Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt in Deutschland das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und ist ein unerlässliches Instrument für jeden, der sich mit dem Verwaltungsrecht beschäftigt. In diesem umfassenden Blog-Beitrag werden wir die wichtigsten Aspekte der VwGO für Einsteiger beleuchten, um Ihnen einen klaren Überblick über die Materie zu verschaffen.

Wir werden die Struktur und den Aufbau der VwGO, die verschiedenen Arten von Verfahren sowie die Rechtsbehelfe und Fristen erläutern. Zudem werden wir aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen (FAQs) behandeln, um Ihnen ein umfassendes Verständnis der Thematik zu vermitteln.

Gliederung

  1. Struktur und Aufbau der VwGO
  2. Die verschiedenen Arten von Verfahren
  3. Rechtsbehelfe und Fristen
  4. Aktuelle Gerichtsurteile
  5. FAQs
  6. Verwaltungsgerichtsordnung: Abschließende Bemerkungen

Struktur und Aufbau der VwGO

Die Verwaltungsgerichtsordnung ist in fünf Teile gegliedert, die sich mit unterschiedlichen Aspekten des Verwaltungsprozesses beschäftigen:

  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
  3. Rechtsmittel
  4. Vollstreckung und Kosten
  5. Schlussvorschriften

In den allgemeinen Vorschriften (§§ 1-56 VwGO) finden sich grundlegende Regelungen zur Zuständigkeit und Organisation der Verwaltungsgerichte, zu den Beteiligten und ihren Prozessvertretern sowie zu den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen.

Der zweite Teil (§§ 57-119 VwGO) behandelt das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, insbesondere das erstinstanzliche Verfahren, das Beweisverfahren und das Urteilsverfahren. Hier finden sich auch Regelungen zur Klageerhebung, zur Klagebegründung und zur Klageerweiterung.

Der dritte Teil (§§ 120-153 VwGO) befasst sich mit den Rechtsbehelfen, also den verschiedenen Möglichkeiten, gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte vorzugehen. Dazu gehören insbesondere die Berufung, die Revision, die Beschwerde und die Nichtzulassungsbeschwerde.

Im vierten Teil (§§ 154-198 VwGO) werden die Vollstreckung und die Kosten des Verfahrens geregelt. Hier finden sich unter anderem Regelungen zur Kostentragung, zur Vollstreckung von Geldforderungen und zur Vollstreckung von Handlungen und Duldungen.

Der fünfte Teil (§§ 199-213 VwGO) enthält schließlich die Schlussvorschriften, die unter anderem Regelungen zur Geltung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung, zur Überleitung von Verfahren und zur Verjährung enthalten.

Die verschiedenen Arten von Verfahren

In der Verwaltungsgerichtsordnung werden verschiedene Arten von Verfahren unterschieden, die je nach Sachverhalt und Zielsetzung zum Einsatz kommen. Die wichtigsten Verfahrensarten sind:

Die Anfechtungsklage dient dazu, einen Verwaltungsakt für rechtswidrig erklären und aufheben zu lassen, während die Verpflichtungsklage auf die Verpflichtung der Behörde gerichtet ist, einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen oder zu ändern.

Die allgemeine Leistungsklage und die Feststellungsklage dienen dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungshandelns feststellen zu lassen.

Im Normenkontrollverfahren überprüfen die Verwaltungsgerichte die Rechtmäßigkeit von Rechtsnormen, insbesondere von Satzungen und Verordnungen.

Der vorläufige Rechtsschutz ermöglicht den Beteiligten, vorläufigen Rechtsschutz gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen oder gegen das Unterlassen von Verwaltungshandlungen zu erlangen.

Rechtsbehelfe und Fristen

Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht verschiedene Rechtsbehelfe vor, mit denen Beteiligte gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte vorgehen können. Die wichtigsten Rechtsbehelfe sind:

Die Fristen für die Einlegung dieser Rechtsbehelfe sind in der VwGO festgelegt und müssen zwingend eingehalten werden, um die Zulässigkeit des jeweiligen Rechtsbehelfs zu gewährleisten. Die wichtigsten Fristen sind:

  • Berufung: Ein Monat nach Zustellung des Urteils (§ 124a Abs. 1 VwGO)
  • Revision: Ein Monat nach Zustellung des Berufungsurteils (§ 133 Abs. 2 VwGO)
  • Beschwerde: Zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung (§ 146 Abs. 4 VwGO)
  • Nichtzulassungsbeschwerde: Ein Monat nach Zustellung des Berufungsurteils (§ 133 Abs. 2 VwGO)

Es ist wichtig, diese Fristen genau einzuhalten und bei Bedarf rechtzeitig eine Fristverlängerung beim zuständigen Gericht zu beantragen.

Aktuelle Gerichtsurteile

Um das Verständnis der Verwaltungsgerichtsordnung zu vertiefen, ist es hilfreich, sich mit aktuellen Gerichtsurteilen auseinanderzusetzen. Im Folgenden werden einige interessante und relevante Entscheidungen der letzten Jahre vorgestellt:

BVerwG, Urteil vom 29. November 2018 – 2 C 25.17: In diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Widerspruchsbescheid, der lediglich die Wiederholung des angefochtenen Verwaltungsakts darstellt, keine eigenständige Regelungswirkung entfaltet und daher nicht isoliert angefochten werden kann.

BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2019 – 7 C 10.18: Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Verfahren die Anforderungen an die Darlegung einer offensichtlichen Rechtsverletzung im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung konkretisiert.

BVerwG, Urteil vom 26. März 2020 – 3 C 2.19: In diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die Anforderungen an die Begründung eines Normenkontrollantrags präzisiert und insbesondere betont, dass die gerügte Rechtsverletzung substantiiert dargelegt werden muss.

BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2020 – 4 B 6.20: In dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass die Zulässigkeit eines Eilantrags im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht allein deshalb zu verneinen ist, weil die Hauptsache bereits entschieden ist, wenn der Eilantragsteller ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme darlegt.

FAQs

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verwaltungsgerichtsordnung:

Wofür ist die Verwaltungsgerichtsordnung zuständig?

Die Verwaltungsgerichtsordnung regelt das Verfahren vor den deutschen Verwaltungsgerichten. Sie enthält Vorschriften über die Zuständigkeit, die Organisation und den Ablauf der Verfahren sowie über die Rechtsbehelfe und die Vollstreckung von Entscheidungen.

Welche Gerichte sind für Verwaltungsstreitigkeiten zuständig?

Für Verwaltungsstreitigkeiten sind in Deutschland die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art der Streitigkeit und der Instanz des Verfahrens.

Wie erhebe ich Klage vor dem Verwaltungsgericht?

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht wird schriftlich erhoben, wobei die Klageschrift bestimmte formale Anforderungen erfüllen und den Sachverhalt sowie die Anträge des Klägers enthalten muss. Die Klage muss innerhalb der gesetzlichen Fristen erhoben werden, wobei die Fristen je nach Verfahrensart variieren können.

Welche Fristen müssen bei der Klageerhebung beachtet werden?

Die Fristen für die Klageerhebung variieren je nach Verfahrensart. Bei der Anfechtungsklage beträgt die Frist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts, bei der Verpflichtungsklage einen Monat nach Ablehnung oder Untätigkeit der Behörde. Bei der allgemeinen Leistungsklage und der Feststellungsklage gibt es keine festen Fristen, jedoch kann die Klage unzulässig sein, wenn sie nicht innerhalb einer angemessenen Zeit erhoben wird.

Welche Rechtsbehelfe stehen gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zur Verfügung?

Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht verschiedene Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts vor, insbesondere die Berufung, die Revision, die Beschwerde und die Nichtzulassungsbeschwerde. Die Zulässigkeit dieser Rechtsbehelfe ist an bestimmte formale und materielle Voraussetzungen geknüpft, die in der VwGO geregelt sind.

Verwaltungsgerichtsordnung: Abschließende Bemerkungen

Die Verwaltungsgerichtsordnung ist ein unerlässliches Instrument für jeden im Immobilienrecht, der sich mit dem Verwaltungsrecht beschäftigt. Mit diesem umfassenden Leitfaden haben wir Ihnen die wichtigsten Aspekte der VwGO nähergebracht und hoffen, dass Sie nun besser darauf vorbereitet sind, sich in Verwaltungsverfahren zurechtzufinden. Für eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit dem Verwaltungsrecht ist es jedoch unerlässlich, sich kontinuierlich mit der Materie auseinanderzusetzen und sich über aktuelle Entwicklungen und Gerichtsurteile auf dem Laufenden zu halten.

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