Erbanspruch – Das Recht auf ein Erbe ist für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit, doch oft stellt sich erst nach dem Tod eines Familienmitgliedes oder Verwandten die Frage: Wer hat eigentlich einen Erbanspruch und was ist zu tun? In diesem umfassenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre eigenen Chancen auf ein Erbe einschätzen können, welche gesetzlichen Regelungen für den Erbanspruch gelten und wie Sie mögliche Probleme im Vorfeld umgehen können.

Egal ob Sie Erblasser oder potenzieller Erbe sind, wir helfen Ihnen dabei, sich bestmöglich auf diese wichtige Lebenssituation vorzubereiten und geben Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Inhalt

  1. Gesetzlicher Erbanspruch
  2. Testamentarischer Erbanspruch
  3. Pflichtteil und Schenkungen
  4. Fragen & Antworten rund um den Erbanspruch
  5. Checkliste: Was ist beim Erbanspruch zu beachten?

Gesetzlicher Erbanspruch

Der gesetzliche Erbanspruch ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dieser bestimmt, wer von Rechts wegen erbberechtigt ist, wenn der Erblasser kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat oder diese unwirksam sind. Dabei werden verschiedene Erbenordnungen unterschieden:

Erbenordnung:

  1. Verwandte in direkter Linie (Kinder, Enkel, Urenkel)
  2. Ehegatten und Lebenspartner
  3. Verwandte der Seitenlinie (Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten)
  4. Weitere entfernte Verwandte (Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen, Cousins)
  5. Erbrechtliche Vereinbarungen, z. B. im Testament oder Erbvertrag
  6. Der Staat als Erbe (Erbenlosigkeit)

Erbquoten

Erbquoten sind Prozentanteile am Erblasservermögen, die bestimmen, welcher Anteil der Hinterbliebenen zusteht. Die Erbquoten werden gemäß der gesetzlichen Regelungen im BGB festgelegt. Dabei gilt grundsätzlich, dass die näheren Verwandten die weiter entfernten Erben ausschließen. Innerhalb einer Erbenordnung wird das Erbe unter den vorhandenen Erben aufgeteilt.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können durch den gesetzlichen Erbanspruch ebenfalls erbberechtigt sein. Dabei ist wichtig, welche Güterstände im Zusammenhang mit der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten.

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhält der überlebende Partner im Falle des Todes des anderen Partners einen Zugewinnausgleich, der ebenfalls in die Berechnung des Erbteils einfließt. Bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gelten gesonderte Regelungen zur Verfügung des Erbes.

Testamentarischer Erbanspruch

Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht es dem Erblasser, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen und den Erbanspruch individuell festzulegen. Hierbei können bestimmte Personen als Erben eingesetzt oder von der Erbschaft ausgeschlossen werden, solange der Pflichtteil der Pflichtteilsberechtigten gewahrt ist.

Testamentarten

  1. Eigenhändiges Testament: Handschriftliches Dokument, vollständig verfasst, datiert und unterschrieben vom Erblasser.
  2. Notarielles Testament: vom Notar beglaubigtes Dokument, auf dessen Richtigkeit und Vollständigkeit der Erblasser und der Notar bescheinigen.
  3. Berliner Testament: Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.
  4. Nottestament: mündlich vor Zeugen abgegeben, unwiderruflich, nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
  5. Testamentvorlage: Verwendung von standardisierten Formularen oder Vorlagen für ein Testament, muss anschließend eigenhändig unterschrieben werden.
  6. Anderweitige Vereinbarungen: separate Dokumente oder Testamentszusätze, sofern sie eindeutig auf ein Testament Bezug nehmen.

Testamentsvollstreckung

Bei der Testamentsvollstreckung kommen verschiedene Personen infrage. Zunächst ist der Testamentsvollstrecker dafür zuständig, die Verfügungen des Erblassers umzusetzen und die Erbschaft abzuwickeln. Dabei hat der Testamentsvollstrecker umfassende Befugnisse und trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Erbfalls.

Sollte kein Testamentsvollstrecker eingesetzt sein, sind die Erben gemeinschaftlich für die Abwicklung verantwortlich.

Pflichtteil und Schenkungen

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten Angehörigen des Erblassers zusteht, auch wenn diese durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbschaft ausgeschlossen wurden. Pflichtteilsberechtigte sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), deren Voreltern (Ehegatten oder Lebenspartner des Verstorbenen) und Eltern des Verstorbenen.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Schenkungen zu Lebzeiten können Einfluss auf den Pflichtteil haben. So kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen, der den Wert der Schenkung wieder in den Nachlass einbezieht und somit den Pflichtteilsberechtigten gegenüber aufwertet. Dies gilt aber nur, wenn die Schenkung in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgt ist.

Fragen & Antworten rund um den Erbanspruch

Nachfolgend die häufigsten Fragen für Sie auf einen Blick.

Wer hat einen Erbanspruch?

Grundsätzlich haben alle gesetzlichen Erben (Verwandte, Ehegatten, Lebenspartner) einen Erbanspruch. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag kann der Erblasser jedoch Personen von der Erbschaft ausschließen oder den Erbanspruch modifizieren.

Wie kann der Erbanspruch geltend gemacht werden?

Der Erbanspruch kann entweder durch die Annahme der Erbschaft oder die Stellung eines Antrags auf Erbschein geltend gemacht werden. Im Falle eines testamentarischen Erbanspruchs sollten die Erben darauf achten, die im Testament oder Erbvertrag festgelegten Formalitäten einzuhalten.

Wie wird der Erbanspruch aufgeteilt?

Der Erbanspruch wird gemäß den gesetzlichen Regelungen (Bürgerliches Gesetzbuch) oder den Verfügungen im Testament oder Erbvertrag aufgeteilt. Hierzu zählen die Erbenordnungen sowie die Erbquoten, die den Umfang der Erbschaft auf die Erben verteilen.

Was passiert, wenn der Erbanspruch abgelehnt wird?

Wird der Erbanspruch abgelehnt, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge, und die nächstniedrige Erbenordnung tritt an die Stelle des abgelehnten Erbteils. Der abgelehnte Erbteil verfällt somit zugunsten der übrigen Erben oder fällt ggf. an den Staat.

Besteht ein Erbanspruch auf Dauer?

Der Erbanspruch besteht grundsätzlich auf Dauer, solange der Erbfall noch nicht abgewickelt ist. Mit Vollendung der Testamentsvollstreckung oder der Erbschaftsabwicklung erlischt der Erbanspruch.

Checkliste: Was ist beim Erbanspruch zu beachten?

  1. Klärung des Erbanspruchs: Ermittlung der eigenen Position innerhalb der Erbenordnungen und ggf. der testamentarischen Verfügungen.
  2. Gesetzliche Regelungen und Erbquoten beachten: Orientierung an den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder der testamentarischen Verfügungen.
  3. Anwaltlichen Rat einholen: Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an einen Anwalt für Erbrecht wenden, der Ihnen bei der Klärung Ihres Erbanspruchs weiterhilft.
  4. Rechtzeitig handeln: Verjährungsfristen beim Geltendmachen von Erbansprüchen oder Pflichtteilsansprüchen beachten, um nicht benachteiligt zu werden.
  5. Kommunikation mit anderen Erben: Offene Gespräche führen und mögliche Streitigkeiten bei der Aufteilung des Erbes frühzeitig ausräumen.
  6. Für Erblasser: Testament oder Erbvertrag rechtssicher gestalten, um den eigenen Willen bestmöglich umzusetzen und Konflikte unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.
  7. Immer up-to-date bleiben: Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung im Erbrecht können sich ändern, daher ist es wichtig, sich kontinuierlich zu informieren.

Fazit

Der Erbanspruch ist sowohl für Erben als auch für Erblasser ein bedeutendes Thema, das im Laufe des Lebens oft relevanter wird. Durch den gesetzlichen Erbanspruch und testamentarische Verfügungen kann das Erbe innerhalb der Familie oder im Freundeskreis aufgeteilt werden und bietet Hinterbliebenen eine finanzielle Absicherung.

Um bestmöglich im Erbfall vorbereitet zu sein, ist die Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Regelungen sowie der Erstellung eines rechtssicheren Testaments oder Erbvertrags entscheidend.

Zudem ist es ratsam, sich über die eigene Position im Erbanspruch, Pflichtteile, Erbenordnungen und Erbquoten zu informieren. Offene Kommunikation mit anderen Erben, rechtzeitiges Handeln und das Einholen von juristischer Hilfe im Bedarfsfall sind ebenfalls wichtige Schritte, um den eigenen Erbanspruch gewissenhaft wahrzunehmen und Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden.

Abschließend bleibt festzustellen, dass sich mit der adäquaten Beschäftigung rund um den Erbanspruch und einer kontinuierlichen Informationsbeschaffung eine solide Grundlage für die Festlegung des eigenen Erbes und die Auseinandersetzung mit diesem schaffen lässt.

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