Kleinunternehmerregelung – Sind Sie ein Unternehmer, der gerade erst mit einem neuen Projekt beginnt, oder vielleicht schon länger im Geschäft ist und sich fragt, ob die Kleinunternehmerregelung für Sie relevant sein könnte?

Wollen Sie wissen, wie Sie von der Kleinunternehmerregelung profitieren können?

Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem umfangreichen und informativen Beitrag bringen Sie nicht nur in Erfahrung, was die Kleinunternehmerregelung ist, sondern auch welche Vorteile und Anforderungen damit verbunden sind.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die es kleinen Unternehmen ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit zu sein.

Sie wurde entwickelt, um insbesondere junge und kleinere Unternehmen zu fördern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Regelung basiert auf § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung

Nicht jedes Unternehmen kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen:

  • Ihr Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein.
  • Im vorangegangenen Kalenderjahr betrug der Umsatz des Unternehmens nicht mehr als 22.000 Euro. Dieser Betrag wurde zum 1. Januar 2020 von 17.500 Euro erhöht.
  • Im laufenden Kalenderjahr wird der Umsatz voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit werden.

Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Es gibt viele gute Gründe, sich für die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Einige der wichtigsten Vorteile sind:

Einsparung von Verwaltungsaufwand

Ein großer Vorteil ist der reduzierte Verwaltungsaufwand. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und somit auch keine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.

Dies spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch Geld, das in andere Bereiche Ihres Unternehmens investiert werden kann.

Attraktive Preise für Ihre Kunden

Da Sie keine Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen und Produkte erheben müssen, können Sie diese oft günstiger anbieten als größere Unternehmen, die dazu verpflichtet sind.

Das kann Ihnen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen, da Ihre Kunden von den attraktiven Preisen profitieren.

Mehr Gewinn für Ihr Unternehmen

Die Umsatzsteuerbefreiung ermöglicht es Ihnen, mehr Gewinn aus Ihrem Unternehmen zu ziehen. Anstatt einen Teil Ihres Umsatzes an das Finanzamt abzuführen, kann dieses Geld direkt in Ihr Unternehmen fließen und als Kapital verwendet werden, um Ihr Business voranzubringen.

Flexibilität bei der Wahl des Rechtsstatus

Sie können die Kleinunternehmerregelung unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens nutzen, ob als Einzelunternehmer, Freiberufler oder sogar im Rahmen einer Kapitalgesellschaft, wie einer GmbH oder UG.

Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, die für Sie passendste Rechtsform auszuwählen.

Die Anforderungen der Kleinunternehmerregelung

Eine Kleinunternehmerregelung bringt nicht nur Vorteile, sondern auch Anforderungen und Pflichten mit sich. Es ist wichtig, sich dieser bewusst zu sein und diese zu beachten.

Umsatzgrenzen beachten

Wie bereits erwähnt, gelten bestimmte Umsatzgrenzen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Überschreiten Sie diese Grenzen, so sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen und Produkte zu erheben und dem Finanzamt abzuführen.

Achten Sie daher darauf, die aktuelle und die prognostizierte Umsatzgrenze im Auge zu behalten.

Korrekte Rechnungsstellung

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf Ihren Rechnungen darauf hinweisen, dass Sie keine Umsatzsteuer erheben. Verwenden Sie hierfür den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Dies muss deutlich auf der Rechnung vermerkt sein, um rechtlich in Ordnung zu sein. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten, wie zum Beispiel Ihre Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID, den vollständigen Namen und die Anschrift Ihres Unternehmens und des Kunden, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und die Leistungsbeschreibung.

Kein Vorsteuerabzug

Einer der Nachteile der Kleinunternehmerregelung ist, dass Sie als Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug geltend machen können. Das bedeutet, dass Sie die von Ihnen bezahlte Umsatzsteuer auf Ihre Betriebsausgaben nicht vom Finanzamt zurückfordern können.

Dies sollte bei der Entscheidung für die Kleinunternehmerregelung bedacht werden.

Überwachung der Umsatzgrenze

Da die Kleinunternehmerregelung an konkrete Umsatzgrenzen geknüpft ist, sollten Sie diese kontinuierlich im Blick behalten.

Wenn Ihr Umsatz im laufenden Jahr die prognostizierte Grenze von 50.000 Euro überschreitet, sollten Sie umgehend prüfen, ob Sie im nächsten Jahr noch unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

FAQs zur Kleinunternehmerregelung

Hier finden Sie einige der häufigsten Fragen zur Kleinunternehmerregelung, um Ihnen einen noch besseren Überblick über dieses Thema zu geben.

Wann muss ich mich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden?

Die Entscheidung sollte spätestens bei der Gründung Ihres Unternehmens oder bei der erstmaligen Aufnahme der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit getroffen werden.

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie dies dem Finanzamt einfach bei der ersten Umsatzsteuererklärung mit. In der Regel wird die Kleinunternehmerregelung automatisch angewandt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, obwohl ich die Voraussetzungen erfülle?

Ja, das ist möglich. Sie können auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, indem Sie dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass Sie zur Umsatzsteuer optieren.

Der Verzicht gilt dann verbindlich für fünf Jahre. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie von einem hohen Vorsteuerabzug profitieren können.

Wie ist der Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung bei Überschreiten der Umsatzgrenzen geregelt?

Überschreiten Sie die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr oder die prognostizierte Umsatzgrenze von 50.000 Euro im laufenden Jahr, wechseln Sie automatisch zur Regelbesteuerung.

Ab dem Zeitpunkt müssen Sie die Umsatzsteuer auf Ihren Leistungen erheben und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen.

Bin ich als Kleinunternehmer von der Buchführungspflicht befreit?

Nein, die Kleinunternehmerregelung befreit Sie nicht von der Pflicht zur Buchführung. Sie müssen dennoch eine Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung) vornehmen und entsprechende Aufzeichnungen führen.

Allerdings ist der Aufwand hierbei oft geringer als bei größeren Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.

Fazit: Ist die Kleinunternehmerregelung für Sie geeignet?

Nachdem Sie nun umfangreich über die Kleinunternehmerregelung informiert sind, sollten Sie abwägen, ob sie für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Die Regelung bietet erhebliche Vorteile wie den reduzierten Verwaltungsaufwand und attraktive Preise für Ihre Kunden.

Allerdings kommen auch einige Anforderungen auf Sie zu, wie zum Beispiel die korrekte Rechnungsstellung und die Beachtung der Umsatzgrenzen.

Wenn Sie weitere Fragen zur Kleinunternehmerregelung haben oder Rat suchen, stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Aus unserer Erfahrung wissen wir, welche individuellen Lösungen für Ihr Unternehmen die besten Ergebnisse erzielen und steuerliche Vorteile bestens nutzen.

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