Das Zwischenzeugnis stellt für Arbeitnehmer in vielen Fällen ein wichtiges Dokument im beruflichen Werdegang dar. Dabei handelt es sich um eine vorzeitige Bewertung der Arbeitsleistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie als Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis beanspruchen können, wie der Prozess der Antragstellung abläuft und welche rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Zwischenzeugnis gelten.

Inhaltsverzeichnis

Wann besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht gemäß § 630 BGB, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse daran hat. Folgende Situationen begründen ein solches berechtigtes Interesse:

  • Versetzung oder Wechsel der Abteilung
  • Wechsel der Zuständigkeit des Vorgesetzten (z. B. aufgrund von Ruhestand, Kündigung oder Umstrukturierung)
  • Antrag auf Elternzeit, Pflegezeit oder Sabbatical
  • Befristetes Arbeitsverhältnis (vor dem Ablauf der Befristung)
  • Im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
  • Bei der Bewerbung um eine innerbetriebliche Beförderung
  • Kündigung durch den Arbeitgeber oder beabsichtigte Eigenkündigung des Arbeitnehmers (vor der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses)

Wie beantrage ich ein Zwischenzeugnis?

Um ein Zwischenzeugnis zu beantragen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Personalabteilung suchen. Erklären Sie dabei, warum Sie ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis haben, und legen Sie dar, welche Leistungen und, falls zutreffend, welche besonderen Kenntnisse in das Zeugnis aufgenommen werden sollen.

Falls das persönliche Gespräch nicht den gewünschten Erfolg bringt, können Sie Ihren Zeugnisanspruch schriftlich geltend machen. Hierbei empfiehlt es sich, ein formloses Schreiben zu verfassen, in dem Sie Ihr Anliegen erläutern und auf Ihre Erfolge und Leistungen hinweisen.

Beispielhaft könnte eine solche Anfrage folgendermaßen formuliert sein:

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Ihres Vorgesetzten],

Ich möchte hiermit ein Zwischenzeugnis beantragen, da [Grund für das berechtigte Interesse, z. B. Wechsel meiner Zuständigkeit, bevorstehende Versetzung, etc.].

In diesem Zwischenzeugnis sollen meine bisherigen Leistungen und Erfolge im Unternehmen dargelegt werden.

Ihnen sind sicherlich meine Tätigkeiten im Bereich [Ihre Leistungen, z. B. Projektmanagement, Kundengewinnung, Produktentwicklung] sowie meine Verantwortung für die [Ihre Zuständigkeiten] bekannt. Darüber hinaus habe ich [besondere Fachkenntnisse oder zusätzliche Qualifikationen, z. B. Seminare, Schulungen, Fortbildungen] erworben.

Ich bitte Sie daher, das Zwischenzeugnis innerhalb der nächsten [Zeitrahmen, empfehlenswert sind zwei bis vier Wochen] zu erstellen und mir zukommen zu lassen. Gerne stehe ich Ihnen für etwaige Rückfragen oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,[Ihr Name]

Was muss im Zwischenzeugnis enthalten sein?

Ein Zwischenzeugnis sollte bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um als aussagekräftiges Dokument zu gelten. Grundsätzlich muss es den Anforderungen eines üblichen Arbeitszeugnisses in puncto Struktur und Inhalt entsprechen. Dazu gehören:

  • Angaben über den Arbeitgeber (Name und Anschrift)
  • Angaben über den Arbeitnehmer (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, ggf. akademischer Titel)
  • Zeitraum der Beschäftigung (Beginn und aktuelles Datum)
  • Art der Tätigkeit oder Position (Berufsbezeichnung, ggf. mit Aufgabengebiet)
  • Auflistung der wesentlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • Angaben zur Leistung und zum Verhalten des Arbeitnehmers (hier ist insbesondere auf die Beurteilung in Form von Schulnoten zu achten)
  • Angabe, dass es sich um ein Zwischenzeugnis handelt
  • Datum der Ausstellung des Zwischenzeugnisses
  • Unterschrift des Ausstellers (in der Regel der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person)

Ein Zwischenzeugnis muss zudem wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, sich an geltende Formulierungsstandards zu halten und dürfen keine sogenannten „Geheimcodes“ verwenden. Solche Geheimcodes sind Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv wirken, jedoch in der Praxis negativ interpretiert werden.

Die rechtlichen Grundlagen im Überblick

Das Zwischenzeugnis als solches ist in den §§ 109, 630 BGB geregelt. Im Allgemeinen muss das Zeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß sein.

Hinsichtlich der Auslegung von Zeugnissprache und -inhalten hat die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu wichtigen Grundsätzen geführt. Hier sind einige dieser Grundsätze aufgeführt:

  • Das Zeugnis muss einer „sozialen“ Wahrheit entsprechen. Dies bedeutet, dass das Zeugnis einerseits Korrektheit und Richtigkeit gewährleisten muss und andererseits die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt nicht ungerechtfertigterweise einschränken darf.
  • Im Zeugnis haben keine sachfremden Umstände oder Mutmaßungen über den zukünftigen Werdegang des Arbeitnehmers Platz.
  • Der Umfang des Zeugnisses muss angemessen sein und über Art, Dauer und Bedeutung der jeweiligen Tätigkeit, sowie über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen informieren.
  • Keine Verwendung von „Geheimcodes“ oder doppeldeutigen Formulierungen, die den Arbeitnehmer in einem schlechten Licht darstellen.
  • Der Zeugnisanspruch ist grundsätzlich unverjährbar. Allerdings sind Arbeitnehmer gehalten, ihren Anspruch auf ein Zwischenzeugnis zeitnah geltend zu machen.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Thema

Die Rechtsprechung rund um das Zwischenzeugnis ist vielfältig und komplex. Im Folgenden finden Sie einige relevante Gerichtsurteile, die einen guten Einblick in die aktuelle Rechtsprechung geben:

Anspruch auf ein Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 14.11.2017 (AZ: 9 AZR 175/17) entschieden, dass Arbeitnehmer bei einem Wechsel des unmittelbaren Vorgesetzten aus wichtigem Grund ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis haben.

Fehlende Angabe zur Führungsebene

In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG) vom 7.3.2019 (AZ: 5 Sa 521/18) wurde entschieden, dass die Angabe der Führungsebene im Zeugnis ein wichtiger Bestandteil der Zeugnisaussage ist und somit vom Arbeitgeber anzugeben ist.

Keine zu schlechten Noten für gute Leistungen

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG) vom 21.10.2015 (AZ: 4 Sa 61/15) besagt, dass ein Arbeitgeber das Leistungsvermögen eines Arbeitnehmers nicht in der Zeugnissprache herabstufen darf, wenn er zuvor konkrete Fakten über seine individuellen Leistungen genannt hat, die eine „gute“ Bewertung rechtfertigen.

Häufig gestellte Fragen zum Zwischenzeugnis

Muss mein Arbeitgeber mir ein Zwischenzeugnis ausstellen?

Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse darlegen kann (siehe Punkt 1 dieses Leitfadens). In solchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Zwischenzeugnis auszustellen.

Kann ich mein Zwischenzeugnis nachträglich ändern lassen?

Wenn Ihr Zwischenzeugnis unrichtig oder unvollständig ist, können Sie Ihren Arbeitgeber auffordern, das Zeugnis zu korrigieren oder zu ergänzen. Ihre Änderungswünsche sollten jedoch sachlich, nachvollziehbar und begründet sein. Wenn sich der Arbeitgeber weigert, das Zwischenzeugnis zu ändern, kann der Arbeitnehmer gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.

Gibt es Fristen, innerhalb derer ich mein Zwischenzeugnis beantragen muss?

Es gibt keine gesetzlichen Fristen für den Antrag auf ein Zwischenzeugnis. Allerdings sollten Arbeitnehmer ihren Zeugnisanspruch möglichst zügig geltend machen, da sie ansonsten Gefahr laufen, ihre Ansprüche verwirken zu lassen.

Mein Arbeitsverhältnis ist befristet. Habe ich trotzdem Anspruch?

Auch Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis können grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis haben, beispielsweise vor Ablauf der Befristung. In solchen Fällen besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.

Kann ich mein Zwischenzeugnis in elektronischer Form erhalten?

Grundsätzlich ist ein papiergebundenes Zwischenzeugnis mit Originalunterschrift des Arbeitgebers die übliche Form. Arbeitgeber können jedoch auch elektronische Zwischenzeugnisse anbieten, sofern die Echtheit der Unterschrift und die Unveränderbarkeit des Dokuments gewährleistet sind (z. B. durch digitale Signatur). Es ist jedoch ratsam, auch ein papiergebundenes Exemplar in der Personalakte aufzubewahren, da dies insbesondere bei Bewerbungen für neue Stellen oft erforderlich ist.

Wie lange sollte ein Zwischenzeugnis zurückliegen, um bei einer Bewerbung noch aussagekräftig zu sein?

Es gibt keine festen Regeln, wie lange ein Zwischenzeugnis bei einer Bewerbung noch als aussagekräftig betrachtet wird. Generell sollte jedoch ein Zwischenzeugnis nicht älter als ein bis zwei Jahre sein. Zudem ist es ratsam, ein aktuelles Zeugnis vorzulegen, wenn sich im Laufe der Zeit wesentliche Änderungen in der Tätigkeit oder den Verantwortlichkeiten ergeben haben.

Habe ich als Teilzeitkraft Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Auch Teilzeitkräfte können im Rahmen der oben genannten Voraussetzungen ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis geltend machen. Der Umfang der Arbeitszeit (Teilzeit oder Vollzeit) hat grundsätzlich keinen Einfluss auf den Zeugnisanspruch.

Mein Arbeitgeber hat mir ein Zwischenzeugnis ausgestellt, welches mir nicht entspricht. Wie gehe ich am besten vor?

Wenn Sie mit Ihrem Zwischenzeugnis nicht zufrieden sind, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und Ihre Kritikpunkte sachlich darlegen. Falls dies nicht zu einer Einigung führt, können Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auffordern, das Zeugnis entsprechend Ihrer berechtigten Änderungswünsche anzupassen. Sollte auch dies erfolglos bleiben, kann der Weg zu einem Rechtsanwalt oder einer Klage vor dem Arbeitsgericht in Betracht gezogen werden.

Mein Zwischenzeugnis enthält sogenannte „Geheimcodes“. Was kann ich tun?

Die Verwendung von „Geheimcodes“ im Zwischenzeugnis ist unzulässig. Wenn Sie vermuten, dass in Ihrem Zeugnis solche Formulierungen enthalten sind, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und die betreffenden Passagen ansprechen. Falls dies nicht zu einer Änderung führt, kann eine arbeitsrechtliche Beratung oder gegebenenfalls eine Klage vor dem Arbeitsgericht erforderlich sein.

Worauf sollte ich bei der Antragstellung besonders achten?

Wichtig bei der Antragstellung für ein Zwischenzeugnis ist die Darlegung des berechtigten Interesses. Nur wenn dies gegeben ist, besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Zudem sollten Sie eine angemessene Frist zur Erstellung des Zeugnisses setzen und dem Arbeitgeber Informationen zu Ihrem Aufgabengebiet, Leistungen und besonderen Kenntnissen zur Verfügung stellen, um ein aussagekräftiges und zutreffendes Zeugnis zu erhalten.

Schlusswort

Das Zwischenzeugnis ist ein wichtiges Element im beruflichen Werdegang vieler Arbeitnehmer. Dieser umfassende Leitfaden sollte Ihnen helfen, Ihre Rechte in Bezug auf Zwischenzeugnisse zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie in diesem Bereich bestmöglich abgesichert sind. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

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