In diesem Blog-Beitrag widmen wir uns dem Rechtsmittel der Revision, das in Deutschland als letzte Chance gilt, ein rechtskräftiges Urteil zu ändern. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen erläutern, die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Revision darstellen und aktuelle Gerichtsurteile in diesem Zusammenhang analysieren. Des Weiteren werden wir häufig gestellte Fragen zum Thema beantworten und praktische Tipps für den Umgang mit der Revision geben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das dazu dient, die Rechtsanwendung des erstinstanzlichen Gerichts einer Nachprüfung durch ein höheres Gericht zu unterziehen. Im deutschen Rechtssystem ist die Revision das höchste und letzte Rechtsmittel, das in der Regel nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Korrektur von Rechtsfehlern, nicht auf der erneuten Beweiswürdigung.

Gesetzliche Grundlagen der Revision

Die gesetzlichen Grundlagen der Revision finden sich im deutschen Recht in verschiedenen Gesetzbüchern, je nachdem, ob es sich um eine zivilrechtliche, strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelt. Im Folgenden werden die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für die verschiedenen Rechtsgebiete aufgeführt:

Die Revision ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie durch das Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. In vielen Fällen ist die Revision erst zulässig, wenn sie vom erstinstanzlichen Gericht oder von einer höheren Instanz zugelassen wurde.

Voraussetzungen für die Revision

Die Revision kann nicht in jedem Fall eingelegt werden, sondern unterliegt bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Erheblicher Rechtsfehler: Die Revision kann nur eingelegt werden, wenn das Urteil auf einem erheblichen Rechtsfehler beruht. Dazu gehören insbesondere Verstöße gegen das materielle Recht, die Verletzung von Verfahrensrechten oder die fehlerhafte Anwendung von Rechtsnormen.
  • Zulassung der Revision: In vielen Fällen ist die Revision nur zulässig, wenn sie vom erstinstanzlichen Gericht oder von einer höheren Instanz zugelassen wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das erstinstanzliche Gericht im Urteil selbst die Revision zugelassen hat oder das Beschwerdegericht die Revision aufgrund einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zugelassen hat.
  • Revisionsbegründung: Die Revision muss innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel einen Monat) nach Zustellung des Urteils schriftlich begründet werden. In der Revisionsbegründung müssen die Rechtsfehler, auf denen das Urteil beruht, konkret bezeichnet und erläutert werden.

Rechtsfolgen der Revision

Wenn die Revision erfolgreich ist, hat dies verschiedene Rechtsfolgen für das erstinstanzliche Urteil und den weiteren Verlauf des Verfahrens:

  • Aufhebung des Urteils: Ein erfolgreiches Revisionsverfahren führt in der Regel zur Aufhebung des angefochtenen Urteils. Das bedeutet, dass das Urteil keine Rechtskraft mehr besitzt und die Entscheidung über den Streitgegenstand erneut getroffen werden muss.
  • Zurückverweisung des Verfahrens: In den meisten Fällen wird das Verfahren nach der Aufhebung des Urteils an das erstinstanzliche Gericht oder an eine andere Instanz zurückverwiesen. Dies ermöglicht eine erneute Entscheidung über den Streitgegenstand unter Berücksichtigung der Rechtsfehler, die vom Revisionsgericht festgestellt wurden.
  • Änderung des Urteils: In einigen Fällen kann das Revisionsgericht das Urteil selbst ändern, ohne dass eine Zurückverweisung des Verfahrens erforderlich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Rechtsfehler nur einen bestimmten Teil des Urteils betreffen und der Rest des Urteils von diesen Fehlern unberührt bleibt.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Revision

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt, die sich mit verschiedenen Aspekten der Revision befassen:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Juni 2021 – IX ZR 149/19

In diesem Fall hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision eines Klägers zu entscheiden, der Schadensersatz wegen der Verletzung einer Anlageberatungspflicht geltend gemacht hatte. Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück. Dabei stellte der BGH fest, dass das Berufungsgericht den Kläger nicht ausreichend über seine prozessualen Pflichten belehrt hatte und daher ein Verfahrensfehler vorlag.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. April 2021 – 3 C 2.20

In diesem Verfahren ging es um die Frage, ob ein Beamter auf Lebenszeit wegen einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden durfte. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Das Gericht stellte fest, dass das Verwaltungsgericht den Begriff der Dienstunfähigkeit unzutreffend ausgelegt und daher einen Rechtsfehler begangen hatte.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. März 2021 – 2 StR 573/19

In diesem Fall hatte der BGH über eine Revision im Strafverfahren zu entscheiden. Der Angeklagte war wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verurteilt worden. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts auf und verurteilte den Angeklagten stattdessen wegen schwerer räuberischer Erpressung. Dabei stellte der BGH fest, dass das Landgericht den Begriff der besonderen Schwere der Schuld unzutreffend angewendet hatte, weshalb eine Änderung des Urteils durch den BGH selbst möglich war.

FAQs zur Revision

Gibt es eine Frist für die Einlegung der Revision?

Ja, die Revision muss innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden. Diese Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Zustellung des Urteils. Die Frist kann jedoch in Einzelfällen auch abweichend geregelt sein. Es ist daher wichtig, die gesetzlichen Regelungen und die Urteilsformel genau zu prüfen, um die korrekte Frist für die Einlegung der Revision zu ermitteln.

Kann ich die Revision selbst einlegen oder benötige ich einen Rechtsanwalt?

Grundsätzlich kann jeder Beteiligte die Revision selbst einlegen. Allerdings ist zu beachten, dass die Revision in der Regel von einem Rechtsanwalt begründet werden muss. Dies bedeutet, dass der Beteiligte, der die Revision einlegt, innerhalb der Begründungsfrist einen Rechtsanwalt beauftragen muss, der die Revisionsbegründung verfasst. In bestimmten Verfahren, insbesondere vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht, besteht zudem Anwaltszwang, sodass die Revision von vornherein nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden kann.

Wie hoch sind die Kosten für ein Revisionsverfahren?

Die Kosten für ein Revisionsverfahren richten sich nach verschiedenen Faktoren, wie dem Streitwert, den Verfahrensgebühren und den Anwaltskosten. Die genauen Kosten lassen sich daher nur im Einzelfall ermitteln. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass ein Revisionsverfahren erhebliche Kosten verursachen kann, insbesondere wenn die Revision erfolglos bleibt und die Kosten des Verfahrens vom Revisionsführer getragen werden müssen.

Abschließende Empfehlungen

Die Revision ist ein wichtiges Rechtsmittel, das in bestimmten Fällen die Möglichkeit bietet, ein fehlerhaftes Urteil zu korrigieren. Allerdings ist die Einlegung einer Revision mit erheblichen Anforderungen und Kosten verbunden. Daher sollte die Entscheidung für oder gegen eine Revision sorgfältig abgewogen und in der Regel nur nach Rücksprache mit einem erfahrenen Rechtsanwalt getroffen werden. Dabei sollten die Erfolgsaussichten der Revision, die möglichen Kosten und die persönlichen Interessen des Betroffenen genau analysiert und gegeneinander abgewogen werden.

Wenn Sie ein Urteil erhalten haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind, und überlegen, ob eine Revision in Ihrem Fall sinnvoll ist, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden. Er oder sie kann Sie über die Erfolgsaussichten einer Revision informieren, die möglichen Risiken und Kosten abwägen und Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob eine Revision in Ihrem Fall angezeigt ist. Darüber hinaus kann ein Rechtsanwalt Sie im Revisionsverfahren vertreten und dafür sorgen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

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