Immer komplexer werdende Anforderungen und ständige Gesetzesänderungen führen dazu, dass die Erstellung eines Geschäftsberichts für viele Unternehmen zu einer jährlichen Pflichtaufgabe gehört. Ob Sie nun als Geschäftsführer eines kleinen mittelständischen Unternehmens oder als Vorstand eines großen Konzerns agieren, die Relevanz und die korrekten Anforderungen an einen Geschäftsbericht sollte nicht unterschätzt werden. Unter anderem stellen sich viele Unternehmen die Frage: „Für wen ist die Erstellung eines Geschäftsberichts verpflichtend?“ Hier setzen unsere Anwälte an und erklären detailliert die rechtlichen Grundlagen, geben praxisnahe Tipps und zeigen anhand von Beispiel-Fällen und Checklisten auf, wie Sie Ihren Geschäftsbericht korrekt erstellen.

Gesetzliche Grundlagen zur Erstellung eines Geschäftsberichts

In Deutschland ist die Pflicht zur Erstellung eines Geschäftsberichts durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Die Hauptregelungen ergeben sich insbesondere aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Aktiengesetz (AktG) und dem GmbH-Gesetz (GmbHG). Diese Rechtsnormen definieren, welche Unternehmen zur Erstellung verpflichtet sind und welche Inhalte der Bericht umfassen muss. Hier ein Überblick:

  • Handelsgesetzbuch (HGB): Das HGB legt fest, dass Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften, die nicht persönlich haftende Gesellschafter haben, zur Erstellung eines Jahresabschlusses und damit auch eines Geschäftsberichts verpflichtet sind.
  • Aktiengesetz (AktG): Aktiengesellschaften (AG) sind gemäß § 289 HGB dazu verpflichtet, zusätzlich zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einen Lagebericht zu erstellen. Dieser Lagebericht ist ein zentraler Bestandteil des Geschäftsberichts.
  • GmbH-Gesetz (GmbHG): Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt eine ähnliche Regelung wie für Aktiengesellschaften. Die Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts richtet sich hier nach dem § 289 HGB.

Zusätzlich zu diesen grundlegenden gesetzlichen Anforderungen gibt es weitere Vorschriften und Regelungen, die je nach Branche und Unternehmensgröße variieren können. Zum Beispiel sind Unternehmen, die an der Börse notiert sind, besonders strenge Berichtspflichten und Offenlegungspflichten gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) unterworfen.

Wer ist zur Erstellung eines Geschäftsberichts verpflichtet?

Nicht jedes Unternehmen ist zur Erstellung eines Geschäftsberichts verpflichtet. Die Pflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens. Hier ein Überblick:

  • Kapitalgesellschaften: Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen grundsätzlich einen Geschäftsbericht erstellen.
  • Personengesellschaften: Bestimmte Personengesellschaften wie beispielsweise große Handelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften sind ebenfalls zur Erstellung eines Geschäftsberichts verpflichtet, sofern sie die Größenkriterien gemäß § 267 HGB erfüllen.
  • Genossenschaften: Genossenschaften fallen unter die Berichtspflicht, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten und damit als große Genossenschaften eingestuft werden.
  • Eingetragene Kaufleute (e.K.): Einzelkaufleute und Kleingewerbetreibende sind in der Regel von der Pflicht zur Erstellung eines umfangreichen Geschäftsberichts ausgenommen, es sei denn, sie überschreiten bestimmte Umsatz- oder Mitarbeitergrenzen.

Es ist also entscheidend zu prüfen, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt, um die Pflichten zur Erstellung eines Geschäftsberichts korrekt zu bestimmen. Hierzu kann es ratsam sein, sich professionell beraten zu lassen, um keine gesetzlichen Vorgaben zu übersehen und mögliche Strafen zu vermeiden.

Welche Inhalte muss ein Geschäftsbericht umfassen?

Die genauen Inhalte eines Geschäftsberichts können je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens variieren. Im Allgemeinen sollte ein Geschäftsbericht folgende wesentliche Komponenten umfassen:

  • Jahresabschluss: Der Jahresabschluss besteht in der Regel aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie einem Anhang. Er gibt Aufschluss über die finanzielle Lage und die Gewinnsituation des Unternehmens.
  • Lagebericht: Der Lagebericht ergänzt den Jahresabschluss und gibt weitere, qualitative Informationen über den Geschäftsverlauf, die Chancen und Risiken des Unternehmens sowie die voraussichtliche Entwicklung.
  • Corporate Governance-Bericht: Für börsennotierte Unternehmen ist zudem ein Corporate Governance-Bericht erforderlich, der über die Einhaltung von Unternehmensführungs- und Kontrollmechanismen Auskunft gibt.
  • Nachhaltigkeitsbericht: Immer mehr Unternehmen integrieren auch einen Nachhaltigkeitsbericht in ihren Geschäftsbericht, um über ihre ökologischen und sozialen Aktivitäten zu berichten.

Dieser Aufbau kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren, doch die oben genannten Komponenten sind in den meisten Fällen Bestandteil eines Geschäftsberichts. Beispielsweise gibt es für kleine Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen oftmals Erleichterungen, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.

Praxisbeispiele und anonymisierte Mandantengeschichten

Um die Anforderungen und Pflichten zur Erstellung eines Geschäftsberichts zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen einige praxisnahe Beispiele und anonymisierte Mandantengeschichten vorstellen:

Beispiel 1: Eine mittelständische GmbH

Ein mittelständisches Unternehmen in Form einer GmbH mit einem Jahresumsatz von 8 Millionen Euro und 50 Mitarbeitern ist zur Erstellung eines Geschäftsberichts verpflichtet. Im Rahmen der Erstellung des Berichts stellte sich heraus, dass der Jahresabschluss hohe Außenstände von Kunden aufweist, weshalb im Lagebericht ausführlich auf die damit verbundenen Risiken und Gegenmaßnahmen eingegangen wurde.

Beispiel 2: Eine kleine Aktiengesellschaft (AG)

Eine kleine AG mit einem Jahresumsatz von 2 Millionen Euro und 20 Mitarbeitern muss gemäß § 289 HGB einen Lagebericht erstellen. Im Corporate Governance-Bericht wurde zudem auf die neue Zusammensetzung des Aufsichtsrats und die damit verbundenen strategischen Veränderungen eingegangen.

Beispiel 3: Eine große Genossenschaft

Eine große Genossenschaft mit einem Jahresumsatz von 15 Millionen Euro und 100 Mitarbeitern unterliegt ebenfalls der Pflicht zur Erstellung eines Geschäftsberichts. Im Nachhaltigkeitsbericht wurde detailliert auf die Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und die Förderung von lokalen Projekten eingegangen.

Checkliste zur Erstellung eines Geschäftsberichts

Um sicherzustellen, dass alle relevanten Anforderungen beim Erstellen eines Geschäftsberichts erfüllt werden, gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Nutzen Sie die folgende Checkliste, um Ihren Prozess zu strukturieren:

  • Prüfung der gesetzlichen Pflicht zur Erstellung basierend auf Unternehmensgröße und -form
  • Zusammenstellung aller notwendigen finanziellen Daten für den Jahresabschluss
  • Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Verfassen des Lageberichts mit Informationen über den Geschäftsverlauf, Chancen und Risiken
  • Erstellung des Corporate Governance-Berichts, falls erforderlich
  • Integration eines Nachhaltigkeitsberichts, sofern zutreffend
  • Durchführung eines abschließenden Reviews durch einen Wirtschaftsprüfer
  • Bereitstellung und Veröffentlichung des Berichts gemäß den gesetzlichen Vorgaben

Fazit

Die Erstellung eines Geschäftsberichts ist für viele Unternehmen eine gesetzliche Pflicht und ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung. Dabei sind zahlreiche gesetzliche Regelungen und Anforderungen zu beachten, die je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens variieren können. Ein Geschäftsbericht dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern auch der Transparenz gegenüber Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern. Durch eine gründliche Vorbereitung und strukturierte Herangehensweise, wie zum Beispiel durch die Nutzung unserer Checkliste und das Durcharbeiten praxisnaher Beispiele, können Sie sicherstellen, dass Ihr Geschäftsbericht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und zugleich einen Mehrwert für Ihr Unternehmen bietet. Berücksichtigen Sie dabei immer aktuelle gesetzliche Änderungen und suchen Sie bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen rechtlichen Rat.

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