Ein Frachtvertrag ist eine wichtige Grundlage für den Transport von Gütern und Waren. Er regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Frachtführer, insbesondere im Bereich der Haftung und Lieferung. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag werden wir uns eingehend mit den rechtlichen Grundlagen des Frachtvertrags beschäftigen, einschließlich der Frage, wann ein Frachtvertrag vorliegt, sowie den wesentlichen Elementen und Umständen, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind.

Gesetzliche Grundlagen eines Frachtvertrags

Die gesetzliche Grundlage für den Frachtvertrag findet sich im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Die Regelungen zu Frachtverträgen sind in den §§ 407-452 HGB enthalten. Dabei gibt es eine klare Unterscheidung zwischen verschiedenen Transportmitteln:

  • Frachtvertrag für Gütertransport auf dem Landweg (LKW, Bahn) – §§ 407-450 HGB
  • Frachtvertrag für Gütertransport auf dem Seeweg – §§ 452-466 HGB
  • Frachtvertrag für Gütertransport in der Binnenschifffahrt – §§ 467-479a HGB

Unabhängig vom Transportmittel gelten einige allgemeine rechtliche Regelungen, die für Frachtverträge maßgeblich sind, beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und internationale Vorschriften wie das Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße (CMR) für den Straßengüterverkehr.

Definition eines Frachtvertrags

Ein Frachtvertrag liegt laut § 407 Abs. 1 HGB vor, wenn sich ein Frachtführer gegenüber dem Absender verpflichtet, eine Ware auf einem bestimmten Weg gegen ein Entgelt (Fracht) zu einem bestimmten Bestimmungsort zu befördern und dort dem Empfänger zuzustellen. In diesem Fall übernimmt der Frachtführer die Beförderung der Ware und die damit verbundenen Pflichten, wie beispielsweise das Laden, die Verladung und die Entladung der Ware.

Ein Frachtvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. In der Praxis ist jedoch häufig eine schriftliche Vereinbarung üblich, um Missverständnisse zu vermeiden und die Bedingungen des Frachtvertrags für alle Beteiligten nachvollziehbar festzuhalten.

Wesentliche Vertragsbestandteile

Ein Frachtvertrag sollte eine Reihe von grundlegenden Informationen enthalten, um als wirksam betrachtet zu werden. Diese beinhalten unter anderem:

  • Die Namen und Adressen von Absender und Frachtführer,
  • Die Art und Beschreibung der Ware, einschließlich Gewicht, Anzahl, Maße und Verpackung,
  • Die Lieferadresse und Empfängerdaten,
  • Die vereinbarte Fracht und Zahlungsbedingungen,
  • Angaben zum vereinbarten Versanddatum und Liefertermin sowie
  • gegebenenfalls Vereinbarungen über Zusatzleistungen und deren Bezahlung, wie zum Beispiel der Einsatz von Hebebühnen, Zollabfertigung oder Versicherungsleistungen.

Sowohl der Absender als auch der Frachtführer haben ihre eigenen Rechte und Pflichten im Rahmen des Frachtvertrags. Beispielsweise hat der Absender die Ware ordnungsgemäß verpackt und gekennzeichnet abzuliefern, während der Frachtführer verpflichtet ist, die Ware unter Beachtung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu transportieren und dem Empfänger zuzustellen. Die konkreten Rechte und Pflichten beider Parteien können im Einzelfall jedoch durch individuelle Vereinbarungen abweichend von den gesetzlichen Regelungen gestaltet werden.

Haftung und Haftungsbeschränkungen

Der Frachtführer haftet grundsätzlich für Schäden, die während des Transports entstehen, beispielsweise durch Verlust oder Beschädigung der Ware. Die Haftungsgrundlagen und -höhen sind jedoch gesetzlich geregelt und können je nach Land und Transportmittel variieren. Im deutschen HGB ist beispielsweise die Haftungsbeschränkung des Frachtführers auf 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm festgelegt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

In einem Frachtvertrag können besondere Haftungsvereinbarungen getroffen werden, um die Haftung des Frachtführers weiter zu beschränken oder auszuweiten. Hierbei sollten die Beteiligten die nationalen und internationalen Vorschriften beachten, um einer eventuellen Unwirksamkeit der Vereinbarungen entgegenzuwirken.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein Frachtvertrag vorliegt, wenn ein Frachtführer sich verpflichtet, Güter im Auftrag eines Absenders gegen Entgelt zu einem bestimmten Bestimmungsort zu befördern und zuzustellen. Als rechtliche Grundlage dafür gelten die jeweiligen Paragraphen des Handelsgesetzbuchs sowie ergänzender nationaler und internationaler Regelungen. Wichtige Aspekte eines Frachtvertrags sind die Vertragsbestandteile, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Regelungen zur Haftung und Haftungsbeschränkungen.

Abgrenzung von Frachtvertrag, Speditionsvertrag und Lagervertrag

Im Transportwesen sind neben dem Frachtvertrag zwei weitere Vertragstypen von großer Bedeutung: der Speditionsvertrag und der Lagervertrag. Diese Vertragstypen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Grundlagen und der Leistungen, die im Rahmen des Vertrags erbracht werden. Um einen Frachtvertrag richtig einschätzen zu können, ist daher eine Abgrenzung dieser Verträge voneinander notwendig.

Speditionsvertrag

Ein Speditionsvertrag unterscheidet sich insofern vom Frachtvertrag, als dass im Speditionsvertrag der Spediteur sich verpflichtet, den Transport der Güter in eigenem Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers zu organisieren. In der Regel beauftragt der Spediteur selbst Frachtführer oder Lagerunternehmen, um die Beförderung oder Lagerung der Güter durchzuführen. Im Gegensatz zum Frachtvertrag übernimmt der Spediteur daher nicht selbst die Beförderung der Waren. Die Regelungen für Speditionsverträge finden sich in den §§ 453-466 HGB.

Unterschiede zwischen Frachtvertrag und Speditionsvertrag

Die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Frachtvertrag und einem Speditionsvertrag sind somit:

  • Beim Frachtvertrag befördert der Frachtführer die Güter selbst, beim Speditionsvertrag organisiert der Spediteur die Beförderung durch Dritte.
  • Im Frachtvertrag haftet der Frachtführer direkt für Schäden am Transportgut, während im Speditionsvertrag die Haftung des Spediteurs auf seine Auswahl- und Organisationspflicht beschränkt ist.
  • Im Frachtvertrag richtet sich die Vergütung nach der Beförderungsleistung, im Speditionsvertrag nach der Organisationsleistung.

Lagervertrag

Ein Lagervertrag bezieht sich auf die Lagerung von Gütern. Der Lagerhalter verpflichtet sich im Lagervertrag, die Güter des Einlagerers gegen Entgelt aufzubewahren und ordnungsgemäß zu lagern. Im Gegensatz zum Frachtvertrag und Speditionsvertrag steht hier nicht der Transport, sondern die Lagerung der Güter im Vordergrund. Die Regelungen zum Lagervertrag sind in den §§ 467-475 HGB enthalten.

Unterschiede zwischen Frachtvertrag und Lagervertrag

Die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Frachtvertrag und einem Lagervertrag sind:

  • Der Frachtvertrag betrifft die Beförderung von Gütern, der Lagervertrag hingegen die Lagerung von Gütern.
  • Die Vergütung im Frachtvertrag bezieht sich auf die Beförderungsleistung, im Lagervertrag auf die Lagerleistung.
  • Die jeweiligen Haftungsgrundsätze und Haftungshöhen unterscheiden sich zwischen Fracht- und Lagervertrag.

Insgesamt zeigt sich, dass es entscheidende Unterschiede zwischen Fracht-, Speditions- und Lagerverträgen gibt. Während der Frachtvertrag die eigentliche Beförderung von Gütern durch den Frachtführer regelt, kümmert sich der Spediteur im Rahmen eines Speditionsvertrags um die Organisation des Transports, ohne selbst als Frachtführer aufzutreten. Der Lagervertrag hingegen konzentriert sich auf die Lagerung von Gütern. Eine klare Abgrenzung dieser Vertragstypen ist essentiell, um die jeweiligen Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken der Vertragsparteien richtig einzuordnen.

Zustandekommen eines Frachtvertrags

Um einen Frachtvertrag wirksam zu schließen, müssen die Vertragsparteien – der Absender und der Frachtführer – ein konkludentes oder ausdrückliches Übereinkommen über die wesentlichen Vertragsbestandteile treffen. Im Folgenden werden die Schritte und Bedingungen für das Zustandekommen eines Frachtvertrags erläutert.

Vertragsangebot

Das Zustandekommen eines Frachtvertrags beginnt in der Regel mit einem Vertragsangebot. Der Absender oder der Frachtführer unterbreitet ein Angebot zur Beförderung von Gütern zu bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel der Beförderungsstrecke, dem Entgelt und der Lieferzeit. Das Angebot kann mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen, wobei die Schriftform in der Praxis aufgrund der Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit meist bevorzugt wird.

Vertragsannahme

Der Vertragspartner (Frachtführer oder Absender) hat sodann die Möglichkeit, das Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme des Angebots kann ebenfalls mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Mit der Annahme des Angebots kommt der Frachtvertrag zustande. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Ein stillschweigendes Zustandekommen des Frachtvertrags ist ebenfalls möglich, wenn der Frachtführer zum Beispiel mit der Ausführung der Beförderung beginnt, ohne zuvor ausdrücklich dem Vertragsangebot zugestimmt zu haben.

Vertragsschluss durch übliche Geschäftsbedingungen

Der Frachtvertrag kann auch durch übliche Geschäftsbedingungen zustande kommen. Beide Parteien können damit einverstanden sein, dass der Vertrag aufgrund bekannten Geschäftsbedingungen abgeschlossen wird. In diesem Fall sollten die Vertragsparteien darauf achten, dass diese Geschäftsbedingungen klar festgehalten sind und keine unangemessenen Benachteiligungen enthalten, da sie sonst gemäß § 305 BGB unwirksam sein können.

Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Es ist üblich, dass im Frachtvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Frachtführers oder Spediteurs einbezogen werden. AGB sind vorformulierte Vertragsbestimmungen, die zur Vereinfachung und Standardisierung der vertraglichen Regelungen dienen. Die Einbeziehung von AGB in den Frachtvertrag bedarf der ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung der Vertragsparteien. Dabei sind die Vorschriften des § 305 BGB zu beachten, um eine wirksame Einbeziehung der AGB zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein Frachtvertrag durch konkludentes oder ausdrückliches Übereinkommen der Vertragsparteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile zustande kommt. Dabei können auch übliche Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen werden. Es ist wichtig, dass die Parteien ihre Absichten und Bedingungen klar kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden und einen wirksamen Frachtvertrag abzuschließen.

Beendigung eines Frachtvertrags

Die Beendigung eines Frachtvertrags kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Im Folgenden werden die häufigsten Gründe und Situationen für die Beendigung eines Frachtvertrags dargestellt.

Erfüllung des Frachtvertrags

Die natürlichste und häufigste Art der Beendigung eines Frachtvertrags ist die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Der Frachtführer hat in diesem Fall die Güter ordnungsgemäß zum vereinbarten Bestimmungsort befördert und dem Empfänger übergeben. Der Absender oder der Empfänger, je nach vertraglicher Vereinbarung, hat die vereinbarte Fracht bezahlt. Sobald alle Verpflichtungen erfüllt sind, endet der Frachtvertrag.

Rücktritt vom Frachtvertrag

Ein Rücktritt vom Frachtvertrag ist unter bestimmten Umständen möglich. Gemäß § 415 HGB kann der Absender vor Beginn der Beförderung durch eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Frachtführer vom Frachtvertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Frachtführer berechtigt, eine Rücktrittsentschädigung zu verlangen, deren Höhe das vereinbarte Entgelt abzüglich eingesparter Aufwendungen beträgt. Ein Rücktritt vom Frachtvertrag kann auch durch den Frachtführer erfolgen, etwa wenn die Beförderung der Güter gegen geltendes Recht verstößt oder die vereinbarten Bedingungen nicht eingehalten werden.

Kündigung des Frachtvertrags

In den Fällen, in denen ein Frachtvertrag für einen bestimmten Zeitraum oder für wiederkehrende Beförderungsleistungen abgeschlossen wurde, kann der Vertrag durch Kündigung beendet werden. Die Kündigungsrechte und -fristen müssen im Vertrag festgelegt werden oder ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen. Eine außerordentliche Kündigung ist in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch eine der Vertragsparteien.

Unmöglichkeit der Leistungserbringung

Ein Frachtvertrag kann auch im Falle der Unmöglichkeit der Leistungserbringung beendet werden. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn die Beförderung der Güter aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund gesetzlicher Verbote nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fällen ist die betroffene Vertragspartei von ihren Verpflichtungen befreit und der Frachtvertrag endet. Die Unmöglichkeit der Leistungserbringung kann jedoch zu Schadensersatzansprüchen der benachteiligten Vertragspartei führen, abhängig von der Verursachung der Unmöglichkeit.

Zusammenfassend zeigt sich, dass ein Frachtvertrag auf unterschiedliche Weise beendet werden kann. Die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen stellt dabei die häufigste und erwünschteste Form der Beendigung dar. In anderen Fällen, wie dem Rücktritt, der Kündigung oder der Unmöglichkeit der Leistungserbringung, kann der Frachtvertrag ebenfalls enden, wobei die Vertragsparteien ihre Rechte und Pflichten sorgfältig prüfen sollten, um potenzielle rechtliche Streitigkeiten oder Schäden zu vermeiden.

Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen

Im Rahmen eines Frachtvertrags können unterschiedliche Vertragsverletzungen auftreten, die zu verschiedenen Rechtsfolgen führen können. Im Folgenden werden die häufigsten Vertragsverletzungen sowie die damit verbundenen Rechtsfolgen dargestellt.

Verzug des Frachtführers

Ein Verzug des Frachtführers liegt vor, wenn die Beförderung der Güter nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist oder, bei Fehlen einer solchen Vereinbarung, innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt. In diesem Fall hat der Absender oder der Empfänger, je nach vertraglichen Regelungen, Anspruch auf Schadensersatz. Gemäß § 422 HGB kann dies das vereinbarte Beförderungsentgelt oder ein nachgewiesener Schaden sein, der durch den Verzug entstanden ist. Bei einem höheren Schaden ist der Schadensersatz auf den 10-fachen Betrag des vereinbarten Beförderungsentgelts begrenzt.

Verlust oder Beschädigung der Güter

Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung der Güter während der Beförderung haftet der Frachtführer gemäß § 427 HGB grundsätzlich für den entstandenen Schaden. Die Haftung ist allerdings nach § 431 HGB auf 8,33 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm Rohgewicht begrenzt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Frachtführers vor. Darüber hinaus müssen Schäden innerhalb bestimmter Fristen gemäß § 438 HGB geltend gemacht werden, um einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben.

Vertragsstrafen

Es besteht die Möglichkeit, im Frachtvertrag Vertragsstrafen für bestimmte Vertragsverletzungen, wie beispielsweise Verzug oder Beschädigung der Güter, zu vereinbaren. Solche Vertragsstrafen können in einem gewissen Rahmen auch von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Bei der Vereinbarung von Vertragsstrafen sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese angemessen sind und keine unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner darstellen, da sie sonst gemäß § 309 bzw. § 307 BGB unwirksam sein können.

Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche aus einem Frachtvertrag unterliegen der Verjährung. Gemäß § 439 HGB verjähren Ansprüche aus einem Frachtvertrag grundsätzlich nach einem Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Güter oder dem vertraglich vereinbarten Liefertermin. Ist Vorsatz des Frachtführers im Spiel, verlängert sich die Verjährungsfrist jedoch auf drei Jahre. Die Verjährungsfrist kann auch vertraglich verändert werden, sofern dies im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht.

Im Zusammenspiel mit Frachtverträgen können verschiedene Vertragsverletzungen zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen, wie Schadensersatzansprüchen, Vertragsstrafen oder der Verjährung von Ansprüchen. Es ist für alle Beteiligten wichtig, sich der möglichen Vertragsverletzungen und ihrer Rechtsfolgen bewusst zu sein, um angemessen darauf reagieren zu können und sich vor potenziellen rechtlichen Streitigkeiten oder Schäden zu schützen.

Internationale Frachtverträge und anwendbares Recht

Internationale Frachtverträge und grenzüberschreitende Beförderungen stellen besondere Herausforderungen an die Vertragsparteien dar. Dazu gehört die Frage, welches Recht auf den Frachtvertrag anwendbar ist und welche internationalen Vereinbarungen und Abkommen relevant sind. Im Folgenden werden diese Aspekte erläutert und die wichtigsten internationalen Regelungen im Zusammenhang mit Frachtverträgen vorgestellt.

Anwendbares Recht

Bei internationalen Frachtverträgen stellt sich die Frage, welches nationale Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Im Allgemeinen gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit, sodass die Vertragsparteien das anwendbare Recht im Frachtvertrag vereinbaren können. Fehlt eine solche Vereinbarung, richtet sich das anwendbare Recht nach den Regelungen der Rom-I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) für EU-Mitgliedstaaten. Danach ist das Recht des Staates anwendbar, in dem der Frachtführer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, es gibt engere Verbindungen zu einem anderen Rechtssystem.

Internationale Vereinbarungen und Abkommen

Im Bereich der internationalen Beförderung von Gütern gibt es eine Reihe von wichtigen internationalen Vereinbarungen und Abkommen, die je nach Transportmittel gelten. Diese Regelungen betreffen nicht nur die Haftung, sondern auch die Gestaltung von Frachtverträgen. Die wichtigsten internationalen Abkommen und Regelungen im Bereich der internationalen Frachtbeförderung sind:

  • Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße (CMR) für den Straßengüterverkehr,
  • Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) für den Schienengüterverkehr,
  • Haager Regeln (Brüsseler Übereinkommen von 1924) und Haager-Visby Regeln (Protokoll von 1968) für den Seegüterverkehr sowie das Hamburger Seefrachtgesetz von 1978, das in einigen Ländern Anwendung findet,
  • Die Budapestiner Übereinkunft über den Vertrag über die Beförderung von Gütern in der Binnenschifffahrt (CMNI) für die Binnenschifffahrt,
  • Das Montrealer Übereinkommen von 1999 für den internationalen Luftverkehr.

Es ist wichtig, dass die Vertragsparteien bei der Gestaltung und Durchführung von internationalen Frachtverträgen sowohl das anwendbare nationale Recht als auch die relevanten internationalen Vereinbarungen und Abkommen berücksichtigen, um rechtskonform zu handeln und mögliche rechtliche Streitigkeiten oder Schäden zu vermeiden.

Die Rolle des Rechtsanwalts bei Frachtverträgen

Ein Rechtsanwalt, insbesondere ein auf Transportrecht spezialisierter Anwalt, kann in verschiedenen Phasen eines Frachtvertrags eine entscheidende Rolle spielen. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte erläutert, in denen ein Rechtsanwalt den Parteien eines Frachtvertrags Unterstützung bieten kann.

Vertragsentwurf und -prüfung

Ein Rechtsanwalt kann den Parteien bei der Erstellung eines Frachtvertrags wertvolle Unterstützung bieten, indem er sicherstellt, dass alle erforderlichen Vertragsbestandteile enthalten sind und die Vereinbarungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Eine sorgfältige Prüfung des Vertragsentwurfs durch einen Rechtsanwalt kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und Rechtssicherheit für beide Parteien zu schaffen.

Vertragsverhandlung

Ein Rechtsanwalt kann die Vertragsparteien während der Vertragsverhandlungen unterstützen und beraten. Das kann dazu beitragen, vorteilhafte und ausgewogene Vertragsbedingungen zu erreichen, die die Interessen beider Parteien schützen. Er kann auch dabei helfen, mögliche Fallstricke und Risiken bei der Verhandlung komplexer Vertragsbedingungen zu identifizieren und zu minimieren.

Rechtsberatung bei Vertragsverletzungen

Im Falle von Vertragsverletzungen oder Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kann ein Rechtsanwalt rechtlichen Beistand leisten und die jeweiligen Rechte und Pflichten der Beteiligten klären. Er kann dabei helfen, angemessene Schritte einzuleiten, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder abzuwehren. Darüber hinaus kann der Anwalt den Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung im Falle von Streitigkeiten unterstützen.

Vertretung vor Gericht oder in Schiedsverfahren

Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung oder ein Schiedsverfahren erforderlich wird, um Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem Frachtvertrag zu klären, kann ein Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandanten vor Gericht oder im Schiedsverfahren wahren. Er bereitet die jeweiligen Argumente und Beweismittel vor und vertritt die Position seines Mandanten effektiv, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Zusammengefasst kann ein Rechtsanwalt, insbesondere ein auf Transportrecht spezialisierter Anwalt, wertvolle Unterstützung bieten, um einen funktionierenden und rechtssicheren Frachtvertrag zu gewährleisten. Er kann in verschiedenen Phasen, wie Vertragsentwurf, Verhandlung, Streitbeilegung und gerichtliche Vertretung, den Parteien eines Frachtvertrags beistehen und dazu beitragen, rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden oder bestmöglich zu lösen.

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