In unserem Rechtssystem ist die Zulässigkeit einer Klage ein wichtiger Aspekt, der im Rahmen der gerichtlichen Prüfung ermittelt wird. Eine unzulässige Klage führt unmittelbar zu einer Abweisung des Verfahrens, noch bevor sich das Gericht mit der Sache inhaltlich auseinandersetzt.

Daher ist es für jeden Rechtsanwalt unerlässlich, die Kriterien für die Zulässigkeit der Klage zu kennen und zu verstehen, um seinen Mandanten bestmöglich zu vertreten und mögliche Hürden zu vermeiden. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Kriterien zur Zulässigkeit der Klage sowie einige Beispiele, relevante Gerichtsentscheidungen und FAQs ausführlich erörtert.

Die Zulässigkeitsprüfung

Die Zulässigkeitsprüfung ist die erste Stufe der gerichtlichen Prüfung, in der festgestellt wird, ob eine Klage grundsätzlich vor Gericht gebracht werden kann. Die Kriterien für die Zulässigkeitsprüfung können je nach Rechtsordnung und Verfahrensrecht unterschiedlich sein, im Allgemeinen jedoch umfassen sie die folgenden Aspekte:

Wird eines dieser Kriterien nicht erfüllt, ist die Klage unzulässig und wird abgewiesen, bevor sich das Gericht mit der Sache inhaltlich befasst.

Kriterien für die Zulässigkeit der Klage

Statthafte Klageart

Die Klageart ist ein grundlegendes Kriterium für die Zulässigkeitsprüfung und bezeichnet die Art und Weise, in der eine Klage juristisch formuliert und vorgetragen wird. Dabei müssen die Aspekte der Klage juristisch fundiert und korrekt dargelegt werden. In diesem Zusammenhang muss die Klage grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen zur Klageart entsprechen.

Interesse an der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

Ein Kläger oder Beklagter muss ein konkretes rechtliches Interesse an der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung haben. Dies bedeutet, dass die betroffene Partei darlegen muss, wie sie durch die Klage betroffen ist und welche Rechtsposition sie durch das Gerichtsverfahren zu schützen versucht. Ohne ein rechtliches Interesse an der Klage ist diese unzulässig.

Allgemeine Klagebefugnis

Die allgemeine Klagebefugnis bezieht sich auf die Befugnis, überhaupt Klage erheben zu können. Hierbei müssen sowohl der Kläger als auch der Beklagte parteifähig sein. Parteifähigkeit bedeutet, dass sie nach den gesetzlichen Bestimmungen in der Lage sind, Prozesshandlungen vorzunehmen und Prozesshandlungen entgegenzunehmen. In der Regel sind natürliche und juristische Personen parteifähig.

Zuständigkeit des Gerichts

Die Zuständigkeit des Gerichts bezieht sich auf dessen Befugnis, in einer bestimmten Rechtssache entscheiden zu können, sowohl nach örtlichem als auch sachlichem Aspekt. Es gibt verschiedene Zuständigkeitsregelungen, die dafür sorgen, dass eine Klage an einem geeigneten Gericht verhandelt wird.

Formelle Erfordernisse

Die formellen Erfordernisse der Klage betreffen die Einhaltung von Verfahrensregeln, wie beispielsweise Schriftform, Unterschrift des Anwalts oder Einreichung innerhalb der gesetzlichen Fristen. Werden diese Erfordernisse nicht erfüllt, kann die Klage ebenfalls als unzulässig abgewiesen werden.

Beispiele für Klagen

Zulässige Klage: Forderungseinzug

Ein Gläubiger erhebt Klage gegen einen Schuldner, um ausstehende Schulden einzutreiben. Die Klageart ist statthaft und der Gläubiger hat ein berechtigtes, konkretes Interesse an der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs. Beide Parteien sind parteifähig und das zuständige Gericht entspricht den Zuständigkeitsregelungen. Die Klage erfüllt die formalen Anforderungen und wird als zulässig eingestuft.

Unzulässige Klage: Verstoß gegen Zuständigkeit

Ein Kläger erhebt Klage gegen einen Beklagten wegen Schadensersatz aus einer Vertragsverletzung. Allerdings hat der Kläger die Klage vor einem Gericht eingereicht, welches örtlich nicht zuständig ist, obwohl die sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Hier liegt ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen vor, was zur Unzulässigkeit der Klage führt.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Zulässigkeit der Klage

BGH, Urteil vom 27.11.2018 – VI ZR 577/17: Formelle Erfordernisse

Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall entschieden, dass die Fristversäumnis für die Klageeinreichung zur Unzulässigkeit führt. Der Kläger konnte aufgrund eines technischen Fehlers seine Klage nicht fristgerecht elektronisch einreichen. Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab, weil die formalen Anforderungen nicht erfüllt waren.

BVerfG, Beschluss vom 16.05.2017 – 2 BvR 514/17: Interesse an der Rechtsverfolgung

Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem Fall, dass eine Verfassungsbeschwerde unzulässig war, weil das erforderliche berechtigte Interesse am Rechtsschutz fehlte. Der Beschwerdeführer konnte nicht ausreichend darlegen, dass er durch die angegriffene Entscheidung in seinen Grundrechten verletzt wurde.

FAQs zur Zulässigkeit der Klage

Warum ist die Zulässigkeit der Klage so wichtig?

Die Klagezulässigkeit ist von grundlegender Bedeutung, da sie als Voraussetzung gilt, damit ein Gericht die Klage überhaupt inhaltlich prüfen kann. Eine unzulässige Klage wird ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen und kann somit erheblichen Zeit- und Kostenaufwand für die beteiligten Parteien verursachen.

Was passiert, wenn eine Klage für unzulässig erklärt wird?

Wird eine Klage als unzulässig eingestuft, wird sie vom Gericht abgewiesen und es findet keine inhaltliche Prüfung statt. Gegebenenfalls kann die Klage nach Beseitigung des Zulässigkeitsmangels erneut eingereicht werden.

Kann eine unzulässige Klage nachträglich korrigiert werden?

Ob eine unzulässige Klage nachträglich korrigiert werden kann, hängt von der Art des Zulässigkeitsmangels ab. Bei formellen Mängeln oder Fristversäumnissen kann unter Umständen eine Wiedereinsetzung oder Nachbesserung erfolgen. Bei einer fehlenden Zuständigkeit kann das Gericht unter Umständen den Rechtsstreit an das zuständige Gericht verweisen.

Wie kann ein Rechtsanwalt die Zulässigkeit seiner Klage sicherstellen?

Ein kompetenter Rechtsanwalt muss die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und sorgfältig prüfen, ob alle Kriterien für die Zulässigkeit der Klage erfüllt sind. Dies beinhaltet eine umfassende Analyse der Klageart, des rechtlichen Interesses, der Klagebefugnis, der Gerichtszuständigkeit und der formalen Anforderungen.

Zulässigkeit der Klage: unser Fazit

Die Zulässigkeit einer Klage ist ein zentrales Element im deutschen Rechtssystem. Ein Verfahren wird grundsätzlich nur dann inhaltlich geprüft, wenn es die Kriterien der Zulässigkeitsprüfung erfüllt. Es ist daher für Rechtsanwälte essentiell, das Zusammenspiel dieser Kriterien zu verstehen und ihren Mandanten bei der Einreichung einer Klage kompetent zu beraten. Dabei leistet das Wissen um aktuelle Gerichtsurteile und einen sorgfältigen Umgang mit den formalen Anforderungen wertvolle Unterstützung, um die Zulässigkeit der Klage zu gewährleisten und somit die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Verfahrens zu erhöhen.

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