Erfahren Sie in diesem ausführlichen Beitrag alles, was Sie über Eingehungsbetrug wissen müssen, inklusive der rechtlichen Definitionen, möglichen Strafen, aktuellen Gerichtsurteilen und häufig gestellten Fragen. Dieser Beitrag ist für Sie besonders relevant, wenn Sie Geschäfte tätigen, Verträge abschließen oder sich einfach für die rechtlichen Aspekte des Betrugs interessieren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist Eingehungsbetrug?
  2. Die gesetzlichen Grundlagen:§ 263 StGB
  3. Abgrenzung zum Leistungsbetrug
  4. Beispiele für Eingehungsbetrug
  5. Strafmaß und Rechtsfolgen
  6. Mögliche Verteidigungsstrategien
  7. Aktuelle Gerichtsurteile
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  9. Eingehungsbetrug – rechtliche Folgen und Schutz für Betroffene

Was ist Eingehungsbetrug?

Eingehungsbetrug ist eine Form des Betruges, bei der eine Person durch betrügerische Handlungen eine andere Person dazu verleitet, einen Vertrag oder eine rechtlich bindende Vereinbarung einzugehen. Der Täter weiß, dass er oder sie beabsichtigt, die vereinbarten Leistungen nicht zu erbringen, gibt aber vor, dies zu tun. Ziel des Eingehungsbetrugs ist es, das Vermögen des Betroffenen zu schädigen.

Die gesetzlichen Grundlagen: § 263 StGB

Der Eingehungsbetrug ist im deutschen Strafrecht in § 263 StGB geregelt. Der Paragraph lautet wie folgt:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Neben dem Grundtatbestand des Betruges ergeben sich aus diesem Paragraphen auch die Voraussetzungen für den Eingehungsbetrug:

  • Täuschung durch Vorspiegelung falscher, Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
  • Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen
  • Veranlassung des Opfers zur Vermögensverfügung
  • Vermögensschaden
  • Kausalität zwischen Täuschungshandlung und Vermögensschaden

Abgrenzung zum Leistungsbetrug

Der Eingehungsbetrug ist vom Leistungsbetrug zu unterscheiden. Beim Leistungsbetrug geht es um die rechtswidrige Erlangung einer Leistung, die aufgrund eines bestehenden Vertrags erbracht werden soll. Im Gegensatz zum Eingehungsbetrug setzt der Leistungsbetrug voraus, dass der Täter bereits einen gültigen Vertrag abgeschlossen hat. Der Täter spielt hierbei also nicht mit der Absicht, den Vertrag von vornherein zu brechen, sondern beabsichtigt, seine vertraglichen Pflichten nicht oder nur teilweise zu erfüllen. Leistungsbetrug kann beispielsweise in Form von nicht erbrachten Dienstleistungen, nicht bezahlten Rechnungen oder Versicherungsbetrug vorkommen.

Beispiele für Eingehungsbetrug

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, die als Eingehungsbetrug gelten können:

  • Der Verkäufer eines Autos täuscht einem Käufer vor, dass das Fahrzeug keine Unfallschäden hat, obwohl er weiß, dass dies nicht der Wahrheit entspricht. Der Käufer geht den Vertrag unter der falschen Annahme ein, ein unfallfreies Auto zu kaufen.
  • Ein Handwerker verspricht, in einer bestimmten Zeit bestimmte Arbeiten zu erledigen, obwohl er von vornherein nicht die Absicht hat, diese Arbeiten auszuführen oder rechtzeitig abzuschließen. Der Kunde geht den Vertrag ein, weil er darauf vertraut, dass der Handwerker seinen Zusagen nachkommen wird.
  • Ein Kreditnehmer verschweigt bei der Kreditanfrage bei einer Bank seine tatsächliche finanzielle Situation und gibt vor, über ausreichende Sicherheiten zu verfügen, um den Kredit zurückzuzahlen. Die Bank vergibt den Kredit aufgrund dieser falschen Informationen.

Strafmaß und Rechtsfolgen

Das Strafmaß für Eingehungsbetrug kann variieren, abhängig von der Schwere des Falls und den Umständen des Täters und des Opfers. Grundsätzlich sieht § 263 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen, wie zum Beispiel beim Bandenbetrug oder bei einer hohen Schadenssumme, kann die Freiheitsstrafe auf bis zu zehn Jahre ansteigen

Zusätzlich zur strafrechtlichen Verurteilung kann der Täter zivilrechtlich verpflichtet sein, dem Betroffenen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies kann durch Rückzahlung des Betrages, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder in Form von Schadensersatz geschehen.

Mögliche Verteidigungsstrategien

Es gibt verschiedene Verteidigungsstrategien, die bei einem Vorwurf des Eingehungsbetrugs in Betracht gezogen werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • Das Bestreiten der Täuschungshandlung: Der Angeklagte kann vortragen, dass er nicht vorsätzlich getäuscht hat oder gar keine Täuschung vorgenommen hat.
  • Das Bestreiten der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen: Der Angeklagte kann darlegen, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Absicht hatte, seinen Verpflichtungen nachzukommen und keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen.
  • Das Bestreiten des Vermögensschadens: Der Angeklagte kann argumentieren, dass der Betroffene keinen Vermögensschaden erlitten hat, da beispielsweise der Wert der Leistung, die das Opfer erhalten hat, den Wert des erlangten Vermögensvorteils übersteigt.
  • Verjährung: Die strafrechtliche Verjährungsfrist für Eingehungsbetrug beträgt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB fünf Jahre. Der Angeklagte kann geltend machen, dass die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.

Die Wahl der geeigneten Verteidigungsstrategie hängt von den Umständen des Einzelfalls und den Beweismitteln ab.

Aktuelle Gerichtsurteile

Hier sind einige aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Eingehungsbetrug:

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Juni 2020 (5 StR 32/20): In diesem Fall hatte der Angeklagte gemeinsam mit anderen Personen massenhaft gefälschte Handys über das Internet verkauft. Er gab gegenüber den Kunden vor, dass es sich um Originale handelte. Der BGH bestätigte die Verurteilung wegen Betruges in besonders schweren Fällen und bandenmäßigem Handel mit gefälschten Markenwaren.
  • Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13. Januar 2015 (1 RVs 103/14): Ein Mann hatte mehrere Personen dazu gebracht, ihm ihre Autos zu überlassen, um sie angeblich im Auftrag zu verkaufen. Er veräußerte die Fahrzeuge jedoch ohne Erlaubnis der Eigentümer und behielt den Verkaufserlös für sich. Das OLG Hamm bestätigte die Verurteilung wegen Eingehungsbetrugs.
  • Amtsgericht München, Urteil vom 15. April 2016 (1022 Ls 250 Js 151850/14): Ein Taxiunternehmer verschwieg bei der Beantragung einer finanziellen Förderung durch die Stadt München, dass sein Taxi bereits mehr als 60.000 km gefahren war. Das AG München verurteilte den Unternehmer wegen Eingehungsbetrugs zur Zahlung einer Geldstrafe.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie unterscheidet sich Eingehungsbetrug von Leistungsbetrug?

Beim Eingehungsbetrug geht es um das Täuschen des Opfers, um dieses zum Abschluss eines Vertrags oder einer rechtlich bindenden Vereinbarung zu bewegen, während der Täter bereits weiß, dass er die aus dem Vertrag resultierenden Leistungen nicht erbringen will. Beim Leistungsbetrug hingegen hat der Täter einen gültigen Vertrag abgeschlossen, beabsichtigt jedoch, seine vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise nicht zu erfüllen.

Welche Strafen drohen bei Eingehungsbetrug?

Das Strafmaß für Eingehungsbetrug variiert je nach Schwere des Falls. Grundsätzlich sieht § 263 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe auf bis zu zehn Jahre erhöht werden.

Kann man sich gegen den Vorwurf des Eingehungsbetrugs verteidigen?

Ja, es gibt verschiedene Verteidigungsstrategien, die je nach den Umständen des Einzelfalls und den Beweismitteln in Betracht gezogen werden können. Dazu gehören unter anderem das Bestreiten der Täuschungshandlung, das Bestreiten der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Bestreiten des Vermögensschadens und die Berufung auf die Verjährung.

Was kann ich tun, wenn ich von einem Eingehungsbetrug betroffen bin?

Wenn Sie glauben, von einem Eingehungsbetrug betroffen zu sein, sollten Sie sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Darüber hinaus sollte in einem solchen Fall auch anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden, um die eigenen Rechte bestmöglich geltend zu machen und etwaige Ansprüche auf Schadensersatz oder Vertragsrücktritt durchzusetzen.

Eingehungsbetrug – rechtliche Folgen und Schutz für Betroffene

Eingehungsbetrug ist eine schwerwiegende Straftat, die erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Täter nach sich ziehen kann. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen und kann je nach Schwere des Falls variieren. Das Wissen um die rechtlichen Grundlagen, aktuelle Urteile und mögliche Verteidigungsstrategien ist unerlässlich, um sich sowohl gegen Betrugsversuche abzusichern als auch seine rechtlichen Interessen im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung zu wahren.

Opfer eines Eingehungsbetrugs sollten nicht zögern, rechtliche Schritte zu ergreifen, indem sie Anzeige bei der Polizei erstatten und anwaltliche Unterstützung suchen. Letztendlich liegt der Schutz vor Eingehungsbetrug in der Prävention, indem man aufmerksam und kritisch gegenüber Vertragspartnern ist, deren Seriosität überprüft und sich in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einholt.

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