Was ist Altersdiskriminierung?

Altersdiskriminierung bezeichnet die ungerechtfertigte Benachteiligung oder Herabsetzung von Personen aufgrund ihres Alters. Sie tritt sowohl in direkter als auch in indirekter Form auf. Eine direkte Altersdiskriminierung liegt vor, wenn eine Person wegen ihres Alters weniger bevorzugt wird als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. Bei der indirekten Altersdiskriminierung handelt es sich um eine scheinbar neutrale Regel, die jedoch Personen eines bestimmten Alters in besonderer Weise benachteiligt.

Rechtsgrundlagen und gesetzliche Regelungen

Im deutschen Recht sind verschiedene Gesetze und Regelungen verankert, die Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund des Alters verbieten. Hierzu gehören insbesondere:

Daneben existieren auch europäische Richtlinien und Vorschriften, die entscheidend für den Diskriminierungsschutz in Deutschland sind, wie beispielsweise die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Bekämpfung von Diskriminierungen wegen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung im Arbeitsbereich.

Beispiele für Altersdiskriminierung im Arbeitsleben

Altersdiskriminierung kann sich in verschiedenen Situationen im Arbeitsleben bemerkbar machen. Einige typische Beispiele sind:

  • Benachteiligungen bei der Stellenausschreibung, z. B. durch die Formulierung „junge Mitarbeiterin / junger Mitarbeiter gesucht“ oder die Festlegung von Altersgrenzen
  • Ungleichbehandlung bei Bewerbungsverfahren, etwa durch Ablehnung älterer Bewerberinnen und Bewerber trotz geeigneter Qualifikation
  • ungerechtfertigte Befristungen von Arbeitsverträgen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Ungleichbehandlung bei der Vergütung, z. B. durch geringere Einstiegsgehälter für ältere Kollegen bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit
  • Benachteiligungen bei Aufstiegschancen und Beförderungen
  • Ausgrenzung und Mobbing im Arbeitsumfeld aufgrund des Alters

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jede Ungleichbehandlung aufgrund des Alters eine rechtswidrige Diskriminierung darstellt. In bestimmten Fällen können sachliche Gründe für eine Differenzierung bestehen – beispielsweise, wenn eine Altersgrenze aufgrund von Vorschriften zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit vorgesehen ist.

Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Altersdiskriminierung

Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund ihres Alters diskriminiert, stehen ihnen verschiedene Rechte und Handlungsoptionen zur Verfügung:

Anspruch auf Gleichbehandlung

Der zentrale Anspruch im Zusammenhang mit Altersdiskriminierung ist der Anspruch auf Gleichbehandlung nach dem AGG. Dieser gewährt den Betroffenen das Recht, so behandelt zu werden, wie es eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt oder erfahren würde, die nicht diskriminiert wird.

Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Alters diskriminiert werden, haben nach dem AGG Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung. Dieser Anspruch umfasst sowohl materielle Schäden, z. B. entgangenen Lohn, als auch immaterielle Schäden, z. B. eine Entschädigung für erlittene Diskriminierung und persönliche Beeinträchtigungen.

Unterlassungsanspruch

Ein weiteres Recht Betroffener ist der Unterlassungsanspruch, der darauf abzielt, eine fortgesetzte, altersbedingte Diskriminierung zu verhindern. Der Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden und ist insbesondere bei andauernden Benachteiligungen wie beispielsweise Mobbing von Bedeutung.

Beschwerderecht bei der Gleichstellungs- oder Antidiskriminierungsstelle

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich bei einer Gleichstellungs- oder Antidiskriminierungsstelle über Altersdiskriminierung zu beschweren. Die Stellen können die Betroffenen beraten, informieren und unterstützen, um eine einvernehmliche Lösung des Problems zu finden.

Wie kann man sich gegen Altersdiskriminierung wehren?

Wer sich gegen Altersdiskriminierung im Arbeitsleben wehren möchte, sollte mehrere Schritte in Betracht ziehen:

  1. Sammlung von Beweisen: Dokumentieren Sie die diskriminierenden Handlungen, indem Sie E-Mails, Briefe, Zeugenaussagen oder sonstige Beweismittel sammeln.
  2. Interne Beschwerde: Bringen Sie die Diskriminierung innerhalb des Unternehmens zur Sprache, indem Sie sich an Ihren Vorgesetzten, die Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden. Es ist möglich, dass das Problem auf diese Weise gelöst werden kann.
  3. Rechtsberatung: Holen Sie anwaltlichen Rat ein, um sich über Ihre Rechte und mögliche Handlungsoptionen im konkreten Fall zu informieren.
  4. Außergerichtliche Einigung: In manchen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber die beste Lösung sein. Dies kann in Form einer Abfindung, einer Vertragsanpassung oder sonstigen Vereinbarungen geschehen.
  5. Gerichtliche Durchsetzung: Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Dies kann allerdings mit Kosten, Zeitaufwand und Risiken verbunden sein.
  6. Öffentlichkeit: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Öffentlichkeit über die Altersdiskriminierung zu informieren, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben und das Bewusstsein für das Thema zu stärken.

Wichtig ist, dass Betroffene ihre Rechte kennen und sich über die verschiedenen Handlungsoptionen im Klaren sind. Dabei ist die Unterstützung durch einen kompetenten Anwalt unerlässlich, um eine geeignete Vorgehensweise festzulegen und die eigenen Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

FAQ zur Altersdiskriminierung im Job

1. Sind Stellenausschreibungen mit Altersangaben zulässig?

Stellenausschreibungen, die eine bestimmte Altersgruppe ansprechen oder eine Altersangabe enthalten, können unter Umständen diskriminierend und somit rechtswidrig sein. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine Altersangabe aufgrund objektiver, legitimer Gründe zulässig sein kann. Im Zweifel sollten sich Betroffene an einen Anwalt wenden, um die Zulässigkeit einer solchen Stellenausschreibung prüfen zu lassen.

2. Wie verhält es sich mit betrieblichen Altersvorsorge-Modellen, die sich auf das Alter beziehen?

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gibt es durchaus Regelungen, die das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen. Solange diese Regelungen sachlichen und nachvollziehbaren Gründen folgen und nicht ungerechtfertigt diskriminierend ausgestaltet sind, sind sie grundsätzlich zulässig.

3. Kann ein Arbeitgeber ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Kündigungen bevorzugt behandeln?

Im Rahmen von sozialen Auswahlkriterien bei betriebsbedingten Kündigungen können das Lebensalter und die Anzahl der im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Personen Berücksichtigung finden. Insofern kann eine Bevorzugung zugunsten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtlich zulässig sein. Allerdings darf hierbei keine pauschale Altersgrenze Anwendung finden, sondern es muss eine sorgfältige Abwägung der individuellen Interessen erfolgen.

4. Ist Altersdiskriminierung durch Kolleginnen und Kollegen strafbar?

Altersdiskriminierung durch Kolleginnen und Kollegen ist zwar nicht per se strafbar, kann jedoch arbeitsrechtliche Konsequenzen (z. B. Abmahnungen, Kündigungen) für die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach sich ziehen und stellt einen Verstoß gegen das AGG dar. In extremen Fällen kann auch eine Strafbarkeit wegen Beleidigung, übler Nachrede oder ähnlichem gegeben sein.

5. Können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen Altersdiskriminierung im Arbeitszeugnis klagen?

Wenn ein Arbeitszeugnis altersdiskriminierende Formulierungen enthält oder aufgrund von Altersdiskriminierung ungerechtfertigt schlecht ausfällt, steht den Betroffenen der Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses zu. In diesem Fall kann eine Klage vor dem Arbeitsgericht für die Änderung des Zeugnisses eingelegt werden.

Fazit

Altersdiskriminierung ist ein weitreichendes und komplexes Thema, das sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von großer Bedeutung ist. Rechte und Handlungsoptionen sind im AGG und weiteren relevanten Gesetzen sowie ergänzend in der Rechtsprechung konkretisiert. Die Unterstützung durch einen kompetenten Rechtsanwalt ist dabei unerlässlich, um die eigenen Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und sich wirksam gegen Altersdiskriminierung zur Wehr zu setzen. Informieren Sie sich und gehen Sie gegen Diskriminierung im Arbeitsumfeld entschieden vor. Es steht Ihnen zu, unabhängig von Ihrem Alter fair und gerecht behandelt zu werden.

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Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

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