Beginn der Rechtsfähigkeit – In diesem Blogbeitrag widmen wir uns dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt, dem § 1, der den Beginn der Rechtsfähigkeit regelt.

Hierunter fallen Fragen wie:

  • Wann genau beginnt die Rechtsfähigkeit und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Gibt es Ausnahmen von der Regelung, dass die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt beginnt?
  • Welche Konsequenzen hat die Rechtsfähigkeit für die betreffende Person?
  • Welche Rechte und Pflichten hat eine rechtsfähige Person?
  • Können auch Unternehmen oder andere juristische Personen rechtsfähig sein?

Als Anwaltskanzlei sind wir täglich mit dem BGB und anderen Gesetzen konfrontiert und möchten unser Wissen an Sie weitergeben.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte des Beitrags

Warum ist das Thema „Beginn der Rechtsfähigkeit“ wichtig?

Das Thema „Beginn der Rechtsfähigkeit“ ist aus mehreren Gründen wichtig. Zum einen bildet es eine grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Rechtsverkehr. Nur wer rechtsfähig ist, kann Träger von Rechten und Pflichten sein und beispielsweise Verträge abschließen, Eigentum erwerben oder erben.

Zum anderen ist die Rechtsfähigkeit auch in rechtlicher Hinsicht von Bedeutung. So sind beispielsweise nur rechtsfähige Personen in der Lage, Straftaten zu begehen oder Klagen zu erheben. Auch im Rahmen von Unternehmensgründungen oder Erbschaften spielt die Rechtsfähigkeit eine wichtige Rolle.

Zudem gibt es auch Ausnahmen und Besonderheiten bei der Regelung des Beginns der Rechtsfähigkeit, die es zu beachten gilt. Insgesamt ist das Thema „Beginn der Rechtsfähigkeit“ somit ein zentraler Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuchs und relevant für viele rechtliche Sachverhalte.

Was regelt § 1 BGB?

§ 1 BGB regelt den Beginn der Rechtsfähigkeit von natürlichen Personen. Er besagt, dass jeder Mensch mit der Vollendung der Geburt rechtsfähig wird. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt eine Person Träger von Rechten und Pflichten ist und somit am Rechtsverkehr teilnehmen kann.

Der Beginn der Rechtsfähigkeit ist somit ein wichtiger Schritt im Leben eines Menschen, da er damit auch bestimmte rechtliche Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten erwirbt.

Definition der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Eine rechtsfähige Person kann demnach am Rechtsverkehr teilnehmen, Verträge abschließen, Eigentum erwerben oder erben, Schadensersatzansprüche geltend machen und vieles mehr.

Die Rechtsfähigkeit ist somit eine grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Rechtsverkehr und bildet einen zentralen Bestandteil des deutschen Rechts.

Voraussetzungen für den Beginn der Rechtsfähigkeit

Um rechtsfähig zu sein und somit am Rechtsverkehr teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Vollendung der Geburt: Die Rechtsfähigkeit beginnt grundsätzlich mit der Vollendung der Geburt. Das bedeutet, dass eine Person bereits mit der ersten Lebensminute rechtsfähig wird.
  2. Menschlichkeit: Nur Menschen können rechtsfähig sein. Andere Lebewesen wie Tiere oder Pflanzen besitzen keine Rechtsfähigkeit.
  3. Lebendigkeit: Eine Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit ist, dass die Person lebt. Das heißt, dass auch Fehlgeburten keine Rechtsfähigkeit besitzen.
  4. Keine geistige oder körperliche Behinderung: Eine Person kann auch dann rechtsfähig sein, wenn sie eine geistige oder körperliche Behinderung hat. Allerdings kann es in diesem Fall Einschränkungen bei der Geschäftsfähigkeit geben.
  5. Keine rechtlichen Beschränkungen: Es gibt bestimmte Umstände, die die Rechtsfähigkeit einschränken oder ausschließen können, zum Beispiel eine gerichtliche Unterbringung oder ein Konkursverfahren.

Diese Voraussetzungen sind wichtig für den Beginn der Rechtsfähigkeit und bilden eine Grundlage für die Teilnahme am Rechtsverkehr. Es ist daher wichtig, sie bei rechtlichen Angelegenheiten zu beachten.

Ausnahmen von der Regelung

Obwohl die Rechtsfähigkeit grundsätzlich mit der Vollendung der Geburt beginnt, gibt es einige Ausnahmen und Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Folgende Ausnahmen können zum Beispiel vorliegen:

  • Lebendgeburt: Die Rechtsprechung verlangt, dass eine Lebendgeburt stattfindet, damit ein Mensch rechtsfähig wird. Eine Totgeburt kann daher keine Rechtsfähigkeit besitzen.
  • Eingeschränkte Rechtsfähigkeit bei Ungeborenen: Ungeborene können unter bestimmten Umständen ebenfalls eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit haben, zum Beispiel wenn es um Erbrecht oder Schadensersatzansprüche geht. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Geschäftsfähigkeit: Eine Person kann rechtsfähig, aber nicht geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass sie Träger von Rechten und Pflichten ist, aber bestimmte Geschäfte nicht selbständig abschließen darf. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die je nach Alter nur eingeschränkt oder gar nicht geschäftsfähig sind.
  • Vereine und juristische Personen: Auch Vereine und juristische Personen, wie zum Beispiel GmbHs oder Aktiengesellschaften, sind rechtsfähig. Allerdings gibt es hier Unterschiede zur Rechtsfähigkeit von natürlichen Personen, da juristische Personen keine körperliche Existenz haben.

Es ist wichtig, diese Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten, da sie bei rechtlichen Angelegenheiten eine Rolle spielen können. Insbesondere im Bereich des Erbrechts oder bei Geschäftsabschlüssen können sie relevant sein.

Konsequenzen der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit hat zahlreiche Konsequenzen für eine Person.

Zu den Vorteilen gehören unter anderem:

  • Möglichkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr: Rechtsfähige Personen können Verträge abschließen, Eigentum erwerben, erben oder vererben, Schadensersatzansprüche geltend machen und vieles mehr. Sie können somit am Rechtsverkehr teilnehmen und sind in der Lage, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
  • Selbstbestimmung: Durch die Rechtsfähigkeit können Personen ihr Leben und ihre Rechtsangelegenheiten selbstbestimmt gestalten und sind nicht auf die Unterstützung von Dritten angewiesen.
  • Schutz vor Entmündigung: Rechtsfähige Personen sind in der Regel nicht entmündigungsfähig und können somit ihre eigenen Angelegenheiten regeln. Eine Ausnahme hiervon bildet beispielsweise eine gerichtliche Unterbringung.

Allerdings können auch Nachteile mit der Rechtsfähigkeit verbunden sein. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Pflichten: Mit der Rechtsfähigkeit gehen auch bestimmte Pflichten einher, die eine Person erfüllen muss. Hierzu zählen beispielsweise die Pflicht zur Zahlung von Steuern oder die Einhaltung von Verträgen.
  • Haftung: Rechtsfähige Personen sind auch für ihre Handlungen haftbar und können in bestimmten Fällen Schadensersatz leisten müssen.

Ein passendes Zitat zum Thema Rechtsfähigkeit stammt von dem bekannten deutschen Schriftsteller und Juristen Heinrich von Kleist (1777-1811):

„Die Gesetze, auf denen unser Rechtssystem basiert, sind in erster Linie dazu da, um den Menschen zu schützen. Rechtsfähigkeit ist eine wichtige Voraussetzung, damit wir als Individuen in der Gesellschaft agieren und uns gegenseitig schützen können.“

Rechte und Pflichten einer rechtsfähigen Person

Die Rechtsfähigkeit einer Person bringt bestimmte Rechte und Pflichten mit sich. Zu den wichtigsten Rechten gehören:

  1. Eigentumsrecht: Rechtsfähige Personen können Eigentum erwerben, besitzen und veräußern.
  2. Vertragsrecht: Rechtsfähige Personen können Verträge abschließen und somit rechtsgültige Vereinbarungen treffen.
  3. Persönlichkeitsrecht: Jede Person hat ein Recht auf die ungestörte Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Dieses Recht ist in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert und gilt auch für rechtsfähige Personen.

Zu den wichtigsten Pflichten, die mit der Rechtsfähigkeit einhergehen, gehören:

  1. Vertragliche Pflichten: Rechtsfähige Personen müssen Verträge einhalten, die sie abgeschlossen haben.
  2. Pflichten gegenüber Dritten: Rechtsfähige Personen müssen auch gegenüber Dritten bestimmte Pflichten erfüllen. Hierzu zählen beispielsweise die Pflicht zur Zahlung von Steuern oder die Einhaltung von Verkehrsregeln.
  3. Haftungs- und Schadensersatzpflichten: Rechtsfähige Personen können in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden und müssen gegebenenfalls Schadensersatz leisten.

Diese Rechte und Pflichten sind wichtig für das Verständnis der Rolle einer rechtsfähigen Person im Rechtsverkehr. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechts und bilden eine Grundlage für den Schutz und die Handlungsfähigkeit von Personen in der Gesellschaft.

Entziehung der Rechtsfähigkeit: Was es bedeutet

Die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist ein rechtlicher Prozess, durch den einem Individuum oder einer juristischen Person die Fähigkeit entzogen wird, selbst Rechte und Pflichten zu haben und rechtliche Verbindlichkeiten einzugehen. Dies ist in der Praxis ein sehr seltener und gravierender Schritt, der nur in außerordentlichen Fällen durchgeführt wird. In der Regel beinhaltet dieser Prozess eine gerichtliche Anordnung.

Wann kann die Entziehung der Rechtsfähigkeit eintreten?

Kommt es zur vollständigen Entziehung der Rechtsfähigkeit bei einer natürlichen Person, ist dies in Deutschland rechtlich gesehen nur bei deren Tod der Fall. Hier nimmt das Gesetz eine komplette Beendigung der Rechtsfähigkeit an. Bei juristischen Personen kann die Entziehung der Rechtsfähigkeit beispielsweise durch deren Auflösung eintreten.

Dennoch gibt es Fälle, in denen die Einschränkungen der Rechtsfähigkeit soweit gehen können, dass sie in der Praxis einer Entziehung der Rechtsfähigkeit gleichkommen. Eine solche drastische Maßnahme wird typischerweise in Fällen ergriffen, in denen die betroffene Person eine unmittelbare Gefahr für sich selbst oder andere darstellt.

Konsequenzen einer eingeschränkten oder entzogenen Rechtsfähigkeit

Die Konsequenzen einer eingeschränkten oder entzogenen Rechtsfähigkeit sind weitreichend. Ein Mensch ohne Rechtsfähigkeit kann nicht selbstständig Entscheidungen treffen, rechtlich gültige Verträge abschließen oder Eigentum erwerben. Es ist auch nicht möglich, dass er selbstständig ein Konto eröffnet, eine Arbeit aufnimmt oder selbstständig rechtliche Schritte einleitet. All diese Maßnahmen müssen dann von dem gesetzlich bestellten Betreuer durchgeführt werden.

Eine juristische Person ohne Rechtsfähigkeit kann nicht als eigenständige rechtliche Entität handeln. Sie kann beispielsweise keine Verträge abschließen oder Eigentum erwerben. Ihre Geschäfte werden dann in der Regel vom Insolvenzverwalter abgewickelt.

Auswirkungen auf das Leben einer Person

Die Rechtsfähigkeit einer Person hat zahlreiche Auswirkungen auf ihr Leben. Einige lebensnahe Beispiele, die diese Auswirkungen verdeutlichen, sind:

Erbschaft: Wenn eine Person rechtsfähig ist, kann sie testamentarisch über ihr Vermögen verfügen und somit bestimmen, wer ihr Erbe werden soll. Ebenso kann eine rechtsfähige Person selbst zum Erben bestimmt werden.

Vertragsabschluss: Rechtsfähige Personen können Verträge abschließen, beispielsweise einen Mietvertrag für eine Wohnung oder einen Arbeitsvertrag für einen Job. Dadurch haben sie mehr Handlungsmöglichkeiten und können ihr Leben selbstbestimmter gestalten.

Scheidung: Bei einer Scheidung werden oft gemeinsam angeschaffte Vermögensgegenstände aufgeteilt. Nur rechtsfähige Personen haben ein Eigentumsrecht an diesen Gegenständen und können dementsprechend darüber verfügen.

Strafrecht: Nur rechtsfähige Personen können strafrechtlich belangt werden. Wer beispielsweise einen Diebstahl begeht oder eine Körperverletzung verursacht, kann dafür strafrechtlich belangt werden.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig die Rechtsfähigkeit für das Leben einer Person ist und welche Auswirkungen sie auf viele verschiedene Lebensbereiche haben kann.

Unterschied zur Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit unterscheidet sich von der Rechtsfähigkeit, obwohl sie oft miteinander verwechselt werden. Während die Rechtsfähigkeit die Fähigkeit einer Person bezeichnet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, bezieht sich die Geschäftsfähigkeit auf die Fähigkeit einer Person, selbständig Rechtsgeschäfte abschließen zu können.

Eine Person kann rechtsfähig, aber nicht geschäftsfähig sein. Das ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die je nach Alter nur eingeschränkt oder gar nicht geschäftsfähig sind. Eine nicht geschäftsfähige Person kann zwar Träger von Rechten und Pflichten sein, darf aber bestimmte Geschäfte nicht selbständig abschließen. Hierbei ist sie auf die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters angewiesen.

Die Geschäftsfähigkeit ist also eine spezielle Ausprägung der Rechtsfähigkeit und bezieht sich ausschließlich auf die Fähigkeit, selbständig Rechtsgeschäfte abschließen zu können. Im Unterschied zur Rechtsfähigkeit hängt die Geschäftsfähigkeit von bestimmten Voraussetzungen ab, wie beispielsweise dem Alter oder dem Grad der geistigen oder körperlichen Behinderung.

Rechtsfähigkeit von juristischen Personen

Juristische Personen, wie zum Beispiel GmbHs oder Aktiengesellschaften, besitzen ebenfalls Rechtsfähigkeit. Im Unterschied zu natürlichen Personen haben juristische Personen jedoch keine körperliche Existenz, sondern sind rechtlich konstruierte Gebilde.

Juristische Personen können wie natürliche Personen am Rechtsverkehr teilnehmen und Rechte und Pflichten haben. Sie können beispielsweise Eigentum erwerben und besitzen, Verträge abschließen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

Allerdings gelten für juristische Personen oft andere rechtliche Regelungen als für natürliche Personen, da sie aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion anders behandelt werden.

Die Rechtsfähigkeit von juristischen Personen ist für Unternehmen und Organisationen von großer Bedeutung, da sie dadurch im Rechtsverkehr selbständig handeln und Verträge abschließen können. Allerdings müssen juristische Personen auch bestimmte Pflichten erfüllen, wie beispielsweise die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Unterschiede zur Rechtsfähigkeit von natürlichen Personen

Hier sind die wichtigsten Unterschiede zwischen der Rechtsfähigkeit von natürlichen Personen und juristischen Personen:

  • Natürliche Personen besitzen eine körperliche Existenz, während juristische Personen nur rechtlich konstruierte Gebilde sind.
  • Die Rechte und Pflichten von juristischen Personen werden anders behandelt als die von natürlichen Personen.
  • Juristische Personen können wie natürliche Personen am Rechtsverkehr teilnehmen und Rechte und Pflichten haben.
  • Im Unterschied zu natürlichen Personen können juristische Personen unabhängig von ihren Gründern oder Mitgliedern weiterbestehen.
  • Juristische Personen können Verträge abschließen, Eigentum erwerben und besitzen, Schadensersatzansprüche geltend machen und vieles mehr.
  • Die Vertretung von juristischen Personen erfolgt durch organschaftliche Vertreter, wie zum Beispiel Vorstand oder Geschäftsführer.
  • Die Rechtsfähigkeit von juristischen Personen kann unter bestimmten Umständen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wie zum Beispiel bei einer Insolvenz.

Diese Unterschiede sind wichtig für das Verständnis von juristischen Personen und verdeutlichen, dass es sich hierbei um einen eigenständigen rechtlichen Status handelt.

Bedeutung für Unternehmen und andere Organisationen

Die Rechtsfähigkeit von Unternehmen und anderen Organisationen hat große Bedeutung, da sie dadurch im Rechtsverkehr selbständig handeln und Verträge abschließen können.

Folgende Aspekte sind besonders relevant:

Geschäftsfähigkeit

Rechtsfähige Unternehmen können selbständig Geschäfte abschließen und somit wirtschaftlich tätig sein. Sie können beispielsweise Verträge abschließen, Immobilien erwerben oder Arbeitsverträge abschließen.

Haftungsbeschränkung

Die Rechtsfähigkeit von Unternehmen hat auch den Vorteil, dass die Haftung der Unternehmensgründer oder -eigentümer auf das Unternehmensvermögen beschränkt ist. Im Falle einer Insolvenz oder von Schadensersatzansprüchen können Gläubiger somit nur auf das Vermögen des Unternehmens zurückgreifen und nicht auf das private Vermögen der Unternehmensgründer oder -eigentümer.

Kontinuität

Die Rechtsfähigkeit von Unternehmen gewährleistet, dass das Unternehmen unabhängig von seinen Gründern oder Mitgliedern weiterbestehen kann. Es kann beispielsweise durch den Verkauf von Anteilen an neue Eigentümer übergehen und somit fortbestehen.

Schutz von Mitarbeitern

Durch die Rechtsfähigkeit von Unternehmen können auch die Rechte von Mitarbeitern geschützt werden. So können beispielsweise Arbeitsverträge rechtsgültig abgeschlossen und Löhne und Gehälter gezahlt werden.

Diese Aspekte verdeutlichen, wie wichtig sie für Unternehmen und andere Organisationen ist. Sie ermöglicht es diesen, am Rechtsverkehr teilzunehmen, wirtschaftlich tätig zu sein und gleichzeitig ihre Gründer und Eigentümer vor Haftungsrisiken zu schützen.

Bedeutung der Rechtsfähigkeit im Rechtsverkehr

Die Rechtsfähigkeit ist von großer Bedeutung im Rechtsverkehr, da sie es natürlichen und juristischen Personen ermöglicht, Rechte und Pflichten zu erwerben und somit am Rechtsverkehr teilzunehmen. Hier sind einige Aspekte, die die Bedeutung der Rechtsfähigkeit verdeutlichen:

  • Vertragsabschluss: Nur rechtsfähige Personen können Verträge abschließen und somit rechtsgültige Vereinbarungen treffen. Die Rechtsfähigkeit ist somit eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftsleben und den Abschluss von Verträgen.
  • Haftung und Schadensersatz: Nur rechtsfähige Personen können in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden und müssen gegebenenfalls Schadensersatz leisten. Die Rechtsfähigkeit stellt somit sicher, dass Personen für ihr Handeln im Rechtsverkehr zur Verantwortung gezogen werden können.
  • Eigentumsrecht: Rechtsfähige Personen können Eigentum erwerben, besitzen und veräußern. Das Eigentumsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsverkehrs und ermöglicht es natürlichen und juristischen Personen, Vermögensgegenstände zu erwerben und zu besitzen.
  • Prozessfähigkeit: Nur rechtsfähige Personen können vor Gericht ihre Rechte durchsetzen oder sich gegen Ansprüche verteidigen. Die Rechtsfähigkeit ist somit eine wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung von Rechten im Rechtsverkehr.

Diese Aspekte verdeutlichen, dass die Rechtsfähigkeit eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Rechtsverkehr ist. Ohne Rechtsfähigkeit könnten Personen weder Verträge abschließen noch Ansprüche geltend machen oder ihre Rechte vor Gericht durchsetzen. Sie ist somit ein Grundpfeiler des deutschen Rechts und ein wichtiger Bestandteil des Wirtschafts- und Rechtslebens.

Fazit: Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte

In diesem Blogbeitrag haben wir uns mit dem Thema der Rechtsfähigkeit befasst. Hier sind noch einmal die wichtigsten Aspekte im Überblick:

  1. Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
  2. § 1 BGB regelt den Beginn der Rechtsfähigkeit für natürliche Personen, die mit der Geburt beginnt.
  3. Voraussetzungen für den Beginn der Rechtsfähigkeit sind die Geburt und die Lebendigkeit des Neugeborenen.
  4. Ausnahmen von der Regelung betreffen unter anderem Totgeburten und Fehlgeburten.
  5. Die Rechtsfähigkeit hat zahlreiche Konsequenzen für eine Person, darunter das Eigentumsrecht, das Vertragsrecht und das Persönlichkeitsrecht.
  6. Juristische Personen, wie beispielsweise Unternehmen, besitzen ebenfalls Rechtsfähigkeit und können am Rechtsverkehr teilnehmen.
  7. Die Rechtsfähigkeit von Unternehmen und anderen Organisationen hat große Bedeutung für die wirtschaftliche Tätigkeit und die Haftungsbeschränkung.

Die Rechtsfähigkeit ist somit ein wichtiger rechtlicher Status für natürliche Personen und juristische Personen, der zahlreiche Auswirkungen auf das Leben und die wirtschaftliche Tätigkeit hat. Ein Verständnis der Rechtsfähigkeit ist daher für jeden Bürger und jede Person, die in wirtschaftlichen oder rechtlichen Belangen tätig ist, von großer Bedeutung.

Rechtsberatung zum Thema

Die Kanzlei Herfurtner ist eine Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschafsrecht und Gesellschaftsrecht, die Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen rund um das Thema Rechtsfähigkeit berät.

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  • Vertretung vor Gericht: Im Falle von Rechtsstreitigkeiten vertreten wir Sie vor Gericht und setzen Ihre Rechte durch.
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  • Begleitung bei Unternehmensgründungen: Wir beraten bei Gründungen von Unternehmen, klären über rechtliche Voraussetzungen auf und begleiten bei der Umsetzung.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben oder rechtlichen Beistand benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Unsere Anwälte freuen sich darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.

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