Außertarifliche Angestellte – Werden Arbeitnehmer besser, schlechter oder einfach nur anders behandelt, wenn sie außerhalb des hierarchischen tariflich geregelten Rahmens beschäftigt sind? Außertarifliche Angestellte sind im Gegensatz zu ihren tarifgebundenen Kollegen in der Regel in Führungs- oder Spezialpositionen tätig.

In diesem Artikel wird untersucht, welche rechtlichen Unterschiede es zwischen diesen beiden Kategorien gibt, welche Besonderheiten sie voneinander abheben und wie sich dies auf ihre Rechte und Pflichten auswirkt. Umfassend behandeln wir Themen wie Vergütung, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Urlaub, Sonderzahlungen und vieles mehr.

Definition von außertariflichen Angestellten

Außertarifliche Angestellte (AT-Angestellte) sind solche, die im Betrieb eine leitende Funktion ausüben oder in besonderer Verantwortung stehen und deshalb in der Regel höher bezahlt werden als Tarifangestellte und vom Tarifvertrag ausgenommen sind. Die Definition von außertariflichen Angestellten ist somit nicht eindeutig festgelegt und variabel, abhängig von der Branche, der Tätigkeit und der Unternehmensgröße.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass es keine AT-Angestellten Vertragsklausel gibt, die diese position eindeutig definiert. Als sinnvolle Orientierung können folgende Kriterien herangezogen werden:

  • Erhebliche Abweichungen von tariflich geregelten Arbeitsbedingungen
  • Übertragung von weitreichender Entscheidungskompetenz oder Personalverantwortung
  • Wahrnehmung von besonderen Fachaufgaben, die eine hohe Qualifikation erfordern
  • Führungsaufgaben, die die Gestaltung der Unternehmensziele betreffen

Die Charakterisierung als AT-Angestellte beruht im Wesentlichen auf der arbeitsvertraglichen Regelung oder auf der betrieblichen Personalpolitik.

Vergütung von außertariflichen Angestellten

Ein wesentlicher Aspekt, der die Unterschiede zwischen tariflichen und außertariflichen Angestellten kennzeichnet, ist das Entgelt. Da AT-Angestellte nicht tarifgebunden sind, haben sie in der Regel einen individuellen Arbeitsvertrag, der ihre Entlohnung regelt. Eine Vergütung auf Basis des Tarifvertrages ist somit ausgeschlossen, dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig eine Benachteiligung.

AT-Angestellte haben häufig auch eine Serie von zusätzlichen Entgeltkomponenten wie z.B.:

Arbeitszeit von außertariflichen Angestellten

Ein häufiges Missverständnis ist, dass AT-Angestellte keine Begrenzung für ihre Arbeitszeit haben. Das ist nicht korrekt. Auch AT-Angestellte unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Das bedeutet, dass sie eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von höchstens 48 Stunden (im 6-Monats-Zeitraum) haben dürfen.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Für AT-Angestellte mit Arbeitsbereitschaft oder Rufbereitschaft sowie für Leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG kann das Arbeitszeitgesetz nicht zur Anwendung kommen.

Kündigungsschutz für außertarifliche Angestellte

Auch AT-Angestellte genießen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), sofern sie in einem Betrieb arbeiten, der mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, und ihre Tätigkeit länger als sechs Monate besteht. Innerhalb dieses Regelwerkes gibt es jedoch eine Sonderstellung für leitende Angestellte.

Diese können vom Betriebsrat vorgeschlagen werden, und der Arbeitgeber darf nur aus wichtigem Grund kündigen, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Sozialauswahl findet bei dieser Kategorie in der Regel nicht statt. Eine Kündigung gegenüber leitenden Angestellten ist jedoch nur aufgrund betriebsbedingter, personen- oder verhaltensbedingter Gründe zulässig.

Urlaubsansprüche von außertariflichen Angestellten

AT-Angestellte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche bzw. 24 Arbeitstagen bei einer Sechs-Tage-Woche gemäß Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Eine Vereinbarung, die weniger Urlaub vorsieht, ist nicht zulässig.

Die Urlaubsansprüche von AT-Angestellten können jedoch individuell höher, insbesondere bei einer höheren Position befinden. Es ist nicht unüblich, dass AT-Angestellte 30 Tage oder mehr Urlaub im Jahr erhalten.

Sonderzahlungen und Gehaltsfortzahlung bei Krankheit

AT-Angestellte haben in der Regel Anspruch auf Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, wenn diese im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Allerdings sind diese Zahlungen oft freiwillige Leistungen des Arbeitgebers und können entzogen oder angepasst werden.

AT-Angestellte haben Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Ab der siebten Woche ist die Krankenkasse/Alterskasse zuständig.

Außertarifliche Zulage: Anwendung und rechtliche Grundlagen

Außertarifliche Zulage – Ein umstrittenes, aber bedeutsames Thema auf verschiedenen Ebenen der deutschen Beschäftigungslandschaft. In der komplexen Welt des Arbeitsrechts ist die außertarifliche Zulage oft Quelle für Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen.

Doch was bedeutet dieses Konzept in Wirklichkeit und warum ist es so wichtig? Diese Frage soll unser Fokus sein, und wir werden einen tiefgreifenden Blick darauf werfen, wie in Deutschland außertarifliche Zulagen angewendet und rechtlich begründet werden.

Was ist eine Außertarifliche Zulage?

Die außertarifliche Zulage ist eine ergänzende Zahlung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer über das übliche Tarifgehalt hinaus gewähren kann. Diese Zulage ist nicht in Tarifverträgen festgelegt und wird daher auch als außertarifliche Zulage bezeichnet.

Die Anwendung der Außertariflichen Zulage

Die Zulage findet Anwendung in einer Vielzahl von Situationen, sei es zur Anerkennung überdurchschnittlicher Leistungen, zur Förderung der Mitarbeiterbindung oder als Ergänzung zu Gehaltssteigerungen. Sie wird oft als Anreiz für leistungsorientiertes Arbeiten gesehen und kann dazu beitragen, talentierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Hier sind einige typische Szenarien, in denen die außertarifliche Zulage in der Praxis zur Anwendung kommt.

  • Zeitaufwändige Projekte: Leisten Mitarbeiter langfristige oder außergewöhnliche Beiträge zu einem Unternehmensprojekt, etwa durch Überstunden oder hohe Verantwortung, kann dies mit einer außertariflichen Zulage honoriert werden.
  • Erreichung wichtiger Meilensteine oder Ziele: Hat ein Mitarbeiter ein wichtiges Unternehmensziel erreicht oder einen großen Beitrag dazu geleistet, kann dies mit einer außertariflichen Zulage anerkannt werden.
  • Besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten: Hat ein Mitarbeiter spezielle Kenntnisse oder Fähigkeiten, die für das Unternehmen von unschätzbarem Wert sind, kann dies durch eine außertarifliche Zulage honoriert werden.
  • Bindung von Mitarbeitern: Einige Unternehmen verwenden außertarifliche Zulagen als Mittel zur Mitarbeiterbindung, um Wettbewerbsvorteile zu sichern und das Wissen und die Erfahrung der Mitarbeiter im Unternehmen zu halten.

Rechtliche Grundlagen der Außertariflichen Zulage

Die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von außertariflichen Zulagen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Grundsätzlich ist die Gewährung einer solchen Zulage eine Entscheidung des Arbeitgebers, obwohl sie in vielen Fällen auf einer freiwilligen Basis erfolgt. In einigen Fällen können außertarifliche Zulagen auch vertraglich festgelegt werden.

  • Hauptgesetz: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt in § 611 Abs. 1 fest, dass ein Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung einen Anspruch auf Vergütung hat. Obwohl außertarifliche Zulagen in diesem Gesetz nicht explizit erwähnt werden, kann eine solche Zulage als Vergütungsbestandteil nach diesem Gesetz angesehen werden.
  • Entgeltfortzahlungsgesetz: Dieses Gesetz regelt das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und während des Urlaubs. Nach § 4 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitnehmer auch bei Krankheit oder während des Urlaubs Anspruch auf die fortgesetzte Zahlung seiner Vergütung, einschließlich etwaiger außertariflicher Zulagen.

Fallbeispiel einer Außertariflichen Zulage

In der Vergangenheit gab es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die eine große Rolle bei der Gestaltung und Interpretation der rechtlichen Grundlagen der außertariflichen Zulage spielten. Ein solches Urteil war das BAG, Urteil vom 22. Juli 2015, Az: 5 AZR 500/14.

In diesem Fall ging es um einen Mitarbeiter, der aufgrund besonderer Leistungen eine monatliche außertarifliche Zulage erhielt. Die Zulage wurde vertraglich vereinbart und sollte unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistung ausgezahlt werden. Diese Methode der Zulagenzahlung wurde vom Bundesarbeitsgericht für rechtlich zulässig erklärt und hat seitdem Auswirkungen auf ähnliche Fälle.

Privilegien für Leitende Angestellte im Betriebsrat

Leitende Angestellte genießen eine Sonderstellung im Betrieb – sie üben eine höhere Verantwortung aus und sind oftmals an der Umsetzung der Unternehmensziele beteiligt. Dies bringt auch besondere Privilegien im Rahmen der Betriebsratsarbeit mit sich. Hierzu gehören unter anderem:

  • Kein allgemeines Stimmrecht, sondern nur ein beratendes Stimmrecht im Betriebsrat
  • Befugnis zur Einberufung von Betriebsversammlungen
  • Vertretungsrecht des Arbeitgebers bei Sitzungen des Betriebsrats
  • Einbindung in Entscheidungen zu Betriebsvereinbarungen oder Sozialplänen

FAQ: Häufige Fragen zu außertariflichen Angestellten

Um Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte zu geben, finden Sie hier die häufigsten Fragen inklusive Antworten zu außertariflichen Angestellten:

Wie unterscheiden sich AT-Angestellte von Tarifangestellten?

Außertarifliche Angestellte sind Arbeitnehmer, die in der Regel in Führungs- oder Spezialpositionen arbeiten und aufgrund ihrer hohen Verantwortung nicht an Tarifverträge gebunden sind. Ihre Vergütungen werden individuell geregelt und sind häufig höher als die von Tarifangestellten. AT-Angestellte haben auch Anspruch auf zusätzliche Vergünstigungen wie Firmenwagen oder Prämien.

Sind AT-Angestellte Kündigungen stärker ausgesetzt als Tarifangestellte?

AT-Angestellte genießen ebenfalls Kündigungsschutz durch das Kündigungsschutzgesetz. Bei AT-Angestellten in leitenden Positionen ist es jedoch möglich, dass sie in bestimmten Umständen schneller gekündigt werden können als Tarifangestellte, wenn manche Bedingungen auftreten.

Gibt es eine gesetzlich festgelegte Mehrarbeitszulage für AT-Angestellte?

Nein, eine gesetzlich festgelegte Mehrarbeitszulage für AT-Angestellte gibt es nicht. Die Bezahlung von Mehrarbeit hängt von den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Häufig werden AT-Angestellte pauschal vergütet, sodass eventuell geleistete Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten sind.

Können AT-Angestellte auch Betriebsrenten beanspruchen?

Ja, AT-Angestellte können ebenfalls Betriebsrenten beanspruchen. Allerdings unterscheidet sich die betriebliche Altersversorgung häufig von der betrieblichen Altersversorgung für Tarifangestellte und wird individuell vertraglich geregelt. Häufig wird das Entgelt aufgrund einer Prozentsatzregelung in Bezug auf die Teilnahme an der Betriebsrente berechnet.

Fazit

Außertarifliche Angestellte sind Arbeitnehmer, die in Führungs- und Spezialpositionen arbeiten und aufgrund ihrer besonderen Verantwortung nicht an Tarifverträge gebunden sind. Dies bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Da ihre Arbeits- und Vergütungsbedingungen individuell geregelt sind, können sie oftmals von höheren Gehältern profitieren und zusätzliche Leistungen erhalten.

Gleichzeitig sind sie jedoch stärker von den individuellen Entscheidungen des Arbeitgebers abhängig, der etwa zusätzliche Vergünstigungen einstellen oder ändern kann.

AT-Angestellte genießen einen ähnlichen Kündigungsschutz wie ihre tariflichen Kollegen, müssen allerdings in bestimmten leitenden Positionen und Situationen mit einer schnelleren Kündigung rechnen. Dennoch stellen AT-Angestellte dank ihrer Erfahrung und Expertise einen wichtigen Teil der Arbeitswelt dar und tragen maßgeblich zum Erfolg eines Unternehmens bei.

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