Die Prozessstandschaft ist in vielen Rechtsstreitigkeiten von entscheidender Bedeutung. In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir die Prozessstandschaft grundlegend erörtern: ihre Definition, ihre Voraussetzungen und Anwendungsfälle, die rechtlichen Grundlagen und häufig gestellte Fragen. Als erfahrener Rechtsanwalt vermitteln wir Ihnen fundiertes Wissen und ein tiefergehendes Verständnis dieser relevanten rechtlichen Position.

Definition der Prozessstandschaft

Die Prozessstandschaft ist die Befähigung einer Person, im Namen und auf Rechnung eines anderen Rechtsschutz zu suchen. Sie ermöglicht es einer dritten Partei, ohne eigenes Rechtsschutzinteresse in einem Gerichtsverfahren aufzutreten. Der Prozessstandschafter agiert als Vertreter des eigentlichen Rechtsträgers, ohne dessen eigene Parteistellung zu beeinflussen.

Es existieren grundlegend zwei Arten der Prozessstandschaft:

  • gesetzliche Prozessstandschaft
  • vertragliche Prozessstandschaft

Gesetzliche Prozessstandschaft

Die gesetzliche Prozessstandschaft tritt ein, wenn ein Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit zur Prozessführung für einen Dritten vorsieht. Beispiele hierfür sind:

Vertragliche Prozessstandschaft

Die vertragliche Prozessstandschaft ergibt sich aus einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung, die durch Vertrag oder Rechtsverhältnis begründet wird. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Inkassounternehmen im Rahmen einer vertraglichen Abtretung (Zession) gemäß § 398 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • die Prozessstandschaft innerhalb eines Bürgschaftsverhältnisses
  • gesellschafterinterne Außenhaftung, bei der ein Gesellschafter aufgrund einer Regelung in der Satzung verpflichtet ist, Forderungen gegenüber Dritten einzufordern

Voraussetzungen der Prozessstandschaft

Die Prozessstandschaft ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die sowohl gesetzlich als auch durch Gerichtsurteile festgelegt sind:

Prozessführungsbefugnis

Die Prozessführungsbefugnis setzt ein rechtliches Interesse des Prozessstandschafters an der Durchsetzung oder Abwehr des betreffenden Anspruchs voraus. Dies bedeutet, dass der Prozessstandschafter im eigenen Namen für einen fremden Rechtsgrund handelt und die Rechtskraftwirkung des Urteils auch den eigentlichen Rechtsträger betrifft.

Rechtsschutzbedürfnis

Das Rechtsschutzbedürfnis des Prozessstandschafters ergibt sich aus einer Interessenlage, die ihm zurechenbar ist und auf Grundlage von Vertrag oder Gesetz legitimiert wird. Demnach darf die Prozessstandschaft nicht aus rechtsmissbräuchlichen oder unzulässigen Gründen bzw. als „vorgetäuschter Rechtsstreit“ erfolgen.

Prozessführungsermächtigung

Die Prozessführungsermächtigung verlangt eine ausdrückliche oder konkludente Willenserklärung des eigentlichen Rechtsträgers. Dies bedeutet, dass die betroffene Partei den Prozessstandschafter zur Durchführung des Verfahrens berechtigt.

Geltendmachung und Rechtsfolgen der Prozessstandschaft

Die Geltendmachung der Prozessstandschaft erfolgt durch Klageerhebung oder Einlassung in einem laufenden Verfahren. Hinsichtlich der Rechtsfolgen kommen zwei Aspekte in Betracht:

  • Prozessuale Rechtsfolgen
  • Materiell-rechtliche Rechtsfolgen

Prozessuale Rechtsfolgen

Die prozessualen Rechtsfolgen der Prozessstandschaft betreffen die Prozessführung selbst. Dazu gehören:

  • ein etwaiger Wechsel in der Person des Prozessstandschafters (z. B. durch Rechtsnachfolge)
  • die Bindungswirkung des Urteils für den eigentlichen Rechtsträger und den Prozessstandschafter sowie die Präklusionswirkung, d. h., das Urteil schließt die erneute Geltendmachung bestimmter Einwendungen oder Einreden aus
  • die mögliche Notwendigkeit einer Prozessvollmacht, die den Prozessstandschafter zur Prozessführung im Namen des Rechtsträgers bevollmächtigt.

Materiell-rechtliche Rechtsfolgen

Die materiell-rechtlichen Rechtsfolgen betreffen das materielle Recht und die Rechtsbeziehungen der beteiligten Parteien. Dazu gehören:

  • die Wirkungen des Urteils in Bezug auf den eigentlichen Rechtsträger (z. B. die Erfüllung einer Leistungspflicht oder die Verwirkung eines Rechts)
  • die mögliche Haftung des Prozessstandschafters für Kosten, die im Rahmen der Prozessführung entstehen, insbesondere die Verpflichtung zur Erstattung der Kosten des gegnerischen Anwalts
  • die aus der Prozessstandschaft resultierenden Vertragsbeziehungen zwischen dem eigentlichen Rechtsträger und dem Prozessstandschafter (etwa in Form von Schadensersatzansprüchen oder Rückforderungen).

Grundlagen der Ausschließlichen Prozessstandschaft

Die Ausschließliche Prozessstandschaft ist eine spezielle Form der Prozessführung bzw. Klageerhebung, bei der ein Kläger berechtigt ist, eine Rechtsposition oder ein Recht einer dritten Person oder Organisation geltend zu machen, ohne dass diese selbst am Prozess beteiligt ist oder ihre Zustimmung dazu erteilt hat. Die Ausschließliche Prozessstandschaft unterscheidet sich von der gewöhnlichen Prozessstandschaft, bei der ein Kläger im eigenen Namen, für seinen eigenen Rechtsanspruch klagt.

Die Ausschließliche Prozessstandschaft kommt zum Tragen, wenn gesetzliche Regelungen oder Grundsätze dies ausdrücklich vorsehen oder wenn ein rechtliches Interesse des Klägers an der Durchsetzung des Rechts bzw. Anspruchs des Dritten besteht. Im Folgenden werden wir die verschiedenen Bereiche des deutschen Rechts untersuchen, in denen die Ausschließliche Prozessstandschaft Anwendung findet, und ihre jeweiligen Charakteristiken und Voraussetzungen erläutern.

Die Ausschließliche Prozessstandschaft im Zivilrecht

Im Zivilrecht gibt es einige gesetzlich normierte Fälle der Ausschließlichen Prozessstandschaft, die vor allem im Bereich der vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu finden sind. Einer der bekanntesten Fälle ist die Einziehung von Forderungen nach § 829 ZPO. Hier ist ein Gläubiger berechtigt, im eigenen Namen eine Forderung seines Schuldners gegen einen Dritten einzuziehen, ohne dass der Schuldner selbst am Prozess beteiligt sein muss.

Ein weiteres Beispiel ist die Außenhaftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber einer Gesellschaft für verbotene Zahlungen an Gesellschafter nach § 64 GmbHG, die von anderen Gesellschaftern im eigenen Namen geltend gemacht werden können.

Besondere Bedeutung hat die Ausschließliche Prozessstandschaft auch im Bereich des Patentrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, wo Lizenznehmer berechtigt sein können, Verletzungsansprüche des Patentinhabers gegen Dritte im eigenen Namen durchzusetzen.

Die Ausschließliche Prozessstandschaft im Verwaltungsrecht

Auch im Verwaltungsrecht gibt es Fälle, in denen die Ausschließliche Prozessstandschaft gesetzlich vorgesehen ist oder sich aus der Rechtslage ergibt. Ein prominentes Beispiel ist die Klage eines Beamten oder Angestellten gegen seinen Dienstherrn im Rahmen eines beamtenrechtlichen Streitverfahrens, bei dem der betroffene Mitarbeiter aufgrund einer Verletzung der Fürsorgepflicht seines Dienstherrn zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt ist.

Im Bereich des öffentlichen Baurechts können Anwohner unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Nachbarverfügung erzwingen, bei der sie im eigenen Namen den Widerruf einer Baugenehmigung beantragen, die den Nachbarn in seinen eigenen Rechten verletzt.

Die Ausschließliche Prozessstandschaft im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht kommt die Ausschließliche Prozessstandschaft unter anderem im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts in Betracht.

Zum Beispiel können Betriebsräte oder Personalräte im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Arbeitsvertragsansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, ohne dass die betroffenen Arbeitnehmer selbst am Verfahren beteiligt sein müssen.

Ein weiteres Beispiel ist die Gerichtsstandschaft eines Arbeitnehmerüberlassers nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der bei Verstößen gegen das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen im eigenen Namen und im Interesse seines überlassenen Arbeitnehmers Schadensersatzansprüche gegen das Entleihunternehmen geltend machen kann.

Die Ausschließliche Prozessstandschaft im Sozialrecht

Auch im Sozialrecht gibt es gesetzliche Regelungen, die eine Ausschließliche Prozessstandschaft vorsehen oder ermöglichen. Ein zentrales Beispiel ist das Geltendmachen von Rückgriffsansprüchen der Sozialversicherungsträger gegenüber Dritten, etwa aufgrund von verbotenen Leistungen oder nachträglich fehlgeschlagenen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), ohne dass der Sozialleistungsempfänger selbst am Verfahren beteiligt sein muss.

Ein weiterer Fall, in dem die Ausschließliche Prozessstandschaft im Sozialrecht eine Rolle spielt, ist die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber unterhaltspflichtigen Eltern durch das Jugendamt, das im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben zur Erteilung von Vorschüssen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) berechtigt ist, ohne dass die betroffenen minderjährigen Kinder selbst klagebefugt wären.

Ausschließliche Prozessstandschaft zur Durchsetzung von Umweltinteressen

In den letzten Jahren hat die Ausschließliche Prozessstandschaft auch im Bereich der Umweltrechtspflege an Bedeutung gewonnen. So ermöglicht das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) bestimmten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen die Geltendmachung von Verstößen gegen Umweltvorschriften im eigenen Namen zum Schutz von Natur und Umwelt.

Dabei ist es insbesondere Aufgabe der Vereinigung, die Anwendung des Umweltrechts durch Behörden und Gerichte zu überwachen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Grundlagen der konkurrierenden Prozessstandschaft

Die konkurrierende Prozessstandschaft, auch bekannt als konkurrierendes Klagerecht oder Mehrheit von Prozessstandschaften, beschreibt eine Situation, in der mehrere Personen oder Parteien die Rechtsposition innehaben, um für das gleiche Recht oder denselben Anspruch einen Prozess führen zu können. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Kläger parallel oder nacheinander Klage erheben und dabei ein Urteil zum gleichen Sachverhalt anstreben.

Bei der konkurrierenden Prozessstandschaft handelt es sich um ein rechtsdogmatisch umstrittenes Phänomen, das sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen ergeben kann, wie beispielsweise dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder dem Handelsgesetzbuch (HGB). Auch in der Zivilprozessordnung (ZPO) finden sich zahlreiche Regelungen, die auf das Phänomen der konkurrierenden Prozessstandschaft Bezug nehmen.

Rechtliche Voraussetzungen

Die konkurrierende Prozessstandschaft kann auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen beruhen. Oftmals liegt sie in gesetzlichen Regelungen begründet, die mehreren Personen die Befugnis einräumen, für ein und denselben Anspruch zu klagen. Dies kann beispielsweise nach § 185 BGB der Fall sein, wenn mehrere Personen als Gesamtgläubiger auftreten, oder nach § 1157 BGB, wenn verschiedene Schuldner denselben Leistungsort besitzen. Auch die Prozessstandschaft einer Vertretung ohne Vertretungsmacht kann zur konkurrierenden Prozessstandschaft führen.

Die konkurrierende Prozessstandschaft setzt voraus, dass mehrere Personen oder Parteien aktivlegitimiert sind, also die Berechtigung besitzen, ein bestimmtes Recht oder einen Anspruch geltend zu machen. Dabei muss es sich um unterschiedliche Personen handeln, die aufgrund ihrer jeweiligen Rechtsposition einen Anspruch durchsetzen oder abwehren können. Zudem muss der jeweilige Anspruch identisch sein, sodass eine Parallele zur sog. „identischen Streitgegenstandskonstellation“ besteht.

Praxisbeispiele und Fallstudien

In der juristischen Praxis finden sich zahlreiche Beispiele, in denen die konkurrierende Prozessstandschaft eine Rolle spielt. Im Folgenden werden einige anonymisierte Fälle dargelegt, um das Phänomen der konkurrierenden Prozessstandschaft zu veranschaulichen:

  • Familienrecht: Im Rahmen einer Scheidung erheben sowohl die Ehefrau als auch der gemeinsame minderjährige Sohn Klage auf Zahlung von Unterhalt. Beide Personen sind aufgrund ihrer familiären Beziehung zum Unterhaltsschuldner aktivlegitimiert. Dabei handelt es sich um konkurrierende Prozessstandschaft, da beide Personen für den gleichen Anspruch – den Unterhalt – klagen können.
  • Arbeitsrecht: Ein Arbeitnehmer und sein Betriebsrat erheben jeweils eine Klage gegen den Arbeitgeber aufgrund desselben Sachverhalts, etwa weil der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verletzt hat. Die konkurrierende Prozessstandschaft ergibt sich hierbei aus der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 1 BetrVG, die sowohl dem einzelnen Arbeitnehmer als auch dem Betriebsrat das Recht zur Klageerhebung verleiht.
  • Mietrecht: Ein Wohnungseigentümer und seine Hausverwaltung erheben jeweils individuell Klage gegen einen Mieter aufgrund desselben Sachverhalts, etwa weil der Mieter die Miete nicht fristgerecht gezahlt hat. Beide Parteien sind aktivlegitimiert, da der Eigentümer als Vermieter und die Hausverwaltung als dessen Beauftragte für den Anspruch auf Mietzahlung klagen können.

In diesen Fällen besteht für das Gericht zunächst die Herausforderung, zu entscheiden, welche der konkurrierenden Parteien den prozessualen Vorrang hat und dementsprechend das Verfahren geführt werden soll. Diese Frage wird oft aufgrund der individuellen Umstände des jeweiligen Falles geklärt, wobei das Gericht unterschiedliche Kriterien heranziehen kann, wie etwa den Zeitpunkt der Klageerhebung oder die jeweilige Rechtsprechung.

Negative und positive Konsequenzen

Die konkurrierende Prozessstandschaft kann sowohl negative als auch positive Folgen für die beteiligten Parteien haben:

Nachteilige Effekte: Einer der wesentlichen Kritikpunkte an der konkurrierenden Prozessstandschaft ist das Risiko der Rechtsungleichheit. Denn es besteht die Gefahr, dass bei konkurrierender Prozessstandschaft unterschiedliche Urteile für denselben Sachverhalt ergehen, was zu einer ungleichen Behandlung der beteiligten Parteien führen kann. Zudem kann die konkurrierende Prozessstandschaft zu erhöhtem Verfahrensaufwand und zusätzlichen Kosten führen, indem beispielsweise mehrere Gerichtsverfahren parallel stattfinden oder aufeinanderfolgende Prozesse nötig werden.

Vorteilhafte Effekte: Trotz dieser negativen Aspekte kann die konkurrierende Prozessstandschaft auch positive Seiten haben. So kann sie in manchen Fällen zu einer besseren Durchsetzbarkeit von Rechten und Ansprüchen beitragen, indem sie verschiedenen Personen die Möglichkeit eröffnet, für dasselbe Recht zu klagen. Zudem kann die konkurrierende Prozessstandschaft unter Umständen auch verfahrensökonomische Vorteile bieten, indem sie verschiedenartige Rechtspositionen in einem einzigen Verfahren bündelt und damit eine umfassende Klärung des Sachverhalts ermöglicht.

Häufig gestellte Fragen zur Prozessstandschaft

Nachfolgend die häufigsten Fragen für Sie auf einen Blick.

Kann ein Prozessstandschafter seine Prozessführungsbefugnis verlieren?

Ja, ein Prozessstandschafter kann seine Prozessführungsbefugnis verlieren, beispielsweise wenn:

  • der Rechtsträger die Prozessführungsermächtigung widerruft,
  • die zugrunde liegende Rechtsgrundlage entfällt (z. B. durch Kündigung eines Vertrags oder Ablauf einer Frist),
  • der Prozessstandschafter seine Berechtigung als gesetzlicher Vertreter verliert (etwa durch Ablehnung des Insolvenzverwalters oder Aufhebung der Betreuung).

Kann ein Dritter gegen einen Prozessstandschaftsbeschluss vorgehen?

Grundsätzlich hat ein Dritter kein Beschwerderecht gegen einen Prozessstandschaftsbeschluss, es sei denn, er ist selbst durch den Beschluss beschwert und sein Recht wird unmittelbar beeinträchtigt. In diesem Fall kann er eine Anschlussbeschwerde oder eine Gegenvorstellung vor dem Gericht einlegen, um seine Rechte zu wahren.

Ist die Prozessstandschaft auch im Strafprozess zulässig?

Im Strafprozess findet die Prozessstandschaft grundsätzlich keine Anwendung, da die Strafverfolgung Sache des Staates ist und die Parteien im Strafverfahren (Staatsanwaltschaft, Angeklagter und dessen Verteidiger) ihre eigene Prozessführungsbefugnis haben. Eine Ausnahme kann jedoch im Bereich des Nebenklageverfahrens bestehen, in dem sich Geschädigte dem Strafprozess anschließen und eigene zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können. In gewissen Fällen kann die Prozessstandschaft für den Geschädigten, beispielsweise durch einen gesetzlichen Vertreter oder Beistand, ermöglicht werden.

Welche dokumentarischen Nachweise sind bei einer Prozessstandschaft erforderlich?

Bei einer Prozessstandschaft müssen Nachweise für folgende Punkte erbracht werden:

  • die rechtliche Grundlage der Prozessstandschaft (etwa ein Gesetz oder eine vertragliche Regelung),
  • die Prozessführungsermächtigung durch den eigentlichen Rechtsträger (in Form einer ausdrücklichen oder konkludenten Willenserklärung),
  • eine gegebenenfalls erforderliche Prozessvollmacht, die den Prozessstandschafter zur Prozessführung im Namen des Rechtsträgers ermächtigt.

Es empfiehlt sich, je nach dem jeweiligen Rechtsgebiet und den Umständen des Einzelfalls alle relevanten Unterlagen und Beweise, wie beispielsweise Verträge, Schriftstücke zur Prozessführungsermächtigung und die Prozessvollmacht, zur Verfügung zu haben und dem Gericht vorzulegen.

Was passiert, wenn eine Prozessstandschaft unzulässig ist?

Wenn eine Prozessstandschaft unzulässig ist, weil eine oder mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder ein Rechtsmissbrauch vorliegt, kann das Gericht die Klage oder den Antrag des Prozessstandschafters als unzulässig abweisen oder die Prozessführungsbefugnis verneinen. In solchen Fällen könnte der eigentliche Rechtsträger selbst den Rechtsstreit führen oder einen anderen wirksamen Prozessstandschafter bestellen. Je nach den materiell-rechtlichen Rechtsfolgen könnte der Verlust der Prozessstandschaftsbefugnis auch zu Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüchen führen.

Prozessstandschaft – mehr Möglichkeiten

Die Prozessstandschaft ist ein zentrales Element des deutschen Zivilprozessrechts und ermöglicht es, dass ein Dritter ohne eigenes Rechtsschutzinteresse in einem Gerichtsverfahren auftritt. Dieser Beitrag hat gezeigt, dass die Voraussetzungen für eine Prozessstandschaft klar definiert sind und sich aus Gesetz, Rechtsprechung oder vertraglichen Regelungen ergeben. Anhand häufig gestellter Fragen haben wir das Verständnis für die praktische Anwendung und die Rechtsprechung zur Prozessstandschaft vertieft.

Aufgrund der rechtlichen Komplexität der Prozessstandschaft und der unterschiedlichen Anwendungsfälle ist es ratsam, bei Rechtsfragen oder Unklarheiten stets fachkundigen Rat einzuholen. Als erfahrener Rechtsanwalt stehen wir Ihnen hierbei gerne zur Seite, um Ihnen ein tiefergehendes Verständnis dieser relevanten rechtlichen Position zu vermitteln und Ihnen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen im Rahmen der Prozessstandschaft zu unterstützen.

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