Vermögensübertragung – Ihre Zukunft und die Ihrer Familie absichern

In der heutigen Gesellschaft rücken Themen wie Vermögensübertragung und -schutz immer mehr in den Fokus. Oftmals ist es ein komplexer Prozess, der neben finanziellen Aspekten auch emotionale, gesellschaftliche und rechtliche Herausforderungen birgt. In diesem Blog-Beitrag möchten wir Ihnen einen detaillierten Einblick in das Thema Vermögensübertragung geben: Sei es im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, durch Schenkungen oder durch den Einsatz von Stiftungen und Unternehmen. Dabei werden wir rechtliche Grundlagen, praxisnahe Beispiele und hilfreiche Tipps und Tricks vermitteln.

Grundlagen der Vermögensübertragung

Bevor wir uns den unterschiedlichen strategischen Ansätzen zur Vermögensübertragung widmen, wollen wir den Blick zunächst auf die grundlegenden rechtlichen Aspekte richten. Die rechtliche Basis für Vermögensübertragungen bildet in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

  • § 516 BGB definiert die Schenkung als einen Vertrag, durch den jemand aus seinem Vermögen einen anderen auf dessen Kosten bereichert.
  • § 1901 BGB legt fest, dass der Erbe verpflichtet ist, dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen.
  • § 1931 BGB regelt die gesetzliche Erbfolge und sieht vor, dass die Verwandten des Erblassers zu gleichen Teilen erben, soweit keine Regelung im Testament oder einem Erbvertrag getroffen wurde.

Da Vermögensübertragungen erhebliche finanzielle und steuerliche Auswirkungen haben können, sollte man sich gut damit auseinandersetzen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Vorweggenommene Erbfolge

Eine Strategie zur Vermögensübertragung ist die vorweggenommene Erbfolge. Hierbei übertragen die Eltern bereits zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens auf ihre Kinder, um so Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben vorzubeugen und den Kindern finanzielle Sicherheit zu bieten. Indem man bereits vor dem Erbfall handelt, können auch Steuervorteile genutzt werden. Sollte der Schenker innerhalb von zehn Jahren sterben, kann der beschenkte Betrag jedoch anteilig der Erbschaftsteuer unterliegen.

Schenkungen zur Vermögensübertragung

Die Schenkung ist eine weitere Möglichkeit, um Vermögen noch zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dabei gibt es verschiedene gesetzliche Freibeträge, die alle zehn Jahre genutzt werden können:

  • Ehegatten und Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei übertragen.
  • Kinder erhalten einen Freibetrag von 400.000 Euro.
  • Enkelkinder können bis zu 200.000 Euro steuerfrei erhalten.
  • Geschwister, Nichten, Neffen und andere Personen haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.

Der Wert der Schenkung, der die Freibeträge übersteigt, wird mit der Schenkungsteuer belegt.

Stiftungen und Unternehmen zur Vermögensübertragung

Stiftungen und Unternehmen bieten weitere Optionen, um Vermögen in geordnete Bahnen zu lenken und dabei die familiären Interessen zu wahren. Eine Familienstiftung erlaubt die treuhänderische Verwaltung des Vermögens und dessen Verteilung an Begünstigte, ohne dass dadurch Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt. Auch die Familiengesellschaft oder- unternehmen bieten Möglichkeiten, Vermögen gezielt zu verteilen und gleichzeitig die unternehmerische Kontrolle innerhalb der Familie aufrechtzuerhalten.

Internationale Aspekte der Vermögensübertragung

Die Globalisierung hat dazu geführt, dass Vermögen immer häufiger grenzüberschreitend übertragen wird. Hierbei gilt es, verschiedene nationale Gesetze und Steuersysteme zu berücksichtigen. Der Erblasser sollte daher bei internationalen Vermögensübertragungen stets auf die Rechtslage im jeweiligen Land achten und sich entsprechend beraten lassen.

FAQs zur Vermögensübertragung

In diesem Abschnitt wollen wir auf einige häufig gestellte Fragen eingehen, die uns in unserer anwaltlichen Praxis immer wieder begegnen.

Kann ich mein Vermögen auch ohne Testament oder Erbvertrag übertragen?

Grundsätzlich ja, denn auch ohne diese Instrumente greift die gesetzliche Erbfolge, die in § 1931 BGB geregelt ist. Sinnvoll kann ein Testament oder ein Erbvertrag allerdings sein, um individuelle Regelungen zu treffen und Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Wünsche bei der Vermögensübertragung berücksichtigt werden?

Um Ihre Wünsche im Hinblick auf die Vermögensübertragung durchzusetzen, empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags. Hier können Sie Regelungen zum Erben und zur Verteilung des Vermögens auf die Erben festlegen und damit auch individuelle Ziele und Wertvorstellungen sicherstellen.

Sind Schenkungen an meine Kinder steuerfrei?

Schenkungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, allerdings gibt es Freibeträge, die alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden können. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge – für Kinder liegt dieser beispielsweise bei 400.000 Euro pro Elternteil. Hierbei kann auch die Nutzung von Nießbrauch eine Möglichkeit sein, um die Steuerlast zu reduzieren.

Fallstudien: Vermögensübertragung in der Praxis

Ein erfolgreiches Beispiel für eine gut geplante Vermögensübertragung ist die Übergabe eines mittelständischen Familienunternehmens. In diesem Fall hatte der Unternehmer zwei Kinder, denen er jeweils unterschiedliche Anteile am Unternehmen übertragen wollte. Um dies steueroptimiert zu gestalten und den Betrieb in der Familie zu halten, entschied er sich für die Gründung einer Familienstiftung, in die das Unternehmen eingebracht wurde. Dadurch konnten die Anteile an die Kinder übertragen werden, ohne dass Erbschafts- oder Schenkungsteuern anfielen, und das Unternehmen blieb unter der Kontrolle der Familie.

Ein weiteres Fallbeispiel: Eine ältere Dame besitzt mehrere Immobilien, die von ihren Kindern und Enkelkindern bewohnt werden. Sie möchte ihren Nachkommen frühzeitig eine finanzielle Sicherheit bieten und entscheidet sich deshalb, die Häuser noch zu Lebzeiten an ihre Familie zu übertragen. Um dies steueroptimiert zu gestalten, arbeitet sie mit ihrem Anwalt und Steuerberater zusammen, um die besten Möglichkeiten zur Nutzung der Freibeträge bei der Schenkungsteuer auszuloten. Letztlich erzielt sie dabei eine äußerst familienfreundliche Lösung, bei der die Immobilien unter Einhaltung der steuerlichen Vorgaben in einem festgelegten Zeitrahmen auf die Nachkommen übergehen.

Checkliste für eine erfolgreiche Vermögensübertragung

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten der Vermögensübertragung und deren steuerliche Auswirkungen.
  • Konsultieren Sie Experten, wie Anwälte oder Steuerberater, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
  • Klären Sie familieninterne Angelegenheiten und nehmen Sie dabei auch emotionale und gesellschaftliche Aspekte in den Blick.
  • Planen Sie langfristig und erwägen Sie verschiedene Strategien – Schenkungen, Stiftungen, Unternehmen, Testament oder Erbvertrag.
  • Prüfen Sie regelmäßig die getroffenen Regelungen, um auf Veränderungen der Gesetze oder der familiären Situation reagieren zu können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine erfolgreiche Vermögensübertragung maßgeblich von einer umfassenden Vorbereitung und einer langfristigen Planung abhängt. Unabhängig von der gewählten Methode – ob vorweggenommene Erbfolge, Schenkung oder der Einsatz von Stiftungen und Unternehmen – sollten Sie stets Ihre persönlichen Ziele und familiären Interessen im Blick behalten. Im Laufe dieses Prozesses kann es entscheidend sein, sich beraten zu lassen und das nötige Fachwissen aufzubauen, um das Beste aus Ihrer Vermögensübertragung herauszuholen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Familie gut auf die Zukunft vorbereitet ist und Ihr Vermögen genau so verteilt wird, wie Sie es sich wünschen.

Die Vermögensübertragung ist ein hochkomplexes Thema, das viele Aspekte und Herausforderungen vereint. Mit einer gut überlegten Strategie, der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und professioneller Unterstützung lässt sich jedoch viel erreichen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg zu einer optimalen Vermögensübertragung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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