Die Abgabenordnung (AO) ist das grundlegende Gesetz im deutschen Steuerrecht und regelt alle Verfahrensfragen. Mit diesem detaillierten Blog-Beitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die AO sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen geben. Dem gesetzlichen Regelwerk liegt das Ziel zugrunde, Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Verwaltungsvereinfachung zu gewährleisten. Die Abgabenordnung erleichtert die Arbeit der Finanzbehörden, schützt jedoch gleichzeitig auch die Rechtsposition der Steuerpflichtigen.

Beginnen wir mit einer Übersicht der Gliederung der Abgabenordnung:

  • Allgemeine Vorschriften (§§ 1-26 AO)
  • Steuerpflicht (§§ 27-37 AO)
  • Außenprüfung (§§ 193-203 AO)
  • Festsetzungsverfahren (§§ 155-171 AO)
  • Vollstreckung (§§ 249-335 AO)
  • Haftung (§§ 69-99 AO)
  • Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen (§§ 369-418 AO)
  • Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347-367 AO)

In den nachfolgenden Abschnitten werden wir die wichtigsten Regelungen und Verfahren im Einzelnen erläutern.

Allgemeine Vorschriften

Die allgemeinen Vorschriften der Abgabenordnung regeln insbesondere die Zuständigkeit der Finanzbehörden, den Anwendungsbereich des Gesetzes, die Rechtsgrundlagen für den Erlass von Verwaltungsakten und die steuerliche Beraterhaftung. Zu den wesentlichen Regelungen gehören:

  • § 6 AO: Öffentlich-rechtliche Aufgaben
  • § 11 AO: Rechte und Pflichten der am Verfahren Beteiligten
  • § 12 AO: Bevollmächtigte und Beistände
  • § 13 AO: Beiordnung eines Bevollmächtigten
  • § 17 AO: Verwaltungsakt
  • § 18 AO: Bekanntgabe von Verwaltungsakten
  • § 19 AO: Steuerbescheid
  • § 22 AO: Steuererklärung
  • § 23 AO: Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
  • § 26 AO: Steuerliche Beraterhaftung

Steuerpflicht

Die Steuerpflicht bezieht sich sowohl auf die persönliche als auch auf die sachliche Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht betrifft natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften und bestimmt, wer grundsätzlich steuerpflichtig ist. Die sachliche Steuerpflicht beschreibt, welche Sachverhalte oder Objekte der Besteuerung unterliegen. Zu den wesentlichen Regelungen der Steuerpflicht gehören unter anderem:

  • § 27 AO: Personenvereinigungen
  • § 30 AO: Unbeschränkte Steuerpflicht
  • § 31 AO: Beschränkte Steuerpflicht
  • § 33 AO: Schuldnereigenschaft
  • § 34 AO: Bemessungsgrundlage
  • § 35 AO: Steuerentstehung
  • § 37 AO: Wirkung einer Befreiung

Außenprüfung

Die Außenprüfung ist ein wichtiges Instrument der Finanzbehörden zur Überprüfung und Sicherung des Steueraufkommens. Sie bezieht sich auf Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Körperschaftsteueraußenprüfungen. Ziel der Außenprüfung ist es, Steuerfälle möglichst lückenlos aufzuklären und unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen zu korrigieren. Zu den wesentlichen Regelungen der Außenprüfung gehören:

  • § 193 AO: Zulässigkeit einer Außenprüfung
  • § 194 AO: Prüfungswillige Personen
  • § 200 AO: Anordnung der Außenprüfung
  • § 201 AO: Richtlinien für die Durchführung
  • § 203 AO: Anfechtung von Feststellungen

Festsetzungsverfahren

Das Festsetzungsverfahren betrifft die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, die Festsetzung der Steuern in einem Steuerbescheid und die Erteilung von Bescheiden über die Steuerfestsetzung (z. B. Einkommensteuerbescheid, Umsatzsteuerbescheid). Zu den relevanten Regelungen des Festsetzungsverfahrens zählen:

  • § 155 AO: Grundlagen der Steuererhebung
  • § 156 AO: Schätzungsgrundlagen
  • § 159 AO: Änderung von Steuerfestsetzungen
  • § 164 AO: Änderung von Steuerbescheiden
  • § 168 AO: Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
  • § 169 AO: Antrag auf Änderung eines Steuerbescheids
  • § 171 AO: Festsetzungsverjährung

Abgabenordnung: Vollstreckung

Die Vollstreckung ist der letzte Schritt im Besteuerungsverfahren und betrifft den Einzug der festgesetzten Steuerforderungen. Ziel der Vollstreckung ist es, sicherzustellen, dass die Finanzbehörden ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können und die Steuern pünktlich und vollständig eingezogen werden. Zu den wesentlichen Regelungen der Vollstreckung zählen:

  • § 249 AO: Vollstreckungsvoraussetzungen
  • § 251 AO: Vollstreckungsschuldner
  • § 258 AO: Vollstreckungsankündigung
  • § 261 AO: Vollstreckungsbescheid
  • § 263 AO: Verwertung von Pfandrechten
  • § 280 AO: Ergreifung von Sicherungsmaßnahmen
  • § 296 AO: Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
  • § 311 AO: Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
  • § 335 AO: Erlass von Vollstreckungsanordnungen

Abgabenordnung: Haftung

Die Haftung bestimmt, wer für Steuerschulden oder -forderungen verantwortlich ist, insbesondere wenn der Steuerschuldner selbst nicht oder nicht mehr leistungsfähig ist. Sie umfasst die persönliche Haftung sowie die Haftung als Gesamtschuldner, als Vertreter (z. B. als Geschäftsführer einer GmbH) oder als Erbe. Zu den relevanten Bestimmungen der Haftung gehören:

  • § 69 AO: Haftung bei unrichtigen Angaben
  • § 73 AO: Haftung des Gesamtschuldners
  • § 74 AO: Haftung des Vertreters
  • § 78 AO: Haftung des Steuerberaters
  • § 80 AO: Haftung des Erben
  • § 88 AO: Haftung für Steuerverkürzung
  • § 99 AO: Haftungsbefreiung

Abgabenordnung: Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen

Die Abgabenordnung enthält auch Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Steuerrecht. Hierzu zählen unter anderem die Vorschriften über Strafsachen (§§ 369-377 AO) und Ordnungswidrigkeiten (§§ 378-383 AO). Wichtige Strafvorschriften beziehen sich auf die Steuerhinterziehung (§ 370 AO, z. B. durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen oder Verletzung der Mitwirkungspflichten), die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO, z. B. durch grob fahrlässiges Verhalten) und die Steuergefährdung (§ 374 AO, z. B. durch Insolvenzverschleppung oder Bilanzfälschung). Wichtige Regelungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen sind:

  • § 370 AO: Steuerhinterziehung
  • § 371 AO: Selbstanzeige
  • § 373 AO: Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
  • § 374 AO: Steuergefährdung
  • § 378 AO: Leichtfertige Steuerverkürzung
  • § 382 AO: Bußgeldverfahren
  • § 385 AO: Feststellung und Festsetzung von Geldbußen
  • § 409 AO: Vereinfachte Strafverfahren
  • § 418 AO: Strafverfolgungsverjährung

Abgabenordnung: Rechtsbehelfsverfahren

Das Rechtsbehelfsverfahren ermöglicht es den Steuerpflichtigen, gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörden Einspruch und Klage zu erheben, um ihre Rechte zu wahren. Wichtig ist, dass der Einspruch gegen Steuerbescheide innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden muss. Erst nach Durchführung des behördlichen Einspruchsverfahrens (§ 367 AO) besteht für den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Finanzgericht zu erheben. Zu den relevanten Regelungen im Bereich der Rechtsbehelfsverfahren zählen:

  • § 347 AO: Rechtsbehelf
  • § 351 AO: Einspruch
  • § 352 AO: Frist und Form des Einspruchs
  • § 353 AO: Wirkung des Einspruchs
  • § 355 AO: Entscheidung über den Einspruch
  • § 357 AO: Rechtsbehelf gegen Haftungsbescheide
  • § 361 AO: Aussetzung der Vollziehung
  • § 367 AO: Durchführung des behördlichen Einspruchsverfahrens

Häufig gestellte Fragen zur Abgabenordnung

Die gängigsten Fragen und Antworten haben wir im Folgenden für Sie aufgeführt.

Was ist die Abgabenordnung und warum ist sie wichtig?

Die Abgabenordnung ist das grundlegende Gesetz im deutschen Steuerrecht, das alle wichtigen Verfahrensfragen regelt. Sie gewährleistet Rechtssicherheit und -klarheit für Steuerpflichtige und Finanzbehörden und bietet sowohl Rechte als auch Pflichten für die am Steuerverfahren Beteiligten.

Wann werde ich in der Regel mit der Abgabenordnung konfrontiert?

Sie werden mit der Abgabenordnung konfrontiert, sobald Sie in Deutschland steuerpflichtig werden, z. B. als Arbeitnehmer, Unternehmer, Vermieter oder in anderen steuerrelevanten Situationen. Die Abgabenordnung regelt auch Ihre Pflichten zur Erstellung von Steuererklärungen oder zur Mitwirkung bei einer Außenprüfung.

Was ist der Unterschied zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht?

Die unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 AO) betrifft natürliche Personen, die in Deutschland über einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt verfügen. Sie müssen ihr gesamtes Welteinkommen in Deutschland versteuern. Die beschränkte Steuerpflicht (§ 49 AO) betrifft natürliche Personen, die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber inländische Einkünfte erzielen (z. B. aus Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken in Deutschland).

Wie kann ich mich gegen einen Steuerbescheid wehren?

Wenn Sie mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der schriftliche Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und sollte eine Begründung enthalten, warum Sie den Bescheid für unrichtig halten. Nach Durchführung des behördlichen Einspruchsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Finanzgericht zu erheben.

Was bedeutet Haftung im Steuerrecht?

Die Haftung im Steuerrecht bestimmt, wer für Steuerschulden oder -forderungen verantwortlich ist, insbesondere wenn der Steuerschuldner selbst nicht oder nicht mehr leistungsfähig ist. Sie umfasst die persönliche Haftung sowie die Haftung als Gesamtschuldner, als Vertreter (z. B. als Geschäftsführer einer GmbH) oder als Erbe.

Was ist eine Steuerhinterziehung?

Die Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die nach § 370 AO mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Sie liegt vor, wenn jemand vorsätzlich unrichtige Angaben zu seinen steuerpflichtigen Einkünften macht, unrichtige Steuerbescheinigungen verwendet oder seiner Mitwirkungspflicht gegenüber den Finanzbehörden nicht nachkommt, um Steuern zu verkürzen.

Wie kann ich eine Selbstanzeige erstatten?

Eine Selbstanzeige nach § 371 AO ermöglicht es Steuerpflichtigen, strafbefreiende Wirkung zu erlangen, wenn sie unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden korrigieren oder nachholen. Die Selbstanzeige muss vollständig sein und alle bisher unverjährten Steuerstraftaten erfassen. Sie ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Eine fristgerechte und vollständige Selbstanzeige führt im Regelfall zur Straffreiheit.

Fazit zur Abgabenordnung

Die Abgabenordnung ist die tragende Säule des deutschen Steuerrechts und bildet die Grundlage für alle Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Als komplexes Regelwerk, das sowohl Rechte als auch Pflichten festlegt, sollte jeder Steuerpflichtige zumindest grundlegende Kenntnisse der Abgabenordnung haben, um seine steuerlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Bei Unklarheiten oder rechtlichen Unsicherheiten empfehlen wir, sich an einen professionellen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden, der Sie durch das komplexe Steuerrecht führen kann.

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