In diesem Blog-Beitrag wollen wir uns ausführlich mit dem Thema Personenvereinigungen in Deutschland befassen. Wir werden uns insbesondere die rechtlichen Regelungen und Voraussetzungen anschauen und anhand von Beispielen und aktuellen Gerichtsurteilen erläutern.

Dabei werden wir uns einerseits darauf konzentrieren, was eine Personenvereinigung ist, welche unterschiedlichen Arten es gibt und wie sie rechtlich behandelt werden. Andererseits widmen wir uns auch den häufigsten Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit Personenvereinigungen auftreten können.

Definition von Personenvereinigungen

Im deutschen Recht versteht man unter einer Personenvereinigung eine Organisation von Personen, die sich gemeinsam zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks zusammenschließen. Personenvereinigungen können dabei sowohl rechtlich selbständig sein, also eigene Rechte und Pflichten haben, als auch unselbständige Vereine, die im rechtlichen Sinne keine eigene Existenz besitzen.

Rechtliche Einordnung

Die rechtliche Einordnung und Anerkennung von Personenvereinigungen erfolgt in Deutschland vor allem nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Vereinsgesetz (VereinsG). Eine Vielzahl von Personenvereinigungen werden dabei geregelt. Die wichtigsten sind:

  • Eingetragene Vereine (e. V.) – § 21 BGB
  • Nicht eingetragene Vereine / lose Vereinigungen – §§ 54, 55 BGB
  • Parteien – § 2 Parteiengesetz (PartG)
  • Stiftungen – §§ 80 ff. BGB
  • Genossenschaften – § 1 Genossenschaftsgesetz (GenG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) – § 705 BGB

Wichtiger Hinweis: Im Falle einer direkten Anwendung von EU-Recht auf Personenvereinigungen gelten teils zusätzliche europarechtliche Vorschriften.

Gründung einer Personenvereinigung

Die Gründung von Personenvereinigungen unterliegt jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Formalien, je nachdem welche Art von Organisation ins Leben gerufen werden soll. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen für einige ausgewählte Formen von Personenvereinigungen erläutert:

Eingetragener Verein (e. V.)

  • Mindestens 7 Mitglieder erforderlich (§ 56 BGB)
  • Schriftliche Satzung, die den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins beinhalten muss (§ 57 BGB)
  • Gründungsversammlung, Ernennung eines Vorstandes (§ 58 BGB)
  • Anmeldung und Eintragung ins Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (§ 59 BGB)
  • Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister (§ 21 BGB)

Nicht eingetragener Verein / lose Vereinigung

  • Keine Mindestmitgliederzahl erforderlich
  • Keine formalen Voraussetzungen für die Satzung
  • Keine Eintragung ins Vereinsregister
  • Keine eigene Rechtsfähigkeit, daher handelt der Verein durch seine Mitglieder nach außen (außenrechtliche Vertretung)

Parteien

  • Gründung durch eine Satzung (§ 6 PartG)
  • Eintragung ins Parteienregister beim Bundeswahlleiter (§ 14 PartG)
  • Verfolgung von politischen Zwecken (§ 1 PartG)
  • Mindestens 2.000 Mitglieder oder in mindestens zwei Landesparlamenten vertreten (§ 2 PartG)

Stiftungen

  • Errichtung durch letztwillige Verfügung, Vertrag oder Gesetz (§ 81 BGB)
  • Schriftliche Satzung, die den Namen, den Sitz und den Zweck der Stiftung beinhaltet (§ 83 BGB)
  • Mindestkapital von 50.000 Euro (je nach Bundesland)
  • Anerkennung und Genehmigung durch die zuständige Stiftungsbehörde (§ 80 BGB)

Beachten Sie, dass es bei der Gründung einer Personenvereinigung zahlreiche Besonderheiten, steuerliche und rechtliche Vorgaben sowie Rahmenbedingungen zu beachten gilt. Eine sorgfältige Planung und frühzeitige anwaltliche Beratung ist in vielen Fällen empfehlenswert.

Auflösung einer Personenvereinigung

Auch für die Beendigung einer Personenvereinigung gelten je nach rechtlicher Form unterschiedliche Regelungen und Voraussetzungen. In den meisten Fällen sind dabei Zustimmungen der Mitglieder, Beschlüsse von Gremien oder behördliche Genehmigungen erforderlich:

Eingetragener Verein (e. V.)

  • Auflösungsbeschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der abgegebenen Stimmen (§ 41 BGB)
  • Abwicklung durch die im Vereinsregister eingetragenen Liquidatoren (§§ 48, 49 BGB)
  • Löschung des Vereins im Vereinsregister

Nicht eingetragener Verein / lose Vereinigung

  • Auflösung durch gemeinsamen Beschluss der Mitglieder oder Kündigung einzelner Mitglieder (§§ 54, 723 BGB)
  • Keine behördlichen Genehmigungen erforderlich

Parteien

  • Auflösung nach den Regelungen in der Satzung oder durch Gerichtsbeschluss bei Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland (§ 46 PartG)
  • Löschung im Parteienregister

Stiftungen

  • Auflösung durch Aufhebung der Stiftung durch die Behörde bei Wegfall des Stiftungszwecks oder Unmöglichkeit der Erfüllung (§ 87 BGB)
  • Umwidmung des Stiftungsvermögens zu anderen gemeinnützigen Zwecken

Die Auflösung von Personenvereinigungen sollte in jedem Fall sorgfältig geplant und rechtlich abgesichert werden, um Steuernachteile oder Haftungsrisiken zu vermeiden.

Aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsprechung

In diesem Abschnitt werden wir einige exemplarisch ausgewählte, aktuelle Gerichtsurteile präsentieren, die im Bereich der Personenvereinigungen für Aufsehen gesorgt haben und möglicherweise wegweisend für zukünftige Entscheidungen sind.

Bundesgerichtshof: Mitgliederausschluss nur bei erheblichem Fehlverhalten

In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 07.11.2018 (Az.: II ZR 7/18) wurde entschieden, dass ein Mitglied eines Vereins grundsätzlich nur dann ausgeschlossen werden kann, wenn sein Verhalten einen schwerwiegenden und erheblichen Verstoß gegen die Vereinsinteressen darstellt. Eine unangenehme innenpolitische Haltung oder Meinungsäußerungen allein reichen dafür nicht aus.

Oberlandesgericht Hamm: Haftung bei Schäden im Verein

Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem Urteil vom 24.04.2017 (Az.: 8 U 113/16), dass Vereinsmitglieder für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Verhalten eines Vereinsverantwortlichen verursacht werden, subsidiär haften können. Das bedeutet, dass die Vereinsmitglieder als Gesamtschuldner für die Schäden aufkommen müssen, wenn der Schädiger nicht in der Lage ist, den Schaden selbst zu begleichen.

Bundesverwaltungsgericht: Untersagung von Extremismus im Verein

In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.02.2015 (Az.: 6 C 50.13) wurde festgestellt, dass ein Verein, dessen Mitglieder radikale polizeifeindliche Ansichten vertreten, dem Gemeinwohlmaßstab nicht gerecht wird und keine Gemeinnützigkeit beanspruchen kann. Die Einstufung als extremistischer Verein führt somit zu steuerlichen Nachteilen und finanziellen Konsequenzen für die betroffene Personenvereinigung.

FAQs

Wir haben für Sie wichtige Fragen und passende Antworten zusammengefasst.

Kann jeder eine Personenvereinigung gründen?

Grundsätzlich kann jeder Volljährige in Deutschland eine Personenvereinigung gründen. Minderjährige können dies nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters tun. Es sind aber je nach Art der Personenvereinigung unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Unterscheidet sich das Vereinsrecht in den verschiedenen Bundesländern?

Das Vereinsrecht ist grundsätzlich in ganz Deutschland einheitlich, da es im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Vereinsgesetz geregelt ist. Es gibt jedoch bei der Umsetzung auf Landesebene – etwa bei der Zuständigkeit der Vereinsregister oder den Regelungen für Stiftungen – teilweise länderspezifische Unterschiede.

Welche Vorteile hat ein eingetragener Verein gegenüber einem nicht eingetragenen Verein?

Ein eingetragener Verein hat den großen Vorteil der Rechtsfähigkeit. Dies bedeutet, dass er selbst Träger von Rechten und Pflichten werden kann. Ein e. V. kann somit Verträge abschließen, rechtliche Ansprüche geltend machen oder verklagt werden. Zudem ist ein e. V. meist gemeinnützig und somit von bestimmten Steuern befreit. Ein nicht eingetragener Verein hat hingegen keine eigene Rechtsfähigkeit und haftet stärker über die Mitglieder persönlich.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft in einer Personenvereinigung beenden?

Die Mitgliedschaft in einer Personenvereinigung kann meist durch Kündigung, Austritt oder Tod des Mitglieds beendet werden. Die Kündigungsfristen und Bedingungen sind dabei von der jeweils geltenden Satzung der Personenvereinigung abhängig. In einigen Fällen kann auch ein Mitgliederausschluss erfolgen, etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten.

Wie sind Personenvereinigungen steuerrechtlich zu behandeln?

Steuerrechtlich gibt es sowohl für eingetragene als auch für nicht eingetragene Personenvereinigungen und andere Formen der Personenvereinigung unterschiedliche Regelungen. Während ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist, von der Körperschafts-, Gewerbe- und teilweise auch von der Umsatzsteuer befreit sein kann, unterliegen nicht eingetragene Vereine und andere Formen von Personenvereinigungen oft der Einkommen- und Umsatzsteuer.

Detailfragen sollten individuell mit einem Steuerberater oder Anwalt geklärt werden.

Abschlussbemerkung

In diesem ausführlichen Blog-Beitrag haben wir uns mit den verschiedenen Aspekten und rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Personenvereinigungen in Deutschland auseinandergesetzt. Wir konnten zeigen, dass das deutsche Personenvereinigungsrecht vielfältig und komplex ist und bei der Gründung, Führung oder Beendigung einer solchen Organisation zahlreiche rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte zu beachten sind.

Da es in vielen Fällen wichtig ist, individuelle Lösungen zu finden und rechtssichere Entscheidungen zu treffen, empfiehlt es sich, bei Fragen und Problemen die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts oder Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

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