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Grundlagen der Karenzentschädigung

Die Karenzentschädigung stellt einen finanziellen Ausgleich dar, der an Arbeitnehmer gezahlt wird, wenn diese durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot an der Aufnahme einer neuen Tätigkeit gehindert sind. Die Regelungen hierzu finden sich in den §§ 74 ff. Handelsgesetzbuch (HGB). Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot dient dazu, den ehemaligen Arbeitgeber vor unlauterer Konkurrenz durch den ehemaligen Arbeitnehmer zu schützen. Ein solches Wettbewerbsverbot kann sowohl im Arbeitsvertrag, als auch in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt werden und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot sind:

  • Die Vereinbarung muss schriftlich sein.
  • Der Arbeitnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Der Arbeitgeber muss ein berechtigtes Interesse am Schutz vor Wettbewerb durch den Arbeitnehmer haben.
  • Das Wettbewerbsverbot darf maximal für zwei Jahre gelten.
  • Der räumliche Geltungsbereich des Verbots muss angemessen sein.
  • Das Verbot muss sich auf konkrete Tätigkeiten oder Wettbewerber beziehen.

Wird dem Arbeitnehmer durch das Wettbewerbsverbot eine wirtschaftliche Betätigung verwehrt, hat er einen Anspruch auf eine angemessene Karenzentschädigung vom ehemaligen Arbeitgeber. Diese soll den Arbeitnehmer dafür entschädigen, dass er aufgrund des Wettbewerbsverbots nicht frei auf dem Arbeitsmarkt tätig werden kann.

Wann steht Arbeitnehmern eine Karenzentschädigung zu?

Ein Anspruch auf Karenzentschädigung steht Arbeitnehmern in folgenden Fällen zu:

  1. Das Wettbewerbsverbot ist wirksam vereinbart.
  2. Der Arbeitnehmer hält sich an das vereinbarte Wettbewerbsverbot und verzichtet auf eine wettbewerbliche Tätigkeit.
  3. Die Karenzentschädigung ist nicht bereits vertraglich ausgeschlossen oder durch eine andere Kompensation abgegolten.

Für die Vereinbarung einer Karenzentschädigung gibt es gesetzliche Mindestanforderungen. So muss die vereinbarte Entschädigung mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertraglichen Leistungen (Gehalt, Provisionen, Gratifikationen, Sachbezüge) umfassen. Wird diese Mindesthöhe nicht erreicht, führt dies zur Unwirksamkeit des gesamten Wettbewerbsverbots und der ehemalige Arbeitnehmer kann ohne Einschränkungen für einen Konkurrenten tätig werden.

Berechnung der Karenzentschädigung

Die Berechnung der Karenzentschädigung richtet sich nach den zuletzt vom Arbeitnehmer bezogenen vertraglichen Leistungen. Dabei sind alle Bestandteile der Vergütung zu berücksichtigen, die der Arbeitnehmer auch ohne das Wettbewerbsverbot weiter beziehen würde. Dies umfasst das Grundgehalt, regelmäßige Bonuszahlungen, Provisionen, Gratifikationen und auch Sachbezüge (etwa Dienstwagen oder betriebliche Altersvorsorge).

Bei der Berechnung der Karenzentschädigung sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Ermittlung der Gesamtvergütung: Erfassen Sie alle Gehaltsbestandteile, die innerhalb der letzten 12 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurden.
  2. Monatliche Durchschnittsvergütung: Teilen Sie die ermittelte Gesamtvergütung durch 12, um die monatliche Durchschnittsvergütung zu berechnen.
  3. Mindesthöhe der Karenzentschädigung: Ermitteln Sie die Hälfte der monatlichen Durchschnittsvergütung.
  4. Prüfung der Vertragsvereinbarung: Vergleichen Sie die vertraglich vereinbarte Karenzentschädigung mit der errechneten Mindesthöhe. Ist die vertragliche Regelung niedriger als die Mindesthöhe, ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot unwirksam.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Karenzentschädigung

Was ist eine Karenzentschädigung?

Eine Karenzentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich, der an Arbeitnehmer gezahlt wird, wenn diese durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot an der Aufnahme einer neuen Tätigkeit gehindert sind. Die Entschädigung soll den Arbeitnehmer dafür entschädigen, dass er aufgrund des Wettbewerbsverbots nicht frei auf dem Arbeitsmarkt tätig werden kann.

Wann steht Arbeitnehmern eine Karenzentschädigung zu?

Arbeitnehmern steht eine Karenzentschädigung zu, wenn sie durch ein wirksam vereinbartes Wettbewerbsverbot an einer wettbewerblichen Tätigkeit gehindert sind und die Karenzentschädigung nicht vertraglich ausgeschlossen oder durch eine andere Kompensation abgegolten ist.

Wie berechnet sich die Höhe der Karenzentschädigung?

Die Höhe der Karenzentschädigung berechnet sich nach dem zuletzt vom Arbeitnehmer bezogenen vertraglichen Leistungen. Dabei sind alle Bestandteile der Vergütung zu berücksichtigen, die der Arbeitnehmer auch ohne das Wettbewerbsverbot weiter beziehen würde. Die gesetzliche Mindesthöhe der Karenzentschädigung beträgt die Hälfte der zuletzt bezogenen vertraglichen Leistungen.

Kann die Karenzentschädigung vertraglich ausgeschlossen werden?

Die Karenzentschädigung kann grundsätzlich nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Eine solche Regelung würde die Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots gefährden. Allerdings kann die Entschädigung durch eine vertraglich vereinbarte Tätigkeitsgarantie (z.B. eine garantierte Tätigkeit in einer dem Wettbewerbsverbot nicht unterliegenden Position) abgegolten werden.

Was passiert, wenn die vereinbarte Karenzentschädigung nicht gezahlt wird?

Wird die vereinbarte Karenzentschädigung nicht oder nicht in der geschuldeten Höhe gezahlt, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich Schadensersatz verlangen oder die Einhaltung des Wettbewerbsverbots verweigern. Hierbei ist jedoch stets der Einzelfall entscheidend und es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen.

Was passiert, wenn das nachvertragliche Wettbewerbsverbot oder die Karenzentschädigung unwirksam ist?

Ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot oder die Karenzentschädigung unwirksam, so kann der ehemalige Arbeitnehmer ohne Einschränkungen für einen Konkurrenten tätig werden. Der ehemalige Arbeitnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung.

Für eine fundierte Einschätzung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an einen im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen detaillierte Informationen zu Ihrem speziellen Fall geben und die besten Schritte zur Durchsetzung Ihrer Rechte empfehlen.

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