Ein Rechtsgeschäft ist ein Rechtsakt, bei dem eine oder mehrere Parteien durch eine verbindliche Willenserklärung Rechtsfolgen herbeiführen oder verändern. Rechtsgeschäfte sind von herausragender Bedeutung im Zivilrecht. Dieser Artikel widmet sich den Grundlagen von Rechtsgeschäften, ihren Formen und Arten, den Voraussetzungen für ihre Wirksamkeit, den möglichen Anfechtungsgründen und vielem mehr.

Gesetzliche Grundlagen von Rechtsgeschäften

Die grundlegenden Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im Folgenden sind die wichtigsten Vorschriften dargestellt:

Arten von Rechtsgeschäften

Sie können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Die wichtigsten Unterscheidungen sind:

Einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte

Ein Rechtsgeschäft kann durch die Willenserklärung einer einzigen Person zustande kommen (einseitiges Rechtsgeschäft) oder durch die übereinstimmenden Willenserklärungen mehrerer Personen (zweiseitiges oder mehrseitiges Rechtsgeschäft). Beispiele für einseitige Geschäfte sind:

  • Testament
  • Kündigung eines Vertrages
  • Anfechtung eines Vertrages

Beispiele für zweiseitige Rechtsgeschäfte sind:

Verpflichtungsgeschäfte und Verfügungsgeschäfte

Rechtsgeschäfte können auch danach unterschieden werden, ob sie eine Verpflichtung begründen (Verpflichtungsgeschäft) oder ob sie einen bereits bestehenden (dinglichen oder obligatorischen) Rechtszustand verändern (Verfügungsgeschäft). Beispiele für Verpflichtungsgeschäfte sind:

  • Schuldversprechen
  • Schenkungsversprechen

Beispiele für Verfügungsgeschäfte sind:

  • Übereignung einer Sache
  • Auflassung eines Grundstücks
  • Übertragung eines Forderungsrechts

Abstrakte und kausale Rechtsgeschäfte

Ein abstraktes Rechtsgeschäft ist von dem zugrundeliegenden Rechtsgrund – der Kausalität – unabhängig. Das bedeutet, dass es auch dann wirksam bleibt, wenn der Rechtsgrund später wegfällt. Beispiele für abstrakte Rechtsgeschäfte sind:

Im Gegensatz dazu stehen kausale Rechtsgeschäfte, bei denen die Wirksamkeit von einem konkreten Rechtsgrund abhängt. Beispiele für kausale Rechtsgeschäfte sind:

Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften

Es ist nur wirksam, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Geschäftsfähigkeit der handelnden Personen

Die handelnden Personen müssen gemäß § 104 BGB geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass sie entweder volljährig sind oder unter bestimmten Umständen beschränkt geschäftsfähig sind (§ 104, § 110 BGB).

Wirksame Willenserklärung

Das Rechtsgeschäft muss auf einer wirksamen Willenserklärung beruhen. Eine Willenserklärung ist eine äußerlich erkennbare Manifestation des Willens einer Person, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.

Die Willenserklärung kann ausdrücklich oder schlüssig erfolgen. Eine ausdrückliche Willenserklärung liegt vor, wenn die Person durch eine mündliche oder schriftliche Äußerung ihren Willen zum Ausdruck bringt. Eine schlüssige Willenserklärung liegt vor, wenn die Person durch ihr Verhalten ihren Willen zum Ausdruck bringt.

Kein Verstoß gegen Gesetze oder die guten Sitten

Das Geschäft darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138 BGB) verstoßen.

Einhaltung der Formvorschriften

Es muss, sofern das Gesetz dies vorschreibt, in einer bestimmten Form geschlossen werden. Beispiele für Formvorschriften sind der notarielle Vertragsschluss bei Grundstücksgeschäften oder die Schriftform bei einem Testament.

Anfechtung und ihre Folgen

Unter bestimmten Umständen kann es angefochten und damit rückwirkend unwirksam gemacht werden. Die folgenden Anfechtungsgründe sind im BGB geregelt:

Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB)

Es kann angefochten werden, wenn der Anfechtende bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Irrtum im Bewusstsein der Erklärung oder über deren Inhalt im Irrtum war. Hierzu zählen insbesondere:

  • Erklärungsirrtum (der Anfechtende wollte etwas anderes erklären)
  • Inhaltsirrtum (der Anfechtende war im Irrtum über den Inhalt seiner Erklärung)
  • Eigenschaftsirrtum (der Anfechtende war im Irrtum über wesentliche Eigenschaften der Sache oder Person)

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)

Es kann angefochten werden, wenn der Anfechtende durch arglistige Täuschung eines anderen oder durch dessen vorsätzliches Verschweigen eines Umstandes zur Abgabe der Willenserklärung bestimmt wurde.

Folgen einer erfolgreichen Anfechtung sind die Rückabwicklung und die Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen.

FAQs

Nachfolgend die häufigsten Fragen für Sie auf einen Blick.

Welche Arten von Rechtsgeschäften gibt es?

Sie können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden, z.B. einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte, Verpflichtungsgeschäfte und Verfügungsgeschäfte sowie abstrakte und kausale Rechtsgeschäfte.

Welche Voraussetzungen müssen für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts erfüllt sein?

Die handelnden Personen müssen geschäftsfähig sein, es muss eine wirksame Willenserklärung vorliegen, das Rechtsgeschäft darf nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen, und gegebenenfalls müssen Formvorschriften eingehalten werden.

Unter welchen Umständen kann ein Rechtsgeschäft angefochten werden?

Es kann angefochten werden, wenn ein Irrtum vorlag (gemäß § 119 BGB), durch arglistige Täuschung (gemäß § 123 BGB) oder bei einem Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten (gemäß § 134 und § 138 BGB).

Was sind die Folgen einer erfolgreichen Anfechtung?

Die Folgen einer erfolgreichen Anfechtung sind die Rückabwicklung und die Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen.

Schlusswort

Rechtsgeschäfte sind ein zentrales Element im deutschen Zivilrecht und unerlässlich für den Rechtsverkehr. In diesem Beitrag wurden die wichtigsten Grundlagen, Arten und Voraussetzungen sowie mögliche Anfechtungsgründe und ihre Folgen erläutert. Sie können komplex sein und es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten oder Problemen anwaltliche Beratung einzuholen.

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