In vielen Fällen kann es vorkommen, dass Arbeitnehmer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) weiterhin arbeitsunfähig werden oder eine andere Erkrankung zusätzlich auftritt. In solchen Fällen kommt es häufig zu einer doppelten Krankschreibung. Arbeitnehmer müssen die richtigen Schritte unternehmen, um den Arbeitgeber richtig über die veränderte Situation zu informieren und rechtliche Probleme zu vermeiden.

In diesem Beitrag werden wir die verschiedenen Aspekte von doppelten Krankschreibungen ausführlich erörtern, einschließlich der Rechtsgrundlagen, der rechtlichen Ausführungen, der Konsequenzen für Arbeitnehmer sowie der gebräuchlichen Praxis und Regeln. Am Ende werden auch die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet.

Rechtliche Grundlagen einer doppelten Krankschreibung

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Voraussetzungen für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Pflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer Krankschreibung. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG), das Sozialgesetzbuch (SGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

  • EntgFG § 3 – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • EntgFG § 5 – Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers
  • SGB V § 44 – Arbeitsunfähigkeit und Ärztliche Bescheinigung
  • BGB § 616 – Vorübergehende Verhinderung durch persönlichen Grund

Rechtliche Ausführungen zur doppelten Krankschreibung

Ein Arbeitnehmer kann verschiedene Gründe haben, seine Arbeitsunfähigkeit zu melden. Doppelte Krankschreibungen können auftreten, wenn:

  • Arbeitnehmer während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung weiterhin arbeitsunfähig werden;
  • Arbeitnehmer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer bereits attestierten Erkrankung aufgrund einer anderen, zusätzlichen Erkrankung arbeitsunfähig werden;
  • Arbeitnehmer nach Ende einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung erneut krankgeschrieben werden;
  • Arbeitnehmer mehrere ärztliche Atteste und/oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit unterschiedlichen oder sich überschneidenden Zeitangaben vorlegen.

Einzelne Krankschreibungen während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit

Wenn ein Arbeitnehmer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit weiter arbeitsunfähig wird, ist es notwendig, den Arbeitgeber über die weitere Arbeitsunfähigkeit zu informieren und ein neues ärztliches Attest vorzulegen, das die neue Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Parallel laufende Krankschreibungen

Wenn ein Arbeitnehmer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer bereits attestierten Erkrankung aufgrund einer anderen, zusätzlichen Erkrankung arbeitsunfähig wird, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung für die zusätzliche Erkrankung vorlegen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, beide Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als eine fortlaufende Arbeitsunfähigkeit zu akzeptieren, auch wenn sie möglicherweise überlappen oder unterschiedliche Zeiträume angeben.

Erneute Krankschreibung nach Beendigung einer Arbeitsunfähigkeit

Ein Arbeitnehmer kann nach Ende einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung erneut arbeitsunfähig werden. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen, die die neue Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Vorgehen bei mehreren ärztlichen Attesten und/oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Arbeitnehmer, die mehrere ärztliche Atteste und/oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit unterschiedlichen oder sich überschneidenden Zeitangaben vorlegen, müssen den Arbeitgeber richtig informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aktualisiert oder ergänzt, damit sie korrekt die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers widerspiegeln.

Konsequenzen einer doppelten Krankschreibung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die sich korrekt verhalten und dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rechtzeitig und vollständig vorlegen, haben grundsätzlich nichts zu befürchten. Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß EntgFG § 3 und sind gesetzlich vor ungerechtfertigten arbeitsrechtlichen Folgen geschützt.

Mögliche negative Konsequenzen einer doppelten Krankschreibung können für Arbeitnehmer aber auftreten, wenn sie ihre Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber verletzen:

  • Unterlassen einer Anzeige oder Nachweispflicht gemäß EntgFG § 5: Ein Arbeitnehmer, der den Arbeitgeber nicht oder nicht rechtzeitig über seine fortbestehende oder zusätzliche Arbeitsunfähigkeit informiert und einen entsprechenden Nachweis erbringt, kann seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlieren.
  • Fälschung oder Manipulation von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Ein Arbeitnehmer, der in betrügerischer Absicht vorsätzlich falsche oder manipulierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegt, kann aufgrund einer Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten abgemahnt oder im schlimmsten Fall gekündigt werden.
  • Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht
  • Nichteinhaltung der Weisungen des Arbeitgebers: Ein Arbeitnehmer, der trotz einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeitet, kann gegenüber dem Arbeitgeber abgemahnt oder sogar gekündigt werden, wenn er gegen Weisungen des Arbeitgebers verstößt.

FAQs zur doppelten Krankschreibung

  1. Kann ich mich während einer bestehenden Krankschreibung für eine andere Erkrankung krankschreiben lassen?Ja, das ist möglich. In diesem Fall müssen Sie beide Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
  2. Muss ich meinen Arbeitgeber über eine zusätzliche Erkrankung informieren?Ja, Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über jede fortbestehende oder zusätzliche Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
  3. Was passiert, wenn ich die Krankschreibung aufgrund der verschiedenen Erkrankungen nicht korrekt oder rechtzeitig einreiche?Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht oder nicht rechtzeitig über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren und keine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen, können Sie Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlieren. Darüber hinaus kann Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung aussprechen.
  4. Woran muss ich bei einer doppelten Krankschreibung noch denken?Sie müssen darauf achten, dass Sie die Anzeigepflichten gegenüber Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig und vollständig erfüllen und keine gefälschten oder manipulierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Andernfalls könnten Sie rechtliche Konsequenzen erleiden , wie den Verlust Ihres Anspruchs auf Entgeltfortzahlung oder arbeitsrechtliche Sanktionen wie Abmahnungen oder Kündigungen.
  5. Was passiert, wenn sich die Dauer meiner Arbeitsunfähigkeit ändert?Wenn sich die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit ändert, müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren und die geänderten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen, um Ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und arbeitsrechtlichen Schutz zu sichern.
  6. Ist es möglich, dass ich während einer Krankschreibung gekündigt werde?Während einer Krankschreibung sind Arbeitnehmer grundsätzlich vor Kündigungen geschützt, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die eine Kündigung rechtfertigen. Solche Gründe können beispielsweise das Vorliegen von Fälschungen oder Manipulation von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder das Unterlassen der Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber sein.

Schlusswort

Die doppelte Krankschreibung ist ein komplexes Thema, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen betrifft. Da Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber zahlreiche Pflichten im Zusammenhang mit der Krankschreibung haben, ist es wichtig, dass sie sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind und ihren Arbeitgeber prompt und vollständig über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren.

Ein gewissenhafter Umgang mit Arbeitsunfähigkeiten und doppelten Krankschreibungen schützt Arbeitnehmer vor unerwünschten rechtlichen Konsequenzen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf im Verhältnis zum Arbeitgeber. Sollten Unsicherheiten auftreten oder rechtliche Problemfelder entstehen, kann die frühzeitige Konsultation eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht hilfreich sein.

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