In diesem Artikel geben wir Ihnen einen detaillierten Einblick in die rechtlichen Aspekte der Einziehung von Taterträgen und die Gesetze, die den staatlichen Behörden helfen, gegen Kriminalität vorzugehen. Erfahren Sie, wie das Recht zur Bekämpfung von Kriminalität eingesetzt wird und erhalten Sie wertvolle Informationen über aktuelle Gerichtsurteile und deren Bedeutung.

Inhalt

  1. Einleitung: Was ist die Einziehung von Taterträgen?
  2. Rechtsgrundlagen der Einziehung von Taterträgen
  3. Arten von Einziehung
  4. Aktuelles Beispiel: Geldwäsche
  5. Gerichtsurteile zur Einziehung von Taterträgen
  6. FAQs zur Einziehung von Taterträgen
  7. Einziehung von Taterträgen: Ihre Rechte

Einleitung: Was ist die Einziehung von Taterträgen?

Die Einziehung von Taterträgen bezeichnet die staatliche Maßnahme, bei der Vermögenswerte, die aus Straftaten erlangt wurden, eingezogen werden, um die Kriminellen von den wirtschaftlichen Vorteilen ihrer Aktivitäten abzuschneiden und somit die weitere Finanzierung ihrer kriminellen Handlungen zu verhindern. Diese Maßnahme trägt somit aktiv zur Bekämpfung von Kriminalität bei.

Das Hauptziel der Einziehung von Taterträgen besteht darin, die illegale Bereicherung der Täter zu verhindern und gleichzeitig das Risiko für neue Straftaten zu mindern. Außerdem wird auf diese Weise das Vertrauen in den Rechtsstaat und das Justizsystem gestärkt.

Rechtsgrundlagen der Einziehung von Taterträgen

Die Rechtsgrundlagen für die Einziehung von Taterträgen finden sich auf nationaler und internationaler Ebene. Die wesentlichen Vorschriften und Gesetze im Bereich der Asset-Recovery und der Einziehung von Taterträgen sind unter anderem:

  • Das Strafgesetzbuch (StGB) und die dazugehörigen Kommentare und Leitlinien.
  • Die Strafprozessordnung (StPO) als wesentliches Regelwerk für das Strafverfahren.
  • Die Geldwäschebekämpfungsgesetze auf nationaler und europäischer Ebene (z.B. das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie oder die EU-Geldwäscherichtlinie).
  • Europäische Rechtsvorschriften wie beispielsweise die EU-Confiscation Orders und die EU-Rahmenbeschlüsse zur Abschöpfung von Erträgen aus schweren Straftaten.
  • Internationale Abkommen und Verträge zur gegenseitigen Rechtshilfe in Strafsachen, welche die Zusammenarbeit von Justizbehörden in verschiedenen Ländern ermöglichen und fördern.

Arten von Einziehung

Es gibt zwei grundsätzliche Arten von Einziehung:

Wertersatzeinziehung: Bei dieser Art der Einziehung wird nicht das konkrete Objekt eingezogen, sondern ein entsprechender Geldbetrag. Dies kommt in Betracht, wenn das ursprüngliche Tatobjekt nicht mehr vorhanden ist, z.B. weil es veräußert oder verbraucht wurde.

Gegenstandseinziehung: Hier steht das konkrete Tatobjekt im Fokus der Einziehung. Es handelt sich dabei um das physische Objekt, das aus der Straftat stammt, wie beispielsweise Fahrzeuge, Immobilien oder sonstige Vermögensgegenstände.

Die Einziehung kann sowohl bei Tätern als auch bei Dritten erfolgen. Bei einer Beteiligung von Dritten ist jedoch darauf zu achten, dass deren schutzwürdige Rechte gewahrt werden. Beispielsweise darf eine Wohnung, die ein Dritter gutgläubig erworben hat, nicht ohne weiteres eingezogen werden, nur weil sie mit Taterträgen finanziert wurde.

Aktuelles Beispiel: Geldwäsche

Geldwäsche ist ein typisches Beispiel für ein Delikt, bei dem die Einziehung von Taterträgen angewendet wird. Da die Geldwäsche oft im Zusammenhang mit anderen Straftaten steht, bei denen große Summen illegal erworben werden (z.B. Betrug, Drogenhandel, Korruption), ist das Ziel der Bestrafung hier auch der Verlust solcher illegal erworbener Vermögenswerte.

Im Rahmen der Geldwäschebekämpfung und Einziehung von Taterträgen gelten die folgenden rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen:

  • Die Umsetzung der erfolgt durch das Geldwäschegesetz (GwG).
  • Die EU-Geldwäscherichtlinien legen die Richtlinien für den Umgang mit Geldwäsche in den Mitgliedstaaten fest.
  • Das Financial Action Task Force (FATF) ist eine internationale Organisation, die die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf globaler Ebene koordiniert.

Im Zuge der Geldwäschebekämpfung sind verschiedene Maßnahmen und Ansätze möglich, wie etwa die Identifikation, Überprüfung und Überwachung von Kunden im Finanzsektor oder das Einrichten von Meldestellen für Geldwäscheverdacht.

Gerichtsurteile zur Einziehung von Taterträgen

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über einige aktuelle und relevante Gerichtsurteile zur Einziehung von Taterträgen:

Bundesgerichtshof: Verfall und Einziehung bei Handel mit Marihuana zur Eigengebrauchsdeckung

In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. August 2019 (Aktenzeichen 5 StR 331/18) wurde entschieden, dass auch bei Handel mit Marihuana zur Deckung des eigenen Bedarfs eine Wertersatzeinziehung in Höhe des Umsatzes stattfinden kann.

Der BGH wies darauf hin, dass der Umsatz aus solchen Straftaten zu der gewerbsmäßigen Beförderung und Lagerung von Betäubungsmitteln beiträgt und dass die Einziehung von Taterträgen in solchen Fällen gerechtfertigt ist.

Europäischer Gerichtshof: Einziehung auch bei fehlender Verurteilung möglich

In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. März 2020 (Aktenzeichen C-234/18) wurde entschieden, dass die Einziehung von Vermögenswerten auch dann durchgeführt werden kann, wenn keine Verurteilung des Täters im Rahmen eines Strafverfahrens erfolgt ist.

Durch diese Entscheidung wurde eine wichtige Rechtsfrage in Bezug auf die Kontrolle von grenzüberschreitender Kriminalität geklärt.

Bundesverfassungsgericht: Verfassungsgemäße Regelungen bei Einziehung von Dritten

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2019 (Aktenzeichen 2 BvR 2377/18) entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Einziehung von Taterträgen bei Dritten verfassungsgemäß sind. Damit wurden die Voraussetzungen und Schranken für die Einziehung von Vermögensgegenständen bei gutgläubigen Dritten bestätigt und gefestigt.

FAQs zur Einziehung von Taterträgen

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zur Einziehung von Taterträgen:

Wann wird eine Einziehung von Vermögenswerten durchgeführt?

Die Einziehung von Vermögenswerten erfolgt, wenn Gerichte oder Strafverfolgungsbehörden die Vermögenswerte für durch Straftaten erlangt halten und wenn eine gesetzliche Grundlage für die Einziehung besteht. In der Regel sind dabei Strafverfahren im Zusammenhang mit Delikten wie Betrug, Drogenhandel, Korruption oder Geldwäsche betroffen.

Was geschieht mit den eingezogenen Vermögenswerten?

Pfandrechtlich belastete Vermögenswerte werden meist verwertet, wobei der Erlös zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird. Die restlichen Vermögenswerte können von den zuständigen Behörden zur Begleichung von Schulden, zur Entschädigung von Opfern, zur Förderung von Präventionsmaßnahmen oder anderen im Gesetz vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

Kann eine Einziehung von Taterträgen auch bei Insolvenz erfolgen?

Ja, auch im Falle einer Insolvenz bleibt die Möglichkeit der Einziehung von Taterträgen bestehen. In einigen Fällen kann die Insolvenz sogar dazu führen, dass die Einziehung erleichtert wird, da das Insolvenzverfahren die Vermögensverhältnisse offenlegen muss und Schuldner ihre Vermögenswerte nicht mehr so einfach verschleiern können.

Was passiert, wenn ein Vermögensgegenstand nach einer Einziehung wieder gefunden wird?

Wird ein Vermögensgegenstand, der Gegenstand einer Gegenstandseinziehung war, nach der Einziehung wieder gefunden, so kann der Gegenstand unter Umständen an den ursprünglichen Eigentümer herausgegeben werden, sofern keine Rechte Dritter entgegenstehen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Ausgleich für den Vermögensverlust in der Regel nicht geleistet wird.

Einziehung von Taterträgen: Ihre Rechte

Die Einziehung von Taterträgen ist ein wichtiger Bestandteil der Bekämpfung von Kriminalität und stellt sicher, dass Personen, die sich durch Straftaten wie Betrug, Korruption oder Geldwäsche bereichern, nicht von ihren illegal erworbenen Vermögenswerten profitieren können.

Die Rechtsprechung zu diesem Thema entwickelt sich ständig weiter und es ist von großer Bedeutung, über die aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung informiert zu bleiben. Die Zusammenarbeit von Justizbehörden auf nationaler und internationaler Ebene spielt ebenfalls eine zentrale Rolle bei der erfolgreichen Durchsetzung der Einziehung von Taterträgen.

Wenn Sie weitere Informationen über die Einziehung von Taterträgen oder Rechtsberatung in diesem Bereich benötigen, wenden Sie sich bitte an eine erfahrene Anwaltskanzlei, die Ihnen kompetente Unterstützung bieten kann.

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