Vermögensberater Haftung – Bei der Beratung von Mandanten in Bezug auf ihre finanziellen und vermögensbezogenen Angelegenheiten kommt der Rolle und Verantwortung des Vermögensberaters eine besondere Bedeutung zu. Als Experten auf ihrem Gebiet sollen sie ihre Mandanten über unterschiedliche Anlage- und Vermögensstrategien informieren, sie bei der Auswahl von geeigneten Anlageprodukten unterstützen und auf die damit verbundenen Chancen und Risiken hinweisen.

Im Zuge dieser Tätigkeiten sind Vermögensberater einer Vielzahl von Haftungsrisiken ausgesetzt. In diesem Artikel soll aufgezeigt werden, welche Rechte und Pflichten sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit haben.

Inhaltsverzeichnis:

  • Rechtliche Grundlagen der Vermögensberater Haftung
  • Wesentliche Pflichten und Obliegenheiten des Vermögensberaters
  • Haftung bei Verletzung von Pflichten
  • Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss
  • Versicherungsschutz für Vermögensberater
  • Tipps zur Reduzierung von Haftungsrisiken

Rechtliche Grundlagen der Vermögensberater Haftung

Die rechtlichen Grundlagen der Haftung von Vermögensberatern ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Regelungen, wie beispielsweise dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und spezielleren Branchengesetzen wie dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Insbesondere aufgrund der verschiedenen Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten von Vermögensberatern spielen vertragliche und gesetzliche Regelungen im Hinblick auf die Haftung eine wichtige Rolle.

Wesentliche Pflichten und Obliegenheiten des Vermögensberaters

Um ihren Mandanten eine umfassende und fachlich kompetente Beratung zu bieten, müssen Vermögensberater im Rahmen ihrer Tätigkeit verschiedene Pflichten erfüllen. Die folgenden Pflichten sind dabei von besonderer Bedeutung:

  • Anleger- und Anlagegerechtigkeitsprüfung: Vermögensberater müssen bei der Empfehlung von Anlageprodukten sicherstellen, dass diese auf die individuellen Bedürfnisse, Risikobereitschaft und das Anlageziel des Mandanten abgestimmt sind. Dies erfolgt in Form einer Anleger- und Anlagegerechtigkeitsprüfung.
  • Aufklärung über Risiken: Die Beratung von Mandanten muss objektiv und vollständig sein und sie müssen in verständlicher Weise über alle wesentlichen Aspekte, Chancen und Risiken des empfohlenen Anlageprodukts informiert werden.
  • Dokumentation: Um ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten nachweisen zu können, müssen Vermögensberater die geführten Beratungsgespräche und die empfohlenen Anlagestrategien sowie Risikohinweise in angemessener Weise dokumentieren.
  • Sorgfaltspflichten bei der Ausführung: Vermögensberater sind verpflichtet, die von ihnen empfohlenen Anlagegeschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen, um mögliche Verluste oder Schäden für ihre Mandanten zu vermeiden.

Haftung bei Verletzung von Pflichten

Verletzt ein Vermögensberater eine oder mehrere seiner Pflichten, kann er dafür haftbar gemacht werden. Die Haftung kann sich dabei aus verschiedenen Rechtsverhältnissen ergeben:

  • Vertragliche Haftung: Eine vertragliche Haftung des Vermögensberaters besteht, wenn er seine vertraglichen Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt und dem Mandanten dadurch ein Schaden entstanden ist. Die Haftung umfasst den Ersatz des entstandenen Schadens sowie gegebenenfalls auch entgangenen Gewinn.
  • Deliktische Haftung: Vermögensberater können auch deliktisch haftbar gemacht werden, wenn sie eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGB begehen, wie etwa durch einen Verstoß gegen die Grundsätze der Anleger- oder Anlagegerechtigkeitsprüfung, und dem Mandanten dadurch ein Schaden entsteht.
  • Gesellschaftsrechtliche Haftung: Handelt es sich bei dem Vermögensberater um eine Gesellschaft (beispielsweise eine GmbH oder AG), kann die Gesellschaft selbst bei Vertragsverletzungen haftbar sein, etwa wenn sie ihre Berater nicht ausreichend überwacht oder geschult hat.

Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss

Um das Haftungsrisiko der Vermögensberater besser steuern zu können, ist die Vereinbarung von Haftungsbegrenzungen oder Haftungsauschlüssen in gewissem Rahmen möglich. Dabei ist zu beachten, dass eine solche Regelung in der Regel nur zulässig ist, wenn sie im individuellen Vertrag mit dem Mandanten vereinbart wird und nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist.

Zudem dürfen Haftungsbegrenzungen und Haftungsauschlüsse nicht dazu führen, dass die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder unangemessen beschränkt wird. Auch die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit kann nicht ausgeschlossen werden.

Versicherungsschutz für Vermögensberater

Da Vermögensberater einem nicht unerheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt sind, ist es ratsam, sich durch eine entsprechende Versicherung abzusichern. Die Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensberater bietet Schutz bei Vermögensschäden, die durch eine vertragliche oder gesetzliche Haftung entstehen.

Sie kann beispielsweise die Kosten für die Regulierung von Schadenersatzansprüchen, Rechtsstreitigkeiten und Schlichtungsverfahren übernehmen.

Tipps zur Reduzierung von Haftungsrisiken

Um Haftungsrisiken zu minimieren und mögliche Schadenersatzansprüche von Mandanten zu vermeiden, sollten Vermögensberater einige grundlegende Empfehlungen befolgen:

  • Stets auf eine umfassende, anleger- und anlagegerechte Beratung achten.
  • Den Mandanten in verständlicher Weise über alle wesentlichen Aspekte, Chancen und Risiken von Anlageprodukten informieren.
  • Beratungsleistungen und Empfehlungen transparent gestalten und ausreichend dokumentieren.
  • Weiterbildung nutzen, um fachliche Kompetenz auf dem neuesten Stand zu halten und neue Haftungsrisiken zu erkennen.
  • Eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein.

Fazit

Die Vermögensberater Haftung ist ein essenzielles Thema für alle, die in dieser Branche tätig sind. Eine sorgfältige und professionelle Arbeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und individuellen Mandanteninteressen steht im Vordergrund, um Haftungsrisiken zu reduzieren.

Die genannten Tipps zur Minimierung von Haftungsrisiken und der Abschluss einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung bieten zusätzliche Absicherung im Falle von Schadenersatzansprüchen.

Es ist wichtig, sich als Vermögensberater kontinuierlich fortzubilden, um die schnell wechselnden gesetzlichen Bestimmungen und Veränderungen in der Finanzbranche zu berücksichtigen und die Beratungsqualität aufrechtzuerhalten. Nur so kann man Vertrauen bei den Mandanten aufbauen und eine erfolgreiche und rechtlich unbedenkliche Beratertätigkeit gewährleisten.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Rechtsanwalt Arthur Wilms - Kanzlei Herfurtner

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Anwalt Wolfgang Herfurtner Hamburg - Wirtschaftsrecht

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht