GSPartners – Der vermeintliche Finanzdienstleister GSPartners stellt sich auf seiner Onlinepräsenz https://gspartners.global/ als Online Broker dar. Kunden sollen die neusten Technologien nutzen können, um mit Kryptowährungen zu handeln. Allerdings sollte Interessierten bewusst sein, dass die BCSC (British Columbia Securities Commission) eine Warnmeldung zum Anbieter ausgesprochen hat. Näheres dazu findet man hier.

Wenn Sie beim Finanzdienstleister GSPartners Geld angelegt haben und es nun zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung kommt, hilft Ihnen die Kanzlei Herfurtner zuverlässig und umfassend.

GSPartners – Warnmeldung der BCSC

Derzeitig existiert eine außerordentlich hohe Zahl an Online Trading Plattformen wie z.B. GSPartners. Hierdurch war es noch nie so leicht aber auch unsicher wie jetzt, in den unberechenbaren Finanzmärkten zu investieren.

Gerade weil es zahllose Möglichkeiten gibt, kann die Wahl eines Finanzdienstleisters zeitaufwendig und herausfordernd sein. Speziell dann, wenn diese Ihren individuellen Investitionsbedürfnissen entsprechen soll.

Sie erwägen, bei GSPartners zu investieren? In diesem Fall sind die folgenden Aspekte für Sie als Investoren relevant.

  • Eine optimale Anlaufstelle für Anleger, die sich über Aktien, Futures, Binäre Optionen und Kryptogelder informieren wollen, ist eine Webpräsenz wie diese.
  • Der Zutritt zu den weltweiten Börsenmärkten wird für Investoren durch Online-Investitionen bequemer und erschwinglicher.
  • Im Bereich Online Trading können Sie eine große Menge von Auftragsarten wählen.
  • Staatlich regulierte Broker im Internet, sichere Anbieter-Seiten, Kosten und Provisionen, Angebots-Optionen und Kundenbewertungen sind nur ausgewählte Kriterien, die Sie bei Ihrer finalen Wahl einkalkulieren müssen.

Die folgenden Hinweise sind allgemeine Ratschläge für Kapitalanleger – unabhängig von der Plattform in die Sie anlegen.

Behördliche Finanzaufsichten: Lizenzierung von Online Brokern wie GSPartners

Sowohl die Finanzmärkte als auch der Anlegerschutz profitieren von Verhaltensregeln und organisatorischen Zuständigkeiten. Anleihendienstleistungsunternehmen und Firmen wie GSPartners müssen eine Vielzahl von Verhaltensnormen einhalten. Dasselbe gilt für deren Beschäftigten. Hierdurch sollen Interessenskonflikte und damit zusammenhängende Benachteiligungen für Anleger verhindert werden.

Dazu gehört die Verantwortung des Finanzdienstleisters, seine eigenen Firmenkunden vor Abschluss eines Anleihengeschäfts über die entscheidenden Merkmale des Geschäfts zu unterrichten. Dies zählt sowohl für den speziellen Kapitalanleger als auch für die Wertanlage selbst. Jenem Gedanken gemäß sind erweiterte Informationen für Firmenkunden zwingend, die sich auf hochspekulative oder riskante Geschäfte einlassen wollen.

Gegenüber ihren Firmenkunden haben die Anbieter wie GSPartners eine Verantwortung. Diese geht deutlich über die Bereitstellung eines Angebots oder einer Serviceleistung hinaus.

Hat der Anbieter eine Zulassung für den Verkauf von Geldanlageprodukten? Dies sollten Sie unbedingt überprüfen. Hierfür können Sie die Broker-Check-Liste einer Finanzbehörde nutzen und den Namen des Finanzdienstleisters in die Suchmaske eingeben.

Online Broker GSPartners ruft überraschend an?

Haben Sie in der Vergangenheit einen telefonischen Anruf von einem Fremden erhalten, der Ihnen ein Sonderangebot dargelegt hat? Reagieren Sie auf keinen Fall ohne genaue Prüfung darauf.

Ungewollte Anrufe sind nciht erlaubt. „Cold Calling“ ist bei Wertpapierdienstleistern und ähnlichen Unternehmen wie GSPartners eindeutig nicht erlaubt.

Es gibt auch Gruppen, die behaupten, für professionelle Internet-Handelsplattformen tätig zu sein. Damit möchten sie Menschen dazu zu bewegen, ihnen ihre sensiblen Daten mitzuteilen. Oft werden Sie nach Ihrer anfänglichen Zahlung gebeten, mehr finanzielle Mittel einzuzahlen.

Telefonbetrüger lassen sich immer neue Methoden einfallen, um Geldgeber um ihre Ersparnisse, ihr Bargeld und übrige Wertgegenstände zu bringen. Eine allgemein bekannte Strategie der Schwindler ist es, den Personen, denen sie Schaden zufügen möchten, zu ungünstigen Tageszeiten anzurufen. Das ist z.B. sehr früh bei Tagesanbruch oder sehr spät nachts. Uhrzeiten also, zu denen sie am unkonzentriertesten sind.

Außerdem geben die Gesetzesbrecher zu Anfang des Gesprächs vor, sie und derjenige der angerufen wurde, würden sich kennen. Die andere Möglichkeit besteht darin, so zu tun,, als seien die Anrufer hilfsbereit. Damit vermitteln die Täter der Person, mit der sie am Telefon reden, ein Gefühl von Wohlwollen und Vertrauen. Kontrollieren Sie, ob Sie es wirklich mit der Firma GSPartners zu tun haben, wenn Sie angerufen werden.

Zuverlässige Investment-Broker handeln immer in Ihrem Sinne

Die Erteilung von Aufträgen für Transaktionen mit Wertpapieren ohne das Einverständnis des Kontoinhabers kann in einzelnen Fällen zu einem sprunghaften Anstieg des Kurses bestimmter Aktien führen.

Insbesondere betrifft dies Open-Market-Geschäfte mit illiquiden ausländischen Wertpapieren (Freiverkehr). Seien Sie deshalb vorsichtig, wenn Sie unter Berufung auf scheinbar einträgliche Geschäfte oder Gewinnankündigungen gebeten werden, persönliche Daten über die Kapitalanlage bei GSPartners ganz ohne Ihre Erlaubnis zu verraten.

Ihre IBAN, Business Identifier Code und andere Bankleitzahlen sollten Sie auf gar keinen Fall an einen anderen übermitteln, den Sie nicht kennen. Ebenso wenig sollten Sie Ihre Konto- oder Depotnummern und Passwörter preisgeben.

Überlassen Sie keine Depot-Dokumente oder Wertpapierabrechnungen von GSPartners an jemanden, den Sie nicht kennen. Auch Anrufer, die sich als Finanzberater, Makler oder Beschäftigter einer Finanzaufsicht darstellen, sind unberechenbar.

Cybertrading: Was Sie im Vorfeld wissen sollten

Der konventionelle Kapitalanlagebetrug wird mit bekannten Methoden wie Werbung, „Cold Calling“ oder Börsenbriefen ausgeführt.

Wenn es um Betrug geht, wird die altmodische Methode im digitalen Zeitalter schnell obsolet. Die aktuelle Art des Finanzbetrugs könnte man mit der Bezeichnung „Cybertrading“ beschreiben. Finanzprodukte werden hier in unredlicher Absicht über das Internet getradet.

Zu den betrügerischen Geldanlagen gehören Investitionsprodukte wie Differenzkontrakte und Kryptowährungen wie Bitcoin & Co.. Auch die Dienstleistungen von GSPartners wurden von anderweitigen Anbietern in ähnlicher Art und Weise eingesetzt, um Anleger hinters Licht zu führen.

Die Kapitalanleger erkundigen sich mehr und mehr selbst im Internet über Investitionsmöglichkeiten. Somit verlassen sich die Personen bei ihren Entscheidungen auf ihr eigenes Fachwissen oder auf die Anregungen anderer in Weblogs, Foren und anderen Online-Portalen.

Der Übergang zu immer anderen Finanzinstrumenten hat keinen langfristigen Einfluss auf die rechtswidrigen Tätigkeiten im Hinblick auf die Organisationsstruktur. Da sich die mafiösen Banden auf bereits bestehende und weitläufig akzeptierte Infrastrukturen verlassen, erübrigt sich die Anpassung auf ein neues “Geschäftsmodell”. Egal, was für ein Finanzprodukt gehandelt wird, der Vorgang des Cybertradings ist nahezu identisch.

Für diese Finanzinstrumente wird offensiv in den sozialen Medien oder mit Affiliate Marketing geworben. In diesem Zusammenhang geht es im Prinzip nur um die Darstellung aberwitzig hoher Gewinne. Kalkulieren Sie die Wahrscheinlichkeit hohe Gewinne bei GSPartners zu erlangen, ehe Sie Kapital investieren.

In welcher Höhe liegen die Kosten die ein Broker verlangen kann?

Informieren Sie sich im Vorfeld einer Investition bei GSPartners, wie viel von Ihrer Anlagesumme zur Deckung von Kosten wie Gebühren und Provisionen aufgewendet wird. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um die von den Anbietern bereit gestellten Angaben umfassend zu betrachten!

Investoren müssen über alle veranschlagten Gebühren und deren Einfluss auf die Marge von Finanzdienstleistern benachrichtigt werden. Zusätzlich müssen die Vergütungen einzeln dargestellt werden.

Angenommen, dass Sie eine Aufschlüsselung der einzelnen Kosten anfordern, sind die Anbieter in der Verpflichtung, Ihnen diese Angaben zu geben.

Ein Anbieter wie GSPartners ist aus nachvollziehbaren Gründen im Regelfall an möglichst vielen Tradingtransaktionen interessiert. Oft sind die Kosten so enorm, dass es schwierig ist, einen Gewinn zu erwirken. Die Kosten können das investierte Vermögen in kürzester Zeit sogar auffressen.

Achten Sie daher unbedingt auf die Kosten! Die Handelsgebühren des Brokers müssen öffentlich einsehbar sein. Die Klarheit der Struktur der Kosten ist ebenfalls in den geltenden Vorgaben und Regulierungen festgesetzt.

Im Zusammenhang mit einem Verstoß kann dem Dienstleister die Lizenz entzogen werden.

Rückzahlung von Geldanlagen bei GSPartners: Vergrößern Sie Ihre Chancen

Anleger, die bei einem Dienstleister wie GSPartners mit Verlusten konfrontiert wurden, oder die Schwierigkeiten haben , sich ihr Geld ausbezahlen zu lassen, sollten erst einmal weitere Zahlungen stoppen. Dann ist es dringend ratsam, sich einen Rechtsanwalt zu suchen und von ihm alle Möglichkeit zur Entschädigung Ihrer Gelder zu prüfen.

Wichtig ist:

anwaltliche Unterstützung beanspruchen, zügiges Agieren, nicht die Hoffnung verlieren

Haben Sie Fragen zum Anbieter GSPartners? Dann stehen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.

Sprechen Sie uns gern an. Sie gelangen an dieser Stelle zu unserem Formular auf unserer Kontakt-Seite, um sich zu GSPartners zu besprechen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

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Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz Rechtsanwalt

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