In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden alle wichtigen Aspekte rund um das Thema Treuhandschaft und die Rolle des Treugebers besprochen. Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht gehe ich in diesem Artikel auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein, beleuchte die verschiedenen Arten von Treuhandschaften und gebe einen detaillierten Überblick über die Rechte und Pflichten sowohl des Treugebers als auch des Treuhänders.

Was ist eine Treuhandschaft?

Eine Treuhandschaft ist ein rechtliches Konstrukt, bei dem eine oder mehrere Personen (der sogenannte Treugeber) Vermögenswerte, wie z. B. Immobilien, Geld oder Beteiligungen an einer Gesellschaft, auf eine andere Person (den Treuhänder) übertragen. Der Treuhänder hat die rechtliche Verpflichtung, das treuhandeigene Vermögen zum Wohl einer oder mehrerer Begünstigten zu verwalten, die der Treugeber benannt hat. Die Begünstigten können natürliche Personen, juristische Personen oder sogar der Treugeber selbst sein.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Treuhandschaft in Deutschland

In Deutschland ist die Treuhandschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die für das Verständnis wichtigsten Regelungen sind:

  • § 929 BGB: Übereignung eines Rechts unter einer Treuhandbedingung
  • § 930 BGB: Erwerb des Rechts durch den Treuhänder
  • § 931 BGB: Pflichten des Treuhänders in Bezug auf das Recht
  • § 932 BGB: Erwerb des Rechts durch den Treugeber von einem Dritten

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Vorschriften, die sich auf unterschiedliche Aspekte der Treuhandschaft und die damit verbundenen Rechte und Pflichten beziehen.

Arten von Treuhandschaften

Es gibt verschiedene Arten von Treuhandschaften, die jeweils auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen von Treugeber, Treuhänder und Begünstigten zugeschnitten sind. Im Folgenden stelle ich die drei wichtigsten Typen von Treuhandschaften vor:

Schlichte Treuhandschaft

Bei einer schlichten Treuhandschaft verwaltet der Treuhänder das treuhandeigene Vermögen lediglich in der Weise, wie es der Treugeber vorgeschrieben hat. Der Treuhänder hat hierbei keine Entscheidungsfreiheit und muss den ausdrücklichen Anweisungen des Treugebers Folge leisten. Diese Form der Treuhandschaft eignet sich insbesondere für einfache Vermögensverwaltungen oder zur Sicherung von Vermögensgegenständen.

Ermessensgetreuhand

Hier hat der Treuhänder eine gewisse Entscheidungsfreiheit, muss jedoch stets im Interesse der Begünstigten handeln. Der Treugeber gibt lediglich die groben Rahmenbedingungen und Ziele für die Vermögensverwaltung vor. Diese Form der Treuhandschaft ist insbesondere für komplexe Vermögensverwaltungen und bei mehreren Begünstigten geeignet.

Familientreuhand

Die Familientreuhand ist eine besondere Form der Treuhandschaft und in der Regel auf die Verwaltung von Familiengut, wie z. B. einem Familienunternehmen oder einer familieneigenen Immobilie, ausgerichtet. Ziel ist es, das Familiengut zusammenzuhalten und innerhalb der Familie weiterzugeben. Der Treuhänder hat hier eine besondere Verantwortung zur Wahrung der Interessen der Familienmitglieder und zur Erhaltung des Familienguts.

Rolle und Rechte des Treugebers

Der Treugeber ist diejenige Person, die Vermögenswerte auf den Treuhänder überträgt und eine Treuhandschaft begründet. Die Rechte des Treugebers ergeben sich aus der Treuhandvereinbarung und können dementsprechend sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Typische Treugeberrechte sind:

  • Das Recht, den Treuhänder zu kontrollieren und gegebenenfalls bei Missachtung seiner Pflichten abzuberufen
  • Das Recht, bestimmte Informationen und Berichte vom Treuhänder zu verlangen
  • Das Recht, den Treuhänderweisungen und Anweisungen zu geben
  • Das Recht, die Treuhandschaft jederzeit zu beenden und das Vermögen zurückzufordern

Rolle und Pflichten des Treuhänders

Der Treuhänder ist diejenige Person, auf die das treuhandeigene Vermögen übertragen wurde und die dieses Vermögen im Interesse der Begünstigten verwalten muss. Die Pflichten des Treuhänders ergeben sich ebenfalls aus der Treuhandvereinbarung, wobei folgende Pflichten typischerweise festgelegt sind:

  • Die Pflicht zur treuhänderischen Verwaltung des Vermögens
  • Die Pflicht, den Begünstigten Rechenschaft abzulegen
  • Die Pflicht, den Anweisungen des Treugebers zu folgen
  • Die Pflicht, die Vertraulichkeit der Treuhandschaft zu wahren

Aktuelle Gerichtsurteile zur Treuhandschaft in Deutschland

Im Folgenden stelle ich einige aktuelle Gerichtsurteile vor, die sich auf unterschiedliche Aspekte der Treuhandschaft in Deutschland beziehen:

Bundesgerichtshof: Urteil vom 23. März 2021 – V ZR 97/19 (Treuhänderische Immobilienkaufverträge)

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein treuhänderischer Immobilienkaufvertrag unwirksam ist, wenn der Treuhänder allein über den Kaufpreis verfügen kann, ohne hierzu eine ausdrückliche Vollmacht des Treugebers zu besitzen. Die Rechtsprechung des BGH stärkt hiermit die Kontrollrechte der Treugeber und schützt sie vor Missbrauch durch den Treuhänder.

Oberlandesgericht Hamm: Urteil vom 2. März 2021 – 30 U 81/20 (Haftung des Treuhänders)

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass ein Treuhänder, der seine Pflichten verletzt und dadurch dem Treugeber bzw. Begünstigten einen Schaden zufügt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Treuhänder gegen seine Verpflichtung verstößt, das treuhandeigene Vermögen getrennt von seinem eigenen Vermögen zu halten und dieses Vermischen zu einem Verlust des Treuhandvermögens führt.

Bundesfinanzhof: Urteil vom 16. Dezember 2020 – I R 19/19 (Steuerliche Abzugsfähigkeit von Treuhandgebühren)

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte klar, dass Gebühren, die einem Treuhänder für seine Tätigkeit gezahlt werden, als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der Erzielung von betrieblichen Einkünften stehen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Treuhänder selbstständig oder angestellt tätig ist.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Treuhandschaft

In diesem Abschnitt beantworte ich einige häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Treuhandschaft:

Wofür kann eine Treuhandschaft sinnvoll sein?

Die Gründe für die Bildung einer Treuhandschaft können vielfältig sein. Typische Einsatzfelder sind:

Kann man einer Treuhandstellung auch wieder entkommen?

Ja, in den meisten Treuhandvereinbarungen ist die Möglichkeit vorgesehen, die Treuhandschaft zu beenden und das Vermögen auf den Treugeber oder direkt auf die Begünstigten zurückzuübertragen. Die Voraussetzungen hierfür sind in der jeweiligen Treuhandvereinbarung geregelt und können von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Welche Kosten entstehen bei der Gründung und Verwaltung von Treuhandschaften?

Die Kosten für die Gründung und Verwaltung einer Treuhandschaft hängen von verschiedenen Faktoren ab, z. B. der Komplexität der Vermögensverwaltung, der Anzahl der Begünstigten und dem vereinbarten Arbeitsaufwand für den Treuhänder. Werden externe Dienstleister, wie Anwälte oder Notare, eingeschaltet, entstehen zudem deren Gebühren. Die Treuhandgebühren sind in der Regel verhandelbar und werden individuell zwischen Treugeber und Treuhänder festgelegt.

Wann haftet der Treuhänder persönlich?

Der Treuhänder haftet persönlich, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt und dem Treugeber oder den Begünstigten ein Schaden entsteht. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Treugeber sorgfältig bei der Auswahl eines Treuhänders sein und auf ausreichende Qualifikationen und Erfahrungen achten. Zudem sollte die Haftung des Treuhänders in der Treuhandvereinbarung klar geregelt sein.

Kann man seine Treuhandverpflichtungen steuerlich geltend machen?

Wie bereits im Abschnitt über das Urteil des Bundesfinanzhofs erwähnt, können Treuhandgebühren unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sein. Sofern die Treuhandschaft jedoch rein privaten Zwecken dient, z. B. im Rahmen der Vermögensverwaltung für Angehörige, sind die Gebühren in der Regel nicht steuerlich absetzbar.

Fazit

Abschließend kann festgehalten werden, dass die Treuhandschaft ein vielseitiges Instrument darstellt, das insbesondere in den Bereichen Vermögensverwaltung, Erbschaftsfragen und der Absicherung von Gesellschafterpositionen in Unternehmen eine wichtige Rolle spielt. Treugeber und Treuhänder sollten sich stets der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein und darauf achten, ihre Rechte und Pflichten in der Treuhandvereinbarung klar zu regeln. Durch die Beachtung aktueller Gerichtsurteile und den Austausch mit Experten aus Recht und Steuern können sowohl Treugeber als auch Treuhänder ihre Handlungsspielräume optimal nutzen und das treuhandeigene Vermögen im besten Interesse aller Beteiligten verwalten. Ob schlichte Treuhandschaft, Ermessensgetreuhand oder Familientreuhand – jedes Konstrukt hat seine spezifischen Vorteile und ist auf die individuellen Bedürfnisse von Treugeber, Treuhänder und Begünstigten zugeschnitten. Nutzen Sie dieses umfassende Wissen über das facettenreiche Thema Treuhand und finden Sie die für Sie passende Lösung, um Vermögenswerte langfristig und sinnvoll zu verwalten.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur WilmsRechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht