Das Girokonto ist für viele Menschen ein unverzichtbares Finanzinstrument, das den Zahlungsverkehr im Alltag ermöglicht und zugleich als Basis für weitere Bankgeschäfte dient. In diesem Blog-Beitrag beleuchten wir die wichtigsten rechtlichen Aspekte und den Verbraucherschutz im Zusammenhang mit Girokonten.

Wir gehen auf Themen wie Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile, häufig gestellte Fragen und vieles mehr ein. Dabei nehmen wir die Perspektive von Konsumenten und Bankkunden ein und bieten wertvolle Informationen und Ratschläge für ein rechtssicheres und verbraucherorientiertes Girokonto.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gesetzliche Grundlagen
  2. Kontoeinrichtung und -schluss
  3. Zahlungsverkehr
  4. Kontoauszüge
  5. Gebühren
  6. Bargeldabhebungen
  7. Haftung bei Missbrauch und Schutzmechanismen
  8. Schlichtungsstellen und Streitbeilegung
  9. Sonderfall: Pfändungsschutzkonten (P-Konten)
  10. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  11. Rechtliche Aspekte und Verbraucherschutz bei Girokonten

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen des Girokontos und des Zahlungsverkehrs in Deutschland sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt, wie zum Beispiel:

Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Aspekte dieser Gesetze und Verordnungen ein, die für das Girokonto und den Verbraucherschutz relevant sind.

Kontoeinrichtung und -schluss

Ein Girokonto wird auf Basis eines Kontovertrages zwischen der Bank und dem Kunden eröffnet. Dabei handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der in der Regel schriftlich geschlossen wird. In Deutschland hat jeder Verbraucher seit der Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) im Jahr 2016 das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto. Diese gesetzliche Regelung gewährleistet, dass auch Menschen mit geringem Einkommen oder ohne festen Wohnsitz Zugang zum Zahlungsverkehr haben.

Auch bei einer negativen SCHUFA-Auskunft darf ein Konto nicht aus diesem Grund verweigert werden.

Grundsätzlich können sowohl der Kunde als auch die Bank das Girokonto jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Allerdings muss eine angemessene Kündigungsfrist eingehalten werden, die im Vertrag festgelegt sein sollte. Falls keine Frist festgelegt wurde, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Wichtig ist zu beachten, dass beide Parteien Ansprüche auf Erstattung von Entgelten und Abwicklung des ausstehenden Geschäftsverkehrs geltend machen können, ehe das Konto endgültig geschlossen wird.

Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr ist die zentrale Funktion des Girokontos und umfasst Transaktionen wie Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und Kartenzahlungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zahlungsverkehr sind im BGB und im HGB sowie durch die europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) festgelegt.

Zu den wichtigsten Regelungen gehört, dass Banken verpflichtet sind, Überweisungen innerhalb von bestimmten Fristen auszuführen. Gemäß § 675s BGB gilt für Überweisungen innerhalb Deutschlands eine Einlagetagesfrist, d.h., die Bank muss die Gutschrift auf dem Empfängerkonto spätestens am nächsten Geschäftstag nach dem Tag der Auftragserteilung vornehmen.

Für Überweisungen innerhalb der EU oder in einem EWR-Land, in denen der Kontoinhaber oder der Zahlungsempfänger nicht Verbraucher ist, beträgt die Frist vier Geschäftstage. Geht der Überweisungsauftrag nach der Annahmefrist ein, verschiebt sich die Gutschrift um einen weiteren Geschäftstag.

Im Falle von unberechtigten oder fehlerhaften Zahlungsvorgängen sieht § 675y BGB vor, dass der Kunde seiner Bank unverzüglich und spätestens innerhalb von 13 Monaten nach dem Belastungstag über einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsauftrag informieren muss. Bei begründeten Beschwerden hat die Bank den geschuldeten Betrag dem Kunden zurückzuerstatten, sofern es zu keinem Verschulden des Kunden gekommen ist.

Kontoauszüge

Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden regelmäßig Kontoauszüge zu übermitteln, in denen alle Kontobewegungen dokumentiert sind. Gemäß § 675g BGB haben Kunden Anspruch auf mindestens einen Kontoauszug pro Monat. Kontoauszüge sind wichtig für die Kontrolle der Kontobewegungen und die frühzeitige Identifikation von unautorisierten oder fehlerhaften Transaktionen. Kunden haben im Rahmen des Vertragsverhältnisses das Recht, Kontoauszüge der letzten zehn Jahre einzufordern.

Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, diese Aufzeichnungen für eben diesen Zeitraum aufzubewahren.

Gebühren

Gebühren gehören zu den kritischsten Aspekten eines Girokontos aus Sicht des Verbraucherschutzes. Diese können für verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit dem Girokonto anfallen, wie zum Beispiel Kontoführung, Debitkarten, Kreditkarten, Überweisungen oder Bargeldabhebungen.

Grundsätzlich sind Banken in Deutschland frei, ihre Gebühren zu gestalten, solange diese nicht gegen das Preisrecht oder das Transparenzgebot verstoßen und angemessen sind. Die Gebühren müssen im Preisverzeichnis der Bank detailliert aufgeführt sein und dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Laut Bundesgerichtshof müssen auch Entgelte, die für vertragliche Nebenleistungen im Zahlungsverkehr erhoben werden, im Preis- und Leistungsverzeichnis transparent und verständlich dargestellt sein.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen haben dazu geführt, dass einige Gebührenpraktiken von Banken in Frage gestellt wurden. So hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27. Januar 2015 – XI ZR 174/13) entschieden, dass Banken für die Umstellung von einem P-Konto zurück auf ein reguläres Girokonto keine Gebühren erheben dürfen. Ähnlich hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 20. Februar 2018 – 12 O 419/17) entschieden, dass Kontoführungsgebühren für Basiskonten nicht deutlich über den üblichen Gebühren für Girokonten liegen dürfen.

Zu beachten ist außerdem, dass Verbraucherschützer und Aufsichtsbehörden aktuell vermehrt das Anheben von Gebühren für Leistungen kritisieren, die früher kostenfrei waren. Dazu gehört zum Beispiel die Bargeldabhebung am Automaten oder die jährliche Bereitstellung einer Kreditkarte. Als Kunde sollte man daher stets das Preisverzeichnis der eigenen Bank im Blick behalten und gegebenenfalls einen Wechsel zu einer günstigeren Alternative in Betracht ziehen, wenn die Gebühren unverhältnismäßig hoch sind.

Bargeldabhebungen

Bargeldabhebungen am Geldautomaten gehören zu den grundlegenden Funktionen eines Girokontos. In Deutschland ist der Großteil der Geldautomaten über die flächendeckenden Geldautomaten-Verbünde verbunden. Damit ist es in der Regel möglich, kostenfrei Bargeld an Automaten der eigenen Bank oder anderen Banken des Verbunds abzuheben.

Allerdings gibt es auch Geldautomaten, die nicht an die gängigen Verbünde angebunden sind, oder Bargeldabhebungen im Ausland, welche mit Gebühren verbunden sein können. Solche Gebühren können direkt von der kontoführenden Bank oder von dem Unternehmen erhoben werden, das den Geldautomaten betreibt. Bei der Nutzung solcher Geldautomaten müssen die anfallenden Gebühren vor der Auszahlung dem Kunden angezeigt werden, um Transparenz und eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.

Ferner haben einige Banken begonnen, selbst Gebühren für die Nutzung ihrer Geldautomaten zu verlangen. Dabei sollte darauf geachtet werden, ob diese Gebühren im Preisverzeichnis aufgeführt sind und dem Kunden bei Vertragsschluss bekannt gemacht wurden. Sollten dabei unangemessene Gebühren entstehen, sollten sich Kunden an ihre Bank wenden und gegebenenfalls die Hilfe von Verbraucherzentralen oder Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen.

Haftung bei Missbrauch und Schutzmechanismen

Grundlegend gilt, dass der Zahlungsdienstleister (also die Bank) für einen missbräuchlich oder fehlerhaft abgewickelten Zahlungsvorgang haftet und den Schaden zu ersetzen hat. Allerdings hat der Kunde bestimmte Sorgfaltspflichten, um das Risiko von Missbrauch und Schäden zu minimieren. Dazu gehört insbesondere die sichere Verwahrung von Zahlungsinstrumenten wie Debitkarte und Geheimzahl und das unverzügliche Melden einer verlorenen oder gestohlenen Karte.

Nach Verlust oder Diebstahl der Karte und anschließender Sperrung limitiert § 675k BGB die Haftung des Kunden auf maximal 50 Euro. Wird jedoch der Verlust oder Diebstahl nicht rechtzeitig angezeigt und die Karte dadurch missbräuchlich verwendet, kann der Kunde haftbar gemacht werden, solange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Banken sind grundsätzlich verpflichtet, Transaktionen zu überwachen und auffällige Vorgänge zu melden. Dies dient der Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten. Banken sind hierbei ebenfalls angehalten, Sicherheitsmechanismen zu implementieren, um den Zahlungsverkehr sicherer und verlässlicher zu gestalten. Ein gutes Beispiel hierfür ist das sogenannte 3D-Secure-Verfahren, das bei Online-Kreditkartentransaktionen zum Einsatz kommt und den Kunden durch zusätzliche Sicherheitsabfrage schützt.

Schlichtungsstellen und Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten oder Problemen mit der Bank empfiehlt es sich, zunächst den direkten Kontakt mit der Bank zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht erfolgreich sein, gibt es in Deutschland verschiedene Schlichtungsstellen, die bei Konflikten mit Banken und Kreditinstituten helfen können:

Die Schlichtungsstellen bieten in der Regel kostenfreie, unparteiische und schnelle Hilfe bei Streitigkeiten mit Banken, die im Streitfall eine verbindliche Entscheidung treffen können. Wichtig ist, dass die Schlichtungsstellen nur dann tätig werden können, wenn der Kunde zuvor versucht hat, das Problem direkt mit der Bank zu klären.

Sonderfall: Pfändungsschutzkonten (P-Konten)

Pfändungsschutzkonten (P-Konten) sind eine spezielle Form von Girokonto, die einen gesetzlichen Pfändungsschutz für Schuldner gewährleisten. Sie wurden 2010 im Rahmen der Neuregelung der Zivilprozessordnung (ZPO) geschaffen und sollen sicherstellen, dass verschuldete Personen trotz Pfändung weiterhin am Zahlungsverkehr teilnehmen und ein Existenzminimum sichern können.

Ein P-Konto entsteht, wenn ein Kunde der Bank mitteilt, dass sein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden soll. Die Bank ist dazu verpflichtet, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, ohne zusätzliche Entgelte dafür zu verlangen. Auf einem P-Konto besteht ein gesetzlicher Pfändungsfreibetrag, der aktuell bei 1.178,59 Euro pro Kalendermonat liegt (Stand: 2021).

Unter bestimmten Bedingungen kann der Freibetrag durch Zuschläge erhöht werden, etwa bei Unterhaltsverpflichtungen oder Kindergeldansprüchen.

Wichtig ist, dass Schuldner ihr P-Konto regelmäßig überprüfen und auf Veränderungen im pfändungsfreien Betrag reagieren sollten. So können beispielsweise Anträge beim Vollstreckungsgericht gestellt werden, um den Freibetrag anzupassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Es gibt weitere Fragen zum Girokonto, die wir im nachfolgenden Abschnitt beantwortet haben.

Muss ich Kontoführungsgebühren für mein Girokonto zahlen?

Nicht zwingend. Banken sind zwar generell frei, Kontoführungsgebühren festzulegen, jedoch gibt es auch Banken, die kostenlose Girokonten anbieten. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und das Konto mit den besten Konditionen für die eigenen Bedürfnisse zu wählen.

Wie lange dauert eine Überweisung?

Innerhalb Deutschlands muss die Bank die Gutschrift auf dem Empfängerkonto spätestens am nächsten Geschäftstag nach dem Tag der Auftragserteilung vornehmen. Geht der Überweisungsauftrag nach der Annahmefrist ein, verschiebt sich die Gutschrift um einen weiteren Geschäftstag.

Was muss ich tun, wenn ich den Verdacht auf Betrug oder Missbrauch habe?

Bei Verdacht auf Betrug oder Missbrauch sollten Sie umgehend Ihre Bank kontaktieren und gegebenenfalls Ihre Karte sperren lassen oder den verdächtigen Vorgang melden. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, zudem Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Was passiert bei einer Kontoauflösung mit meinem Geld?

Bei einer Kontoauflösung müssen sowohl der Kunde als auch die Bank eventuelle ausstehende Geschäfte und Forderungen abwickeln. Das Guthaben auf dem Konto wird dem Kunden ausgezahlt oder auf ein anderes Konto überwiesen. Offene Schulden müssen vom Kunden beglichen werden, bevor das Konto geschlossen wird.

Wie kann ich den besten Verbraucherschutz für mein Girokonto erhalten?

Um den besten Verbraucherschutz für Ihr Girokonto zu gewährleisten, sollten Sie stets die Vertragsbedingungen und das Preisverzeichnis Ihrer Bank prüfen, alle Änderungen genau verfolgen und bei Problemen oder Fragen den direkten Kontakt mit der Bank suchen. Informieren Sie sich über geltende Gesetze und Gerichtsurteile. Bei schwerwiegenden Streitigkeiten mit der Bank können Schlichtungsstellen oder Verbraucherzentralen hilfreich sein.

Welchen Schutz bietet ein P-Konto bei einer Kontopfändung?

Ein P-Konto bietet einen gesetzlichen Pfändungsschutz für Schuldner. Es garantiert einen monatlichen Freibetrag von 1.178,59 Euro, der unter bestimmten Bedingungen erhöht werden kann. Geldbeträge bis zu diesem Freibetrag sind vor einer Pfändung geschützt und ermöglichen dem Schuldner weiterhin die Teilnahme am Zahlungsverkehr.

Wie kann ich ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen?

Um Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen, müssen Sie Ihrer Bank mitteilen, dass Sie dieses in ein P-Konto umgewandelt haben möchten. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, diese Umwandlung vorzunehmen, ohne zusätzliche Gebühren zu verlangen.

Wie lange muss ich warten, bis mein Konto nach Kündigung geschlossen ist?

Falls im Vertrag keine Kündigungsfrist festgelegt ist, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten nach der Kündigung durch den Kunden oder die Bank. Vor der endgültigen Schließung des Kontos müssen ausstehende Geschäfte und Forderungen abgewickelt werden.

Darf die Bank mein Girokonto kündigen?

Grundsätzlich können sowohl der Kunde als auch die Bank das Girokonto jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Allerdings muss eine angemessene Kündigungsfrist eingehalten werden, die im Vertrag festgelegt sein sollte. Falls keine Frist festgelegt wurde, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Welche Schlichtungsstellen gibt es bei Streitigkeiten mit der Bank?

In Deutschland gibt es verschiedene Schlichtungsstellen, die bei Streitigkeiten mit Banken helfen können, dazu gehören die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, der Ombudsmann der privaten Banken, die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der öffentlichen Banken und die Schlichtungsstelle der Genossenschaftsbanken.

Welche Gebühren müssen Banken im Preisverzeichnis aufführen?

Banken müssen alle Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Girokonto und den damit verbundenen Leistungen anfallen, im Preisverzeichnis aufführen. Dazu gehören zum Beispiel Kontoführungsgebühren, Gebühren für Debit- und Kreditkarten, Überweisungen oder Bargeldabhebungen. Die Gebühren müssen transparent und verständlich dargestellt sein.

Rechtliche Aspekte und Verbraucherschutz bei Girokonten

Die Kenntnis der rechtlichen Aspekte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Girokonten ist für Bankkunden von immenser Bedeutung. Durch die Beachtung gesetzlicher Grundlagen, die Auseinandersetzung mit aktuellen Gerichtsurteilen und das Verstehen der eigenen Rechte und Pflichten können Kunden ihre finanziellen Interessen wahren und Problemen vorbeugen.

Wichtige Themen wie Kontoeinrichtung und -schluss, Zahlungsverkehr, Kontoauszüge, Gebühren, Bargeldabhebungen, Haftung bei Missbrauch und Schutzmechanismen sollten stets berücksichtigt werden. Zudem ist es sinnvoll, sich bei Unklarheiten oder Streitigkeiten an Schlichtungsstellen oder Verbraucherzentralen zu wenden.

Im Fazit lässt sich festhalten: Durch einen informierten Umgang mit dem Girokonto und das Wissen über rechtliche Aspekte und Verbraucherschutz können Kunden ihre Interessen wahren und eine reibungslose Abwicklung des Zahlungsverkehrs sicherstellen. Wir als Anwaltskanzlei stehen Ihnen bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit Girokonten und Zahlungsverkehr gerne jederzeit zur Verfügung.

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