Der Zweitmarkt für Finanzinstrumente bietet Anlegern die Möglichkeit, ihre Investitionen nach dem Ersterwerb zu handeln. Dieser umfangreiche Blogbeitrag untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Handel auf dem Zweitmarkt regeln, einschließlich relevanter Gesetze, Gerichtsurteile und häufig gestellter Fragen. Wir werden auch auf die Auswirkungen der verschiedenen rechtlichen Bestimmungen auf Anleger und Emittenten eingehen und mögliche zukünftige Entwicklungen diskutieren.

Einführung: Was ist der Zweitmarkt?

Der Zweitmarkt ist der Markt, auf dem Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen, Fondsanteile und Derivate nach dem Ersterwerb, d. h. nach der Emission, gehandelt werden. Im Gegensatz zum Primärmarkt, auf dem Unternehmen neue Wertpapiere direkt an Investoren ausgeben, ermöglicht der Zweitmarkt den Handel zwischen Anlegern, ohne dass die Emittenten direkt beteiligt sind.

Relevante Gesetze und Verordnungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel auf dem Zweitmarkt sind vielfältig und umfassen sowohl nationale als auch internationale Vorschriften. Im Folgenden werden die wichtigsten Gesetze und Verordnungen aufgeführt, die den Zweitmarkthandel betreffen:

Marktmissbrauchsverordnung (MAR): Die MAR ist eine EU-weite Verordnung, die Insiderhandel, Marktmanipulation und die Offenlegung von Insiderinformationen regelt. Sie stellt sicher, dass der Handel auf dem Zweitmarkt fair und transparent ist.

Wertpapierhandelsgesetz (WpHG): Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz legt die Bedingungen für den Handel mit Finanzinstrumenten und die Organisation von Handelsplätzen fest, einschließlich der Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen und der Bekämpfung von Marktmissbrauch.

Prospectus Regulation (EU) 2017/1129: Diese EU-weite Verordnung regelt die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten bei der öffentlichen Angebot von Wertpapieren und der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt.

Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II): Die MiFID II ist eine EU-Richtlinie, die die Regulierung von Finanzmärkten in der Europäischen Union und den Europäischen Wirtschaftsraum harmonisiert und Anlegerschutz, Markttransparenz und -integrität fördert.

Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG): Das FinDAG regelt die Aufsicht über den Finanzsektor in Deutschland und gibt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Befugnis, den Handel mit Finanzinstrumenten und die Marktteilnehmer zu überwachen und zu regulieren.

Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Auswirkungen

Gerichtsurteile haben einen bedeutenden Einfluss auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zweitmarkthandel. Im Folgenden werden einige wichtige Urteile und ihre Auswirkungen auf den Handel mit Finanzinstrumenten auf dem Zweitmarkt erörtert:

  • EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2019, C-390/18: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass die Marktmissbrauchsverordnung auch für den Handel mit Finanzinstrumenten auf dem Zweitmarkt gilt, auch wenn die betreffenden Finanzinstrumente nicht an einem geregelten Markt oder einem multilateralen Handelssystem (MTF) notiert sind.
  • Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 25. September 2018, XI ZR 79/17: Der BGH urteilte, dass Banken und Finanzdienstleister ihre Kunden umfassend über die mit dem Handel auf dem Zweitmarkt verbundenen Risiken aufklären müssen, einschließlich der möglichen Folgen von Marktschwankungen und Liquiditätsrisiken.
  • EuGH, Urteil vom 11. November 2020, C-911/19: Der EuGH entschied, dass nationale Regelungen, die den Handel mit Finanzinstrumenten auf dem Zweitmarkt einschränken, mit dem EU-Recht vereinbar sind, sofern sie im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Schutz der Anlegerinteressen stehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Welche Finanzinstrumente können auf dem Zweitmarkt gehandelt werden?

Finanzinstrumente, die auf dem Zweitmarkt gehandelt werden können, umfassen Aktien, Anleihen, Fondsanteile, Derivate, strukturierte Produkte und andere handelbare Wertpapiere. Die Art der gehandelten Finanzinstrumente kann je nach Handelsplatz und den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen variieren.

Wer kann auf dem Zweitmarkt handeln?

Der Handel auf dem Zweitmarkt steht in der Regel sowohl institutionellen Anlegern (z. B. Banken, Investmentfonds, Versicherungen) als auch Privatanlegern offen. Die Zugangsvoraussetzungen und Handelsbedingungen können je nach Handelsplatz und den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen variieren.

Was sind die Hauptvorteile des Handels auf dem Zweitmarkt?

Der Handel auf dem Zweitmarkt bietet Anlegern mehrere Vorteile, darunter:

  • Liquidität: Der Zweitmarkt ermöglicht es Anlegern, ihre Investitionen jederzeit zu verkaufen, wodurch sie Zugang zu Liquidität erhalten und ihre Portfolios an ihre Anlageziele anpassen können.
  • Preisbildung: Auf dem Zweitmarkt werden die Preise von Finanzinstrumenten durch Angebot und Nachfrage bestimmt, was zu einer transparenten und effizienten Preisbildung führt.
  • Risikomanagement: Der Handel auf dem Zweitmarkt ermöglicht es Anlegern, ihre Risiken durch Diversifikation und den Einsatz von Derivaten zu managen.

Welche Risiken sind mit dem Handel auf dem Zweitmarkt verbunden?

Der Handel auf dem Zweitmarkt birgt auch Risiken, zu denen unter anderem gehören:

  • Marktrisiko: Der Wert von Finanzinstrumenten auf dem Zweitmarkt kann aufgrund von Marktschwankungen sinken, was zu Verlusten für die Anleger führen kann.
  • Liquiditätsrisiko: In einigen Fällen kann es schwierig sein, einen Käufer oder Verkäufer für ein bestimmtes Finanzinstrument auf dem Zweitmarkt zu finden, was zu Liquiditätsproblemen führen kann.
  • Kreditrisiko: Der Handel mit Anleihen und anderen festverzinslichen Wertpapieren auf dem Zweitmarkt kann Kreditrisiken mit sich bringen, wenn der Emittent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  • Rechtliche Risiken: Anleger müssen sich an die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen halten und können bei Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen haftbar gemacht werden.

Zweitmarkt: Fazit und Ausblick

Der Zweitmarkt für den Handel mit Finanzinstrumenten ist ein wichtiger Bestandteil des globalen Finanzsystems und bietet Anlegern Liquidität, Preisbildung und Risikomanagementmöglichkeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zweitmarkthandel sind jedoch komplex und erfordern ein tiefes Verständnis der geltenden Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile.

Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene weiterentwickeln, ist es für Anleger und Emittenten unerlässlich, sich über die neuesten Entwicklungen und deren Auswirkungen auf den Zweitmarkthandel zu informieren. Die Anwaltskanzlei, die diesen Blogbeitrag verfasst hat, ist spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in Fragen des Zweitmarkthandels und steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen und Anliegen zu klären.

Zukünftige regulatorische Entwicklungen könnten den Zweitmarkthandel weiter beeinflussen, und es ist wichtig, sich an die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Einige mögliche Entwicklungen könnten beispielsweise die Harmonisierung von Regelungen auf internationaler Ebene, die Einführung von strengeren Offenlegungs- und Transparenzanforderungen oder die Anpassung von Regeln zur Bekämpfung von Marktmissbrauch und Insiderhandel sein.

Anleger und Emittenten sollten proaktiv sein und sich regelmäßig über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel mit Finanzinstrumenten auf dem Zweitmarkt informieren. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben, kann dabei helfen, rechtliche Risiken zu minimieren und die Chancen, die der Zweitmarkt bietet, optimal zu nutzen.

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