Eingetragener Kaufmann – Wer sich in Deutschland selbstständig machen möchte, hat eine Vielzahl von Rechtsformen zur Auswahl. Eine dieser Möglichkeiten ist die Gründung eines Einzelunternehmens als eingetragener Kaufmann, kurz e.K. oder e.Kfm. im Handelsregister.
In diesem ausführlichen Beitrag möchten wir Ihnen die rechtlichen Besonderheiten des eingetragenen Kaufmanns näherbringen und Ihnen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens als eingetragener Kaufmann
Bestimmte rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als eingetragener Kaufmann im Handelsregister eingetragen zu werden. Diese Voraussetzungen sind für jeden Leser wichtig zu wissen, um rechtlich abgesichert zu sein:
Eintragung im Handelsregister
Um als eingetragener Kaufmann anzufangen, ist die Eintragung im Handelsregister erforderlich. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das die relevanten rechtlichen Informationen über Kaufleute und Unternehmen enthält. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht mit Hilfe eines Notars.
Gewerbeanmeldung
Unabhängig von der Eintragung im Handelsregister muss jeder eingetragene Kaufmann ein Gewerbe anmelden, um seine Tätigkeit aufzunehmen. Diese Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde, meist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde.
Kaufmännische Führung
Als eingetragener Kaufmann ist man verpflichtet, sein Geschäft „kaufmännisch“ zu führen. Dies bedeutet unter anderem, dass Buchführungspflicht besteht, sodass jeder zu jeder Zeit einen Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben hat.
Haftung
Ein wichtiger Aspekt bei der Gründung eines eingetragenen Kaufmanns ist die Haftung. Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen, wie der GmbH oder UG, haftet der eingetragene Kaufmann persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Vorteile des eingetragenen Kaufmanns
Die Entscheidung für die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns kann diverse Vorteile mit sich bringen. Einige der wichtigsten Pluspunkte haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Einfache Gründung und überschaubare Kosten
Die Gründung eines Einzelunternehmens als eingetragener Kaufmann ist im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie der GmbH oder UG relativ unkompliziert und kostengünstig. Es existiert kein Mindestkapital, und die Gründungskosten beschränken sich auf die Notar- und Gerichtsgebühren.
- Flexible Entscheidungsfindung
- Alleinige Unternehmensführung
- Unkomplizierte Aufnahme von Finanzmitteln
- Einfache Firmenstruktur
Stärkung der Bonität und Seriosität durch Handelsregistereintragung
Ein Eintrag im Handelsregister ist für den eingetragenen Kaufmann zwar notwendig, kann aber auch einen positiven Effekt auf die Außenwirkung haben. Denn ein solcher Eintrag signalisiert potenziellen Geschäftspartnern und Kunden eine erhöhte Vertrauenswürdigkeit und Seriosität.
Nachteile des eingetragenen Kaufmanns
Wie jede Rechtsform birgt auch der eingetragene Kaufmann gewisse Nachteile und Risiken. Im Folgenden möchten wir Ihnen diese näher erläutern, um Ihnen dabei zu helfen, mögliche Schwachstellen zu erkennen und zu umgehen:
Unbeschränkte persönliche Haftung mit dem Privatvermögen
Die unbeschränkte persönliche Haftung gehört wohl zu den größten Nachteilen dieser Rechtsform. Während eine GmbH oder UG in der Regel „nur“ mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet, haftet der eingetragene Kaufmann mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Dies kann im schlimmsten Fall zum Verlust des eigenen Vermögens führen.
Höhere administrative Aufgaben
Als eingetragener Kaufmann muss man sich selbst um sämtliche administrativen Aufgaben kümmern, so auch um die kaufmännische Buchführung. Dies führt zum zusätzlichen Arbeits- und Zeitaufwand im Vergleich zu einer GmbH oder UG, bei denen entsprechende Aufgaben von angestellten Geschäftsführern oder externen Dienstleistern übernommen werden können.
Erfahrungen und Fallstricke beim eingetragenen Kaufmann – das sollten Sie wissen
Aus unserer anwaltlichen Praxis können wir berichten, dass bei der Gründung und Führung eines Einzelunternehmens einige Fallstricke und Problemfelder auftreten können. Um Ihnen dabei zu helfen, diese zu erkennen und zu vermeiden, möchten wir Ihnen einige Erfahrungen aus unserer täglichen Arbeit schildern:
Unterschätzung der Haftungsrisiken
Ein häufiger Fehler, der bei der Gründung eines eingetragenen Kaufmanns gemacht wird, ist die Unterschätzung der Haftungsrisiken. Aus der Praxis heraus können wir Ihnen die Empfehlung geben, im Vorfeld einer Gründung die eigene finanzielle Risikobereitschaft genau zu prüfen und abzuwägen, ob die unbeschränkte Haftung tatsächlich das geeignete Modell ist.
Unzureichende Buchführung und mangelnde steuerliche Kenntnisse
Die kaufmännische Buchführung stellt für viele angehende eingetragene Kaufleute eine enorme Herausforderung dar. Gerade in den Anfängen wird die Buchhaltung häufig nur unvollständig oder sogar falsch geführt. Dies kann zu steuerlichen Problemen führen, die später nur schwer zu korrigieren sind.
Unser Tipp: Informieren Sie sich bereits vor der Gründung ausführlich über Ihre Buchführungspflichten oder investieren Sie in die Dienste eines geeigneten Steuerberaters.
Konflikte mit Geschäftspartnern oder Kunden
Da der eingetragene Kaufmann alleiniger Inhaber und Entscheidungsträger seines Einzelunternehmens ist, können Konflikte mit Geschäftspartnern oder Kunden leichter entstehen, als es bei einer rechtsformellen Gesellschaft der Fall wäre. Dafür empfehlen wir eine klare Kommunikation von Anfang an, um Bedenken und Unstimmigkeiten zu verhindern.
Wie können wir Ihnen als Anwaltskanzlei helfen?
Als erfahrene Anwälte sind wir bestrebt, unseren Lesern im Bereich des eingetragenen Kaufmanns mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir unterstützen und beraten Sie bei:
- der Gründung und Eintragung Ihres Einzelunternehmens im Handelsregister
- der Gestaltung von Verträgen und der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern
- der Haftungsprävention und der Sicherung Ihres Privatvermögens
- der Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform
- der allgemeinen rechtlichen Beratung und Vertretung in allen Belangen des eingetragenen Kaufmanns
Wenn Sie Fragen zum Thema Firmengründung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Anwälte helfen Ihnen gern weiter und stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung zur Verfügung.
Fazit: Eingetragener Kaufmann – eine interessante Option für Selbstständige
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der eingetragene Kaufmann eine interessante Option für angehende Selbstständige darstellen kann, die auf der Suche nach einer einfachen und kostengünstigen Gründung sind. Die unbeschränkte persönliche Haftung stellt jedoch ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld eingehend mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den eigenen finanziellen Voraussetzungen auseinanderzusetzen.
In diesem Beitrag haben wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Besonderheiten erklärt. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Informationen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich in Ihrer Situation bestmöglich abzusichern. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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