Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz – Als Vormund oder Betreuer ist es wichtig, über Entlohnung und rechtliche Rahmenbedingungen informiert zu sein. Dieser Blog-Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über gesetzliche Regelungen, sowie praktische Einblicke und Fallberichte, um Ihnen den bestmöglichen Einblick in das Thema Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz zu ermöglichen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlagen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes
  2. Erstattungsanspruch des Vormunds oder Betreuers
  3. Ermittlung der Vergütungsstufen und Berechnung der Vergütung
  4. Gemeinnützige Institutionen als Vormund oder Betreuer
  5. Praktische Beispiele für Vormünder- und Betreuervergütung
  6. Checkliste zur Ermittlung der korrekten Vergütung
  7. Mögliche Haftungsrisiken bei falscher Vergütungsberechnung
  8. Häufige Fragen und Antworten zum Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz

Grundlagen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes

Das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) regelt in erster Linie die Vergütung und die Auslagen für ehrenamtlich tätige Betreuer und Vormünder, aber auch der Vergütungsanspruch von Berufsbetreuern, Berufsvormündern, sowie rechtlichen Vertretern wird hier geregelt. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem VBVG das Ziel, eine angemessene pauschale Entschädigung für ehrenamtliche Betreuer und Vormünder sicherzustellen, während für Berufsbetreuer ein Stundenlohnmodell eingeführt wird.

In der Vergangenheit führten uneinheitliche Regelungen und Antragsverfahren oftmals zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung einer sachgerechten Vergütung. Durch die gesetzliche Regelung und gezielte Änderungen im VBVG sollen diese Probleme beseitigt und Vormündern und Betreuern die Arbeit erleichtert werden.

Erstattungsanspruch des Vormunds oder Betreuers

Grundsätzlich haben Vormünder und Betreuer einen Erstattungsanspruch für die ihnen entstandenen Auslagen, insbesondere solche, die sie zur Durchführung ihres Amtes getätigt haben (§12 VBVG). Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten, Porto-, Telefon- und Druckkosten sowie Kosten für einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen, falls ihre Hinzuziehung erforderlich war. Die Auslagen können entweder konkret nachgewiesen oder nach Pauschalen berechnet werden (§13 VBVG).

Wichtig ist, dass Vormünder und Betreuer die erforderlichen Auslagen dokumentieren bzw. nachweisen können. Hierfür empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem versierten Anwalt, der bei der Zusammenstellung der notwendigen Belege unterstützend zur Seite stehen kann.

Ermittlung der Vergütungsstufen und Berechnung der Vergütung

Für Ehrenamtliche gelten pauschale Vergütungssätze, die sich nach den Aufwendungen der Tätigkeit richten (§11 VBVG). Diese beginnen bei jährlich 299 Euro für eine geringe Aufwandsentschädigung und können auf bis zu 814 Euro ansteigen, wenn die Tätigkeit besonders aufwendig ist.

Für Berufsbetreuer richtet sich die Gebührenbemessung nach Stundensätzen, die nach der beruflichen Qualifikation gestaffelt sind (§4 VBVG Juni 2021). Die Vergütungsstufen sind dabei:

  • Stufe 1 (Grundstufe) – ohne Vordiplom, Vorexamen, Bachelor oder Fachschulabschluss
  • Stufe 2 (Mittelstufe) – mit Vordiplom, Vorexamen, Bachelor oder Fachschulabschluss
  • Stufe 3 (Oberstufe) – mit Diplom, Magister, Master oder einem vergleichbaren Abschluss, der zur Qualifikation für die Laufbahn des höheren Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt

Demnach variieren die Stundensätze für Berufsbetreuer je nach Qualifikation zwischen 27,00 Euro (Grundstufe), 39,00 Euro (Mittelstufe) und 44,00 Euro (Oberstufe).

Für die Berechnung der Vergütung ist neben der jeweiligen Vergütungsstufe auch der konkrete Zeitaufwand relevant. Hier sollte präzise Buchführung über die geleisteten Stunden erfolgen, um ein reibungsloses und korrektes Antragsverfahren zu gewährleisten.

Gemeinnützige Institutionen als Vormund oder Betreuer

Auch gemeinnützige Einrichtungen, wie beispielsweise Vereine, Stiftungen oder GmbHs können Betreuer und Vormünder stellen. In diesem Fall ist die Vergütung entsprechend der Maßgeblichkeit des §5 VBVG zu ermitteln. Dies bedeutet, dass auch der Vergütungsanspruch für diese Einrichtungen grundsätzlich über das Stundenlohnmodell und der entsprechenden Vergütungsstufe geregelt wird.

Zu beachten ist jedoch, dass es auch hier spezielle Regelungen geben kann, die für eine bestimmte Einrichtung gelten. In jedem Fall sollte eine individuelle Prüfung der jeweiligen Sachlage und der geltenden Vorgaben erfolgen.

Praktische Beispiele für Vormünder- und Betreuervergütung

Anhand von drei unterschiedlichen Praxisbeispielen möchten wir Ihnen einige anschauliche Einblicke in das Thema Vormünder- und Betreuervergütung geben:

Praxisbeispiel 1 – Ehrenamtlicher Betreuer: A ist ehrenamtlicher Betreuer von B. Er leistet monatlich 5 Stunden Unterstützung für B und legt der Betreuungsbehörde einen Nachweis über seinen Zeitaufwand vor. A erhält eine pauschale Vergütung nach Anlage 2 §11 VBVG.

Praxisbeispiel 2 – Berufsbetreuer mit mittlerer Stufe: C ist Berufsbetreuerin von D. Sie hat eine mittlere Qualifikationsstufe und leistet monatlich 10 Stunden Unterstützung. Ihre Vergütung berechnet sich aus 10 Stunden à 39,00 Euro und stünde ihr dann entsprechend zu.

Praxisbeispiel 3 – Gemeinnütziger Verein: Ein gemeinnütziger Verein stellt Vormünder oder Betreuer für mehrere Mündel bzw. Betreute. Die Mitarbeiter des Vereins sind unterschiedlich qualifiziert, aber der Verein möchte trotzdem einen einheitlichen Stundensatz anwenden. In diesem Fall kann der Verein eine Pauschalierung nach §5 Abs. 5 VBVG beantragen, um eine einheitliche Vergütung für alle Mitarbeiter zu erreichen.

Checkliste zur Ermittlung der korrekten Vergütung

Um Ihnen den Überblick über die Ermittlung der korrekten Vergütung zu erleichtern, haben wir eine Checkliste zusammengestellt:

  1. Erfassen Sie sämtlichen Zeitaufwand und die Tätigkeiten, die Sie für Ihr Mündel bzw. Ihren Betreuten leisten.
  2. Ermitteln Sie ihre Qualifikation bzw. die Ihres Mitarbeiters.
  3. Ordnen Sie die Qualifikation einer der Vergütungsstufen zu und legen Sie den Stundensatz fest (für Berufsbetreuer).
  4. Wählen Sie für ehrenamtliche Betreuer die pauschale Vergütung nach dem §11 Anlage 2 VBVG.
  5. Beantragen Sie eine Pauschalierung nach §5 Abs. 5 VBVG bei den zuständigen Behörden, falls erforderlich (für gemeinnützige Institutionen).
  6. Beachten Sie die relevanten Gesetzesänderungen und Anpassungen im VBVG.

Mögliche Haftungsrisiken bei falscher Vergütungsberechnung

Bei falscher Vergütungsberechnung kann es zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen, sowie zu Haftungsrisiken kommen. Im schlimmsten Fall kann eine falsche Abrechnung sogar zu einer Anzeige wegen Betrugs führen. Aus der Praxis lassen sich folgende Risiken ableiten, die durch unzureichende oder fehlerhafte Berechnungsgrundlagen entstehen können:

  • Haftung für überzahlte Vergütungen gegenüber dem betreuten Menschen oder dem Sozialhilfeträger.
  • Rückforderung von zu Unrecht erhaltenen Entschädigungen durch die zuständige Behörde.
  • Rechtliche Schritte gegen den betreuenden Anwalt bei Verschulden.

Um solche Haftungsrisiken zu vermeiden, ist es ratsam, sich von einem kompetenten Anwalt frühzeitig beraten zu lassen und die gesetzlichen Vorgaben des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes genau einzuhalten.

Häufige Fragen und Antworten zum Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz

Nachfolgend haben wir einige FAQs zum Thema Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz für Sie zusammengestellt:

Was passiert, wenn ich meine Vergütung nicht beantrage?

Es besteht die Gefahr, dass Ihr Vergütungsanspruch verwirkt wird. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem sich der Anspruch ergeben hat. Nach Ablauf der Frist können Sie keine nachträglichen Vergütungsansprüche mehr geltend machen.

Wie schnell muss die Vergütung ausgezahlt werden?

Es gibt keine gesetzlich geregelte Frist, innerhalb welcher die Vergütung auszuzahlen ist. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass die Vergütungen quartalsweise oder halbjährlich ausgezahlt werden. Sollten sich Verzögerungen bei der Auszahlung ergeben, empfiehlt es sich, Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen und die Sachlage zu klären.

Kann ich als ehrenamtlicher Betreuer auch einen höheren Stundensatz beanspruchen?

Als ehrenamtlicher Betreuer haben Sie grundsätzlich nur Anspruch auf die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz festgelegten pauschalen Entschädigungen. Eine individuelle Anpassung des Stundensatzes ist in der Regel nicht möglich. Sollten Sie jedoch der Auffassung sein, dass die pauschale Vergütung Ihre Arbeit nicht angemessen entlohnt, können Sie versuchen, dies im Einzelfall mit Unterstützung eines erfahrenen Anwalts zu argumentieren.

Was kann ich tun, wenn die Betreuungsbehörde meine Vergütung nicht oder nur teilweise anerkennt?

Wenn die zuständige Behörde Ihre Vergütung nicht anerkennt oder nur teilweise auszahlt, sollten Sie zuerst das Gespräch suchen und herausfinden, welchen Grund es für die Ablehnung gibt. Gegebenenfalls können fehlerhafte Berechnungen oder fehlende Nachweise korrigiert und die Vergütung anschließend erneut beantragt werden. Bei Unstimmigkeiten oder strittigen Fällen kann die Einschaltung eines versierten Rechtsanwalts sinnvoll sein.

Können mehrere Betreuer für eine betreute Person gleichzeitig tätig sein und welche Vergütung steht jedem Betreuer zu?

Grundsätzlich können mehrere Betreuer gleichzeitig für eine betreute Person eingesetzt werden, zum Beispiel wenn dies zur Aufgabenteilung sinnvoll erscheint oder verschiedene Fachkompetenzen benötigt werden. Jeder Betreuer hat in diesem Fall eigenständig einen Vergütungsanspruch, der sich an seinen individuellen Tätigkeiten und der entsprechenden Vergütungsstufe bzw. Pauschale bemisst.

Fazit

Die Vergütung von Vormündern und Betreuern ist ein wichtiges Thema, sowohl für die Betroffenen selbst, als auch für die betreuten Personen und deren Angehörige. Das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz schafft hierfür einen gesetzlichen Rahmen. Dennoch bedarf es eines sorgfältigen Umgangs mit dem Thema und einer genauen Kenntnis der gesetzlichen Regelungen, um Fehler und Haftungsrisiken zu vermeiden. Eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist ratsam, um im Zweifelsfall eine optimale Interessenvertretung und eine reibungslose Abwicklung der Vergütungsthematik zu gewährleisten.

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