Die Durchführung von internen Bewerbungen kommt in Unternehmen immer häufiger vor. Die Gründe dafür sind vielfältig: Es sollen bereits bestehende Talente im Unternehmen gefördert, Mitarbeiterbindung gestärkt oder Kosten für externe Ausschreibungen eingespart werden. In diesem umfassenden Blog-Beitrag erfahren Sie als Arbeitgeber, welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei der Durchführung von internen Bewerbungen zu beachten sind, um gesetzeskonform zu handeln und Ihre Mitarbeiter maximal zu fördern.

In der folgenden Gliederung erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Themenbereiche, die wie in diesem Blog-Beitrag behandeln werden:

  • Gründe für interne Bewerbungen
  • Arbeitsrechtliche Grundlagen
  • Form und Inhalt einer internen Stellenausschreibung
  • Besondere Pflichten des Arbeitgebers
  • Anforderungen an den Auswahlprozess
  • Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot
  • FAQs zu internen Bewerbungen

Gründe für interne Bewerbungen

Bevor wir in die arbeitsrechtlichen Aspekte einsteigen, wollen wir zunächst die Bedeutung und Vorteile interner Bewerbungen darlegen. Die interne Stellenausschreibung spielt in vielen Unternehmen eine wichtige Rolle, da sie verschiedene Vorteile bietet:

  • Förderung von internen Talenten: Unternehmen können vorhandene Mitarbeiter fördern, indem sie diese die Möglichkeit geben, sich auf ausgeschriebene Positionen zu bewerben.
  • Verbesserung der Mitarbeiterbindung: Die Chance für berufliche Weiterentwicklung und Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens kann dazu beitragen, die Mitarbeiterbindung und Loyalität zu stärken.
  • Kosteneinsparung: Interne Bewerbungen sind in der Regel kostengünstiger als externe Stellenausschreibungen, da vorhandene Mitarbeiter bereits eine Einarbeitungszeit im Unternehmen hinter sich haben und somit der Aufwand für die Einarbeitung geringer ist.
  • Wissenstransfer: Internen Mitarbeitern fällt es in der Regel leichter, neues bzw. spezifisches Unternehmenswissen in die ausgeschriebene Position mitzunehmen, als externen Bewerbern.
  • Stärkung interner Netzwerke: Durch Mitarbeiterwechsel können interne Netzwerke über Abteilungsgrenzen hinweg ausgebaut und gestärkt werden.

Arbeitsrechtliche Grundlagen

Das Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie intern_ne- oder extern_ne Bewerber_innen sind. Für interne Bewerbungen gibt es keine speziellen Regelungen im Gesetz. Dennoch gibt es arbeitsrechtliche Bestimmungen und Grundsätze, die auch im Kontext von internen Bewerbungen Anwendung finden, wie beispielsweise das Gleichbehandlungsgebot, das Diskriminierungsverbot oder die Betriebsverfassungsgesetze.

Form und Inhalt einer internen Stellenausschreibung

Eine interne Stellenausschreibung sollte in ihrer Form und ihrem Inhalt den gleichen Anforderungen genügen wie eine externe Stellenausschreibung. Das bedeutet, dass sie:

  • klar und verständlich formuliert ist,
  • den Tätigkeitsbereich und die Stellenbezeichnung genau beschreibt,
  • die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die Bewerber_innen listet,
  • Informationen zum Beschäftigungsumfang (z. B. Vollzeit/Teilzeit), Arbeitsort und -zeit sowie zum voraussichtlichen Beginn der Tätigkeit enthält,
  • den Ansprechpartner sowie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und den dazugehörigen Bewerbungsschluss angibt.

Die interne Stellenausschreibung sollte allen Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden, um das Gleichbehandlungsgebot zu wahren. Das kann z. B. durch eine Veröffentlichung im Intranet, per E-Mail oder am schwarzen Brett erfolgen.

Besondere Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist im Rahmen von internen Bewerbungen nicht verpflichtet, den internen Bewerber_innen und Bewerber_innen den Vorzug zu geben. Jedoch dürfen die ausgeschriebenen Positionen nicht ohne objektiven Grund intern extern besetzen. Besonderheiten gibt es, wenn:

  • ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt werden muss,
  • schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden sollen,
  • tarifvertragliche oder betriebsvereinbarungsmäßige Regelungen bestehen, die den Arbeitgeber verpflichten, bestimmten internen Bewerber_innen den Vorzug zu geben.

Anforderungen an den Auswahlprozess

Der Auswahlprozess bei internen Bewerbungen sollte transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei gestaltet sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die eingegangenen Bewerbungen zu prüfen, um den Bewerber_innen eine faire Chance zu geben. Die Auswahlentscheidung sollte nachvollziehbar und nach objektiven Kriterien getroffen werden, z. B. auf Grundlage von Qualifikation, Berufserfahrung oder Leistung. Ein interner Bewerber sollte dabei nicht per se bevorzugt oder benachteiligt werden.

Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot

Das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot gelten nicht nur für externe, sondern auch für interne Bewerbungsprozesse. Kein Bewerber darf aufgrund seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion, seines Geschlechts, seiner sexuellen Orientierung, seines Alters, seiner Weltanschauung oder einer Behinderung benachteiligt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die eingegangenen Bewerbungen aufgrund objektiver Kriterien zu bewerten und zu entscheiden.

FAQs zu internen Bewerbungen

Muss ein Arbeitgeber interne Stellen grundsätzlich ausschreiben?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, eine Stelle intern auszuschreiben. Jedoch müssen bestimmte Vorgaben aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen beachtet werden. Außerdem kann eine interne Ausschreibung im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements erforderlich sein.

Wie kann sich ein Arbeitgeber gegen Diskriminierungsvorwürfe im Rahmen interner Bewerbungen wehren?

Um sich gegen Diskriminierungsvorwürfe im Zusammenhang mit internen Bewerbungen zu wehren, sollte der Arbeitgeber den Auswahlprozess transparent, nachvollziehbar und objektiv gestalten. Dabei sollten die Gründe für die Auswahlentscheidung auf objektiven Kriterien basieren und klar kommuniziert werden.

Kann ein interner Bewerber bei einer Ablehnung gegen die Entscheidung des Arbeitgebers vorgehen?

Grundsätzlich kann ein interner Bewerber, der sich durch die Entscheidung des Arbeitgebers benachteiligt oder diskriminiert fühlt, verschiedene Rechtsmittel ergreifen: Er kann eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangen, eine Klage vor dem Arbeitsgericht erhebenoder sich an den Betriebsrat wenden. Jedoch muss der Bewerber nachweisen können, dass eine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund einer der im AGG genannten Gründe tatsächlich vorliegt.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei internen Bewerbungen?

Der Betriebsrat hat bei internen Bewerbungsverfahren eine wichtige Rolle, insbesondere im Hinblick auf das Mitbestimmungsrecht nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Betriebsrat hat bei personellen Einzelmaßnahmen, zu denen auch die Einstellung in eine andere Position gehört, ein Zustimmungsrecht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen muss, bevor eine Versetzung oder Beförderung ausgesprochen wird. Der Betriebsrat hat in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots und des Diskriminierungsverbots zu überwachen.

Wie lange darf eine interne Bewerbungsfrist im Allgemeinen sein?

Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Dauer oder Länge einer Bewerbungsfrist bei internen Stellenausschreibungen. Die Frist sollte jedoch ausreichend bemessen sein, um allen interessierten Mitarbeitern die Gelegenheit zu geben, sich auf die ausgeschriebene Position zu bewerben. In der Praxis reicht eine Frist von zwei bis vier Wochen in der Regel aus, um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren. Verkürzungen oder Verlängerungen können jedoch in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation – beispielsweise aufgrund von Urlaubs- oder Krankheitszeiten – angemessen sein.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer internen Bewerbung seine bisherige Tätigkeit nicht weiter ausführen kann?

Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer internen Bewerbung auf eine neue Position innerhalb des Unternehmens versetzt wird und seine bisherige Tätigkeit nicht weiter ausführen kann (z. B. aufgrund von Inkompatibilitäten mit der neuen Position), besteht in der Regel ein Anspruch auf eine Freistellung vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, dem Arbeitnehmer eine adäquate und angemessene Ersatztätigkeit zuzuweisen. In einigen Fällen kann auch eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, um den Arbeitnehmer auf die neue Position offiziell zu versetzen. Eine Rückkehr zur ursprünglichen Tätigkeit ist je nach Situation und konkreter Regelung im Arbeitsvertrag denkbar, sollte jedoch im Vorfeld der internen Bewerbung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geklärt werden.

Wie lässt sich die Praxis der internen Bewerbungen wirkungsvoll gestalten?

Um eine erfolgreiche Rekrutierung über interne Bewerbungen zu gewährleisten und die Mitarbeiterzufriedenheit hochzuhalten, sollte der Arbeitgeber darauf achten, den Bewerbungs- und Auswahlprozess klar, transparent und fair zu gestalten. Eine gut strukturierte Stellenausschreibung, objektive Maßstäbe bei der Auswahl der Kandidaten sowie die offene Kommunikation über den Prozess und die Entscheidungsfindung sind essenziell. Legen Sie zudem Wert darauf, die Mitarbeiter kontinuierlich zu fördern, Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten anzubieten und somit auch das Potenzial für zukünftige interne Bewerbungen zu steigern.

Fazit: Interne Bewerbungen als Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Durchführung von internen Bewerbungen ist für Unternehmen eine erfolgversprechende Möglichkeit, vorhandene Talente zu fördern und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Dabei spielen arbeitsrechtliche Aspekte wie das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot eine wichtige Rolle, um den Prozess der internen Bewerbung rechtssicher und fair zu gestalten. Arbeitgeber sollten auf eine transparente und objektive Vorgehensweise achten, um nachhaltige Effekte zu erzielen und ihre Mitarbeiter optimal zu unterstützen. In diesem detaillierten Blog-Beitrag haben Sie die wichtigsten Punkte in Bezug auf interne Bewerbungen erfahren, sodass Sie bestens gerüstet sind, um in Ihrem Unternehmen erfolgreiche und rechtlich einwandfreie interne Bewerbungsprozesse durchzuführen.

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