Stammeinlage – Was verspricht sich ein angehender Unternehmer davon, wenn das gesamte Eigenkapital in eine einzige GmbH fließt? Und welche Herausforderungen könnten auf Sie zukommen? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Stammeinlage im GmbH-Recht wissen müssen.

Die Rolle der Stammeinlage im GmbH-Recht: Eine grundsätzliche Betrachtung

Eine GmbH zu gründen, verlangt eine wesentliche Finanzressource: die Stammeinlage. Sie ist der finanzielle Grundbaustein jeder GmbH und somit eine Voraussetzung zur Gründung.

Wie das Gesetz es vorschreibt (GmbH-Gesetz § 5 Abs. 1), beläuft sich die Mindeststammeinlage einer GmbH auf 25.000 Euro. Dabei handelt es sich nicht nur um einen symbolischen Wert, sondern um eine einmalige Einlage, die zur Deckung der Betriebsausgaben beiträgt.

Tatsache ist, dass eine GmbH nur gegründet werden kann, wenn mindestens die Hälfte der Stammeinlage, also 12.500 Euro, in bar eingezahlt worden ist. Der restliche Betrag kann durch Sacheinlagen wie Immobilien, Patente oder Maschinen abgedeckt werden.

Warum ist die Stammeinlage so wichtig?

Die Stammeinlage ist die finanzielle Absicherung, welche die GmbH im Falle einer Insolvenz vor der völligen Zahlungsunfähigkeit bewahrt und den Gläubigern als Sicherheit dient.

Außerdem gewährleistet sie, dass die Gesellschaft von Anfang an über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um z.B. Verträge einzuhalten, Arbeiten zu entlohnen, den Betrieb aufrechtzuerhalten etc.

Es ist also kaum verwunderlich, dass die Regelungen zur Stammeinlage explizit im GmbH-Gesetz erscheinen und dass ihre Hinterlegung strengen Kontrollen unterliegt.

Der Vorgang der Stammeinlagesubvention

Um eine GmbH zu gründen, müssen die Gesellschafter eine notarielle Gründungsurkunde ausstellen und die Hälfte der Stammeinlage bei einem Kreditinstitut auf ein Sperrkonto einzahlen.

Nachdem diese Einzahlung nachgewiesen wurde, kann die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen werden. Erst nach Eintragung der GmbH ins Handelsregister, wird das Sperrkonto aufgelöst und der eingezahlte Betrag steht dem Unternehmen zur Verfügung.

Bis zur vollständigen Leistung der Stammeinlage sind die Gesellschafter verpflichtet, die fehlenden Beträge bei Bedarf nachzuschießen.

Die formale Seite: Notwendige Dokumente

Die Errichtung einer GmbH und damit verbunden die Hinterlegung der Stammeinlage erfordert das Erstellen und Einreichen mehrerer wichtiger Dokumente.

Dazu gehören u.a. die Gründungsurkunde, der Nachweis über die Hinterlegung der Stammeinlage, die Satzung der GmbH usw. Ist einer dieser Schritte nicht vollständig oder korrekt durchgeführt, kann es zu Komplikationen bei der Eintragung ins Handelsregister kommen.

Es ist daher unerlässlich, sich in den Prozess der GmbH-Gründung und der Stammeinlagesubvention sorgfältig einzuarbeiten.

Stammeinlage bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft (UG), auch als „Mini-GmbH“ bekannt, ist eine Sonderform der GmbH und stellt einen attraktiven Weg für Unternehmen dar, die mit einer geringeren Kapitalausstattung starten wollen.

Im Gegensatz zur „normalen“ GmbH muss bei Gründung einer UG lediglich eine Stammeinlage von mindestens einem Euro eingezahlt werden. Allerdings ist das Unternehmen verpflichtet, jedes Jahr einen vierten seines Gewinns zurückzulegen, bis das Stammkapital die Höhe von 25.000 Euro erreicht hat.

Dann kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Bis dahin gelten jedoch strengere Regeln, beispielsweise in Bezug auf Gewinnausschüttungen.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist die Stammeinlage?Die Stammeinlage ist das Eigenkapital, das die Gesellschafter einer GmbH bei ihrer Gründung einbringen. Sie stellt die finanzielle Basis dar, auf der das Unternehmen aufbaut, und soll im Falle einer Insolvenz als Sicherheit für die Gläubiger dienen.
  • Wie hoch muss die Stammeinlage sein?Die Mindeststammeinlage für eine GmbH beträgt gesetzlich festgelegt 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte in bar einbezahlt werden muss. Bei der Gründung einer UG genügt hingegen eine Stammeinlage von mindestens einem Euro.
  • Was passiert, wenn die Stammeinlage nicht vollständig erbracht wird?Sollte die Stammeinlage nicht vollständig erbracht werden, so sind die betreffenden Gesellschafter zur Nachschusspflicht verpflichtet. Das bedeutet, sie müssen die noch ausstehenden Beträge nachzahlen.

Best Practices: Das Beispiel einer erfolgreichen GmbH-Gründung

Sich darauf zu verlassen, dass die Stammeinlage reibungslos abgewickelt wird, ist eine Sache. Wenn es jedoch um die eigentliche Gründung einer GmbH geht, lohnt es sich, von den Erfahrungen anderer zu lernen. Im Folgenden haben wir als Praxisbeispiel die GmbH-Gründung von Max Müller vorbereitet.

Max Müller wollte eine eigene Software-Firma gründen. Er wusste jedoch nicht so recht, wie er das machen sollte. Daher schaltete er einen Anwalt ein, der ihn durch den gesamten Prozess der Gründung führen konnte. Durch die professionelle Unterstützung konnte Max Mülller seine Firma erfolgreich gründen und das nlötige Kapital sammeln.

Dieses Beispiel zeigt, dass es sinnvoll sein kann, frühzeitig den Rat eines Experten einzuholen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Stammeinlage ist der finanzielle Grundstein einer GmbH und verlangt den Gesellschaftern eine Menge Verantwortung ab. Obwohl sie gesetzlich verpflichtend ist, bringt ihre Hinterlegung viele Vorteile mit sich.

Durch die garantierte finanzielle Stabilität können Verträge erfüllt, Mitarbeiter entlohnt und der Betrieb aufrechterhalten werden. Doch damit die Vorteile der Stammeinlage wirklich wirksam werden, müssen bestimmte Anforderungen und Formalitäten erfüllt sein.

Haben Sie vor, eine GmbH oder eine UG zu gründen und haben weitere Fragen rund um die Stammeinlage? Unser Anwaltsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre unternehmerischen Träume zu unterstützen und Ihnen dabei zu helfen, das Beste aus Ihrer Stammeinlage zu machen. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.

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