Wenn Sie sich jemals in einem Rechtsstreit befunden haben, werden Sie wissen, wie stressig und kostspielig es sein kann, eine Entscheidung vor Gericht zu erlangen. In vielen Fällen kann es allerdings vorkommen, dass eine außergerichtliche Einigung sowohl für Kläger*innen als auch für Beklagte von Vorteil ist.

Eine der Möglichkeiten, die Streitigkeit zu beenden und einen förmlichen Rechtsstreit zu vermeiden, besteht darin, eine Erledigungserklärung abzugeben. Diese rechtliche Vorgehensweise ist in vielerlei Hinsicht attraktiv, da sie Zeit, Geld und emotionale Belastung spart und gleichzeitig den Parteien einen gewissen Grad an Selbstbestimmung und Kontrolle über das Ergebnis des Verfahrens ermöglicht.

Im Folgenden wird erläutert, was eine Erledigungserklärung ist, welche gesetzlichen Grundlagen für ihre Verwendung gelten, welche Prozesse und Verfahrensregeln dabei beachtet werden müssen, welche Arten von Fällen sie umfassen kann und welche Rolle sie in der aktuellen Rechtspraxis spielt.

Außerdem werden einige Praxisbeispiele und relevante Gerichtsentscheidungen vorgestellt, um Ihnen dabei zu helfen, die verschiedenen Aspekte dieses konzepts zu verstehen und ein solides Verständnis über die praktische Anwendung der Thematik zu entwickeln.

Definition der Erledigungserklärung

Eine Erledigungserklärung ist eine Erklärung, durch die beide Parteien eines Rechtsstreits in der Regel schriftlich und einvernehmlich festhalten, dass der Streit zwischen ihnen teilweise oder vollständig als beseitigt gilt. In der Sache bedeutet dies, dass beide Seiten im Wesentlichen übereinstimmen, dass es kein weiteres Grund gab, ihre Streitigkeit vor Gericht zu bringen und/oder anzuerkennen, dass sie den Streit außergerichtlich gelöst haben.

Warum gibt es die Erledigungserklärung?

Die Erledigungserklärung ermöglicht es den Parteien, den Rechtsstreit abzuschließen, ohne auf ein gerichtliches Urteil zu warten. Sie hat mehrere Vorteile, darunter:

  • Zeitersparnis: Gerichtsverfahren können langwierig und zeitraubend sein. Eine Erledigungserklärung kann den Prozess beschleunigen und die Streitigkeit ohne unnötige Verzögerung beenden.
  • Kostensenkung: Rechtsstreitigkeiten vor Gericht können teuer sein – sowohl in Bezug auf die Gerichtsgebühren als auch auf die Anwaltskosten. Eine Erledigungserklärung kann dazu beitragen, diese Kosten zu minimieren.
  • Rufschädigungsvermeidung: Wenn der Rechtsstreit öffentlich bekannt ist, kann dies den Ruf der beteiligten Parteien beeinträchtigen. Eine Erledigung kann dazu beitragen, dies zu vermeiden.
  • Kontrolle über den Ausgang: Im Gegensatz zu einem Gerichtsurteil, bei dem das Gericht die Entscheidung über das Ergebnis trifft, behalten die Parteien mit einer Erledigungserklärung mehr Kontrolle über das Ergebnis des Verfahrens.

Rechtliche Grundlagen der Erledigungserklärung

In Deutschland gibt es mehrere gesetzliche Grundlagen, die die Verwendung der Erledigungserklärung regeln. Die wichtigsten sind die folgenden:

  • § 91a Zivilprozessordnung (ZPO): Diese Vorschrift sieht vor, dass das Gericht in einem Zivilverfahren auf Antrag beider Parteien das Verfahren entsprechend einer Erledigungserklärung für erledigt erklären kann. Voraussetzung hierfür ist, dass sich beide Seiten über den Fortbestand eines streitigen Anspruchs, seine Höhe oder seinen Umfang einig sind.
  • § 278 ZPO: Diese Vorschrift verpflichtet das Gericht im Rahmen seiner prozessleitenden Befugnisse dazu, die Parteien während des gesamten Verfahrens auf die Möglichkeit einer gütlichen Beilegung ihres Rechtsstreits hinzuweisen und ihnen gegebenenfalls eine Erledigungserklärung zu empfehlen.
  • § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO: Gemäß dieser Regelung ist die Erledigungserklärung als Vollstreckungstitel anerkannt und kann – je nach Inhalt und Unterzeichnung der Erklärung – als Grundlage für die Zwangsvollstreckung dienen.
  • § 306 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO): Diese Vorschrift sieht vor, dass in einem Strafverfahren die Erörterung der Sache bzw. des Streits wegen bürgerlicher Rechtsansprüche auf Antrag beider Parteien entfallen kann, sofern sie sich mittels einer Erledigungserklärung über alle zivilrechtlichen Fragen geeinigt haben.

Folgen der Abgabe einer Erledigungserklärung

Die Abgabe einer Erledigungserklärung kann verschiedene Folgen für die beteiligten Parteien haben:

  • Beendigung des Rechtsstreits: Wenn beide Seiten eine Erledigungserklärung abgeben und das Gericht das Verfahren für erledigt erklärt, wird der Rechtsstreit formell beendet. Dies bedeutet, dass keine weiteren gerichtlichen Schritte unternommen werden und das Gericht in der Regel keine Entscheidung in der Hauptsache trifft.
  • Kostenentscheidung: Da das Gericht in der Regel keine Entscheidung in der Sache trifft, wird es normalerweise auch keine Entscheidung über die Kostentragungspflicht der beteiligten Parteien treffen. In den meisten Fällen werden die Parteien in der Erledigungserklärung eine Regelung über die Tragung der Prozesskosten vereinbaren.
  • Zwangsvollstreckung: Wie bereits erwähnt, kann die Erledigungserklärung als Grundlage für eine Vollstreckung dienen, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllt. Eine Partei kann die gerichtliche Durchsetzung der Vereinbarung in der Erledigungserklärung beantragen, wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Präjudizwirkung: Da das Gericht in der Regel keine Entscheidung in der Hauptsache trifft und keine Erklärung zur Rechtslage abgibt, haben Erledigungserklärungen keine präjudizielle Wirkung, d. h. sie können nicht als Präzedenzfall in zukünftigen ähnlichen Fällen herangezogen werden. Dies kann für beide Parteien von Vorteil sein, insbesondere wenn sie einer breiteren Rechtsprechung entgehen möchten.

Arten von Fällen, in denen eine Erledigungserklärung eingereicht werden kann

Eine Erledigungserklärung kann in verschiedenen Arten von Rechtsstreitigkeiten eingesetzt werden, einschließlich:

  • Zivilrechtliche Streitigkeiten, wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen oder Eigentumsstreitigkeiten.
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, wie Streitigkeiten über Löhne, Arbeitsbedingungen oder Kündigungen.
  • Familienrechtliche Auseinandersetzungen, wie Unterhaltszahlungen, Sorgerechtsfragen oder Scheidungsvereinbarungen.
  • Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, wie Klagen gegen staatliche Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
  • Im Strafverfahren bezüglich der zivilrechtlichen Ansprüche im sog. Adhäsionsverfahren.

Es ist zu beachten, dass die Erledigungserklärung hauptsächlich in Rechtsstreitigkeiten eingesetzt wird, in denen die Parteien einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beilegung ihres Streits haben, z. B. in zivil- oder verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen. In Strafrechtsverfahren ist die Erledigungserklärung in Bezug auf die strafrechtlichen Sanktionen nicht möglich, sie kann aber, wie bereits erwähnt, für zivilrechtliche Ansprüche im Adhäsionsverfahren verwendet werden.

Was ist eine beidseitige Erledigungserklärung?

Eine beidseitige Erledigungserklärung ist eine übereinstimmende Willenserklärung beider Streitparteien in einem Zivilprozess, durch die sie das Verfahren als erledigt betrachten und beenden möchten. Sowohl Kläger als auch Beklagter bringen gemeinsam zum Ausdruck, dass sie keine weiteren rechtlichen Schritte innerhalb des Prozesses unternehmen möchten.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Parteien außergerichtlich einigen oder die strittige Sache zwischen ihnen nicht mehr besteht.

Die rechtlichen Grundlagen der beidseitigen Erledigungserklärung

Die beidseitige Erledigungserklärung findet ihre rechtliche Grundlage in § 91a der Zivilprozessordnung (ZPO). Danach kann das Gericht auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen in einer Verfahrenserklärung den Rechtsstreit für erledigt erklären, wenn beide Parteien übereinstimmend den Streit für beendet halten. Die Voraussetzungen für die Anwendung von § 91a ZPO sind:

  • Es muss ein anhängiger Rechtsstreit vorliegen.
  • Beide Parteien müssen übereinstimmend den Streit für erledigt erklären.
  • Die Erledigungserklärung muss ordnungsgemäß abgegeben und dem Gericht vorgelegt worden sein.

Wird dem Antrag auf Feststellung der Erledigung stattgegeben, stellt das Gericht den Rechtsstreit als erledigt fest und trifft eine Kostenentscheidung. Dabei orientiert es sich in der Regel daran, wie der Streit ausgegangen wäre, wenn er nicht erledigt worden wäre.

Wann und warum wird eine beidseitige Erledigungserklärung abgegeben?

Eine beidseitige Erledigungserklärung wird in der Regel dann abgegeben, wenn beide Parteien des Prozesses aus ihrer Sicht keinen Grund mehr sehen, den Rechtsstreit weiterzuführen. Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Die Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt und möchten die getroffene Vereinbarung nicht mehr gerichtlich überprüfen lassen.
  • Die Parteien sind zu der Einsicht gelangt, dass der ursprüngliche Streitgegenstand nicht mehr besteht oder sich verändert hat.
  • Die Parteien möchten ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren vermeiden und sind bereit, auf mögliche Ansprüche zu verzichten oder diese eigenständig ohne gerichtliche Hilfe zu regeln.

Die Abgabe einer beidseitigen Erledigungserklärung kann für beide Parteien von Vorteil sein, da hierdurch Kosten und Zeit gespart werden können. Zudem besteht durch eine einvernehmliche Regelung eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass die Parteien zukünftig wieder konstruktiv miteinander umgehen können.

Auswirkungen der beidseitigen Erledigungserklärung auf Ihren Rechtsstreit

Die Abgabe einer beidseitigen Erledigungserklärung hat in erster Linie zur Folge, dass das Gericht den Rechtsstreit als erledigt betrachtet. Dies bedeutet, dass das Verfahren beendet wird und keine weiteren Instanzen mehr möglich sind. Die Parteien haben mit der Erklärung zum Ausdruck gebracht, dass sie keine weiteren rechtlichen Schritte innerhalb dieses Verfahrens unternehmen möchten.

Eine weitere wichtige Folge der beidseitigen Erledigungserklärung ist die Entscheidung über die Prozesskosten. Gemäß § 91a ZPO trifft das Gericht eine Kostenentscheidung, bei der es sich in der Regel daran orientiert, wie der Streit ausgegangen wäre, wenn er nicht erledigt worden wäre.

Dies kann für die Parteien sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen, je nachdem, wie sich der Prozess bisher gestaltet hat und wie die Erfolgsaussichten beurteilt wurden.

Wichtig zu beachten ist, dass eine beidseitige Erledigungserklärung nicht das Gleiche wie ein Vergleich oder eine Anerkenntnis darstellt. Die Parteien haben lediglich zum Ausdruck gebracht, dass sie den Streit für beendet halten und das Verfahren nicht weiterführen möchten. Eine materiell-rechtliche Wirkung, wie etwa die Anerkennung eines Anspruchs oder die Begründung einer Rechtskraft, entfaltet die beidseitige Erledigungserklärung hingegen nicht.

Aktuelle Gerichtsurteile und Beispiele

Um das Konzept der Erledigungserklärung besser zu veranschaulichen und ihren praktischen Nutzen zu demonstrieren, werden im Folgenden einige aktuelle Gerichtsurteile und Beispiele vorgestellt:

Erledigungserklärung im Arbeitsrecht: BAG-Urteil vom 19. Februar 20198212; 9 AZR 423/15

In diesem Fall ging es um eine Streitigkeit zwischen einer Arbeitnehmerin und ihrem Arbeitgeber über eine Sonderzahlung. Die Parteien hatten vor Abschluss des schriftlichen Arbeitsvertrages eine mündliche Vereinbarung über die Sonderzahlung getroffen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies das Verfahren an das Landesarbeitsgericht (LAG) zurück.

Bevor das LAG eine Entscheidung treffen konnte, einigten sich die Parteien auf eine Zahlung der Sonderzahlung, stellten einen gemeinsamen Antrag auf Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits und einigten sich über eine Aufteilung der Verfahrenskosten. Das LAG erklärte das Verfahren daraufhin für erledigt.

Erledigungserklärung im Mietrecht: LG Stuttgart, Urteil vom 12. Mai 2021 – 13 S 169/20

In diesem Fall klagte ein Mieter gegen seinen Vermieter auf Schadensersatz wegen Mängeln der Mietwohnung. Während des Berufungsverfahrens vor dem Landgericht Stuttgart einigten sich die Parteien außergerichtlich und erklärten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. Da das Gericht das Verfahren als erledigt ansah, trat es nicht mehr in die materielle Prüfung des Streitgegenstandes ein und beschäftigte sich nur noch mit der Kostenentscheidung.

FAQs

Wir präsentieren Ihnen die meistgefragten Themen in diesem FAQ-Bereich.

Wie muss eine Erledigungserklärung formuliert werden?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Form für die Abgabe einer Erledigungserklärung. In der Regel wird jedoch empfohlen, eine schriftliche Erklärung abzugeben und von beiden Parteien unterzeichnen zu lassen, um Missverständnisse und spätere Zwistigkeiten zu vermeiden. Die Erklärung sollte den Gegenstand des Rechtsstreits, die vereinbarte Einigung und die Regelung der Prozesskosten klar und präzise umfassen.

Kann eine Erledigungserklärung widerrufen werden?

In der Regel kann eine Erledigungserklärung nicht einseitig widerrufen oder rückgängig gemacht werden, da sie als bindende Vereinbarung zwischen den Parteien gilt. Eine Aufhebung der Erledigungserklärung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn eine der Parteien arglistig getäuscht wurde oder wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen der Erledigungserklärung nachträglich als unrichtig herausgestellt haben.

Wie lange ist eine Erledigungserklärung wirksam?

Eine Erledigungserklärung ist grundsätzlich unbefristet wirksam, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine zeitliche Begrenzung oder eine auflösende Bedingung vereinbart. Es ist jedoch zu beachten, dass die Durchsetzbarkeit der Erledigungserklärung in der Regel innerhalb der üblichen zivilrechtlichen Verjährungsfristen geltend gemacht werden muss, also normalerweise innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Forderung fällig wurde.

Wie wirkt sich eine Erledigungserklärung auf die Prozesskosten aus?

Die Erledigungserklärung selbst hat keine direkte Auswirkung auf die Prozesskosten. In den meisten Fällen werden die Parteien jedoch in der Erledigungserklärung eine Regelung über die Tragung der Prozesskosten treffen. Dies kann beinhalten, dass beide Parteien ihre eigenen Kosten tragen oder dass eine Partei die Kosten der anderen Partei ganz oder teilweise übernimmt. In einigen Fällen kann das Gericht auch eine Entscheidung über die Kosten treffen, wenn die Parteien keine Einigung erzielen können.

Kann eine Erledigungserklärung bei Gericht angefochten werden?

Die Anfechtung einer Erledigungserklärung ist grundsätzlich schwierig, da sie als bindende Vereinbarung zwischen den Parteien gilt. Eine Anfechtung kann jedoch in bestimmten Fällen möglich sein, beispielsweise wenn eine der Parteien nachweisen kann, dass sie zur Abgabe der Erledigungserklärung unter Zwang gesetzt wurde, arglistig getäuscht wurde oder aufgrund von Täuschung bzw. Irrtum den wahren Sachverhalt nicht kannte.

Zusammenfassung und abschließende Gedanken

Die Erledigungserklärung ist ein bedeutendes Instrument im deutschen Zivilprozessrecht, das den Parteien dabei helfen kann, einen Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen und so Zeit, Geld und emotionale Belastung zu sparen. Dieser Blog-Beitrag hat die rechtlichen Grundlagen der Erledigungserklärung, die verschiedenen Szenarien, in denen sie angewendet werden kann, und die Auswirkungen, die sie auf den Rechtsstreit und die beteiligten Parteien hat, umfassend erläutert.

Zwar mag die Erledigungserklärung in vielen Situationen eine attraktive Option für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten sein, ist sie jedoch nicht in jedem Fall die beste Lösung. In manchen Fällen kann es auch wichtig sein, eine gerichtliche Entscheidung zu erreichen, um Rechtsklarheit zu schaffen und Präzedenzfälle für zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu setzen.

Wenn Sie sich in einem Rechtsstreit befinden und überlegen, eine Erledigungserklärung abzugeben, empfiehlt es sich, die rechtlichen und praktischen Aspekte dieser Option sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls anwaltlichen Rat einzuholen. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihre Rechte und Interessen im Rechtsstreit umfassend geschützt sind und dass die Erledigungserklärung die bestmögliche Lösung für Ihren speziellen Fall darstellt.

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