Die außerordentliche Kündigung zählt zu den einschneidendsten Mitteln im Arbeitsrecht und kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie sollte daher stets unter Abwägung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen in Erwägung gezogen werden. In diesem Beitrag bieten wir einen detaillierten Überblick über die außerordentliche Kündigung, beleuchten aktuelle Gesetzeslagen, rechtliche Ausführungen und zeigen Ihnen anhand von Praxisbeispielen und Fallstudien auf, wie man sich rechtlich korrekt verhält.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der reguläre Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, handelt es sich bei der außerordentlichen Kündigung um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Dies kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer betrieben werden und setzt stets einen wichtigen Grund voraus, der das Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar erscheinen lässt.

Rechtlicher Rahmen der außerordentlichen Kündigung

Der rechtliche Rahmen für außerordentliche Kündigungen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 626 geregelt. Hierin heißt es:

„Das Dienstverhältnis kann von jedem der beiden Vertragsteile aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zur Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“

Diese Formulierung verdeutlicht, dass es stets auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt und das Kündigungsrecht nur in extremen Fällen angewandt werden darf. Die Kündigungsgründe müssen dabei so schwerwiegend sein, dass sie eine Fortführung des Beschäftigungsverhältnisses unzumutbar machen.

Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung

Die Rechtsprechung hat eine Vielzahl von Gründen anerkannt, die als wichtig im Sinne von § 626 BGB gelten. Zu den häufigsten Gründen zählen:

  • Verhaltensbedingte Gründe: Diese umfassen grobes Fehlverhalten wie Diebstahl, Betrug, Beleidigungen oder körperliche Übergriffe.
  • Personenbedingte Gründe: Schwerwiegende und langfristige Erkrankungen, die eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen können unter Umständen einen wichtigen Grund darstellen.
  • Betriebsbedingte Gründe: In seltenen Fällen kann auch eine betriebsbedingte außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein, beispielsweise bei der Insolvenz des Unternehmens.

Wichtige Fristen und Formalitäten

Damit eine außerordentliche Kündigung rechtswirksam ist, muss der kündigende Teil die Kündigung innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem der Kündigungsgrund bekannt geworden ist (§ 626 Abs. 2 BGB). Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

Weiterhin ist es erforderlich, dass die Kündigung in schriftlicher Form erfolgt und von der kündigenden Person unterschrieben wird. Zudem sollte eine vollständige und detaillierte Schilderung des Kündigungsgrundes beigefügt werden, um bei eventuellen Streitigkeiten eine klare Beweisführung zu ermöglichen.

Beispiele für außerordentliche Kündigungen

Praxistipp: Körperliche Übergriffe am Arbeitsplatz

Ein Arbeitnehmer hatte über einen längeren Zeitraum wiederholt Konflikte mit Kollegen. In einem Fall eskalierten diese Konflikte derart, dass es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam. Der betroffene Mitarbeiter wurde durch die Personalabteilung verwarnt und letztlich außerordentlich gekündigt, nachdem ein weiterer Vorfall sich erneut ereignet hatte. Hier stellte das Gericht fest, dass solche körperlichen Angriffe ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung darstellen.

Diebstahl und Betrug

Ein anderer häufiger Grund für außerordentliche Kündigungen ist der Diebstahl von Firmeneigentum oder betrügerisches Verhalten. In einem Beispiel hatte ein Mitarbeiter mehrfach kleine Geldsummen aus der Firmenkasse entwendet. Als dies entdeckt wurde, sprach der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus, die auch vor Gericht Bestand hatte. Das Vertrauen in den Mitarbeiter war gravierend gestört, sodass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr tragbar war.

Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können unter bestimmten Bedingungen eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Hierfür müssen ebenfalls triftige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Zu solchen Gründen zählen beispielsweise:

  • Schwerwiegende Verstöße des Arbeitgebers gegen arbeitsvertragliche Pflichten, wie etwa ausbleibende Lohnzahlungen.
  • Erhebliche Beleidigungen oder tätliche Angriffe durch den Arbeitgeber.
  • Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit des Arbeitnehmers durch fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen des Arbeitgebers.

Fallstudie: Ausbleibende Lohnzahlungen

Ein Arbeitnehmer beschloss, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, nachdem sein Arbeitgeber mehrere Monate ausstehendes Gehalt nicht gezahlt hatte. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine fristlose Kündigung, da die Nichtzahlung des Gehalts eine gravierende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten durch den Arbeitgeber darstellt. Das Arbeitsgericht bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung, da die Nichtzahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts einen wichtigen Grund darstellt.

Rechtliche Konsequenzen und Risiken einer außerordentlichen Kündigung

Die außerordentliche Kündigung birgt erhebliche rechtliche Risiken und sollte daher mit Bedacht und nach genauer Prüfung der rechtlichen Grundlagen ausgesprochen werden. Möglicherweise drohen nämlich folgende Konsequenzen:

  • Arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklagen: Der gekündigte Arbeitnehmer kann eine Kündigungsschutzklage einreichen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung gerichtlich prüfen zu lassen.
  • Schadensersatzforderungen: Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung können schadensersatzrechtliche Forderungen durch die Gegenpartei entstehen.
  • Rufschädigung: Insbesondere für Arbeitgeber kann eine leichtfertig ausgesprochene außerordentliche Kündigung rufschädigende Auswirkungen haben.

Vorbereitung und Absicherung vor einer außerordentlichen Kündigung

Vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung empfiehlt es sich dringend, rechtlichen Rat einzuholen und eine sorgfältige Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen durchzuführen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit des Kündigungsgrundes.
  • Sicherung sämtlicher Beweismittel und Dokumentationen, die den Kündigungsgrund belegen.
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Formvorschriften.

Praktische Checkliste für außerordentliche Kündigungen

Nachfolgend bieten wir eine Checkliste, die als Leitfaden bei der Entscheidung und Durchführung einer außerordentlichen Kündigung dienen kann:

  • Hatten Sie bereits Konflikte oder Probleme am Arbeitsplatz, die dokumentiert sind?
  • Liegen die Fakten klar und sind sie zweifelsfrei belegbar?
  • Wurde der betroffene Mitarbeiter bereits verwarnt und hatte die Chance, sein Verhalten zu korrigieren?
  • Wurde der Kündigungsgrund innerhalb der Zwei-Wochen-Frist erkannt und die Kündigung innerhalb dieser Frist ausgesprochen?
  • Ist die Kündigung schriftlich und klar formuliert?
  • Haben Sie rechtlichen Rat eingeholt und sich über mögliche Konsequenzen informiert?

Begleitung durch erfahrene Anwälte

Bei komplexen Entscheidungssituationen und der Durchführung einer außerordentlichen Kündigung ist es ratsam, erfahrene und kompetente Anwälte zu Rate zu ziehen. Unsere Anwaltskanzlei bietet fundierte Rechtsberatung und Unterstützung bei der Vorbereitung, Prüfung und Durchsetzung von außerordentlichen Kündigungen. Wir helfen Ihnen, typische Fehler zu vermeiden und bieten eine umfassende Absicherung vor rechtlichen Risiken.

FAQ zur außerordentlichen Kündigung

Was bedeutet außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis fristlos und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfristen. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

Welche Frist gilt für die außerordentliche Kündigung?

Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Kündigungsgrund bekannt geworden ist. Diese Frist ist zwingend und muss eingehalten werden.

Welche Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung?

Zu den häufig anerkannten Gründen zählen grobes Fehlverhalten wie Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung oder schwere Pflichtverletzungen des Arbeitgebers, wie ausbleibende Lohnzahlungen.

Kann man eine außerordentliche Kündigung anfechten?

Ja, der gekündigte Arbeitnehmer kann eine Kündigungsschutzklage einreichen, um die Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung gerichtlich prüfen zu lassen. Hierbei wird insbesondere die Frage nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen geprüft.

Wie kann ich mich vor rechtlichen Risiken einer außerordentlichen Kündigung absichern?

Es empfiehlt sich, vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung stets rechtlichen Rat einzuholen, die Einhaltung der notwendigen Formvorschriften und Fristen sicherzustellen und eine akribische Dokumentation der Kündigungsgründe vorzunehmen.

Unsere Kanzlei steht Ihnen als erfahrener und kompetenter Partner zur Seite und bietet Ihnen die notwendige Expertise und Unterstützung, um rechtlich fundierte Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie mehr über unsere maßgeschneiderten Dienstleistungen im Bereich des Arbeitsrechts.

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