In diesem umfassenden Beitrag werden wir alle wichtigen rechtlichen Aspekte des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) betrachten. Dieses Gesetz regelt den Abschluss und die Änderung von Versicherungsverträgen sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien. Darüber hinaus werden wir auf bedeutsame Änderungen, die in den letzten Jahren in das VVG eingeflossen sind, eingehen und häufig gestellte Fragen beantworten, die uns in der Praxis begegnen.

Gliederung

  • Grundprinzipien und rechtlicher Hintergrund vom Versicherungsvertragsgesetz
  • Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers
  • Vertragliche Gestaltung und Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Versicherungsvertragsgesetz
  • Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes in den letzten Jahren
  • Fragen und Antworten (FAQs) zum Versicherungsvertragsgesetz

Grundprinzipien und rechtlicher Hintergrund vom Versicherungsvertragsgesetz

Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die gesetzliche Grundlage für den Abschluss, die Durchführung und die Beendigung von Versicherungsverträgen in Deutschland. Als vertragliche Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer (VN) und dem Versicherer (VR) legt es die rechtlichen Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern fest.

Das VVG ist in vier Teile gegliedert:

  • Erster Teil: Allgemeine Vorschriften (§§ 1-48 VVG)
  • Zweiter Teil: Lebensversicherung (§§ 150-171 VVG)
  • Dritter Teil: Krankenversicherung (§§ 192-268 VVG)
  • Vierter Teil: Schadens- und Unfallversicherung (§§ 271-291 VVG)

Die Regelungen des VVG gelten für alle in Deutschland tätigen Versicherer, unabhängig davon, ob sie ihren Geschäftssitz im In- oder Ausland haben.

Rechtsquellen

Das VVG ist nicht die einzige Rechtsquelle im Bereich der Versicherung. Es ist neben anderen Gesetzen und Verordnungen in das deutsche Recht eingebettet:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Gesetz über den Versicherungsvertrag (GVVG)
  • Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)

Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers

Das VVG legt grundlegende Pflichten und Rechte der Vertragsparteien fest, die sich im Wesentlichen aus dem Vertrag ergeben.

Pflichten des Versicherungsnehmers

  • Anzeigepflicht vor Vertragsschluss: Der Versicherungsnehmer hat vor Vertragsschluss alle ihm bekannten Gefahrerhöhungsgründe vollständig und wahrheitsgemäß anzuzeigen (§§ 19-20 VVG).
  • Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe: Im Rahmen seiner Anzeigepflicht ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle vom Versicherer gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, auch wenn sie für seine Entscheidung zum Vertragsangebot unerheblich erscheinen (§ 21 VVG).
  • Pflicht zur Prämienzahlung: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die vereinbarte Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig an den Versicherer zu zahlen (§§ 37-39 VVG).
  • Mitwirkungspflicht im Schadensfall: Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer mitzuwirken, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungen des Versicherers zu beachten (§§ 81-87 VVG).

Pflichten des Versicherers

  • Pflicht zur Leistung im Versicherungsfall: Der Versicherer hat im Versicherungsfall unverzüglich die vereinbarte Entschädigung zu leisten, sofern die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen (§§ 4, 16, 62, 102 VVG).
  • Pflicht zur Aufklärung und Transparenz: Der Versicherer ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss über die wesentlichen Bestandteile des Versicherungsvertrages zu informieren und ihm sämtliche Informationen zugänglich zu machen, die für seine Entscheidung von Bedeutung sein könnten (§§ 7a, 30 VVG; VVG-InfoV).
  • Auskunfts- und Beratungspflicht: Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über die Bedeutung von Vertragsänderungen zu informieren und auf besondere Risiken hinzuweisen (§§ 6, 28a VVG).

Vertragliche Gestaltung und Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Versicherungsvertragsgesetz

Das VVG ermöglicht den Vertragsparteien die flexible Gestaltung eines Versicherungsvertrages, jedoch unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlicher Vorgaben.

Gestaltungsspielräume im Versicherungsvertrag

Die Vertragsparteien können grundsätzlich weitgehend frei über die vertraglichen Bestandteile entscheiden, solange diese den gesetzlichen Regelungen (insbesondere im VVG) und anderen zwingenden Vorschriften entsprechen. Unter anderem können sie folgende Aspekte variabel gestalten:

  • Vertragstyp und Risikodeckung
  • Versicherungssumme und Umfang der Leistungen
  • Laufzeit und Vertragskündigungsbedingungen
  • Höhe der Versicherungsprämie

Der Versicherungsvertrag muss jedoch stets den in §§ 1-48 VVG festgelegten allgemeinen Vorschriften und den für die jeweilige Versicherungsart relevanten weiteren Vorschriften entsprechen.

Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Versicherungsvertragsgesetz

Verstöße gegen das VVG können verschiedene Rechtsfolgen nach sich ziehen, die je nach Schwere und Art des Verstoßes variieren:

  1. Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht vor Vertragsschluss hat der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag anzupassen (§§ 19-23 VVG).
  2. Bei einer Verletzung der Prämienzahlungspflicht kann der Versicherer nach Mahnung und erfolglosem Ablauf anderer gesetzlicher Fristen den Versicherungsvertrag fristlos kündigen (§ 37 Abs. 2 VVG).
  3. Bei einer Verletzung der Obliegenheiten im Schadensfall, also der Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall, kann der Versicherer die Leistung teilweise oder vollständig verweigern (§ 28 Abs. 2 VVG).

Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes in den letzten Jahren

In den letzten Jahren gab es verschiedene Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz, die sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer betreffen. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

  1. Zum 1. Januar 2008 trat die umfassende Reform des Versicherungsvertragsgesetzes in Kraft. Diese Reform hatte zum Ziel, den Versicherungsnehmer besser zu schützen und einen Ausgleich der Interessen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu schaffen. Wesentliche Änderungen betrafen unter anderem die Anzeigepflicht, die Informationspflichten des Versicherers und die Regelungen zur Prämienzahlung.
  2. Im Mai 2012 trat das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts in Kraft. Damit wurden unter anderem die Regelungen zur Vermittlung von Versicherungsprodukten im VVG angepasst (§ 34d Gewerbeordnung).
  3. Zum 23. Februar 2018 wurden durch das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz (IDD-Umsetzungsgesetz) zahlreiche Vorschriften im VVG und anderen Gesetzen aufgrund der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD) geändert. Die Änderungen bezogen sich insbesondere auf die Informationspflichten der Versicherer und die Beratungspflichten der Versicherungsvermittler.
  4. Am 1. Januar 2019 trat das Gesetz zur Einführung einer Pflichtversicherung für freiwillig Wehrdienstleistende und ehrenamtliche Helfer in Rettungsdiensten in Kraft. Die Regelungen ergänzten das VVG um Vorschriften betreffend diese Versicherungspflicht (§§ 243a-243d VVG).

Fragen und Antworten (FAQs) zum Versicherungsvertragsgesetz

In diesem Abschnitt werden häufig gestellte Fragen rund um das Thema Versicherungsvertragsgesetz beantwortet.

Was ist die Anzeigepflicht im Sinne des Versicherungsvertragsgesetz?

Die Anzeigepflicht bezieht sich auf die Pflicht des Versicherungsnehmers, vor Vertragsschluss alle ihm bekannten Gefahrerhöhungsgründe vollständig und wahrheitsgemäß an den Versicherer zu melden. Dies dient der Risikoeinschätzung des Versicherers und ermöglicht eine angemessene Prämiengestaltung (§§ 19-20 VVG).

In welchen Fällen kann der Versicherungsnehmer vom Versicherungsvertrag zurücktreten?

Der Versicherungsnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherer gegen seine Aufklärungs- oder Informationspflichten verstoßen hat oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum vorliegen (§§ 8, 22, 23 VVG).

Muss der Versicherungsnehmer die Prämie zahlen, wenn der Versicherer noch keine Leistung erbracht hat?

Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer zur Zahlung der vereinbarten Prämien verpflichtet, unabhängig davon, ob der Versicherer bereits eine Leistung erbracht hat oder nicht (§§ 37-39 VVG). Die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämien laut Vertrag besteht unabhängig von der Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen.

Wie lange hat der Versicherer Zeit, um im Versicherungsfall eine Entscheidung zu treffen und die Leistung zu erbringen?

Der Versicherer ist verpflichtet, die Leistung im Versicherungsfall „unverzüglich“ zu erbringen, nachdem er die für die Entschädigung erforderlichen Feststellungen getroffen hat (§ 4 Abs. 1 VVG). Im Fall einer berechtigten Deckungsanfrage des Versicherungsnehmers hat der Versicherer 2 Wochen Zeit für eine Antwort (§ 25a VVG).

Ist es möglich, einen Versicherungsvertrag auf andere Personen zu übertragen?

Die Übertragung eines Versicherungsvertrages auf Dritte ist grundsätzlich möglich, wenn alle beteiligten Parteien – also der bisherige Versicherungsnehmer, der neue Versicherungsnehmer und der Versicherer – zustimmen (§ 105 VVG). Dabei müssen auch die gesetzlichen Vorgaben für risikorelevante Informationen beachtet werden.

Muss der Versicherer den Versicherungsnehmer auf Vertragsänderungen hinweisen?

Ja, der Versicherer ist aufgrund seiner Informationspflicht dazu verpflichtet, den Versicherungsnehmer über vorgeschlagene Änderungen an dem Versicherungsvertrag sowie deren Bedeutung zu informieren, bevor diese wirksam werden können (§ 28a VVG).

Was sind Stillschweigende Vertragsverlängerungen, und sind diese zulässig?

Stillschweigende Vertragsverlängerungen sind in den meisten Versicherungsverträgen üblich und rechtlich zulässig, solange diese vertraglich geregelt sind. In der Regel verlängert sich ein Versicherungsvertrag automatisch um eine weitere Vertragsperiode, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist (meist 1-3 Monate) vor Ablauf gekündigt wird. Dies ist in § 8 Abs. 1 VVG geregelt.

Fazit

Das Versicherungsvertragsgesetz ist ein umfassendes Regelwerk, das den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung von Versicherungsverträgen in Deutschland setzt. Es ist wichtig, die grundlegenden rechtlichen Aspekte des VVG zu kennen, damit Versicherungsnehmer und -geber ihre Rechte und Pflichten verstehen und ein ausgewogenes Vertragsverhältnis gestalten können. In diesem Beitrag wurden wesentliche Bestimmungen des VVG, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die Vertragsfreiheit und Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Gesetz sowie wichtige Änderungen in jüngster Zeit erläutert. Darüber hinaus wurden häufig gestellte Fragen zum Thema beantwortet, um den Lesern ein umfassendes Verständnis des Versicherungsvertragsgesetzes zu vermitteln.

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