Übergabeprotokoll – Wer kennt es nicht? Sie ziehen in eine neue Wohnung oder ein neues Haus und möchten sicherstellen, dass alles korrekt abläuft, sowohl bei der Wohnungsübergabe als auch bei Ihrem Auszug. Das Übergabeprotokoll ist hierbei Ihr bester Freund und Helfer. Aber warum ist es so wichtig und wie erstellen Sie es richtig?

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Übergabeprotokoll.

Warum ein Übergabeprotokoll so wichtig ist

Das Übergabeprotokoll dient dazu, den Zustand einer Immobilie bei Ein- und Auszug genau zu dokumentieren. Dies schützt sowohl den Mieter als auch den Vermieter vor möglichen Streitigkeiten über Schäden oder Mängel, die im Nachhinein entdeckt werden. Dadurch lässt sich am Ende der Mietzeit leichter entscheiden, welche Partei für eventuelle Instandsetzungen oder Renovierungen verantwortlich ist.

Gerade bei längeren Mietverhältnissen können im Laufe der Zeit einige Schäden auftreten, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Hier kommt das Übergabeprotokoll ins Spiel.

Das kleine Einmaleins der Übergabeprotokoll-Erstellung

Ein detailliertes Übergabeprotokoll erleichtert die Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter erheblich. Damit das Protokoll jedoch auch wirklich seinen Zweck erfüllt, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Erstellen Sie das Übergabeprotokoll gemeinsam mit Ihrem (zukünftigen) Vermieter oder Mieter und achten Sie darauf, dass beide Parteien präsent sind.
  • Überprüfen Sie jeden Raum und das gesamte Inventar, dokumentieren Sie alles detailliert und machen Sie Fotos – auch von vermeintlichen Kleinigkeiten.
  • Halten Sie den Zustand von Wänden, Decken, Böden, Fenstern, Türen und sonstigen Einrichtungen genau fest.
  • Vergessen Sie nicht, Zählerstände zu notieren (Strom, Gas, Wasser).
  • Unterschreiben Sie das Übergabeprotokoll unbedingt gemeinsam – das erhöht seine Beweiskraft, falls es später zu Meinungsverschiedenheiten kommen sollte.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Übergabeprotokoll

Lassen Sie uns Ihnen mit den häufigsten Fragen und ihren Antworten weiterhelfen.

Welche Formalien müssen beim Übergabeprotokoll beachtet werden?

Ein Übergabeprotokoll sollte in schriftlicher Form erstellt werden und folgende Informationen enthalten:

  • Datum der Übergabe
  • Namen und Anschriften von Mieter und Vermieter
  • Anschrift der betroffenen Immobilie
  • Auflistung des Zustands der Räume und Einrichtungen
  • Zählerstände von Strom, Gas und Wasser
  • Feststellung von Mängeln, Schäden oder besonderen Vereinbarungen
  • Unterschriften beider Parteien

Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass das Protokoll detailliert, objektiv und gut verständlich verfasst ist. Fotos können helfen, den Zustand der Wohnung zu veranschaulichen.

Müssen Vermieter und Mieter das Übergabeprotokoll gemeinsam erstellen?

Es ist empfehlenswert, das Übergabeprotokoll gemeinsam zu erstellen, um Missverständnissen und Streitigkeiten vorzubeugen. Zudem erhöht die Anwesenheit beider Parteien die Beweiskraft des Protokolls im Falle einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung.

Welche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche ergeben sich aus dem Übergabeprotokoll?

Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe. Schnürt es detailliert und korrekt, können daraus Gewährleistungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter (z. B. bei Mängeln) sowie Haftungsansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter (z. B. bei selbst verursachten Schäden) abgeleitet werden. Falls im Protokoll erwähnte Mängel innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht behoben werden, hat der Mieter unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Bei Schäden, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, kann der Vermieter unter Umständen Schadenersatz verlangen.

Kann das Übergabeprotokoll auch Einfluss auf die Kaution bzw. deren Rückzahlung haben?

Das Übergabeprotokoll kann bei der Rückzahlung der Kaution eine wichtige Rolle spielen. Wenn es Schäden oder Mängel dokumentiert, die vom Mieter verursacht wurden, kann der Vermieter – sofern dies vertraglich vereinbart wurde – die entsprechenden Kosten von der Kaution einbehalten. Umgekehrt kann der Mieter eine zügige Rückzahlung der Kaution fordern, wenn das Protokoll keine Beanstandungen enthält.

Was passiert, wenn kein Übergabeprotokoll erstellt wurde?

Fehlt ein Übergabeprotokoll, können Vermieter und Mieter in Streitigkeiten geraten, wenn es um die Beurteilung von Schäden oder Mängeln geht. Da kein schriftlicher Beweis des Zustands der Wohnung vorliegt, kann die Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen schwierig werden. In einem solchen Fall müssen beide Parteien auf andere Beweismittel zurückgreifen, wie z. B. Fotos oder Zeugenaussagen.

Ein Blick hinter die Kulissen: echte Mandantengeschichten

Um das Thema Übergabeprotokoll noch anschaulicher darzustellen, möchten wir Ihnen einige anonymisierte Geschichten unserer Mandanten präsentieren. Hier sehen Sie, wie das Übergabeprotokoll in der Praxis zum Einsatz kommt und welche Probleme es lösen oder verhindern kann.

Die Renovierungspflicht

Herr Müller hatte seine Wohnung ordnungsgemäß an seinen Nachmieter übergeben, allerdings hatte er vergessen, ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Als der Vermieter nach einem Jahr von Herrn Müller verlangte, die (längst bezogenen) Räumlichkeiten zu renovieren, trat er an unsere Anwaltskanzlei heran.

Da im Mietvertrag keine Renovierungspflicht festgehalten war und im Eingangsbereich sogar der von Herrn Müller beschriebene (aber unbeweisbare) Schaden an der Wand sichtbar war, konnte der Vermieter seine Forderungen letztlich nicht durchsetzen. Mit einem ordnungsgemäßen Übergabeprotokoll hätte dieser Streit jedoch erst gar nicht entstehen können.

Die zerbrochene Scheibe

Frau Meier zog in eine Dachgeschosswohnung, in der bereits bei der Wohnungsbesichtigung eine zerbrochene Scheibe auffiel. Der Vermieter versprach, diese zu reparieren. Leider wurde das nicht schriftlich festgehalten, und die Reparatur unterblieb. Frau Meier beauftragte daraufhin einen Glaser, der die Scheibe auswechselte, und rechnete die Kosten mit der Miete an.

Da der Vermieter nun Geld zurückforderte, wandte sich Frau Meier an uns. Aufgrund unserer Erfahrung konnten wir das Problem schnell lösen, indem wir den Vermieter auf seine ursprüngliche Zusage zur Reparatur hinwiesen. Ein Übergabeprotokoll mit Vermerk zur defekten Scheibe hätte hier alle Unklarheiten verhindert.

Die Hauskatze und der Teppichboden

Ehepaar Schmidt hatte bei der Übergabe ihrer Wohnung an den Vermieter gemeinsam mit diesem ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellt, in dem auch die Hauskatze, das Kratzbrett und diverse kleine Kratzspuren am Teppich erwähnt wurden. Als der Vermieter einige Monate später auf Schadensersatz für den vermeintlich „zerstörten“ Teppichboden pochte, konnte das Ehepaar Schmidt dank des korrekt erstellten Übergabeprotokolls entspannt bleiben:

Die Aufzeichnungen und Bilder bewiesen, dass die Katze das Kratzbrett genutzt hatte und lediglich übliche Gebrauchsspuren am Teppich erkennbar waren. So konnte eine teure Neueindeckung verhindert und der Streit einvernehmlich beigelegt werden.

Der Teufel steckt im Detail: Weitere wichtige Aspekte rund um das Übergabeprotokoll

Neben den bereits genannten Grundlagen des Übergabeprotokolls gibt es einige weitere Aspekte, die sowohl für Mieter als auch für Vermieter von Bedeutung sein können. Machen Sie sich diese Punkte bewusst, um potenzielle Fallstricke zu vermeiden und eine möglichst lückenlose Dokumentation des Wohnungs- oder Hauszustands zu gewährleisten.

Inventar und Zubehör nicht vergessen

Gerade bei möblierten Wohnungen oder Häusern sollten Sie darauf achten, auch das vorhandene Inventar und Zubehör im Übergabeprotokoll zu erfassen. Hierzu zählen beispielsweise Einbauküchen, Möbel, Haushaltsgeräte, Lampen und Vorhänge. Notieren Sie hierbei nicht nur die Anzahl der Gegenstände, sondern auch deren Zustand und eventuelle Mängel oder Beschädigungen.

So stellen Sie sicher, dass bei Auszug keine unerwarteten Forderungen oder Diskussionen entstehen.

Veränderungen während der Mietzeit

Im Laufe der Mietzeit können durchaus Veränderungen an der Wohnung oder dem Haus vorgenommen werden, wie z. B. das Anbringen von Regalen oder das Verlegen neuer Böden. Bei solchen baulichen Veränderungen gilt: Holen Sie im Zweifel immer die Zustimmung des Vermieters ein und halten Sie diese schriftlich fest.

Dies schützt Sie als Mieter vor möglichen Forderungen beim Auszug, wie beispielsweise der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Haben Sie Zustimmungen aufbewahrt, können Sie diese problemlos mit dem Übergabeprotokoll verknüpfen und so eine lückenlose Dokumentation vorweisen.

Checkliste für ein vollständiges Übergabeprotokoll

Ein vollständiges Übergabeprotokoll sollte grundsätzlich alle wichtigen Informationen enthalten, um Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse zu vermeiden. Um Ihnen die Erstellung des Übergabeprotokolls zu erleichtern, haben wir für Sie eine praktische Checkliste zusammengestellt:

  • Datum der Übergabe
  • Namen und Adressen von Mieter und Vermieter
  • Anschrift und Bezeichnung der Immobilie
  • Zählerstände von Strom, Gas und Wasser
  • Anzahl und Zustand der Schlüssel
  • Zustand der Wände, Decken, Böden, Fenster und Türen
  • Funktionsfähigkeit von Heizkörpern, Thermostaten, Steckdosen und Lichtschaltern
  • Überprüfung von Sanitäreinrichtungen und Belüftungssystemen
  • Mängel und Schäden (mit Fotos dokumentiert)
  • Inventarliste mit Zustandsbeschreibung (bei möblierten Wohnungen)
  • Vereinbarungen zu Reparaturen oder Verbesserungen
  • Unterschriften von Mieter und Vermieter

Mit dieser Checkliste können Sie sicherstellen, dass das Übergabeprotokoll alle relevanten Punkte abdeckt und somit als solide Grundlage für ein reibungsloses Mietverhältnis dient.

Gut beraten mit der Anwaltskanzlei

Wie Sie anhand der oben genannten Geschichten erkennen können, liefert ein korrekt erstelltes Übergabeprotokoll eine wichtige Grundlage für ein harmonisches Mietverhältnis. Es schützt Mieter und Vermieter gleichermaßen vor möglichen Streitigkeiten und finanziellen Belastungen, indem es den Ist-Zustand der Wohnung dokumentiert und damit als Basis für Gewährleistungs- und Haftungsansprüche dient.

Unsere spezialisierte Anwaltskanzlei steht Ihnen bei allen Fragestellungen rund um das Übergabeprotokoll kompetent zur Seite. Gerne beraten wir Sie auch bei der Erstellung sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Falle von Streitigkeiten. Schließlich ist es unser Anspruch, dass Sie sich in Ihren eigenen vier Wänden wohl und sicher fühlen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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