Einziehung von Geschäftsanteilen – Was steckt hinter dieser Option und welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu beachten, wenn Unternehmer diese überlegen?

Diese Frage möchten wir in unserem Blog ausführlich beantworten und Ihnen so einen umfassenden Überblick über die Einziehung von Geschäftsanteilen geben. Damit im Falle des Falles alles glatt abläuft und Sie nicht auf wackeligem Boden entscheiden.

Was genau bedeutet eigentlich Einziehung von Geschäftsanteilen?

Einziehung von Geschäftsanteilen bedeutet, dass die Inhaberin oder der Inhaber eines Anteils an einer Gesellschaft – beispielsweise einer GmbH oder einer KG – diesen verliert. Dabei werden die Geschäftsanteile entweder vernichtet oder auf andere Gesellschafter übertragen.

Im deutschen Gesellschaftsrecht ist dieses Vorgehen eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Strukturierung oder beispielsweise zur Lösung von Konflikten innerhalb einer Gesellschaft.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Einziehung nur in bestimmten Fällen rechtmäßig ist. Dabei spielt die Rechtsgrundlage, die den gesetzlichen Rahmen zur Verfügung stellt, eine entscheidende Rolle.

Im Folgenden gehen wir auf die verschiedenen Gründe und rechtlichen Bedingungen ein, die für eine rechtmäßige Einziehung von Geschäftsanteilen relevant sind.

Gründe für eine zulässige Einziehung von Geschäftsanteilen

Die möglichen Gründe für eine rechtmäßige Einziehung von Geschäftsanteilen können vielfältig sein. Im Wesentlichen können sie in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Einziehung durch Vereinbarung
  • Einziehung durch Gesetz
  • Einziehung durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag

Während eine Einziehung durch Vereinbarung bei freiwilliger Zustimmung des betroffenen Gesellschafters erfolgt, sind die weiteren Gründe eher durch Eintritt bestimmter Voraussetzungen oder Bedingungen geprägt.

Einziehung durch Vereinbarung

Eine Einziehung von Geschäftsanteilen kann durch eine Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern oder zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft erfolgen.

In diesem Fall geben alle Beteiligten ihre Zustimmung zur Einziehung und die betroffene Person erklärt sich bereit, seinen Anteil aufzugeben und mögliche finanzielle Entschädigungen – beispielsweise unter Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens oder des Unternehmenswertes – zu akzeptieren.

Einziehung durch Gesetz

Die Einziehung durch Gesetz ist eher selten, aber in einigen Fällen kann sie vorkommen. Beispielsweise kann ein Geschäftsanteilseinziehung nach § 6 Abs. 3 Umwandlungsgesetz (UmwG) erfolgen, wenn eine Kapitalherabsetzung vorgenommen wird, oder bei Tod oder Insolvenz des Anteilsinhabers.

In solchen Fällen kann eine Einziehung auch gegen den Willen des betroffenen Gesellschafters erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Einziehung durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag

Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft kann Regelungen zur Einziehung von Geschäftsanteilen enthalten. Diese Regelungen sollten jedoch klar und eindeutig formuliert sein.

Beispielsweise kann ein sogenannter wichtiger Grund für die Einziehung festgelegt werden – zum Beispiel wiederholte Pflichtverletzungen oder strafbare Handlungen des betroffenen Gesellschafters.

Dabei sollte jedoch stets beachtet werden, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt bleibt und die Einziehung nicht willkürlich erfolgt.

Rechtsfolgen einer Einziehung von Geschäftsanteilen

Die Rechtsfolgen einer rechtmäßig durchgeführten Einziehung von Geschäftsanteilen können unterschiedlich ausfallen. Im Wesentlichen sollte dabei zwischen den Auswirkungen auf den betroffenen Gesellschafter und den Auswirkungen auf die Gesellschaft unterschieden werden.

  • Auswirkungen auf den betroffenen Gesellschafter: Die Hauptfolge für den Gesellschafter ist der Verlust seiner Rechte und Pflichten aus den Geschäftsanteilen. Je nach vereinbarter oder gesetzlicher Regelung kann ihm eine Abfindung zustehen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Berechnung und Auszahlung dieser Abfindung auf einer rechtlich tragfähigen Grundlage erfolgt.
  • Auswirkungen auf die Gesellschaft: Durch die Einziehung entsteht je nach gesetzlicher Regelung entweder ein neuer Geschäftsanteil oder der Stammkapitalanteil der übrigen Gesellschafter erhöht sich entsprechend. Dadurch kann sich die Struktur der Gesellschaft verändern.

Bei einer unrechtmäßigen Einziehung können schwerwiegende juristische Konsequenzen drohen, wie etwa Schadensersatzforderungen oder die Unwirksamkeit der Einziehung.

Alles rund um Einziehung von Geschäftsanteilen: Wie machen Sie alles richtig?

Sind Sie von einer möglichen Einziehung von Geschäftsanteilen betroffen oder spielen mit dem Gedanken, diese Option in Betracht zu ziehen, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.

Denn die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen müssen exakt geprüft und eingehalten werden, um nicht auf dünnem Eis zu agieren und die Gefahr von rechtlichen Konsequenzen zu minimieren.

Anwaltliche Beratung und Begleitung

Wir als erfahrene und kompetente Anwaltskanzlei stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Einziehung von Geschäftsanteilen zur Seite.

Wir prüfen in Ihrem individuellen Fall die rechtlichen Rahmenbedingungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, um eine erfolgreiche Einziehung durchzuführen oder sich gegen eine unberechtigte Einziehung zur Wehr zu setzen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Einziehung von Geschäftsanteilen

Kann ich einen Geschäftsanteil einfach so einziehen?

Nein, eine Einziehung von Geschäftsanteilen ist an bestimmte rechtliche Voraussetzungen geknüpft und kann nicht einfach so erfolgen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um Geschäftsanteile einzuziehen?

Die Einziehung kann unter anderem durch Vereinbarung, durch Gesetz oder durch satzungsmäßige Regelungen erfolgen.

Wird der betroffene Gesellschafter finanziell entschädigt?

In vielen Fällen steht dem betroffenen Gesellschafter eine finanzielle Entschädigung zu, die Abfindung genannt wird. Hierbei spielen jedoch die jeweiligen Regelungen zur Einziehung sowie die Berechnungsmethode eine Rolle.

Wer kann helfen, wenn es um die Einziehung von Geschäftsanteilen geht?

Um sicher zu gehen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen geprüft und eingehalten werden, sollten Sie sich an eine Anwaltskanzlei wenden, die erfahren und kompetent in diesem Bereich ist. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

Mit diesem Beitrag haben wir Ihnen einen breitgefächerten Einblick in das Thema Einziehung von Geschäftsanteilen gegeben. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen als Experten in diesem Bereich zur Seite.

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