Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist für Rechtsanwälte, die im Bau- und Architektenrecht tätig sind, ein unverzichtbares Regelwerk. Sie legt die Grundlagen für die Vergabe von Bauleistungen und die damit verbundenen Vertragsverhältnisse fest. In diesem umfassenden Blog-Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte über die VOB, ihre rechtlichen Grundlagen, Anwendungsbereiche und praktischen Tipps für Anwälte, um Ihren Mandanten kompetent zu beraten und erfolgreich zu vertreten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlagen der VOB
  2. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen
  3. VOB Teil B: Besondere Vertragsbedingungen
  4. VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
  5. Anwendungsbereich der VOB
  6. Vergabeverfahren nach VOB
  7. Haftung bei Verstößen gegen die VOB
  8. FAQs zur VOB für Anwälte
  9. VOB Grundlagen verstehen und anwenden

Grundlagen der VOB

Die VOB ist ein Regelwerk, das aus drei Teilen besteht:

  1. VOB Teil A – Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  2. VOB Teil B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  3. VOB Teil C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Die VOB ist kein Gesetz, sondern eine privatrechtliche Regelung, die auf Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen angewendet werden kann. Die VOB wird von der Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) herausgegeben und regelmäßig aktualisiert.

VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen

Der erste Teil der VOB, Teil A, regelt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Hier finden sich Regelungen zu:

  • der Vergabeart (öffentlich, beschränkt, freihändig)
  • der Ausschreibung von Bauleistungen
  • den Anforderungen an Bieter und Angebote
  • den Fristen für Angebote und die Bindefrist
  • der Wertung von Angeboten und dem Zuschlag
  • den Vertragsunterlagen und der Vertragsgestaltung

VOB Teil B: Besondere Vertragsbedingungen

Der zweite Teil der VOB, Teil B, enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Die VOB/B ist für private Bauverträge nicht zwingend anwendbar, kann aber durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien in den Vertrag einbezogen werden. Die VOB/B regelt unter anderem:

VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen

Der dritte Teil der VOB, Teil C, umfasst die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Die ATV sind einzelne Normen, die jeweils für bestimmte Gewerke gelten und technische Anforderungen sowie Ausführungsbestimmungen enthalten. Die ATV regeln insbesondere:

  • die Leistungsbeschreibung
  • die Ausführung der Bauleistungen
  • die Abrechnung der Bauleistungen
  • die Gewährleistung und Mängelhaftung
  • die Abnahme der Bauleistungen
  • die Anforderungen an Baustoffe und Bauteile
  • die Bauausführung und Baustelleneinrichtung

Anwendungsbereich der VOB

Die VOB findet insbesondere bei öffentlichen Bauvorhaben Anwendung. Bei privaten Bauvorhaben kann die VOB durch Vereinbarung der Vertragsparteien zur Anwendung kommen. Dabei ist zu beachten, dass die VOB/B und die ATV im Rahmen einer solchen Vereinbarung unterschiedlich behandelt werden:

  • Die VOB/B wird als Ganzes in den Vertrag einbezogen. Eine selektive Übernahme einzelner Regelungen ist nicht möglich.
  • Die ATV können hingegen einzeln in den Vertrag einbezogen werden, je nachdem, welche Gewerke betroffen sind.

Die VOB wird insbesondere bei folgenden Verträgen angewendet:

Vergabeverfahren nach VOB

Die VOB regelt das Vergabeverfahren für Bauleistungen. Dabei sind grundsätzlich drei Vergabearten zu unterscheiden:

  1. Öffentliche Ausschreibung: Bei dieser Vergabeart werden alle interessierten Unternehmen aufgefordert, ein Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abzugeben.
  2. Beschränkte Ausschreibung: Hierbei werden nur ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
  3. Freihändige Vergabe: In Ausnahmefällen kann die Vergabe auch ohne förmliche Ausschreibung erfolgen, etwa bei dringenden oder geheimhaltungsbedürftigen Bauleistungen.

Das Vergabeverfahren ist in mehrere Stufen unterteilt:

  1. Ausschreibung: Die öffentliche Bekanntmachung der Bauleistung und Aufforderung zur Angebotsabgabe.
  2. Angebotsphase: Die interessierten Bieter erstellen ihre Angebote und reichen diese beim Auftraggeber ein.
  3. Angebotsprüfung und -wertung: Der Auftraggeber prüft und bewertet die Angebote nach festgelegten Kriterien.
  4. Zuschlag: Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag an den Bieter mit dem besten Angebot.
  5. Vertragsschluss: Die Vertragsparteien schließen den Bauvertrag ab, der die VOB einschließt.

Haftung bei Verstößen gegen die VOB

Verstöße gegen die VOB können sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Haftung des Auftraggebers: Verstößt der Auftraggeber gegen die VOB, etwa bei der Vergabe von Bauleistungen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen von benachteiligten Bietern führen.
  • Haftung des Auftragnehmers: Verstößt der Auftragnehmer gegen die VOB, etwa bei der Ausführung der Bauleistungen, kann dies zu Ansprüchen des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz oder Vertragsstrafen führen.

Rechtsanwälte, die ihre Mandanten im Zusammenhang mit der VOB beraten und vertreten, müssen sich daher sowohl mit den rechtlichen Grundlagen als auch mit den technischen Anforderungen der VOB vertraut machen, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.

FAQs zur VOB für Anwälte

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur VOB:

Muss die VOB zwingend angewendet werden?

Nein, die VOB ist kein Gesetz und muss daher nicht zwingend angewendet werden. Bei öffentlichen Bauvorhaben wird sie jedoch in der Regel verwendet. Bei privaten Bauvorhaben können die Vertragsparteien die Anwendung der VOB vereinbaren.

Können einzelne Regelungen der VOB/B ausgeschlossen werden?

Nein, die VOB/B wird als Ganzes in den Vertrag einbezogen. Eine selektive Übernahme einzelner Regelungen ist nicht möglich. Allerdings können die Vertragsparteien ergänzende oder abweichende Regelungen treffen, sofern diese nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Was passiert, wenn die VOB nicht ausdrücklich vereinbart wurde, aber dennoch angewendet wurde?

Selbst wenn die VOB nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann sie dennoch zur Anwendung kommen, wenn beide Vertragsparteien von ihrer Geltung ausgehen und dies auch in der Vertragsdurchführung zum Ausdruck kommt. In diesem Fall spricht man von einer konkludenten Vereinbarung der VOB.

Welche Rolle spielt die VOB bei der Haftung für Baumängel?

Die VOB regelt die Gewährleistung und Mängelhaftung in den ATV und der VOB/B. Bei Anwendung der VOB gelten die dort festgelegten Regelungen zur Mängelhaftung, etwa hinsichtlich der Gewährleistungsfrist oder der Verjährung von Mängelansprüchen. Die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) treten dabei zurück, soweit sie abdingbar sind.

Wie kann man die VOB in einem Bauvertrag vereinbaren?

Um die VOB in einem Bauvertrag zu vereinbaren, genügt eine ausdrückliche Bezugnahme auf die VOB in den Vertragsunterlagen oder im Vertragstext. Dabei sollte auf die jeweils gültige Fassung der VOB verwiesen werden, um spätere Streitigkeiten über die anzuwendenden Regelungen zu vermeiden.

Was passiert, wenn die VOB im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften steht?

Steht die VOB im Widerspruch zu zwingenden gesetzlichen Vorschriften, haben die gesetzlichen Regelungen Vorrang. Die entsprechenden Regelungen der VOB sind dann unwirksam. Bei nicht zwingenden gesetzlichen Regelungen können die Vertragsparteien abweichende Regelungen in der VOB vereinbaren, sofern diese nicht gegen die guten Sitten oder das Gesetz verstoßen.

Wann ist ein Schiedsverfahren nach VOB/B zulässig?

Ein Schiedsverfahren nach VOB/B ist zulässig, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich vereinbart haben und die streitigen Fragen sich auf die Auslegung oder Anwendung der VOB beziehen. Das Schiedsverfahren ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren sein kann. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind in der Regel endgültig und bindend.

Wie oft wird die VOB aktualisiert?

Die VOB wird in unregelmäßigen Abständen vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) aktualisiert. Die letzte große Überarbeitung erfolgte im Jahr 2019. Bei einer Änderung der VOB ist darauf zu achten, dass die jeweils aktuelle Fassung im Bauvertrag vereinbart wird, um Rechtsunsicherheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

VOB Grundlagen verstehen und anwenden

Die VOB ist ein unverzichtbares Regelwerk für Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht. Sie legt die Grundlagen für die Vergabe von Bauleistungen und die damit verbundenen Vertragsverhältnisse fest. Um Mandanten kompetent zu beraten und erfolgreich zu vertreten, sollten Anwälte die rechtlichen Grundlagen der VOB, ihre Anwendungsbereiche und praktische Auswirkungen auf Bauvorhaben kennen. Durch regelmäßige Fortbildung und Auseinandersetzung mit aktueller Rechtsprechung können Anwälte ihre Expertise im Umgang mit der VOB kontinuierlich vertiefen und erweitern.

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