Das Tarifrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter. In diesem umfangreichen Blog-Beitrag werden wir uns eingehend mit den Grundlagen des Tarifrechts befassen, die verschiedenen Arten von Tarifverträgen und deren rechtliche Grundlagen erörtern, aktuelle Gerichtsurteile vorstellen und häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beantworten.

Inhaltsverzeichnis

  • Einführung ins Tarifrecht
  • Arten von Tarifverträgen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Tarifvertragsparteien und Tarifverhandlungen
  • Aktuelle Gerichtsurteile
  • Häufig gestellte Fragen (FAQs)
  • Fazit

Einführung ins Tarifrecht

Das Tarifrecht ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts und befasst sich mit der Regelung von Arbeitsbedingungen sowie der Entlohnung von Arbeitnehmern. Die tarifvertraglichen Regelungen haben eine große Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da sie die Grundlage für die Zusammenarbeit bilden und somit die rechtliche Sicherheit auf beiden Seiten gewährleisten.

Im Tarifrecht unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Arten von Tarifverträgen: dem Flächentarifvertrag und dem Firmentarifvertrag. Beide Vertragstypen haben ihre eigenen Besonderheiten und Regelungen, die im Folgenden näher erläutert werden.

Arten von Tarifverträgen

Es gibt zwei Hauptarten von Tarifverträgen: Flächentarifverträge und Firmentarifverträge. Beide Arten von Tarifverträgen regeln die Arbeitsbedingungen und Entlohnung von Arbeitnehmern, unterscheiden sich jedoch in ihrem Geltungsbereich und ihren Regelungen.

Flächentarifvertrag

Ein Flächentarifvertrag ist ein Tarifvertrag, der für eine bestimmte Branche und eine bestimmte Region gilt. Er wird zwischen einer Arbeitgeber- oder Arbeitgeberverbandsseite und einer Arbeitnehmer- oder Gewerkschaftsseite geschlossen. Der Flächentarifvertrag gilt für alle Unternehmen, die Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband sind, sowie für alle Arbeitnehmer, die Mitglied in der zuständigen Gewerkschaft sind.

Beispiele für Flächentarifverträge sind der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie.

Firmentarifvertrag

Ein Firmentarifvertrag ist ein Tarifvertrag im Zivilrecht, der nur für ein bestimmtes Unternehmen und dessen Arbeitnehmer gilt. Er wird zwischen dem Unternehmen und einer Gewerkschaft geschlossen und ist somit auf das jeweilige Unternehmen beschränkt. Firmentarifverträge können sowohl branchenspezifische Regelungen enthalten als auch Regelungen, die ausschließlich für das betreffende Unternehmen gelten.

Beispiele für Firmentarifverträge sind der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Deutschen Bahn AG oder der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Volkswagen AG.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für das Tarifrecht sind im Tarifvertragsgesetz (TVG) sowie in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geregelt. Die wichtigsten Regelungen des TVG sind:

  • Vertragsfreiheit: Die Tarifvertragsparteien können frei über den Inhalt und die Bedingungen eines Tarifvertrags verhandeln.
  • Tarifautonomie: Die Tarifvertragsparteien sind in ihren Entscheidungen unabhängig von staatlichen Eingriffen.
  • Normenkontrolle: Das Arbeitsgericht kann die Rechtmäßigkeit von Tarifverträgen überprüfen.
  • Tarifbindung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind an die Regelungen des Tarifvertrags gebunden, sofern sie Mitglied in der jeweiligen Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerorganisation sind.
  • Allgemeinverbindlichkeit: Auf Antrag der Tarifvertragsparteien kann das Bundesarbeitsministerium einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, sodass er auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt.

Tarifvertragsparteien und Tarifverhandlungen

Die Tarifvertragsparteien sind die Arbeitgeber- oder Arbeitgeberverbände und die Arbeitnehmer- oder Gewerkschaften. Beide Seiten verhandeln gemeinsam über die Bedingungen und Regelungen eines Tarifvertrags und treffen dabei eine Vielzahl von Entscheidungen, die sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer von großer Bedeutung sind.

Ein wichtiger Aspekt bei Tarifverhandlungen ist die sogenannte Friedenspflicht. Diese besagt, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks oder Aussperrungen stattfinden dürfen. Erst nach Ablauf des Tarifvertrags und bei Scheitern der Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag können Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei Tarifverhandlungen ist die sogenannte Tarifeinheit. Diese besagt, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern gelten kann. Dies bedeutet, dass bei Vorliegen mehrerer konkurrierender Tarifverträge derjenige Tarifvertrag zur Anwendung kommt, der von der Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmer getragen wird.

Aktuelle Gerichtsurteile

Im Folgenden stellen wir einige aktuelle Gerichtsurteile vor, die für das Tarifrecht von Bedeutung sind:

Tarifverträge und Mindestlohngesetz

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 25. Mai 2016 (5 AZR 135/16) entschieden, dass die Regelungen eines Tarifvertrags Vorrang vor den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) haben, sofern der Tarifvertrag insgesamt günstigere Regelungen für die Arbeitnehmer vorsieht. In diesem Fall hatte der Arbeitnehmer geklagt, weil er der Meinung war, dass ihm der gesetzliche Mindestlohn zustehe, obwohl der Tarifvertrag eine geringere Vergütung vorsah. Das BAG entschied jedoch, dass der Tarifvertrag insgesamt für den Arbeitnehmer günstiger war und somit Vorrang vor dem MiLoG hatte.

Ausschlussfristen in Tarifverträgen

In einem Urteil vom 20. Februar 2019 (5 AZR 75/18) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Ausschlussfristen in Tarifverträgen grundsätzlich zulässig sind. Diese Fristen regeln, innerhalb welcher Zeit ein Anspruch aus dem Tarifvertrag geltend gemacht werden muss, um nicht zu verfallen. Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin geklagt, weil sie ihre Vergütungsansprüche für mehrere Monate nachträglich geltend machen wollte. Das BAG entschied jedoch, dass die in dem Tarifvertrag vereinbarte Ausschlussfrist von drei Monaten zulässig und wirksam war und somit die Ansprüche der Klägerin verfallen waren.

Tarifverträge und atypische Beschäftigungsverhältnisse

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 14. Juni 2016 (1 AZR 709/14) entschieden, dass auch atypische Beschäftigungsverhältnisse, wie beispielsweise Teilzeitarbeit oder Befristungen, durch Tarifverträge geregelt werden können. Im konkreten Fall ging es um einen Tarifvertrag, der Regelungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen enthielt. Das BAG entschied, dass diese Regelungen zulässig sind, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Tarifrecht:

Bin ich als Arbeitnehmer automatisch tarifgebunden?

Nein, als Arbeitnehmer sind Sie nur dann tarifgebunden, wenn Sie Mitglied in der Gewerkschaft sind, die den für Ihren Arbeitsvertrag maßgeblichen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Ist dies der Fall, gelten für Sie die Regelungen des Tarifvertrags.

Wie finde ich heraus, ob für meinen Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag gilt?

In Ihrem Arbeitsvertrag sollte vermerkt sein, ob ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt und welcher das ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich an Ihren Arbeitgeber, Ihre Gewerkschaft oder an eine Rechtsberatung wenden, um herauszufinden, ob für Ihren Arbeitsvertrag ein Tarifvertrag gilt.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber gegen die Regelungen des Tarifvertrags verstößt?

Wenn Ihr Arbeitgeber gegen die Regelungen des Tarifvertrags verstößt, können Sie zunächst versuchen, das Problem intern zu klären. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder an eine Rechtsberatung wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Gilt ein Tarifvertrag auch für befristete Arbeitsverhältnisse?

Ja, grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag auch für befristete Arbeitsverhältnisse. Es kann jedoch sein, dass der Tarifvertrag bestimmte Regelungen für befristete Arbeitsverhältnisse vorsieht, die von den Regelungen für unbefristete Arbeitsverhältnisse abweichen.

Fazit

Das Tarifrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und hat große Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen und Entlohnung von Arbeitnehmern und sorgen somit für rechtliche Sicherheit auf beiden Seiten. Die verschiedenen Arten von Tarifverträgen, die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung sind dabei wichtige Aspekte, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kennen und beachten sollten.

Wenn Sie Fragen zum Tarifrecht haben oder Unterstützung bei Tarifverhandlungen oder der Durchsetzung Ihrer tarifvertraglichen Ansprüche benötigen, sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht