Das deutsche Arbeitsrecht ist nicht nur für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Bedeutung. Auch Verrichtungsgehilfen spielen hier eine wichtige Rolle, da sie in vielen Fällen ebenso an einer Vertragsbeziehung beteiligt sind. In diesem umfangreichen Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Verrichtungsgehilfen wissen müssen, einschließlich der gesetzlichen Grundlagen, der Haftung, aktueller Gerichtsurteile und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Dabei wird der Schreibstil eines kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalts mit rechtlichen Ausführungen verwendet.

Was ist ein Verrichtungsgehilfe?

Ein Verrichtungsgehilfe ist eine Person, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung oder im Auftrag eines anderen die zugewiesenen Aufgaben ausführt. Dabei steht der Verrichtungsgehilfe in der Regel in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zu seinem Auftraggeber.

In vielen Fällen gehören dazu beispielsweise

  • Mitarbeiter in einem Unternehmen
  • Juristische Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei
  • Freiberufliche Mitarbeiter, die für eine bestimmte Zeit im Auftrag eines Unternehmens tätig sind, ohne dort fest angestellt zu sein

Gesetzliche Grundlagen und Definitionen

Die grundlegenden Regelungen zum Verrichtungsgehilfen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 278, 831 und 89 BGB. Nachfolgend werden die wichtigsten gesetzlichen Regelungen kurz erläutert.

§ 278 BGB: Haftung des Schuldners für Verrichtungsgehilfen

§ 278 BGB regelt die Haftung des Schuldners für seine Verrichtungsgehilfen. Demnach haftet der Schuldner für das Verschulden eines Verrichtungsgehilfen ebenso wie für sein eigenes Verschulden. Dies kann beispielsweise von Bedeutung sein, wenn ein Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Fehler begeht, der einen Schaden verursacht. In solchen Fällen haftet der Arbeitgeber als Schuldner für den entstandenen Schaden und ist verpflichtet, diesen zu ersetzen.

§ 831 BGB: Haftung für den Zufall

§ 831 BGB regelt den Haftungsausschluss bei Zufall oder höherer Gewalt. In solchen Fällen haftet der Schuldner nicht für das Verhalten seines Verrichtungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt allerdings nicht, wenn der Schuldner willentlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

§ 89 BGB: Bestimmtheit einer Vollmacht

§ 89 BGB legt fest, dass eine Vollmacht, die einem Verrichtungsgehilfen erteilt wird, hinreichend bestimmt sein muss. Nur dann kann dieser effektiv und rechtsverbindlich im Namen des Vollmachtgebers tätig werden.

Haftung des Verrichtungsgehilfen

Sowohl der Schuldner als auch der Verrichtungsgehilfe können für das Verschulden des Verrichtungsgehilfen haften. Die Haftung des Verrichtungsgehilfen ergibt sich aus den vorvertraglichen, vertraglichen oder deliktischen Haftungsnormen des Bürgerlichen Gesetzbuches, je nach dem in welchem rechtlichen Verhältnis die Beteiligten stehen.

Haftung des Verrichtungsgehilfen im Arbeitsverhältnis

Als Arbeitnehmer hafte ich für die Erfüllung meiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung kann ich sowohl vom Arbeitgeber als auch von dritten Personen zur Verantwortung gezogen werden. Die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber richtet sich nach den Grundsätzen der Gefahrgeneigtheit und der Schadenszurechnung, einschließlich der Geschäftsherren- und Verrichtungsgehilfenhaftung.

Haftung des Verrichtungsgehilfen im Deliktrecht

Der Verrichtungsgehilfe kann auch für deliktische Handlungen haftbar gemacht werden, wenn er anderen Personen unmittelbar einen Schaden zugefügt hat. Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen Deliktshaftungsnormen des Bürgerlichen Gesetzbuches (vgl. §§ 823-853 BGB).

Aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Verrichtungsgehilfenhaftung

Die Rechtsprechung zum Thema Verrichtungsgehilfenhaftung entwickelt sich stetig weiter. Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt, die für die Haftung von Verrichtungsgehilfen von Bedeutung sind.

BGH, Urteil vom 27.11.2014 – III ZR 348/14: Haftung des Anwalts für Rechtsanwaltsgehilfen

In diesem Urteil bestätigte der BGH die Haftung eines Rechtsanwalts für das Verhalten eines Rechtsanwaltsgehilfen, der zum Zeitpunkt des Verstoßes noch in der Probezeit war. Der BGH wies darauf hin, dass der Rechtsanwalt für die sorgfältige Auswahl, Anleitung und Überwachung seines Verrichtungsgehilfen verantwortlich ist und daher generell bei Berufshaftpflichtversicherungen zu berücksichtigen ist.

BAG, Urteil vom 19.11.2014 – 8 AZR 268/13: Haftungsbeschränkung für Arbeitnehmer bei Personenschäden

Das Bundesarbeitsgericht entschied in diesem Fall, dass die Haftungsbeschränkung für Arbeitnehmer bei Sachschäden nicht auf Personenschäden übertragen werden kann. Damit bleibt die Verrichtungsgehilfenhaftung bei Personenschäden weiterhin ein relevantes Thema im deutschen Arbeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema Verrichtungsgehilfen

Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Verrichtungsgehilfen.

Ist ein Praktikant ein Verrichtungsgehilfe?

Ja, auch Praktikanten können als Verrichtungsgehilfen angesehen werden, wenn sie im Rahmen eines Praktikumsverhältnisses oder im Auftrag eines Praktikumsanbieters Aufgaben erfüllen.

Welchen Versicherungsschutz benötige ich als Verrichtungsgehilfe?

Als Verrichtungsgehilfe ist es wichtig, sich gegen die möglichen Haftungsrisiken im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit abzusichern. Dazu zählen Haftpflichtversicherungen wie die Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Verrichtungsgehilfen oder die betriebliche Haftpflichtversicherung für Arbeitnehmer.

Wann haftet der Verrichtungsgehilfe als Mitarbeiter für Schäden, die im Rahmen der Arbeitstätigkeit entstehen?

Grundsätzlich haftet der Verrichtungsgehilfe immer dann für Schäden, die im Rahmen der Arbeitstätigkeit entstehen, wenn ihm ein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Dabei kann es sich um Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz handeln. Entscheidend ist, ob der Verrichtungsgehilfe tatsächlich schuldhaft den Schaden verursacht hat und ob ihm diese Schuld auch nachgewiesen werden kann.

Haftet der Verrichtungsgehilfe auch für Schäden, die außerhalb seiner regulären Arbeitszeit verursacht werden?

Die Haftung des Verrichtungsgehilfen erstreckt sich grundsätzlich nur auf Schäden, die während der eigentlichen Arbeitszeit verursacht werden. Schäden, die außerhalb der Arbeitszeit entstehen, fallen in der Regel nicht unter die Verrichtungsgehilfenhaftung. Allerdings kann es in Einzelfällen, beispielsweise bei Rufbereitschaft oder bei der Inanspruchnahme von Arbeitsmitteln für private Zwecke, zu einer Haftung des Verrichtungsgehilfen für außerhalb der Arbeitszeit verursachte Schäden kommen.

Gibt es eine Haftungsbeschränkung für Verrichtungsgehilfen?

Die Haftungsbeschränkung für Verrichtungsgehilfen ist nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So kann eine Haftungsbeschränkung beispielsweise bei Sachschäden in Betracht kommen, wenn der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde und der Verrichtungsgehilfe nicht zum Ersatz verpflichtet ist. Für Personenschäden besteht jedoch generell keine Haftungsbeschränkung.

Fazit: Die Relevanz der Verrichtungsgehilfenhaftung im Arbeitsrecht

Die Verrichtungsgehilfenhaftung ist ein wichtiger Aspekt im deutschen Arbeitsrecht, der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Die gesetzlichen Grundlagen sowie aktuelle Gerichtsurteile verdeutlichen die Bedeutung der sorgfältigen Auswahl, Anleitung und Überwachung von Verrichtungsgehilfen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Die rechtlichen Ausführungen, Beispiele und FAQs in diesem Blogbeitrag sollen dazu beitragen, das Bewusstsein für die Relevanz der Verrichtungsgehilfenhaftung im Arbeitsalltag zu schärfen und eine Grundlage für die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverhältnissen bieten.

Bei weitergehenden Fragen oder rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen oder der Haftung von Verrichtungsgehilfen empfiehlt es sich jedoch, stets den Rat eines kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen.

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