Ein Bausparkonto ist ein wesentlicher Bestandteil eines Bausparvertrags und dient dazu, gezielt Kapital für die Finanzierung von Immobilien anzusparen. Obwohl ein Bausparkonto auf den ersten Blick wie ein herkömmliches Sparkonto erscheint, gibt es einige wichtige Unterschiede sowie Gesetze und Vorschriften, die das Bausparkonto betreffen, und die Sie kennen sollten, bevor Sie sich entscheiden, eines zu eröffnen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlagen zum Bausparkonto
  2. Gesetzliche Vorschriften und Regelungen
  3. Aktuelle Gerichtsurteile zum Bausparkonto
  4. Häufige Fragen (FAQs)
  5. Fazit: Sicher bauen und ansparen mit dem richtigen Wissen

Grundlagen zum Bausparkonto

Zunächst möchten wir die Grundlagen von einem Bausparkonto erläutern, bevor wir uns den gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften widmen, die dieses Produkt betreffen. Ein Bausparkonto ist Teil eines Bausparvertrags, der in der Regel zwischen einer Bausparkasse und einer natürlichen Person geschlossen wird. Ziel des Bausparvertrags ist es, nach Ablauf einer bestimmten Ansparphase einen fest vereinbarten Bauspardarlehensanspruch zu erwerben, der für die Finanzierung von Wohnraum kostengünstig eingesetzt werden kann.

  • Das Bausparkonto dient zur Entgegennahme von Einzahlungen des Bausparers während der Ansparphase.
  • Die Bausparkasse vergütet die Einlagen auf das Bausparkonto in Form von Guthabenzinsen.
  • Nach Erreichen eines festgelegten Sparziels und Ablauf der Ansparphase ist der Bausparer berechtigt, ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen.
  • Während der Darlehensphase zahlt der Bausparer monatlich Tilgungs- und Zinsbeträge auf sein Bausparkonto ein, um das Darlehen zu tilgen.

Gesetzliche Vorschriften und Regelungen

In diesem Abschnitt geht es um die gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften, die das Bausparkonto betreffen. Dazu zählen unter anderem das Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG), die Bausparkassenverordnung (BauSpoKV), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bausparkasse.

Das Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG)

Das BauSparkG ist das zentrale Gesetz für Bausparkassen und regelt unter anderem die Zulassung, Rechtsstellung, Geschäftstätigkeit und Aufsicht von Bausparkassen.

  • Das BauSparkG definiert den Bausparvertrag, die Aufgaben einer Bausparkasse sowie die Mindestanforderungen an Bausparverträge wie Mindestsparzinssätze und Mindestbewertungszahlen.
  • Im § 4 BauSparkG ist geregelt, dass Bausparkassen gesetzlich verpflichtet sind, dem Bausparer sein Bausparguthaben nebst Zinsen am Ende der Sparphase auszuzahlen oder ein Darlehen zu gewähren.
  • Wichtig ist auch § 7 BauSparkG, der Bestimmungen für Bausparverträge vorsieht: Abschluss und Änderung, Zuteilungsreife, tarifliche Bestimmungen und die Rückzahlung von Bauspardarlehen.
  • Die Pflichten der Verwaltung und der Vorstand der Bausparkasse sind in den §§ 25-28 BauSparkG geregelt, darunter auch die Vorgaben für die Führung der Bausparkonten.

Die Bausparkassenverordnung (BauSpoKV)

Die BauSpoKV konkretisiert die Anforderungen des BauSparkG, insbesondere im Hinblick auf das Mindestansparvermögen, die Bewertungszahl, die Zuteilung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bausparkassen.

  • Die BauSpoKV legt in § 6a fest, dass der Bausparer Anspruch auf ein Bauspardarlehen hat, wenn sein Bausparkonto das Mindestansparvermögen (50 % der Bausparsumme) erreicht hat und die vertragliche Bewertungszahl erfüllt ist.
  • § 9 BauSpoKV verpflichtet die Bausparkassen, für Bausparverträge mit einem Darlehensanspruch den Darlehenszinssatz im Voraus verbindlich festzulegen und diesen während der gesamten Laufzeit des Bausparvertrages unverändert zu lassen.
  • Die BauSpoKV bestimmt in § 15 auch die Inhalte der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Bausparkassen: Laufzeit des Bausparvertrags, Mindestsparbeitrag, Kündigungsbedingungen, Kontoführungsgebühren und Transaktionsgebühren.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Im BGB sind Bestimmungen enthalten, die sich mittelbar auf das Bausparkonto auswirken können, insbesondere die Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491-505 BGB) und zum Zahlungsdiensterahmenvertrag (§§ 675c-676c BGB).

  • Die §§ 491-505 BGB sehen beispielsweise ein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Darlehensverträgen vor, das auch für Bauspardarlehen relevant ist.
  • Die §§ 675c-676c BGB erfassen Regelungen für Daueraufträge, Lastschriften und Überweisungen auf das Bausparkonto, insbesondere hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeiten und der Haftung bei fehlerhaften Ausführungen.
  • Die §§ 657-661 BGB behandeln Schenkungen und können relevant sein, wenn Eltern oder Großeltern ihren Kindern oder Enkelkindern ein Bausparkonto schenken wollen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Bausparkasse

Die AGB der Bausparkasse regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und der Bausparkasse und enthalten zahlreiche Bestimmungen, die das Bausparkonto betreffen, wie z.B. Kündigungsfristen, Gebühren oder Zinssätze für das Bausparguthaben.

  • Die AGB müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere den Bestimmungen des BauSparkG, der BauSpoKV und des BGB.
  • Es ist unerlässlich, die AGB genau zu lesen und bei Fragen oder Unklarheiten die Bausparkasse oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Bausparkonto

In diesem Abschnitt möchten wir wichtige und aktuelle Gerichtsurteile zum Bausparkonto vorstellen, die zeigen, wie Gerichte die gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften in der Praxis interpretieren und anwenden. Die Erwähnung dieser Urteile soll Ihnen helfen, ein besseres Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Bausparkonto zu entwickeln.

Bundesgerichtshof: Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Verträgen mit lang andauernder Zuteilungsreife

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bausparkassen Bausparverträge kündigen dürfen, wenn die Zuteilungsreife länger als zehn Jahre zurückliegt und die Bausparer das Darlehen nicht abgerufen haben. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Bausparverträge, bei denen das Bausparkonto seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist, aber die Bausparer das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen haben.

Grundlage für diese Entscheidung ist § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB, der ein Kündigungsrecht nach Ablauf von zehn Jahren vorsieht, sofern die Zuteilungsreife eingetreten ist.

Bundesgerichtshof: Unzulässige Konto- und Darlehensgebühren im Bausparvertrag

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bausparkassen Kontogebühren während der Darlehensphase sowie eine Darlehensgebühr bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens nicht verlangen dürfen. Die Kontogebühr während der Darlehensphase wurde als Verstoß gegen das gesetzliche Verbot, für die Ermittlung von Vorfälligkeitsentschädigungen ein Entgelt zu verlangen, gewertet (§ 502 Abs. 2 BGB).

Die Darlehensgebühr wurde als unzulässige Doppelbelastung angesehen, da die Bausparkasse bereits durch den von den Bausparern während der Ansparphase erbrachten Preisdifferenzausgleich eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen erhält.

Oberlandesgericht Stuttgart: Zinsnachzahlungen bei fehlerhafter Berechnung der Bausparkasse

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine Bausparkasse bei fehlerhafter Berechnung der Zinsen auf das Bausparkonto zur Nachzahlung der Zinsen an den Bausparer verpflichtet ist. Die Bausparkasse hatte in diesem Fall die Zinsberechnung abweichend von den vertraglichen Vereinbarungen vorgenommen und musste daraufhin den Differenzbetrag an den Bausparer nachzahlen.

Dieses Urteil zeigt die Bedeutung der Transparenz und Richtigkeit der Bausparkontoabrechnungen auf und stärkt die Rechte der Bausparer gegenüber den Bausparkassen.

Häufige Fragen (FAQs)

In diesem Abschnitt möchten wir häufig gestellte Fragen zum Bausparkonto beantworten, um Ihnen einen umfassenden Überblick über dieses Finanzprodukt und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen zu geben.

Kann ich mein Bausparkonto jederzeit auflösen?

Grundsätzlich haben Sie als Bausparer das Recht, Ihr Bausparkonto jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Jedoch müssen Sie dabei die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen beachten, die in der Regel zwischen drei und sechs Monaten liegen.

Bei einer Kündigung des Bausparkontos vor Erreichen der Zuteilungsreife und des Mindestansparvermögens können Ihnen aber möglicherweise Nachteile entstehen, wie z.B. der Verlust von Ansprüchen auf staatliche Förderungen oder die mögliche Inrechnung von Gebühren und Zinsen.

Ist das Guthaben auf meinem Bausparkonto vor Insolvenz der Bausparkasse geschützt?

Das Bausparguthaben ist grundsätzlich durch die gesetzliche Einlagensicherung nach §§ 6-10 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geschützt. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz einer deutschen Bausparkasse Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde garantiert sind. Darüber hinaus sind viele Bausparkassen Mitglieder in freiwilligen Einlagensicherungsfonds, die noch höhere Kundeneinlagen absichern.

Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass Sie Ihr Bausparguthaben bei einer Insolvenz Ihrer Bausparkasse verlieren.

Muss ich Steuern auf die Zinsen meines Bausparkontos zahlen?

Die auf dem Bausparkonto gutgeschriebenen Zinsen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragssteuer (Abgeltungsteuer) von 25 %, zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bausparkassen führen die Steuerbeträge in der Regel direkt an das Finanzamt ab, wenn Sie ihnen keinen Freistellungsauftrag erteilt haben oder Ihre Freibeträge bereits ausgeschöpft sind. Sie sollten daher sicherstellen, dass Sie Ihrer Bausparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen, um Ihren Sparer-Pauschbetrag optimal auszunutzen.

Kann das Bausparkonto gepfändet werden?

Das Bausparkonto kann grundsätzlich im Rahmen der Zwangsvollstreckung gepfändet werden, wenn gegen Sie Vollstreckungstitel vorliegen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufen. Allerdings ist das Bausparguthaben nur in der Höhe pfändbar, in der es zum Zeitpunkt der Pfändung verfügbar ist. Zudem können auch Vermögensgrenzen oder Freibeträge gelten, die es Gläubigern in gewissen Konstellationen erschweren, das Bausparguthaben zu pfänden.

In solchen Fällen ist eine individuelle rechtliche Beratung empfehlenswert, um Ihre Rechte und Ansprüche bestmöglich zu wahren.

Wie kann ich mein Bausparkonto für die Finanzierung einer Immobilie nutzen?

Nach Ablauf der Ansparphase und Erreichen der Zuteilungsreife können Sie das Bausparguthaben sowie das gewährte Bauspardarlehen zur Finanzierung einer Immobilie einsetzen. Dabei können Sie das Bauspardarlehen und das Bausparguthaben flexibel als Eigen- oder Fremdkapital für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum, die Modernisierung oder Renovierung von Immobilien oder für die Umschuldung bestehender Immobilienfinanzierungen verwenden.

Wie erfolgt die Übertragung eines Bausparkontos bei Tod des Bausparers?

Im Falle des Todes des Bausparers wird das Bausparkonto grundsätzlich Bestandteil seines Nachlasses und geht auf seine gesetzlichen oder testamentarischen Erben über. Die Bausparkasse wird nach Vorlage des Erbscheins oder einer entsprechenden Erbauseinandersetzungsvereinbarung das Bausparkonto auf den oder die Erben umschreiben und das Bausparguthaben an diese auszahlen.

Soll der Bausparvertrag von den Erben weitergeführt werden, ist dies grundsätzlich möglich, jedoch abhängig von den vertraglichen Regelungen und den individuellen Voraussetzungen der Erben.

Fazit: Sicher bauen und ansparen mit dem richtigen Wissen

Zum Abschluss können wir festhalten, dass ein Bausparkonto trotz seiner Komplexität ein attraktives Finanzinstrument für langfristige Sparziele, insbesondere im Bereich Immobilienfinanzierung, darstellt. Mit dem in diesem Beitrag vermittelten Wissen über gesetzliche Grundlagen, Vorschriften und häufig gestellte Fragen sind Sie bestens gerüstet, um fundierte Entscheidungen rund um Ihr Bausparkonto zu treffen und mögliche Risiken und Fallstricke zu vermeiden.

Dennoch ist es wichtig, sich stets über aktuelle Entwicklungen, Gesetzesänderungen und Urteile auf dem Laufenden zu halten, um keine wichtigen Informationen zu verpassen, die sich auf Ihr Bausparkonto auswirken könnten. Sollten Sie trotz aller Vorsicht und Recherche auf rechtliche Fragen oder Probleme stoßen, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen. Ihre finanzielle Zukunft und das Erreichen Ihrer Sparziele sind es wert, von Experten begleitet zu werden.

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