Im Sponsoring ergeben sich sowohl für Sponsoren als auch für die geförderten Einrichtungen zahlreiche Möglichkeiten und Herausforderungen. Im Rahmen dieses Blog-Beitrags möchten wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei auf einige wesentliche Aspekte rund um das Sponsoring eingehen und bieten sowohl potenziellen Sponsoren als auch Empfängern wertvolle Hinweise, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Inhalt:

  • Was ist Sponsoring?
  • Arten des Sponsorings
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Vertragsgestaltung
  • Steuerliche Behandlung im Sponsoring
  • Praktische Tipps für die Anbahnung und Umsetzung von Sponsorings
  • Häufige Fehler und Fallstricke
  • Co-Sponsoring: Vertragsrechtliche Tipps für erfolgreiche Partnerschaften
  • FAQ zum Sponsoring

Was ist Sponsoring?

Sponsoring ist die finanzielle oder materielle Unterstützung von Einzelpersonen, Vereinen, gemeinnützigen Organisationen oder Unternehmen durch andere Unternehmen, meist aus der Wirtschaft. Die Sponsoren erhoffen sich im Gegenzug eine positive Darstellung ihrer Marke und eine Stärkung ihres Images durch die Verbindung mit der gesponserten Einrichtung. In vielen Fällen dient das Sponsoring auch als effektives Marketinginstrument zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades oder zur gezielten Ansprache von Kundengruppen.

Arten des Sponsorings

Das Sponsoring kann grundsätzlich in folgende Kategorien unterteilt werden:

  • Sportsponsoring: Hierbei handelt es sich um die häufigste Form des Sponsorings. Unternehmen fördern Sportvereine oder Einzelsportler finanziell oder materiell und profitieren von der Präsenz ihrer Marke im Sportumfeld.
  • Kultursponsoring: Dies umfasst die Förderung von Kultureinrichtungen, wie Museen, Galerien, Theatern oder Orchestern, sowie von künstlerischen Projekten und Kulturveranstaltungen.
  • Sozialsponsoring: Unternehmen unterstützen soziale Organisationen, wie beispielsweise Hilfsorganisationen, Stiftungen oder gemeinnützige Vereine, bei der Umsetzung ihrer sozialen Ziele und Projekte.
  • Bildungssponsoring: Durch die finanzielle oder materielle Unterstützung von Bildungseinrichtungen, wie Schulen, Universitäten oder Forschungsinstituten, soll die Qualität der Bildung gefördert und Wissen vermittelt werden.
  • Ökologisches Sponsoring: Unternehmen fördern Projekte, Initiativen oder Organisationen, die sich dem Umweltschutz, der Nachhaltigkeit oder der ökologischen Aufklärung verschrieben haben.
  • Mediensponsoring: Bei dieser Form des Sponsorings unterstützen Unternehmen Medienprojekte, wie Radio- oder Fernsehsendungen, Zeitschriften, Online-Medien oder Podcasts und nutzen die damit verbundene Reichweite und Aufmerksamkeit für ihre Werbezwecke.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Vertragsgestaltung

Das Sponsoring unterliegt in Deutschland keinem spezifischen Sponsoringgesetz, sondern untersteht einer Vielzahl von Rechtsnormen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und bieten Anregungen für die Vertragsgestaltung:

  • Bürgerliches Recht: Sponsoringverträge sind zivilrechtliche Verträge, die sich insbesondere an den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) orientieren. Es empfiehlt sich daher, im Sponsoringvertrag klar und eindeutig die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, die Dauer des Sponsorings, die einzelnen Leistungen des Sponsors sowie die Gegenleistungen des Empfängers zu regeln.
  • Wettbewerbsrecht: Im Sponsoring müssen die Grundsätze des fairen Wettbewerbs beachtet werden. Dazu zählt insbesondere eine klare Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung (§ 7 Abs. 3 UWG), das Verbot irreführender Werbung (§ 5 UWG) sowie die Wahrung der Vergleichbarkeit von Leistungen und Preisen (§ 6 UWG).
  • Markenrecht: Bei der Verwendung von Logos und Markennamen im Rahmen des Sponsorings ist das Markenrecht zu beachten. Es gilt dabei, die jeweiligen Schutzrechte (z. B. Markeneintragungen) der beteiligten Parteien zu respektieren und entsprechende Nutzungsvereinbarungen im Sponsoringvertrag zu treffen.
  • Urheberrecht: Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, wie Fotos, Texten, Filmen oder Musik, muss im Sponsoringvertrag geregelt und gegebenenfalls durch den Abschluss entsprechender Lizenzverträge mit den Rechteinhabern ermöglicht werden.
  • Datenschutzrecht: Im Rahmen des Sponsorings kann es zur Verarbeitung personenbezogener Daten kommen. Es ist daher wichtig, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten und entsprechende Datenschutzbestimmungen im Sponsoringvertrag zu verankern.
  • Vereinsrecht: Bei der Förderung von Vereinen ist auf die Besonderheiten des Vereinsrechts zu achten. So müssen gemeinnützige Vereine ihre Gemeinnützigkeit durch die Einhaltung von steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. §§ 51 ff. AO) wahren und beispielsweise darauf achten, dass durch das Sponsoring kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet wird, der die Gemeinnützigkeit gefährden könnte.

Steuerliche Behandlung im Sponsoring

Das Sponsoring ist auch steuerrechtlich von großer Bedeutung. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die wesentlichen steuerlichen Aspekte in diesem Kontext:

  • Einkommensteuer: Für Unternehmen stellt das gewährte Sponsoring in der Regel eine Betriebsausgabe dar, die als solche steuerlich abziehbar ist. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Gegenleistung der gesponserten Einrichtung (z. B. Werbung, Imagetransfer) vorliegt, die dem Sponsor einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft.
  • Umsatzsteuer: Sponsoringzahlungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Demnach ist der gesponserte Empfänger verpflichtet, auf seine Gegenleistungen im Sponsoring Umsatzsteuer zu erheben. Ausnahmen gelten unter anderem für Vereine, die aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit von der Umsatzsteuer befreit sind, sowie für bestimmte Leistungen, die nach § 4 UStG steuerbefreit sind.
  • Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer: Gemeinnützige Organisationen, die Sponsoringmittel erhalten, müssen darauf achten, dass diese nicht den Zweckbetrieb oder ideellen Bereich (z. B. gemeinnützige Tätigkeit) verlassen und einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen. In diesem Fall wären die Sponsorengelder der Körperschaftsteuer und eventuell auch der Gewerbesteuer unterworfen.
  • Schenkungsteuer: Grundsätzlich sind auch Sponsoringzahlungen dem Grunde nach schenkungsteuerpflichtig, da sie ohne rechtliche Verpflichtung erfolgen. In der Praxis wird die Schenkungsteuer jedoch häufig nicht erhoben, weil sie sich aufgrund der bei Sponsoringverhältnissen üblichen Gegenleistungen bzw. des Nutzungswerts der Sponsorengelder wirtschaftlich nicht auswirkt.

Praktische Tipps für die Anbahnung und Umsetzung von Sponsorings

Nicht nur rechtliche, sondern auch praktische Aspekte spielen im Sponsoring eine wichtige Rolle. Wir möchten Ihnen daher nachfolgend einige praktische Tipps für die erfolgreiche Anbahnung und Umsetzung von Sponsoringprojekten geben:

  • Recherche und Kontaktaufnahme: Informieren Sie sich zunächst umfassend über potenzielle Sponsoren bzw. gesponserte Einrichtungen und deren Anforderungen. Knüpfen Sie auf dieser Basis erste Kontakte, um herauszufinden, ob ein Sponsoring für beide Seiten interessant und erfolgversprechend ist.
  • Sponsoringkonzept: Erstellen Sie ein aussagekräftiges Sponsoringkonzept, das die Ziele und Rahmenbedingungen des geplanten Sponsorings verdeutlicht und potenzielle Sponsoren von Ihrem Vorhaben überzeugt. Achten Sie dabei auf eine klare und verständliche Darstellung Ihrer Ideen und Ziele, um Missverständnisse und Unstimmigkeiten zu vermeiden.
  • Vertragsverhandlungen: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Vertragsverhandlungen und achten Sie darauf, sowohl Ihre eigenen Interessen als auch die des Sponsors bzw. des Empfängers zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch die Klärung rechtlicher und steuerlicher Fragen, die sich im Rahmen des Sponsorings ergeben können.
  • Kommunikation und Berichterstattung: Stellen Sie eine transparente und kontinuierliche Kommunikation zwischen den Vertragsparteien sicher und berichten Sie regelmäßig über den Fortschritt des Sponsorings. So schaffen Sie Vertrauen und legen den Grundstein für eine langfristige Zusammenarbeit.
  • Nachbereitung und Erfolgskontrolle: Werten Sie das Sponsoringprojekt nach Abschluss systematisch aus und ermitteln Sie den Erfolg der Maßnahme. Dies kann sowohl in Form von Kennzahlen (z. B. Reichweite, Imagegewinn) als auch durch qualitative Bewertungen (z. B. persönliche Gespräche, Umfragen) erfolgen.

Häufige Fehler und Fallstricke

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Anwaltskanzlei können wir auch auf einige häufige Fehler und Fallstricke im Sponsoring hinweisen, die es zu vermeiden gilt:

  • Mangelnde Absprachen: Sowohl Sponsoren als auch Empfänger sollten im Vorfeld klare Absprachen treffen und diese schriftlich festhalten, um spätere Unstimmigkeiten und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Fehlende rechtliche Prüfung: Sowohl Sponsoren als auch Empfänger sollten sich im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Sponsorings informieren und gegebenenfalls den Rat eines Rechtsanwalts oder Fachanwalts einholen. Nur so können sie sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften und Gesetze eingehalten werden und rechtliche Risiken minimiert sind.
  • Unrealistische Erwartungen: Seien Sie bei der Festlegung von Zielen und Erfolgskriterien realistisch und berücksichtigen Sie die jeweiligen Möglichkeiten und Restruktur des Sponsoren und Empfängers. Nur so können beide Seiten zufriedenstellende Ergebnisse erzielen und das Sponsoring nachhaltig erfolgreich gestalten.
  • Unzureichende Kommunikation: Führen Sie konstruktive Gespräche und pflegen Sie einen ehrlichen Austausch zwischen den Vertragsparteien. Nur so können mögliche Widrigkeiten frühzeitig erkannt und geklärt werden, bevor sie zu ernsthaften Problemen führen.

Co-Sponsoring: Vertragsrechtliche Tipps für erfolgreiche Partnerschaften

Co-Sponsoring: Mehr als nur finanzielle Unterstützung, eine Partnerschaft, die auf gegenseitigem Nutzen basiert. Im heutigen Wettbewerb sind Unternehmen ständig auf der Suche nach innovativen Marketingstrategien, um sich vom Rest der Menge abzuheben und sich ihre Nische zu sichern.

Eine solche Strategie ist das Co-Sponsoring, eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Unternehmen, gemeinsam ein Projekt oder eine Veranstaltung zu fördern. Doch trotz der scheinbaren Einfachheit kann eine Co-Sponsoring-Vereinbarung viele rechtliche Fallstricke beinhalten.

Was ist Co-Sponsoring und warum ist es wichtig?

Co-Sponsoring ist das Teilen von Sponsoringverpflichtungen und -leistungen zwischen zwei oder mehr Unternehmen. Häufig handelt es sich dabei um die gemeinsame Finanzierung und/oder Promotion eines Ereignisses, einer Kampagne oder eines Projektes. In der Regel wird dies durch einen Co-Sponsoring-Vertrag geregelt, den beide Parteien unterzeichnen.

Dies sind nicht nur finanzielle Vereinbarungen. Jede der beteiligten Parteien hat auch ihre eigenen Gründe, eine Co-Sponsoring-Vereinbarung einzugehen. Unternehmen sehen darin eine Möglichkeit, ihre Marke zu stärken, ihre Zielgruppe zu erweitern, ihre Investitionen zu maximieren und ihre Marketing- und/oder Vertriebsziele zu erreichen.

Ohne die richtige juristische Beratung können jedoch viele Dinge schief gehen. Daher ist es wichtig, die vertragsrechtlichen Aspekte von Co-Sponsoring-Abkommen zu verstehen, bevor Sie eine Partnerschaft eingehen.

Auf was sollten Sie bei Co-Sponsoring-Verträgen achten?

  • Pflichten und Leistungen: Ein guter Co-Sponsoring-Vertrag sollte klar und deutlich den Umfang der Verpflichtungen und Leistungen jeder Partei festlegen. Dazu gehören Details wie die Höhe der finanziellen Beiträge, Werbemöglichkeiten, Logo-Platzierungen und vieles mehr.
  • Exklusivitätsrechte: Dies bezieht sich auf das Recht des Co-Sponsors, der einzige Sponsor in seiner Branche zu sein. In vielen Fällen kann dies ein entscheidender Faktor für ein Unternehmen sein, sich für ein Co-Sponsoring zu entscheiden.
  • Lizenzrechte: Diese Klausel regelt das Recht der Sponsoren, das Logo oder die Marke des gesponserten Projekts oder der Veranstaltung zu verwenden.
  • Vertragsdauer und Kündigungsregelungen: Die Laufzeit des Vertrags und die Ausstiegsmöglichkeiten für beide Parteien sollten klar festgelegt sein.
  • Sanktionen und Haftungsbeschränkungen: Es ist wichtig, dass mögliche Strafen oder rechtliche Konsequenzen für Vertragsverletzungen definiert sind.

FAQ zum Sponsoring

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Sponsoring, um Ihnen einen noch besseren Überblick zu geben:

  • Wie finde ich einen passenden Sponsor für mein Projekt?
    Bitte achten Sie darauf, dass diese Antwort
    Führen Sie zunächst eine gründliche Recherche durch und identifizieren Sie potenzielle Sponsoren, die zu Ihrem Projekt passen. Achten Sie dabei auf Übereinstimmungen in Bezug auf Ziele, Werte und Zielgruppen. Nutzen Sie dann verschiedene Kommunikationskanäle, um auf Ihr Projekt aufmerksam zu machen und die ausgewählten Sponsoren gezielt anzusprechen.
  • Kann ich als privates Unternehmen von Sponsoring profitieren?
    Grundsätzlich können auch private Unternehmen von Sponsoring profitieren, beispielsweise im Rahmen von Kooperationen oder Veranstaltungen. Allerdings sind die Anforderungen an die steuerliche Absetzbarkeit und die Gegenleistung in der Regel höher als bei gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtungen.
  • Wie gestalte ich einen erfolgreichen Sponsoringvertrag?
    Achten Sie darauf, dass der Vertrag alle relevanten Aspekte und Vereinbarungen umfasst, wie z. B. die Dauer des Sponsorings, die Leistungen des Sponsors und die Gegenleistungen des Empfängers, sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Berücksichtigen Sie dabei auch rechtliche und steuerliche Anforderungen und lassen Sie den Vertrag von einem Experten prüfen.
  • Wie lange sollte ein Sponsoringvertrag laufen?
    Die Laufzeit eines Sponsoringvertrags sollte individuell festgelegt werden, abhängig von den Zielen und Rahmenbedingungen der beteiligten Parteien. In der Praxis sind meist Laufzeiten von ein bis drei Jahren üblich, um den gewünschten Erfolg zu erzielen und eine nachhaltige Zusammenarbeit zu gewährleisten.
  • Habe ich als Sponsor Mitspracherechte bei der Verwendung der Sponsoringmittel?
    Grundsätzlich können Sponsoren im Vertrag auch Mitspracherechte bei der Verwendung der Sponsoringmittel vereinbaren, beispielsweise in Bezug auf die Verwendung des Firmenlogos oder die Durchführung bestimmter Veranstaltungen. Es ist jedoch ratsam, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Kontrolle und Vertrauen zu wahren, um die Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Fazit

Das Sponsoring bietet sowohl für Sponsoren als auch für gesponserte Einrichtungen vielfältige Chancen, erfordert jedoch auch eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen zu erfüllen. Mit unserer Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie bei allen Fragen und Herausforderungen rund um das Thema Sponsoring.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren und gemeinsam erfolgreich durchzustarten.

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Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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