmefällen verlängert werden, beispielsweise wenn der Untermietvertrag langfristig angelegt ist.

Ordentliche Kündigung durch den Untermieter

Auch der Untermieter kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich kündigen. Hier ist ebenfalls die Einhaltung der Fristen zu beachten. Vertraglich können auch kürzere Fristen vereinbart werden.

Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigungen sind gemäß § 543 BGB unter besonderen Umständen möglich, wie zum Beispiel:

  • Schwere Pflichtverletzungen einer der Parteien
  • Zahlungsverzug der Miete für mehr als zwei Monate
  • Unzumutbare Lebensumstände

Praxistipps zur erfolgreichen Untervermietung: Fallbeispiele

Ein erfolgreiches Untermietverhältnis hängt maßgeblich von der Vertragsgestaltung und dem Umgang der Parteien miteinander ab. Sehen wir uns einige praxistaugliche Beispiele an, die Klarheit schaffen:

Fallbeispiel 1: Auslandssemester

Ein Student plante ein Auslandssemester und wollte seine Wohnung untervermieten. Mit einem gut strukturierten Untervermietungsvertrag konnte er seine Rechte und Pflichten regeln. Wichtig in diesem Fall waren:

  • Genehmigung des Vermieters
  • Genauere Definition der Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen
  • Regelung zur Rücktritts- und Kündigungsmodalitäten

Fallbeispiel 2: Zwischennutzung während eines Wohnungswechsels

Eine junge Familie stand kurz vor ihrem Wohnungswechsel. Da der Übergangszeitraum zwei Monate betrug, suchten sie einen Untermieter für die Zwischenzeit. Der Vertrag enthielt:

  • Detallierte Angaben zur Nutzung der Küchen- und Badeinrichtungen
  • Erstellung eines Übergabeprotokolls zu Beginn und Ende des Mietverhältnisses
  • Beschreibung zur Pflege und Instandhaltung der genutzten Räume

Fallbeispiel 3: Unterstützung bei den Mietkosten

Ein Mieter suchte einen Mitbewohner, um die laufenden Mietkosten zu teilen. In diesem Fall war besonders wichtig:

  • Absprache über gemeinsame Nutzung und anfallende Kosten für gemeinsame Verbrauchsgüter
  • Einhaltung der Ruhezeiten und der Hausordnungen
  • Klarheit über eventuelle Besuche seitens des Untermieters

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im Folgenden werden einige der häufigsten Fragen rund um das Thema Untervermietung beantwortet.

Ist die Untervermietung ohne die Zustimmung des Vermieters rechtens?

Nein, eine Untervermietung ohne die Zustimmung des Vermieters ist nicht rechtens. Der Hauptmieter riskiert damit eine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Der Vermieter ist gemäß § 553 BGB verpflichtet, seine Zustimmung zur Untervermietung zu erteilen, wenn der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Diese Zustimmung darf nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden.

Wie lange darf ein Untervermietungsvertrag maximal dauern?

Die Dauer eines Untervermietungsvertrags kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Bei einer befristeten Untervermietung ist es jedoch ratsam, klare Vereinbarungen zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden. Wichtig ist auch, dass die Gesamtdauer der Untervermietung nicht länger als die restliche Laufzeit des Hauptmietvertrags sein darf.

Muss der Vermieter über den Untermieter informiert werden?

Ja, der Vermieter muss über den Untermieter informiert werden. Dies schließt Name und Kontaktinformationen des Untermieters ein. Der Vermieter muss in der Lage sein, den Untermieter zu erreichen, insbesondere in Notfällen oder bei Kommunikationsbedarf bezüglich des Mietobjekts.

Wie kann man Streitigkeiten im Rahmen der Untervermietung vermeiden?

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten die Vertragsvereinbarungen so ausführlich und klar wie möglich formuliert sein. Ein schriftlich festgehaltener Untervermietungsvertrag sowie regelmäßige Kommunikation und offene Absprache zwischen Hauptmieter, Untermieter und Vermieter helfen, potenzielle Streitpunkte frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

Schlussgedanken

Ein sorgfältig erarbeiteter Untervermietungsvertrag bietet eine gesicherte, rechtlich fundierte Basis für ein harmonisches Mietverhältnis. Die klaren und detaillierten Regelungen schützen sowohl Haupt- als auch Untermieter und schaffen Stabilität und Vertrauen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der präzisen Definition der Rechte und Pflichten, der offenen Kommunikation und dem respektvollen Umgang miteinander. Nutzen Sie die aufgezeigten Klauseln und Tipps, um Ihre Untervermietung professionell und rechtssicher zu gestalten und mögliche Stolpersteine rechtzeitig aus dem Weg zu räumen.

Mit dem Wissen aus diesem Blog-Beitrag und einem gut vorbereiteten Vertrag steht Ihrem erfolgreichen Untermietverhältnis nichts im Wege.

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