Das Beschlussverfahren ist für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Begriff, der häufig Unsicherheit und Unklarheit hervorruft. In diesem Beitrag möchten wir als erfahrene und kompetente Rechtsanwälte alle essentiellen Informationen rund um das Beschlussverfahren, einschließlich rechtlicher Aspekte, aktueller Gerichtsurteile und der Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit einem Anwalt, verständlich und leicht verdaulich darlegen. Anschließend werden wir häufig gestellte Fragen zum Thema beantworten und unseren Service anbieten, um Ihnen bei Beschussverfahren als kompetentes Juristenteam zur Seite zu stehen.

Einführung in das Beschlussverfahren

Bevor wir auf die Feinheiten des Beschlussverfahrens eingehen, ist es wichtig, zunächst die Grundlagen zu klären:

  • Was ist ein Beschlussverfahren?
  • Wann wird es durchgeführt?
  • Wie ist das Verfahren aufgebaut?

Definition: Was ist ein Beschlussverfahren?

Ein Beschlussverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das in der Arbeitsgerichtsbarkeit Anwendung findet. Es soll bei kollektiven Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zum Einsatz kommen und zeichnet sich durch eine verkürzte Prozessform aus, die weniger förmlich als das Urteilsverfahren gestaltet ist. Im Wesentlichen handelt es sich um ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, das oftmals vor dem Arbeitsgericht stattfindet.

Anwendungsbereich: Wann kommt das Beschlussverfahren zur Anwendung?

Beschlussverfahren haben einen spezifischen Anwendungsbereich und sind auf kollektive Arbeitsrechtliche Streitigkeiten beschränkt. Das bedeutet, dass sie vor allem den Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und deren Vertretungen wie zum Beispiel Betriebsräten regeln.

Prozessüberblick: Wie ist das Beschlussverfahren aufgebaut?

Das Beschlussverfahren lässt sich in folgende Wesentliche Schritte unterteilen:

  • Antragseinreichung beim Arbeitsgericht: Dabei stellt der Antragsteller einen begründeten Antrag, welcher die Streitigkeit und seine Anträge beinhaltet.
  • Vorläufiger Beschluss: In dringenden Fällen ist es möglich, beim Arbeitsgericht einen vorläufigen Beschluss (Einstweilige Verfügung) zu erwirken, welcher bereits vor der eigentlichen Einleitung eines Beschussverfahrens ergehen kann.
  • Erörterung vor dem Arbeitsgericht: Hier werden die Parteien und das Gericht zur Erörterung der Angelegenheit und zur möglichen Einigung zusammengeführt. Erfolgt keine Einigung, leitet das Gericht das Beschlussverfahren ein.
  • Beweisaufnahme und Entscheidung: Das Gericht führt die Beweisaufnahme durch und trifft sein Urteil. Das Urteil wird beiden Parteien bekanntgegeben und es kann bei Bedarf ein Rechtsmittel eingelegt werden.

Relevantes Rechts- und Gesetzesmaterial

Im Zusammenhang mit dem Beschlussverfahren zeigt sich, dass verschiedene Gesetze und aktuelle Rechtsprechungen von Bedeutung sind. Die folgende Liste berücksichtigt diesen Aspekt und gibt einen Überblick über die zentralen rechtlichen Regelungen:

  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG): Dieses Gesetz bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für die Gerichtsbarkeit im Arbeitsrecht.
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Das BetrVG regelt die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer. In diesem Gesetz sind wesentliche Regelungen für das Beschlussverfahren festgelegt.
  • Personalvertretungsgesetz (PersVG): Das PersVG bezieht sich auf den öffentlichen Dienst und regelt die Mitbestimmung der Personalräte bei Belangen der Arbeitnehmer.
  • Aktuelle Rechtsprechung: Gerichtsurteile können einen enormen Einfluss auf die Entwicklung von Rechtsstellen haben und folglich auf den Ausgang von Beschlussverfahren. Daher ist es wichtig, über aktuelle Entscheidungen auf dem Laufenden zu sein.

Beispiele und Fallstudien

Um die Komplexität und Bedeutung des Themas weiter zu verdeutlichen, folgen nun zwei beispielhafte Fälle aus der Praxis, in denen das Beschlussverfahren zum Einsatz kam:

 Beispiel 1: Wahlordnung für den Betriebsrat

In einem Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten stehen die regelmäßigen Betriebsratswahlen an. Es gab Uneinigkeiten bezüglich der Wahlordnung, wodurch der Betriebsrat das Arbeitsgericht um Klärung mittels eines Beschlussverfahrens anrief. Am Ende verhalf das Beschlussverfahren zu einer rechtskonformen Wahlordnung, die sowohl den Interessen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber entsprach.

Beispiel 2: Einstweilige Verfügung zur Durchführung einer Betriebsvereinbarung

Ein Unternehmen und der Betriebsrat einigten sich auf eine Betriebsvereinbarung, die eine neue Arbeitszeitregelung beinhaltete. Trotz der Einigung setzte der Arbeitgeber die Regelung nicht um. Der Betriebsrat beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung, um die sofortige Umsetzung der Betriebsvereinbarung zu erreichen. Das Arbeitsgericht entschied im Rahmen des Beschlussverfahrens zugunsten des Betriebsrats und verpflichtete den Arbeitgeber zur Umsetzung der Regelung.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Beschlussverfahren

Gerichtsurteile sind von großer Bedeutung für die Orientierung und Anwendung des Rechtsrahmens. Das gilt auch im Bereich der Beschlussverfahren. Dabei sind die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte besonders relevant. Hier sind zwei aktuelle Beispiele, die für unsere Praxis von besonderem Interesse sind:

BAG-Urteil zum Einsatz von Keyloggern

Durch das Bundesrepublikgericht (BAG) wurde in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 27. Juli 2017, 2 AZR 681/16) entschieden, dass der Einsatz von Keyloggern zur Überwachung der Mitarbeiter nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Demnach ist eine Betriebsvereinbarung notwendig, die den Einsatz von Überwachungsmaßnahmen regelt. Ohne eine solche Vereinbarung ist die Verwertung der erlangten Daten im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren unzulässig.

LAG-Urteil zur Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalplanung

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 11. April 2019, 10 TaBV 47/18), dass der Betriebsrat bei der Personalplanung insbesondere im Hinblick auf den Personalbedarf und die Personalauswahl aktiv beteiligt werden muss. Der Betriebsrat kann somit im Rahmen eines Beschlussverfahrens die Unterlassung rechtswidriger Personalentscheidungen verlangen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Beschlussverfahren

Im Folgenden finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum Thema Beschlussverfahren:

Wer kann ein Beschlussverfahren einleiten?

Ein Beschlussverfahren kann grundsätzlich von jeder Partei eingeleitet werden, die von einem kollektiven Arbeitsrechtlichen Streit betroffen ist. Dazu zählen insbesondere Arbeitgeber, Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaften.

Wie lange dauert ein Beschlussverfahren?

Die Dauer eines Beschlussverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren, wie dem jeweiligen Arbeitsgericht, der Komplexität des Falls und dem Verhalten der beteiligten Parteien ab. Grundsätzlich ist das Beschlussverfahren jedoch zügiger und weniger formell als das Urteilsverfahren.

Was kostet ein Beschlussverfahren?

Die Kosten für ein Beschlussverfahren setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert.

Worin besteht der Unterschied zwischen Beschlussverfahren und Urteilsverfahren?

Das Beschlussverfahren unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten vom Urteilsverfahren: Es ist auf kollektive Arbeitsrechtliche Streitigkeiten beschränkt und zeichnet sich durch eine weniger formelle und schnellere Verfahrensgestaltung aus.

Unser Service: Rechtsanwaltliche Hilfe bei Beschlussverfahren

Als erfahrene und kompetente Rechtsanwälte bieten wir Ihnen umfassende Hilfe und Beratung bei allen Fragestellungen und Problemen im Zusammenhang mit Beschussverfahren. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und verfügen über fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet des Arbeitsrechts.

Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:

  • Erstberatung und Prüfung des Sachverhalts
  • Begleitung und Vertretung im gesamten Beschlussverfahren, einschließlich der Beweisaufnahme und der Argumentation vor dem Arbeitsgericht
  • Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihren individuellen Fall

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und unterstützen Sie mit unserem juristischen Know-how und unserer Erfahrung bei Ihrem Anliegen rund um das Beschlussverfahren.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht